Initiativantrag 14: Recht auf Arbeit (1978)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978 |
Bezeichnung: Initiativantrag 14 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Mit Hilfe von Einarbeitungszuschüssen über das Arbeitsamt wurden vor ca. 15 Monaten in Neumünster das textilverarbeitende Unternehmen Cocktail-Hoffmann mit 35 Arbeitsplätzen errichtet.
Jetzt, nachdem die Zuschussfrist von 12 Monaten abgelaufen ist, soll das Unternehmen geschlossen werden. Dies ist umso weniger hinzunehmen, da die betroffenen 35 Arbeitnehmer nach der damaligen Schließung der Firma Maris nunmehr innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit der Arbeitslosigkeit konfrontiert werden.
Der Landesparteitag verurteilt entschieden die missbräuchliche Ausnutzung von staatlichen Förderungsmitteln durch einzelne Unternehmen. Dadurch wird eine egoistische, kurzfristig angelegte Beschäftigungspolitik nur für die Zeit der Zuschussgewährung praktiziert.
Dies spricht dem Gebot der Verpflichtung des Eigentums für die Gesamtgesellschaft Hohn, da der existenzsichernde Arbeitsplatz zum Spielball der Unternehmen wird.
Wir fordern die Unternehmensführung auf, den Beschluss der Schließung des Unternehmens zurückzunehmen.
Ausdrücklich werden die Bemühungen der Gewerkschaft Textil, Bekleidung begrüßt, die Arbeitsplätze zu erhalten.