II 14: Neufassung des Landesvorstandsbeschlusses 1.11.76 (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: II 14
Antragsteller: Kreisverband Lauenburg


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


I.

Die Diskussionen im Landesvorstand der SPD Schleswig-Holstein und die Beratungen der Fachkonferenz "Kernenergie" des Landesverbandes der SPD Schleswig-Holstein haben ergeben, dass die wirtschaftliche Nutzung der Kernenergie, der Bau und der Export von Kernkraftwerken insgesamt mehr ungeklärte Probleme und unübersehbare Risiken enthalten, als bisher der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Das bezieht sich insbesondere auf folgende Punkte:

  • Langfristige Folgen für die Umwelt
  • Die Probleme des Transports, der Entsorgung, der Zwischenlagerung und der Aufbereitung
  • Die Nutzung exportierter Kernenergieanlagen zur Herstellung atomarer Sprengsätze
  • Die Möglichkeiten und Folgen eines Katastrophenfalls.‚


Es bedarf vor allen weiteren Entscheidungen einer politischen Grundsatzdiskussion und Grundsatzentscheidung über den zukünftigen Energiebedarf und die damit verbundene Perspektive für das weitere Wachstum unserer Wirtschaft. Alle Parteien und Verbände sind aufgefordert, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Für den Bereich der SPD wird der Bundesvorstand aufgefordert, dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Parteitages zu setzen und zum Bestandteil der gemeinsamen Plattform der sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien zur Direktwahl des Europaparlaments zu machen.

Im Rahmen dieser Diskussion müssen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Welche Entwicklung des Energiebedarfs ist für die nächsten Jahrzehnte vorgesehen und vertretbar?
  • Wie kann der Energiebedarf in den nächsten Jahrzehnten durch fossile und regenerative Energiequellen bei sparsamerer Verwendung von Energie gedeckt werden, und wieweit ist die Kernenergie zusätzlich erforderlich?
  • Welche Belastung der Umwelt ist damit verbunden?
  • Wie soll unter diesen Voraussetzungen das Recht auf Arbeit sichergestellt werden?
  • Was bedeutet dies für die sicherheits- und entspannungs- politischen Interessen der Bundesrepublik?
  • Was bedeutet dies für die Verteilung des Reichtums zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und Regionen in der Bundesrepublik?
  • Was bedeutet dies für die Verteilung der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen armen und reichen Ländern dieser Erde?


Solange diese Punkte im Interesse der langfristigen Zukunftssicherung nicht politisch entschieden sind, fordert der Landesvorstand,

  • dass der Bau aller geplanten Kernkraftwerke nicht in Angriff genommen wird;
  • dass der Außenhandel mit Kernreaktoren eingestellt wird.

Betriebsgenehmigungen für im Bau befindliche Kernkraftwerke dürfen so lange nicht erteilt werden, bis eine erste Teilerrichtungsgenehmigung für eine Wiederaufbereitungsanlage rechtskräftig erteilt ist und das Konzept für ein Entsorgungssystem genehmigt ist.


Darüber hinaus muss die Fortführung der im Bau befindlichen Kraftwerke unterbrochen werden, bis die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Bundesweite Standortvorsorge mit entsprechender nationaler Raumordnung sowie in Abstimmung mit den Nachbarstaaten.
  2. Die Aufstellung und Offenlegung von landschaftsbezogenen Umweltlastplänen für jeden Standort von Kraftwerken und kerntechnischen Anlagen.
  3. Die Durchfinanzierung der gesamten Kosten für Kernenergieproduktion unter Einschluss der Aufwendungen für die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente, deren Endlagerung und die Stilllegung von Kraftwerken.
  4. Die Zuständigkeit des Bundes für die Endlagerung radioaktiver Abfälle und für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs.
  5. Eine Regelung über die Handhabung von Plutonium und radioaktiven Spaltprodukten (Verarbeitung, Transport und Lagerung)durch Bundesgesetze und Vorschriften in der Weise, dass
    • Sicherheit beziehungsweise geringstmögliches Gefährdungsrisiko für die Menschen gewährleistet wird,
    • ebensolche strengen Sicherheitsstandards, wie sie für Kernkraftwerke gelten, vorgeschrieben werden,
    • das Problem der Endlagerung von radioaktivem oder toxischem Abfall von der heutigen Gesellschaft und nicht von nachfolgenden Generationen sichergestellt wird.
  6. Eine Regelung über die sichere Stilllegung von kerntechnischen Anlagen sowie die eventuelle Abräumung des Betriebsgeländes im Atom- und Strahlenschutzrecht.
  7. Die weitgehende Rezyklierung des beim Betrieb von Kernkraftwerken gewonnen Plutoniums, unabhängig von Wirtschaftlichkeitsfragen.
  8. Die Genehmigung nur einer Fertigungsstätte für nuklearen, plutoniumhaltigen Brennstoff in der Bundesrepublik.
  9. Verstärkte Anstrengungen für eine beschleunigte Lösung der technischen und organisatorischen Probleme im Zusammenhang mit der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle. Es darf kein Kernkraftwerk genehmigt werden, wenn nicht die Beseitigung des radioaktiven Abfalls gesichert ist.
  10. Die strenge, laufende Überwachung des Betriebs und der Sicherheitseinrichtungen von kerntechnischen Anlagen sowie des Erwerbs, des Transports, der Verarbeitung, der Aufbewahrung und der Abgabe radioaktiver Stoffe auf Bundes- und Länderebene.
  11. Ausreichende personelle, materielle und organisatorische Ausstattung der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
  12. Außenhandel mit Kernkraftwerken und deren technischem Know-how nur für Staaten zu genehmigen, die dem Nichtverbreitungsvertrag beigetreten oder bereit sind, Kernkraftwerke, die ganz oder teilweise aus der BRD geliefert oder nach deutscher technischer Anleitung errichtet werden, den Kontrollen heute und künftig zu unterwerfen, die eine Kernwaffenproduktion wirksam verhindern können. Außenhandel und Wiederaufbereitungsanlagen und Urananreicherungsanlagen sind wegen der Gefahr, dass dadurch die Kernwaffenproduktion erleichtert wird, nicht zu genehmigen.
  13. Umweltschutzverbänden im Rahmen des Atomgesetzes die Möglichkeit der Verbandsbeteiligung und der Verbandsklage einzuräumen.
  14. Für die Genehmigung von flächenintensiven Großanlagen (Energieerzeugungsanlagen‚ großtechnische Produktionsanlagen) soll der Sofortvollzug durch Gesetz ausgeschlossen werden.


Diese Auflagen zum Bau, zur Planung und zur Genehmigung von kerntechnischen Anlagen gelten auch dann, wenn die Grundsatzdiskussion eine positive Entscheidung für den Bau- und die Inbetriebnahme von neuen Kernkraftwerken ergeben sollte. Darüber hinaus müssen sich die dann folgenden Maßnahmen an den folgenden Kriterien ausrichten. Diese Kriterien sind gleichzeitig Maßstäbe zur Behandlung schon bestehender Kraftwerke durch die Verantwortlichen:


(Die Absätze II, III und IV des Landesvorstandsbeschlusses sind unverändert geblieben.)

  1. Der Landesparteitag unterstützt den Beschluss des Landesvorstandes vom 1. 11. 1976 zur Kernenergie.
  2. Der Landesvorstand wird aufgefordert, die Erarbeitung eines Energiesparprogramms, ähnlich der Aktion "Haushalten mit Energie" des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg, in der Fachgruppe „Energie - Wachstum – Lebensqualität“ zu unterstützen.