I1:Eine offene Gesellschaft für alle! (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: Leitantrag I1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Einleitung

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit findet sich in vielen Facetten in weiten Teilen der Gesellschaft. Zwar werden rechtsextreme Einstellungen selten offen propagiert, rechtspopulistische, reaktionäre und antiaufklärerische Kräfte knüpfen aber an weit verbreitete Denkmuster an. Sie schüren Ängste gegenüber allen Menschen, die nicht ins Weltbild passen, um dann im Gewand des besorgten Bürgers ihre menschenfeindlichen Auffassungen salonfähig und damit langfristig mehrheitsfähig zu machen. So mobilisierten in den letzten Wochen und Monate antimuslimische Parolen in Dresden oder Köln tausende Menschen. Flüchtlinge trauen sich in vielen Bereichen aus Angst vor Übergriffen nicht mehr auf die Straße.

Es wird erschreckend klar: Rassismus ist schon lange kein gesellschaftliches Randphänomen. Er ist tief im Alltag, in der gesellschaftlichen Mitte verankert, hat Struktur und Methode.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden der offenen und subtilen Abwertung von Flüchtlingen, Menschen mit Behinderung, unterschiedlicher sexueller Identitäten und Orientierungen, Menschen jeglicher Religionszugehörigkeit, Menschen mit Migrationshintergrund, Minderheiten wie Sinti und Roma und allen anderen Betroffenen in allen gesellschaftlichen Bereichen entgegengetreten. Erst die Abwertung von Menschengruppen ermöglicht die breite Anschlussfähigkeit rechtsextremen und rechtspopulistischen Gedankengutes an die Mitte der Gesellschaft.

Wir wollen strukturelle Benachteiligungen aller betroffenen Gruppen weiter abbauen. Dies kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam für eine moderne Gesellschaftspolitik mit einem modernen Menschenbild kämpfen, die alle Einzigartigkeiten akzeptiert.

Menschenrechte gelten für alle Menschen immer und überall!

Innere Sicherheit wird nicht vornehmlich über Repression erreicht, sondern es ist wichtig, unbegründete Ängste abzubauen. Diese sind oft Ursache zahlloser gesellschaftlicher Konflikte und mangelnder Chancengleichheit.

Nicht mit Angstmacherei und Hetze, nur mit gegenseitiger Akzeptanz können wir eine sichere Gesellschaft schaffen, in der sich alle angenommen fühlen. Für diese Akzeptanz werden wir uns in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Auch in der öffentlichen Debattenkultur muss stärker darauf geachtet werden, dass bei Talkshows, öffentlichen Diskussionsveranstaltungen usw. Angehörige einer bestimmten Gruppe nicht nur dann beteiligt werden, wenn es um gruppenspezifische Fragestellungen geht und sie damit auf ihre Gruppenzugehörigkeit reduziert werden. Erst wenn es gelingt, dass der Sozialwissenschaftler mit Migrationshintergrund, die Wirtschaftswissenschaftlerin oder der transsexuelle Sicherheitsexperte nicht in erster Linie als Migrant, Frau oder Transsexueller, sondern als Sozialwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftlerin oder Sicherheitsexperte gefragt sind, können wir das Schubladendenken überwinden.

Feminismus heute - echte Gleichstellung schneller erreichen

Die Gleichstellung und Gleichbehandlung der Frauen gehören noch heute zu den am schwierigsten zu lösenden Aufgaben unserer Gesellschaft. Dabei geht es nicht mehr nur um die Freiheit und Unabhängigkeit der Frauen. Es geht um nicht weniger als um Teilhabe, Gerechtigkeit und Chancengleichheit aller Geschlechter.

Feminismus heute bedeutet das ernsthafte Teilen von Privilegien, Macht, Geld und Einfluss. Rollenstereotype und Machtverhältnisse gilt es aufzulösen und neu zu definieren. Dieser gesellschaftliche Wandel muss mit politischen, wirksamen und verbindlichen Konzepten vorangebracht werden, die zuvorderst soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit zum Ziel haben.

Dabei kommt der Diversitätspolitik eine besondere Rolle zu, da sie in ihrer Umsetzung ein positiver Ansatz ist, der alle Formen von Ungleichheiten und ihre Überkreuzungen angemessen berücksichtigt. Es muss es darum gehen, die Differenzen als Ressourcen zu erkennen, Gemeinsamkeiten zu finden und zu nutzen.

Mit Ungleichheit und deren Zuschreibungen und Bewertungen gehen immer auch soziale Hierarchisierung einher. Die daraus erwachsenen Folgen von Unterschieden gilt es in den Blick zu nehmen und zu beseitigen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, echte Geschlechtergerechtigkeit schneller zu erreichen und die uns bekannten Hemmnisse gesetzlich zu beseitigen.

Deshalb gilt für uns, strukturelle Benachteiligungen auch strukturell zu beseitigen. Dazu gehören:

  • Equal Pay
  • der flächendeckende Mindestlohn ohne Ausnahmen sowie ein Entgeltgleichheitsgesetz zum Abbau von Lohndiskriminierung und zur Sicherung der Altersversorgung
  • die Einführung einer Familienarbeitszeit als Instrument größerer Zeitsouveränität die Abschaffung des Ehegattensplittings. Übergangsweise soll das Faktorverfahren die Regel werden und nicht nur auf Antrag angewandt werden.
  • kostenfreie Kinderbetreuungsangebote zur Herstellung der Chancengleichheit beim Wiedereinstieg in den Beruf
  • die Einführung einer festen Frauenquote mit verbindlichen und wirksamen Sanktionen zur Beseitigung der gläsernen Decke
  • deutliche Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, um Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende gegenüber Familien zu erreichen
  • die gezielte Förderung von Existenzgründungen für Frauen
  • die Einführung eines Rechtsanspruches auf Teilzeit
  • die besondere Förderung von Teilzeitarbeit, um Altersarmut vorzubeugen

Menschenrechtsarbeit für alle - sexuelle Vielfalt gehört dazu!

Zu einer modernen und liberalen Gesellschaft gehört für uns unzweideutig die gesellschaftliche Akzeptanz sexueller Vielfalt und gesetzlich notwendige Gleichstellung aller Menschen und Lebensformen.

Gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen heißt, jede Art von Diskriminierung und Ausgrenzung abzubauen. Das Land Schleswig-Holstein setzt dieses mit dem Aktionsplan echte Vielfalt um und für eine offene und vielfältige Gesellschaft ein.

Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten erleben noch heute die sie begrenzende Verhaltensweisen der Mehrheitsbevölkerung, die es abzustellen gilt. Vorurteile und Diskriminierung Homo-, Bi-, Inter-und Transsexueller sind in unserer Gesellschaft leider an der Tagesordnung. Auf Schulhöfen und am Arbeitsplatz werden Menschen, die der vermeintlich normalen sexuellen Orientierung nicht entsprechen, benachteiligt, gemobbt, sogar beschimpft. Dieses geschieht zum Teil offen, oftmals jedoch versteckt und hinter vorgehaltener Hand".

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sind eine aktive Menschenrechtsarbeit und Maßnahmen gegen Homo- und Transphobie auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens unabdingbar.

Deshalb fordern wir

  • Die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der Ehe in allen Bereichen
  • Die Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt durch Bildungsprogramme von der KiTa bis zur Weiterbildung
  • Den Abbau struktureller Benachteiligungen
  • Vielfalt als Grundrecht – Die Aufnahme des Grundrechtes der sexuellen Vielfalt in Art 3 des Grundgesetzes
  • Abschaffung von Ausschlussgründen bei der Blutspende aufgrund der sexuellen Orientierung

Aktive Minderheitenpolitik

Schleswig Holstein hat seine Vorbildfunktion in Sachen Minderheitenpolitik wieder eingenommen. Respekt, Akzeptanz und Gleichstellung bestimmen den offenen, gegenseitigen, freundschaftlichen Dialog und die wertschätzende Zusammenarbeit mit Dänen, Deutschen, Friesen und Sinti und Roma. In keinem anderen Bundesland sind so viele nationale Minderheiten beheimatet. Die Sprachenvielfalt gehört zu den Reichtümern unseres Landes. Das bedeutet für uns Verpflichtung zugleich, die wir auch mit Leben erfüllen wollen. Wir sind stolz darauf, dass mit dem ECMI (European Centre for Minority Issues) und der FUEV (Federal Union of European Nationalities) gleich zwei international tätige und hoch anerkannte Minderheitenorganisationen ihren Hauptsitz in Schleswig-Holstein, in Flensburg, haben. Wir unterstützen ihre Arbeit. Das sich in Planung befindende „Haus der Minderheiten“ wird von unsto gefördert. Die Schulen der dänischen Minderheiten sind unseren öffentlichen Schulen gleichgestellt. Die kulturelle Arbeit von Friesen und Sinti und Roma wird von uns ebenfalls gefördert. Das Gleiche gilt für die deutsche Minderheit in Dänemark.

Deutschland ist ein Einwanderungsland

Deutschland ist ein Einwanderungsland in dem die Zuwanderinnen und Zuwanderer schon lange zu einem integralen Bestandteil der Gesellschaft gehören.

Wir brauchen neben einem modernen Flüchtlingsrecht auch ein modernes Zuwanderungsrecht.

Die Erfahrungen aus Ländern, die schon längst Einwanderungsland sind, zeigen, dass die immer wieder vorgebrachten Vorbehalte gegen Mehrstaatigkeit jeglicher empirischer Grundlage entbehren.

Gegenseitige Akzeptanz und Teilhabe kann nur gelingen, wenn Zuwander_innen nicht nur alle Pflichten, wie z.B. bei Steuern und Abgaben, sondern auch alle Rechte, wie z.B. das Wahlrecht haben.

Gerade im öffentlichen Dienst sollten wir die besonderen multikulturellen und sprachlichen Qualifikationen von Menschen aus Zuwandererfamilien besser nutzen. Wir müssen wegkommen von dem Defizitansatz in der Integrationspolitik und brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, die die Perspektive auf Chancen und Potenziale von Zuwanderung richtet.

Wir fordern deshalb:

  • Die geregelte Zuwanderung zur Aufnahme einer Arbeit aus Nicht-EU-Staaten muss entbürokratisiert und vereinfacht werden, wobei die Einhaltung von Lohn-, Tarif und Arbeitsstandards sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen gewährleistet sein muss.
  • Zuwanderung und Flüchtlingshilfe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine erleichterte Zuwanderung ersetzt keine humanitäre Flüchtlingspolitik.
  • Kommunen über 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich ein Integrationskonzept geben, das hauptamtlich durch einen Integrationsbeauftragten 180 oder eine Integrationsbeauftragte vorangetrieben wird.
  • Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss das Recht bekommen, zu bleiben. Wir sind für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung mit realistischen Anforderungen für die Betroffenen.
  • Mehrstaatigkeit sollte grundsätzlich, auch rückwirkend für hier bereits lebende Menschen zugelassen werden.
  • Dauerhaft hier lebende Menschen ohne deutschen Pass sollten das Wahl- und Abstimmungsrecht auf allen Ebenen erhalten.
  • Der öffentliche Dienst muss sich stärker interkulturell öffnen.

Moderne Flüchtlingspolitik

Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land. Seit über 20 Jahren haben wir eine lange Tradition in der Integrations- und Flüchtlingspolitik. Wir haben die Residenzpflicht abgeschafft und die Abschiebehaftanstalt geschlossen.

Die sogenannten Dublin Verordnungen lösen die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik nicht. Anstatt die Flüchtlinge z.B. nach Einwohnerzahlen und Wirtschaftskraft gleichmäßig in Europa zu verteilen und dabei auch die familiären Zusammenhänge zu berücksichtigen, müssen Flüchtlinge zwingend im Ankunftsland das Asylverfahren beginnen, auch wenn dort die Standards so schlecht sind, dass wir in diese Länder nicht mehr abschieben, wie zum Beispiel Griechenland. Auch Länder wie Italien versuchen offenbar über schlechte Standards möglichst viele Flüchtlinge zur (illegalen) Weiterreise zu bewegen. Die fehlende gerechte Flüchtlingsverteilung darf in Europa nicht länger zu Lasten der Flüchtlinge gehen. Wir brauchen gemeinsame Standards und länderübergreifende Lösungen. Denn Flüchtlingspolitik ist eine europäische Aufgabe.

Schleswig-Holstein hat Standards in der Unterbringung und in der Betreuung. Dennoch gibt es einen Mehrbedarf. Der Betreuungsbedarf ist hoch. Viele ehrenamtliche Helfer_innen gestalten daher Freundeskreise, Sprachvermittlungen auf hohem Niveau oder helfen beim Ausfüllen von Formularen, Papieren und Anträgen.

Das ist sehr gut und hilft vielen Flüchtlingen. Es darf sich auf diese vielen Helfer_innen dabei nicht allein verlassen werden. Wir wollen durch die bestehenden Betreuungsangebote ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehört es, bis zum regulären Zugang auf den Arbeitsmarkt, den eigenen Alltag gestalten zu können und neben dem Arbeitsverbot andere Betätigungsmöglichkeiten anzubieten.

Sprachkurse und gesellschaftliche Einbindung, Krankenkassenkarte und auskömmlich finanzielle Mittel sind nötig. Hier haben das Land Schleswig-Holstein und viele Kommunen schon viel getan, aber wir brauchen bundesweit einheitliche Standards. Die Menschenwürde eines Flüchtlings darf nicht von seinem Wohnsitz abhängen. Auch wenn wir schon viel erreicht haben, erschweren noch immer integrationshemmende und bürokratische Hürden das Ankommen in der neuen Heimat. Diese werden wir abbauen.

Wir fordern deshalb:

  • Abschiebehaft muss bundesweit abgeschafft werden, weil sie grundsätzlich eine unangemessene Maßnahme ist.
  • Keine Neueinführung eines Abschiebegewahrsams.
  • Die Dublin III Richtlinie muss durch einen gerechten europäischen Verteilungsschlüssel ersetzt werden, der Raum lässt, die persönlichen Flüchtlingsschicksale zu berücksichtigen.
  • Keine Abschiebung in Länder bei denen die humanitären und rechtlichen Standards für Asylverfahren nicht eingehalten werden.
  • Die Bootsflüchtlinge im Mittelmeer brauchen humanitäre Hilfe und keine Abschottung durch Abschreckung. Darüber hinaus muss gegen Schlepperbanden vorgegangen werden, die ihr Geld mit dem Elend von Flüchtlingen verdienen. Sprach- und Integrationskurse müssen auch für Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthalt regelmäßig geöffnet werden.
  • Auftrag und Kontrolle von FRONTEX muss dem Europäischen Parlament obliegen
  • Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt müssen abgeschafft werden.
  • Die Öffnung der Verwaltungen muss konsequenter vorangetrieben werden.
  • Hauptamtliche Integrationsbeauftragte in den Kreisen.
  • Die Öffnung der Migrationsberatungsstellen des Bundes auch für Flüchtlinge. Die Etablierung einer Willkommenskultur auf allen Verwaltungsebenen, die auch den Namen verdient.
  • Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen von Flüchtlingen nach dem Kinder- und Jugendschutzgesetz
  • Umwelt- und Naturkatastrophen und die daraus resultierenden Fluchtgründe anerkennen.
  • Legale Möglichkeiten für die Einreise von Flüchtlingen, auch außerhalb der Kontingente.
  • Hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe.
  • Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetztes – Überführung in die Sozialsysteme.

Rechtem Gedankengut konsequent entgegentreten!

Während rechtsextreme Parteien immer schwächer werden, konnte sich mit der "Alternativen für Deutschland" eine rechtspopulistische Partei innerhalb kürzester Zeit etablieren. In der politischen Debatte gilt es, fremdenfeindliche, rechtspopulistische und antieuropäische Argumentationen aufzudecken und zu widerlegen. Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten, die sie durch Präsenz im öffentlichen Raum verteidigen.

Wir fordern deshalb:

  • Es darf keinen öffentlichen Raum für Rechtspopulisten, für alte und neue Nazis geben. Wir werden uns friedlich an Demonstrationen und Kundgebungen gegen rechtes Gedankengut beteiligen. Wir werden weiterhin die Biedermänner damit konfrontieren, dass sie zusammen mit den Brandstiftern spazieren gehen.
  • Die weitere Förderung des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus, das hervorragende Arbeit macht.
  • Die Weiterentwicklung von Konzepten der Demokratieförderung und politischen Bildung, um Alltagsrassismus in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen und vorzubeugen.

Mit einer inklusiven Bildung für alle eine offene Gesellschaft schaffen

Bildung und Ausbildung gehören gesellschaftlich zu den wichtigsten Institutionen, um eine offene Gesellschaft für alle zu realisieren. Die sozialdemokratische Politik der letzten Jahrzehnte hat die Selektivität und Exklusivität von Bildung in Schleswig-Holstein durch die Einführung der Gemeinschaftsschule und den Ausbau inklusiver Bildung für alle Schülerinnen und Schüler verringert.

Dennoch bestehen weiterhin soziale, ethnische und sonderpädagogische Diskriminierungen in Schule und Berufsausbildung. Die SPD kann es nicht zulassen, dass es weiterhin Schulen gibt, welche die Schülerinnen und Schüler mit der Begründung von Leistungsschwächen von Schulen abweisen und welche sich der sozialen, ethnischen und sonderpädagogischen Inklusion entziehen.

Die SPD kann ebenso nicht akzeptieren, dass ein Teil von Jugendlichen keine abgeschlossene Berufsausbildung erhält, deren berufliche Zukunft und gesellschaftliche Integration damit infrage gestellt wird.

Wir setzen uns für Inklusion, Akzeptanz und Wertschätzung in allen Lebensbereichen ein. Bildung soll dazu führen, dass kulturelle und religiöse Trennungen überwunden werden. Sie soll stattdessen gegenseitiges Verständnis für Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft vermitteln und Offenheit und Lernwilligkeit für deren kulturelle Beiträge bewirken.

Die SPD setzt sich daher für eine inklusive Bildung und Ausbildung für alle ein, die nur in Schritte zu erreichen ist. Wichtige Schritte dahin sind

  • die Inklusion aller Schüler_inneninnen mit Förderbedarf in einer allgemeinen Schule,
  • eine angemessene Beteiligung alle Schulen an der sozialen, ethnischen und sonderpädagogischen Inklusion,
  • alle Schüler_innen sollen von ihren Schulen zum bestmöglich Abschluss geführt, zunächst zu einem ersten Abschluss, und nicht aussortiert werden
  • Sichern einer Ausbildung für alle
  • Würdigung des Beitrages anderer Kulturen für die Ziele des jeweiligen Fachunterrichtes

Diskriminierungsschutz verbessern!

Es ist wichtig, für die Akzeptanz aller Menschen zu streiten, doch der Weg in eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der die Hautfarbe oder das Geschlecht nicht wichtiger ist als das Sternzeichen ist noch weit. Deshalb müssen wir die Rechte derjenigen stärken, die Diskriminierungen ausgesetzt sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war 2006 ein wichtiger Schritt, doch es muss so weiterentwickelt werden, dass die Betroffenen auch eine reale Chance haben, sich gegen Diskriminierungen zu wehren.

  • Es müssen mehr Antidiskriminierungsstellen eingerichtet werden
  • Antidiskriminierungsstellen und -verbände müssen ein eigenständiges Klagerecht bzw. Verbandsklagerecht vor allem für „Musterklagen“ bekommen, denn bisher können Diskriminierungen nur durch persönliche Klagen verfolgt werden, was abhängig von der Situation für die Betroffenen zum Teil sehr schwierig bis unmöglich ist.
  • Verlängerung der Klagefrist von 2 auf 12 Monate
  • Ergänzende Klarstellung des Diskriminierungsgrundes „Geschlecht“ um Diskriminierungen aufgrund sexueller Identität und Orientierung
  • Einengung der Ausnahmen beim AGG bei Beschäftigung durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und der ihnen zugeordnete Einrichtungen auf Tätigkeiten, bei der die Religion das wesentliche Merkmal ist, wie beispielsweise die Lehre und Kultus aber nicht bei verkündungsfernen Bereichen wie Pflege, Schule oder Kinderbetreuung.