M1: Mindestlohn (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2006
Bezeichnung: M1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland brauchen verlässliche Arbeitsbedingungen. Dazu gehören

  • der Erhalt der Tarifautonomie und Flächentarifverträge,
  • ein verlässlicher Kündigungsschutz,
  • der Erhalt der Mitbestimmung,
  • der Erhalt von Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertags- und Nachtzuschläge sowie die Pendlerpauschale und
  • ein gesetzlicher Mindestlohn.

Erfahrungen in anderen europäischen Staaten zeigen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn weder zu Beschäftigungseinbrüchen geführt hat noch die Tarifautonomie geschädigt hat. Ein Mindestlohn sorgt dafür, dass eine gleichmäßigere Einkommensverteilung erfolgt. Durch die Ausweitung der Minijobs und Midijobs, die Einführung der Ich-AGs, die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien (Beschäftigung unterhalb der tarif- oder ortsüblichen Bezahlung) und die Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) nimmt der Niedriglohnsektor stetig zu.

In nur drei Jahren (2003-2005) stieg die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um rund 660.000 auf 4,8 Millionen im Jahr 2005. Hier sind die 205.000 Zusatzjobs (1-Euro-Jobs) noch nicht mit eingerechnet. Mit dem Anstieg des Niedriglohnsektors erhöht sich der Druck auf die Entlohnung bestehender Arbeitsplätze. Eine Lohnspirale nach unten ist unübersehbar. Eine weitere Ausweitung des Niedriglohnsektors würde zu einer weiteren Verarmung in unserer Gesellschaft führen. Bereits heute arbeiten 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte für Armutslöhne, also für weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens. Ein gesetzlicher Mindestlohn dagegen ist ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der privaten Nachfrage und stärkt damit das Wirtschaftswachstum und ist ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der zunehmenden Armut in unserer Gesellschaft.

Die Bundesrepublik liegt beim Zuwachs der Arbeitskosten mit nur 0,8% im Jahr 2005 im Europavergleich weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Der EU-Durchschnitt liegt bei 2,9%. Andere Industriestaaten in Europa, die sowohl über einen durch Tarifpartner oder Gesetz festgelegten Mindestlohn als auch über geringere Arbeitslosigkeit verfügen, haben weit höhere Zuwächse (z.B. Schweden mit 2,8% und Großbritannien mit 3,3%).


Maßnahmen gegen Einkommensarmut und Lohndumping:

  1. Ausweitung des Entsendegesetzes:
    Wir sehen in der Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen und die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ein Mittel um Lohndumping zu verhindern. Gerade bei ausländischen Arbeitnehmern ist die Möglichkeit gegeben, über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und einen somit geregelten Mindestlohn Dumpinglohn zu verhindern.
  2. Tariftreue:
    Wir wollen das Tariftreuegesetz erhalten und ausweiten, beispielsweise auf den straßengebundenen ÖPNV. Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches Gesetz ein, welches alle Bereiche der öffentlichen Auftragsvergabe umfasst.
  3. Mindestlohn:
    Tarifparteien vereinbaren Mindeststandards, die für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Firmen gelten und als allgemein verbindlich für die jeweilige Branche festgeschrieben werden. In Bereichen, in denen es keine Tarifstrukturen gibt, ist ein Mindestlohn einzuführen. Bei der Einführung eines Mindestlohngesetzes sollte sich der Mindestlohn an den nichtpfändbaren Einkommen orientieren. Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Stundenlohn sollte die in Deutschland übliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden sein.
    Mit dem Ziel, durch einen Mindestlohn die private Nachfrage zu stärken, damit das Wirtschaftswachstum zu befördern und die Armutsentwicklung in unserer Gesellschaft zu bekämpfen, wird deutlich: der gesetzliche Mindestlohn ist als ein politischer Lohn anzusehen und auch so zu regulieren.