P4: Vertrauenspersonen für die SPD Schleswig-Holstein (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2023
Bezeichnung: P4
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein‏‎


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Als SPD Schleswig-Holstein stehen wir nicht nur für offene und vielfältige Diskussionen, sondern setzen uns auch für ein respektvolles Miteinander ein. Verletzendes und grenzüberschreitendes Verhalten, aufgrund von Geschlecht, Herkunft, einer Behinderung oder vergleichbare Übergriffe, werden bei uns nicht toleriert. Falls es doch mal zu Auseinandersetzungen, Beleidigungen oder Angriffen kommt, soll es bei uns die Möglichkeit geben, sich an Vertrauenspersonen zu wenden. Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungen und unterstützen die Betroffenen. Dabei entscheidet der oder die Betroffene selbst, welche Schritte bei einem Vorfall ergriffen werden. Das Ziel der Arbeit der Vertrauenspersonen ist es, Konflikte vertraulich und im Einvernehmen mit beiden Konfliktparteien zu lösen.

Die Vertrauenspersonen können zuhören, als Mediator*innen wirken oder in Fällen die weiteren Handlungen benötigen, gemeinsam mit dem Landesvorstand weitere Schritte einleiten. Der Landesvorstand stellt sich hierbei in die Verpflichtung, die Berichte der Vertrauenspersonen mit großer Verantwortung zu behandeln. Verantwortung bedeutet, dass die Vertraulichkeit grenzenlos gewährleistet wird und, sofern Handlungsbedarf von Seiten der Vertrauenspersonen gesehen wird, diese auch nach Ermessen und in den Möglichkeiten des Landesvorstandes umgesetzt werden.

Der SPD Landesvorstand wird aufgefordert, einen satzungsändernden Antrag zum Einsatz von Vertrauenspersonen zu erarbeiten und diesen auf dem nächsten Landesparteitag einzureichen. Wichtig ist hierbei, die Diversität der Vertrauenspersonen zu berücksichtigen. Die gewählten Personen sind dazu verpflichtet, an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen, hierbei ist es die Aufgabe des Landesvorstandes, die Regelmäßigkeiten zu überprüfen und die passenden Schulungen auszusuchen.

Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.

Bis zum nächsten Landesparteitag wählt der Landesvorstand vier Personen aus seinen eigenen Reihen, die die Funktion übernehmen.