K3: Kommunale Volksvertretungen wieder im Verhältnis zu den verwaltungsleitenden Organen stärken (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2006
Bezeichnung: K3
Antragsteller: Landesvorstand Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ)


Beschluss: Angenommen


Beschluss: Zeilen 31-46 und Zeilen 48-54 als Antragstext angenommen

3. Die schleswig-holsteinische SPD bekennt sich zum Ziel der weiteren Demokratisierung von Staat und Gesellschaft und deren Institutionen. Eine demokratische Ordnung verlangt nicht nur die Möglichkeit zur Wahl der Amts- und Mandatsträgerinnen und –träger, sondern auch eine klarere Zuordnung von politischer und administrativer Verantwortung der zu wählenden Organe als bisher. Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation soll die kommunale Volksvertretung die ausschließliche politische Verantwortung übernehmen. Dies setzt eine Stärkung ihrer Koordinierungs-, (Mit-)Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse voraus. Demgegenüber sollen die verwaltungsleitenden Organe auf die ausschließliche administrative Verantwortung bei der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der kommunalen Volksvertretungen beschränkt werden. Diese Verteilung der politischen und administrativen Verantwortungen in den hauptamtlich verwalteten Städten und Gemeinden wird von der schleswig-holsteinischen SPD auch dann angestrebt, wenn sie aus rechtlichen Gründen nur unter Aufgabe der bisherigen Direktwahl der verwaltungsleitenden Organe möglich wäre.

4. Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion und den zuständigen Innenminister, noch in der 16. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Volksvertretungen in den hauptamtlich verwalteten Städten und Gemeinden im Verhältnis zu den verwaltungsleitenden Organen zu erarbeiten. Die Vorstellung und Darlegung des Konzeptes soll vom Landesvorstand in einer ihm geeignet erscheinenden Form durchgeführt werden.


Beschluss: Zeilen 1-29 als Material beifügen

1. Die schleswig-holsteinische SPD stellt fest, dass mit der Einführung der Direktwahl der verwaltungsleitenden Organe (Bürgermeister/innen) in den hauptamtlich verwalteten Städten und Gemeinden zwar die angestrebte Stärkung der Position des verwaltungsleitenden Organs durch eine größere Unabhängigkeit von der kommunalen Volksvertretung in ihrer Amtsführung erreicht worden ist. Entgegen den Erwartungen der schleswig-holsteinischen SPD ist das gleichfalls angestrebte Ziel der Stärkung auch der kommunalen Volksvertretungen (Gemeinde- und Stadtvertretungen) durch die bislang geltende Organisation der Hauptausschüsse dagegen nicht erreicht worden.

2. Die kommunalen Volksvertretungen sind die Organe der Gemeinden und Städte im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihrer Stimme bei den Kommunalwahlen, welches politische Programm in der jeweiligen Kommunalwahlperiode in ihrer Gemeinde oder in ihrer Stadt umgesetzt werden soll. Durch die Rücknahme der direkten Verantwortlichkeit der verwaltungsleitenden Organe gegenüber den kommunalen Volksvertretungen und den damit eingeräumten politischen Spielräumen sind die verwaltungsleitenden Organe ebenfalls zu politischen Organen geworden, die ebenfalls politische Programme umsetzen. Mit der Möglichkeit zur Wahl sowohl der das politische Programm der kommunalen Gebietskörperschaft verantwortenden Volksvertretung als auch des das beschlossene Programm umsetzenden verwaltungsleitenden Organs ist nicht nur die Möglichkeit eines fruchtbaren kooperativen Zusammenwirkens beider Organe, sondern auch die Möglichkeit einer unfruchtbaren gegenseitigen Blockade geschaffen worden. Solche Blockaden sind umso schwieriger aufzulösen, als sich beide Organe auf eine unmittelbare demokratische Legitimation durch eine unmittelbare Wahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner berufen können.