IR1: Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: IR1
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Die SPD Schleswig-Holstein lehnt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab.

2007 hat der Bundestag die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt. Demnach sind alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet, unter anderem folgende Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern:

  • bei Festnetztelefonaten: Uhrzeit und Dauer des Telefonats sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der jeweiligen Anschlussinhaber/innen
  • bei Mobilfunktelefonaten und SMS kommt noch der jeweilige Standort der Gesprächspartner/innen dazu

Ab Anfang 2009 kommen dann noch folgende Daten hinzu:

  • bei der Internetnutzung: die zugewiesene IP- Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL- Kennung)
  • beim Schreiben von E-Mails: die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP- Adressen von Absender/in und Empfänger/in mit Zeitangaben

Die Speicherung erfolgt dabei „verdachtstunabhängig“. Im Klartext bedeutet das: Jede Bürgerin/ jeder Bürger, die oder der in irgendeiner Form telekommuniziert, wird erfasst. Es ist dabei völlig unerheblich, ob gegen sie oder ihn ein Verdacht vorliegt.

Es ist nicht hinnehmbar, dass pauschal die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden sollen. Die gespeicherten Daten enthalten Informationen, mit deren Hilfe sich ohne Probleme die „gläserne Bürgerin“ oder der „gläserne Bürger“ verwirklichen ließen: Durch die Speicherung des Standortes bei Mobilfunktelefonaten lässt sich ein Bewegungsraster erstellen. Mit Hilfe der gespeicherten IP- Adresse lässt sich leicht nachvollziehen, welche Internetseiten jemand besucht. Des Weiteren kann man anhand der gewählten Rufnummern problemlos feststellen, mit welchen Personen Beispielswiese eine Anwältin oder ein Journalist Kontakt hatte.

All diese sensiblen Daten werden übrigens bei den Telekommunikations- Unternehmen selbst gespeichert – also etwa auch bei der Deutschen Telekom. Den jüngsten Datenpannen bei der Deutschen Telekom nach zu urteilen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Hacker auch an diese Daten gelangen. Des Weiteren verfehlt dieses Gesetz diejenigen, die es eigentlich treffen sollte: die organisierte Kriminalität. Für Kriminelle ist es ein Leichtes, durch häufig wechselnde Mobilfunkkarten und die Verschleierung ihrer IP- Adresse die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat diese Möglichkeit nicht.

Wir fordern die SPD daher auf, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die verdachtstunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten aller Art gestoppt wird.