Programm für Schleswig-Holstein. Regierungsprogramm der schleswig-holsteinischen SPD 1996 - 2000 (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995
Bezeichnung:
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Präambel

Auf unser Land Schleswig-Holstein und seine Entwicklung in den vergangenen Jahren können wir Stolz sein. An dieser Entwicklung sind die SPD-Landesregierungen der letzten acht Jahre maßgeblich beteiligt.

Unser Angebot für die Zukunft ist eine Regierung, die zuhört und die umsetzt, was gut ist. Mit Heide Simonis an der Spitze.

Dabei geht es um unser Schleswig-Holstein von morgen.

Unsere Ziele bleiben die Ziele, für die die Landesregierungen Björn Engholm und Heide Simonis acht Jahre gearbeitet haben:

  • soziale Gerechtigkeit
  • Ökologische und wirtschaftliche Modernisierung
  • Qualifizierung unserer Kinder für morgen und
  • die Erhaltung von Liberalität und Toleranz.

Wir wollen ein Land, in dem die Wirtschaft floriert und die Beschäftigung zunimmt.

Wir wollen ein Land, in dem Ökonomie und Ökologie ein festes Bündnis schließen.

Wir wollen ein Land, in dem die Stärkeren die Schwachen nicht vergessen.

Wir wollen ein Land, in dem die Zukunft unserer Kinder durch Bildung und Qualifizierung gesichert wird.

Wir wollen ein Land, in dem es sich lohnt zu leben. Voraussetzung hierfür sind Gemeinden mit einem funktionierenden Gemeinwesen.

Deshalb arbeiten wir an einer „Kultur der Verantwortung”.

Dazu brauchen wir eine zweite Phase der Reformpolitik. Das kann der Staat nicht stellvertretend für die Menschen erreichen; das kann nur die Gesellschaft aktiver Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit einer Regierung, die die Bedürfnisse der heutigen Generationen befriedigt, ohne zu riskieren, dass die Bedürfnisse zukünftiger Generationen beschnitten werden.

Schleswig-Holstein braucht auch in den nächsten vier Jahren eine Regierung, die

  • die Wirtschaftskraft stärkt, Arbeitsplätze sichert und schafft und gleichzeitig ökologisch ausgerichtet ist,
  • die sozial gerecht ist und gleichzeitig Leistungsbereitschaft honoriert,
  • die die Berufschancen unserer Kinder sichert und gleichzeitig ihre musischen und kreativen Fähigkeiten fördert,
  • die auf die Menschen hört, aber nichts verspricht, was sie nicht halten kann,
  • die an Bewährtem festhält und gleichzeitig alte Zöpfe abschneidet.

Das kann in Schleswig-Holstein nur die SPD!

Wir laden die Menschen in Schleswig-Holstein ein, weiter mitzuarbeiten an einer guten Zukunft unseres Landes, zu einer verantwortungsbewussten, offenen und solidarischen Zusammenarbeit.

Die Tatkraft und die Phantasie der Menschen sind die Zukunft unseres Landes. Gemeinsam arbeiten wir an dieser „Kultur der Verantwortung”.

Wirtschaft, Arbeit und Umwelt - Wir geben dem Fortschritt eine neue Richtung

Schleswig-Holstein ist auf einem guten Weg

Unser Land wird wirtschaftlich stärker und ökologisch verantwortungsbewusster. 1988 noch bundesweites Schlusslicht bei vielen Strukturdaten hat Schleswig-Holstein bis heute bereits kräftig aufgeholt:

  • Dank der mittelständischen Wirtschaft und des Ausbaus der wirtschaftlichen Infrastruktur ist Schleswig-Holstein besser durch die wirtschaftliche Krise gekommen als die meisten anderen Länder.
  • Schleswig-Holstein wies 1994 unter den alten Ländern das drittgrößte Wachstum auf.
  • Die Zahl der Unternehmensansiedlungen mit Hilfe öffentlicher Förderung hat in den vergangenen drei Jahren den höchsten Stand seit 1970 erreicht.
  • Die Arbeitslosenquote liegt seit l994 erstmals unter dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer.
  • Schleswig-Holsteins Finanzkraft ist die sechststärkste unter den Ländern. Zum ersten Mal in seiner Geschichte ist Schleswig-Holstein deshalb Geberland im Länder-Finanzausgleich.
  • Das Ungleichgewicht zwischen den Regionen ist abgebaut worden.

Vom Agrarland zur modernen Technologie- und Wirtschaftsregion

Schleswig-Holstein wird vielfach auch heute noch mit Landwirtschaft, Tourismus und mit Schiffbau verbunden. Die Wirklichkeit geht längst darüber hinaus:

  • Schleswig-Holstein erlebt einen Strukturwandel. Es ist inzwischen das Flächenland mit dem höchsten Dienstleistungsanteil in Deutschland„ Allein 1.100 Software—Unternehmen gibt es hierzulande. In der Elektronik— und EDV-Branche arbeiten heute weit mehr Menschen als im Schiffbau und in der Landwirtschaft zusammen.
  • Die „Metropolregion Hamburg” ist eine der wachstumsstärksten Regionen in ganz Europa. Grund dafür sind die Grenzöffnungen innerhalb Deutschlands und Europas.
  • Schleswig-Holstein hat inzwischen eine vielfältige Technologielandschaft: Es gibt jetzt vom Land geförderte Technologiezentren in Lübeck, Flensburg, Eckernförde, Meldorf und Niebüll, neue Zentren entstehen derzeit in Kiel, Itzehoe und Eckernförde. I.OOO hochklassige Arbeitsplätze sind dadurch geschaffen, 170 Unternehmen gegründet worden. Schwerpunkte bilden Medizin, Laser- und Umwelttechnik. Beim Ausbau von Technologiezentren liegt Schleswig-Holstein gleich hinter Nordrhein-Westfalen auf Platz zwei.
  • Die sozialdemokratische Landesregierung hat eine Technologiestiftung und eine Technologie-Transferzentrale gegründet. Diese fördern zukunftsweisende Projekte oder Veranstaltungen, beraten Unternehmen und organisieren den Transfer zwischen Wirtschaft und Hochschulen. Bei allen Aktivitäten im Rahmen der Fortschreibung des Umbaus des Landes zu einer modernen Technologie- und Wirtschaftsregion messen wir auch weiterhin der Beteiligung sowie dem konstruktiven Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften große Bedeutung zu.
  • Die Hochschulen des Landes sind in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut worden. Eine neue Fachhochschule in Heide hat 1995 ihre Tätigkeit aufgenommen. Eine neue Technische Fakultät der Universität Kiel sowie neue, technologisch orientierte Studiengänge an den Fachhochschulen Lübeck, Kiel und Flensburg stärken das technologische Potential des Landes.
  • Wir haben zahlreiche wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen errichtet oder ausgebaut. Darunter sind das neue Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie in Itzehoe (Grundsteinlegung und Richtfest 1994), das Institut für theoretische und angewandte Informatik in Niebüll, das Forschungsinstitut Nutech in Neumünster (Lasertechnik, Materialprüfung und Computersimulation) oder das GEOMAR-Forschungszentrum für marine Geowissenschaften in Kiel.
  • Wichtige technische Innovationen kommen aus Schleswig-Holstein. Beispiele sind das Telefax-Gerät, das schnurlose Telefon, Kontaktlinsen, die Herstellung von Umweltpapier oder die minimal-invasive Medizintechnik des European Surgical Institute (Norderstedt), eine für Patienten schonendere Operationsform mit einem kürzeren Krankenhausaufenthalt. Flensburg hatte das erste flächendeckende Fernwärmenetz der Bundesrepublik.


Schleswig-Holsteins wirtschaftliche Zukunft liegt in der Entwicklung von Produkten und Produktionsmethoden mit hochwertigen Dienstleistungen und ökologischem Vorsprung. Schleswig-Holstein ist auf dem Weg, eines der modernsten Länder der Bundesrepublik zu werden.

Neben der neuen technologischen Infrastruktur verwirklicht die sozialdemokratische Landesregierung u.a. folgende Projekte:

  • Besondere Bedeutung hat die aktive Arbeitsmarktpolitik. Mit Hilfe des Programms „Arbeit für Schleswig-Holstein" haben wir in acht Jahren 54.000 Arbeitslosen mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen neue Perspektiven gegeben. Schwerpunkte sind die Förderung von arbeitslosen Jugendlichen, von Frauen sowie die Finanzierung von Arbeit statt Sozialhilfe. In der Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik nimmt Schleswig-Holstein einen Spitzenplatz im Vergleich der westlichen Bundesländer ein.
  • Wir ordnen die Finanzdienstleistungen und Landesbeteiligungen neu. Kaum ein Bundesland hat in den vergangenen Jahren so viele Beteiligungen privatisiert wie Schleswig-Holstein - unter sozialdemokratischer Regie. Die Erlöse wurden überwiegend in infrastrukturelle Zukunftsprojekte investiert.
  • Eine Schlüsselfunktion für Schleswig-Holstein hat die verkehrliche Infrastruktur. Herausragende Projekte sind der Ausbau des ÖPNV, die vom Land mitfinanzierte Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg - Kiel/ Flensburg, Erhaltung der Vogelfluglinie, die Regionalisierung der Bahn, die A 20, die Elbquerung westlich von Hamburg für Schiene und Straße und der Ausbau der Häfen.
  • Bei Gastgeberin Heide Simonis sitzen Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik regelmäßig in der „Kieler Runde” an einem Tisch. Sie haben gemeinsam ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Modernisierung des Sozialstaats verabschiedet.


Zu diesen Erfolgen hat die Politik der sozialdemokratischen Landesregierungen unter Björn Engholm und Heide Simonis entscheidend beigetragen.

Deshalb sagen wir selbstbewusst: Von Wirtschaft verstehen wir mehr!

Über die Landesgrenze hinweg

Traditionell ist Schleswig-Holstein ein offenes Land, das durch seine Geschichte eng mit Seinen Nachbarn verbunden ist.

Diese Tradition hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein seit 1988 politisch neu belebt: Unser Land ist maßgeblich Motor der Zukunftsregion Ostsee. Heute besteht rund um die Ostsee dichtes Netz von Kooperationen auf wirtschaftlichem, ökologischem, sozialem und kulturellem Gebiet. Der Beitritt nordischer Länder zur EU und die Öffnung Mittel- und Osteuropas haben der Ostseeregion neue Zukunftsperspektiven eröffnet und ihr Gewicht im größeren Europa verliehen. Die Ostseeanrainer sind dabei, sich als eigenständige Region (mit immerhin 50 Millionen Menschen) zu verstehen und ihre Interessen gegenüber anderen Regionen und der EU gemeinsam zu vertreten.

  • Maßgeblich durch schleswig-holsteinisches Engagement ist die Initiative für ein eigenständiges Ostseeprogramm auf die Tagesordnung der EU gesetzt worden. Verkehrsverbindungen im Ostseeraum (z. B. die Öresund- und Fehmarnbeltquerung) werden als „transeuropäische Netze” klassifiziert.
  • Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Helsinki-Konvention einen wichtigen Beitrag zum Ostseeschutz geleistet. Mit den Ostseeanrainern laufen oder entstehen zahlreiche Projekte zur Verbesserung der Umweltsituation insbesondere in der östlichen Ostsee.
  • Die von Schleswig-Holstein ausgegangene Kulturinitiative „Ars Baltica” schafft mit zahlreichen Ausstellungen und Begegnungen ein kulturelles Bindeglied zwischen West-, Ost- und Nordeuropa.
  • 1994 fand in unserem Land eine große Konferenz aller Subregionen der Ostseeländer statt; der schleswig-holsteinische Europaminister wurde zu deren Sprecher gewählt.
  • Schleswig-Holstein unterhält mittlerweile ein umfangreiches Netz an Partnerschaften und Repräsentanzen im gesamten Ostseeraum. So gibt es einen gemeinsamen Verbund aller Industrie- und Handelskammern im Ostseeraum und eine eigene Ostsee-Jugendinitiative mit vielen Begegnungen.
  • Mit Hilfe des EU-Programms „Interreg“ sind zwischen der Region um Flensburg und seiner nördlichen Nachbarregion Sønderjylland zahlreiche gemeinsame Projekte entstanden. Beispiel: ein deutsch-dänischer Studiengang Flensburg und Sonderborg.

Wir wollen die Ostseekooperation weiter ausbauen: Wir brauchen eine ausreichende, ökologisch verträgliche Verkehrsinfrastruktur, wir müssen das Netz von Wirtschaftskooperationen und den Technologietransfer erweitern sowie den wissenschaftlichen und kulturellen Austausch intensivieren.

Wir wollen den kostengünstigen und umweltfreundlichen Seeverkehr auf der Ostsee ausbauen.

Wir wollen den Aufbau von Energieverbundnetzen und die Nutzung umweltfreundlicher und erneuerbarer Energieträger im Ostseeraum unterstützen.

Schleswig-Holstein soll eine ökologische Modellregion werden

Wir entwickeln Schleswig-Holstein zu einer ökologischen Modellregion. In der Gemeinsamkeit von Ökologie und Ökonomie liegen die Zukunftschancen unseres Landes. Wir setzen auf eine integrierte und nachhaltige Entwicklung. Unser heutiges Handeln steht in der Verantwortung auch für künftige Generationen. Rohstoffe und Energie müssen gespart werden. Ökologische Schäden, für die alle zu bezahlen haben, müssen vermieden werden. Diese Politik eröffnet auch der Wirtschaft neue Chancen und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

Als erstes Land hat Schleswig-Holstein sich selbst ein ehrgeiziges Ziel verordnet: Auf 15 Prozent der Landesfläche, so fordert es das neue Landesnaturschutzgesetz, ist ein Vorrang für den Naturschutz zu begründen. Dies ist nicht immer konfliktfrei möglich. Wir setzen insbesondere gegenüber den Landwirten und den betroffenen Gemeinden auf Dialog.

Wir wollen die ökologische Modellregion Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften und den Organisationen des Umwelt- und Naturschutzes entwickeln. Der „Umweltgipfel", zu dem Ministerpräsidentin Heide Simonis eingeladen hat, hat Lösungsvorschläge erarbeitet, die nun gemeinsam umgesetzt werden müssen.

Im Rahmen unserer integrierten Wirtschafts- und Umweltpolitik streben wir weiterhin folgende Ziele an:

  • Wir wollen vorrangig mit regenerativen Ressourcen wirtschaften. Das fördert Innovationen, gibt Chancen auf neu entstehenden Märkten und schafft Arbeitsplätze.
  • Wir wollen die Infrastruktur ständig modernisieren. Dazu gehören auch bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und damit verbesserte Chancen auf qualifizierte Erwerbsarbeit.
  • Wir wollen durch verstärkte Förderung der Zusammenarbeit von Kreisen und Kommunen die Eigenverantwortung für die Entwicklung der Regionen und ihre Innovationsfähigkeit steigern.
  • Wir wollen Wohnen und Arbeiten mit Freizeit und Erholung wieder zu einer räumlichen Einheit zusammenführen. Damit wird unnötiger Verkehr vermieden.
  • Wir wollen die direkte aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung der Gesellschaft als einen demokratischen und offenen Gestaltungsprozess. Dies gilt sowohl für die Mitbestimmung am Arbeitsplatz als auch für die Mitwirkung an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen.
  • Wir wollen den Einsatz öffentlicher Fördermittel noch effizienter und transparenter gestalten, sie noch stärker an ökologischen Gesichtspunkten orientieren und eventuelle Engpässe bei Planung und Vergabe abbauen. Wir wollen dabei vor allem beschäftigungswirksame Initiativen fördern, mit denen Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden.
  • Wir wollen bei allen Förderprogrammen noch intensiver die Folgen für Menschen und Natur abschätzen und das dafür erforderliche Instrumentarium verbessern.
  • Wir wollen die Beratung der Wirtschaft verbessern, z. B. durch die Gründung eines „Hauses für die Wirtschaft” in Kiel. Neue Förderprogramme werden wir nur noch auf Zeit einführen. Die konzeptionelle Gestaltung, Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung von Förderinstrumenten ist vor allem Aufgabe der Landesregierung. Die Abwicklung der Programme liegt bei der Investitionsbank bzw. anderen Institutionen.
  • Wir wollen alle von der Landesregierung unterstützten Werbemaßnahmen, zum Beispiel bei der Messedarstellung, der Fremdenverkehrsförderung, beim landwirtschaftlichen Gütesiegel, bei der Werbung für die gewerbliche Wirtschaft in einem Konzept zusammenführen. Wir wollen damit für die im Land hergestellten Produkte u n d für das Land Schleswig-Holstein werben.

Schleswig-Holsteins Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Produktverbesserungen und effizienterer Umgang mit Rohstoffen und Energie sichern langfristig unsere Lebensqualität. Die Mittel aus der Abfallabgabe werden wir nutzen, um

  • Unternehmen zu fördern, die Abfall- und Schadstoffmengen reduzieren und Abfälle möglichst stofflich wiederverwerten.
  • Verfahren zur Schadstoffentfrachtung von Reststoffen und zur stofflichen Verwertung von Schadstoffen zu entwickeln und anzuwenden.


Wir werden Verhandlungen mit der Wirtschaft aufnehmen, um mit ihr gemeinsam die Prüfstelle für ökologische Bauprodukte zu einem bundesweiten „Öko-Test-Institut” auszubauen.

Wir werden Unternehmen, die sich einem betrieblichen Umwelt-Check unterziehen, auch weiterhin fördern. Dabei werden wir vor allem die Kleinbetriebe und den Mittelstand bei der Einführung des Audits unterstützen.

Wir wollen in der Ausbildung an den Hochschulen sicherstellen, dass das Wissen und die Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung vermittelt werden, um sie für die Berufspraxis nutzbar zu machen.

Wir werden das Ökologie-Zentrum der Universität Kiel zu einem interdisziplinären Wissenschaftszentrum ausbauen, um Forschung, Lehre und Politikberatung mit dem Ziel eines vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes zu beschleunigen.

Wir wollen die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Wirtschaft intensivieren, um den Transfer von Wissen zwischen beiden Bereichen zu erleichtern und für junge Hochschulabsolventen neue Beschäftigungsmöglichkeiten in unserem Land zu schaffen.

Wir werden die Akademie für Natur und Umwelt durch eine europäische Weiterbildungseinrichtung für Umweltmanagement (European School of Ecology) ergänzen, die sich durch Teilnehmerbeiträge finanziell selbst tragen kann.

Gemeinsam mit dem Handwerk werden wir Möglichkeiten entwickeln, eine Einrichtung zur Umweltweiterbildung zu schaffen.

Unsere maritime Industrie bietet eine gute technologische Basis für eine zukunftsorientierte maritime Verbundwirtschaft an der Küste. Sie nimmt für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig—Holsteins auch weiterhin eine bedeutende Rolle ein. Wir setzen uns für den Erhalt der schleswig-holsteinischen Werftstandorte und für die Sicherung der Arbeitsplätze auf den Werften ein. Wir treten im Bund weiterhin für eine Fortsetzung der Schiffbausubventionen ein.

Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken die Wirtschaft vor Ort und sorgen für eine Minderung des Verkehrs und anderer ökologischer Belastungen. Wir unterstutzen Initiativen für ein Zertifikat „Produkt unserer Region" als Teil einer regionalen Produktkampagne.

Eigenes Klimaschutzprogramm für Schleswig-Holstein

  • Die Klimaschutzpolitik ist eine Voraussetzung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde und für ein friedliches Zusammenleben der Völker. Deshalb setzen wir uns für die drei energiepolitischen Kernpunkte ein
    • Energieverbrauch vermindern
    • Energie optimal nutzen
    • Energie ökologisch erzeugen.


Unsere Energiepolitik hat Maßstäbe gesetzt:

  • Heute decken über 1.000 Windanlagen rund 7 Prozent des Stromverbrauchs in Schleswig-Holstein ab. Das hat 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Wir sind das Windenergieland Nr. 1 in Deutschland.
  • Mit inzwischen mehr als 75 Blockheizkraftwerken haben wir den Ausbau der Wärme-Kraft-Koppelung massiv vorangebracht.
  • Auch im Bereich der Sonnenenergie steht Schleswig-Holstein heute nicht mehr abseits. 160 Photovoltaik-Anlagen und 300 Anlagen der thermischen Solarnutzung wurden mit Landesförderung errichtet.


Unabhängig von den bundespolitischen Rahmenbedingungen kann Schleswig-Holstein eigene Beiträge zur Minderung der CO2-Emissionen durch ein landeseigenes Klimaschutzprogramm leisten. Wir werden ein solches Programm mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickeln und umsetzen, um die Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2005 um mindestens 25 Prozent (bezogen auf 1990) zu verringern. Schleswig-Holstein sollte auch deshalb mit gutem Beispiel vorangehen, weil es als „Land zwischen den Meeren" von globalen Klimaveränderungen besonders betroffen wäre. Zu diesem Klimaschutzprogramm gehören folgende Elemente:

  • Wir werden auf Bundesebene Initiativen für eine sozial gerechte, ökologische Steuerreform unterstützen, die den Energieeinsatz steuerlich stärker belastet und dafür die Abgabenlast für Arbeitnehmer und Unternehmen reduziert.
  • Wir wollen bis zum Jahr 20l0 etwa 30 Prozent des Wärmebedarfs durch Kraft-Wärme-Koppelung decken. Bei der Planung von Neubaugebieten werden wir deshalb darauf achten, dass Blockheizkraftwerke errichtet werden, für die Anschlusszwang besteht
  • Wir wollen die schleswig-holsteinischen Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichten, für den Bezug von Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung eine Einspeisungsgebühr zu entrichten, die sich an den dabei eingesparten Kosten für Fremdbezug von anderen Stromversorgungsunternehmen orientiert.
  • Wir wollen über die Energiestiftung Schleswig-Holstein und die Versorgungsunternehmen dem Energiesparen als wichtigster Energiequelle Vorrang einräumen. Durch ein Landesenergiegesetz wollen wir die Stromversorgungsunternehmen verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes für Einsparmaßnahmen aufzuwenden.
  • Wir wollen den Strombedarf des Landes im Jahr 2010 zu 20 bis 25 Prozent mit Windkraft erzeugen. Dabei setzen wir auf die Akzeptanz der Bevölkerung und werden den Landschaftsschutz berücksichtigen. Die Planungshoheit der Gemeinden ist zu gewährleisten. Im Konzept alternativer Energien muss die Windkraft einen festen, aber planerisch geregelten Platz haben. Wir werden alle landesrechtlichen Bestimmungen durchforsten, die eine nachhaltige Energieversorgung erschweren, und insbesondere in der Bauleitplanung dafür sorgen, dass regenerative Energietechnologien verwendet und fossile Energieträger und Biomasse z. B. durch Blockheizkraftwerke optimal ausgenutzt werden.
  • Wir wollen einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Sonnenenergie als Energieform der Zukunft zu fördern und auch in Schleswig-Holstein auszubauen - mit einem Sonderprogramm für die thermische Solarenergie und mit Anreizen für die Weiterentwicklung, Herstellung und Anwendung von photovoltaischen Systemen in Schleswig-Holstein.
  • Wir wollen die dezentrale Entscheidungskompetenz in der Energieversorgung stärken und damit auch Einsatzmöglichkeiten für Biomasse verbessern, wobei Solarenergie, Gülle, Stroh und Restholz Vorrang haben sollen.
  • Wir werden die Förderung von „Niedrigenergiehäusern” fortsetzen, von denen es in Schleswig-Holstein bereits ca. 1.000 gibt.
  • Wir werden durch Änderung der Bauleitplanung energie- und ressourcensparende Bau- und Siedlungsweisen fördern.
  • Wir werden die naturnahe Neuwaldbildung wegen ihrer großen Bedeutung für den Abbau von Kohlendioxid noch stärker fördern als bisher.
  • Wir werden den ökologischen Landbau stützen, weil er auch einen sparsamen Energieverbrauch aufweist.
  • Wir werden durch Initiativen im Bundesrat auf eine umweltgerechte Neuordnung der Verkehrspolitik, insbesondere auf eine Änderung der Prioritäten bei der Finanzierung der Verkehrswege drängen.

Schleswig-Holsteins Beitrag für eine solidarische Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit ist auch eine landespolitische Aufgabe. Die Erkenntnis, dass die verschwenderische Wirtschaftsweise des Nordens und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme des Südens sich nicht auf einen Teil des Globus begrenzen lassen, erfordert auch verstärkte landespolitische Anstrengungen.

Wir werden eine eigenständige Entwicklungspolitik des Landes weiterführen und ausbauen. Die finanziellen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und eine dauerhafte Entwicklung werden wir erhöhen.

Entwicklungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts der Landesregierung. Um die öffentliche Wahrnehmung zu fördern und Schwierigkeiten und Hemmnisse offenzulegen, aber auch, um Fortschritte und Initiativen bekannt zu machen, wird die Landesregierung aufgefordert, regelmäßig zu diesem Themenkomplex Bericht zu erstatten.

Wir werden Expertinnen und Experten aus der „Dritten Welt” und der Umweltbewegung regelmäßig in Beratungen der „Kieler Runde” einbeziehen.

In den Schulen soll das notwendige Wissen über die sozialen, ökonomischen und ökologischen Zusammenhänge der „einen Welt" verstärkt in den Unterricht eingebracht werden. Praktische schulische Initiativen in diesem Bereich sollen gefördert werden.

Wir werden die Entwicklungszusammenarbeit und eine Politik für eine nachhaltige Entwicklung in die Zielsetzung staatlicher und kommunaler Stellen integrieren.

Die Landesregierung wird die Initiativen und Kommunen in deren entwicklungspolitischer Arbeit unterstützen und mögliche Verbünde von Kommunen und Initiativen für konkrete entwicklungspolitische Maßnahmen organisatorisch fördern.

Schleswig-Holstein wird dem Klimabündnis beitreten.

Schleswig-Holsteins Weg aus der Kernenergie

Unser Ziel ist und bleibt der Ausstieg aus der Kernenergie. Eine Technik wie die Atomenergie, die niemals versagen darf, und bei der Menschen niemals versagen dürfen, weil die Folgen unabsehbar und nicht beherrschbar sind, kann nicht verantwortet werden. Der Ausstieg aus der Kernenergie bedarf einer bundesgesetzlichen Regelung. Solange aber Kernkraftwerke noch am Netz sind, werden wir durch unsere Aufsichtspraxis für einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke sorgen. Unsere Sicherheitsphilosophie lautet: Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit.

Wir erwarten von den Betreibern der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke, dass die Auslandsentsorgungsverträge unverzüglich gekündigt werden. Die Anträge auf Nutzung von MOX-Brennelementen müssen zurückgenommen werden. Die Hansestadt Hamburg fordern wir auf, ihre satzungsgemäße Verpflichtung bei der HEW zum Ausstieg aus der Kernenergie umzusetzen. Dabei bieten wir unsere Unterstützung an. Wir wollen dabei sicherstellen, dass die in den Kernkraftwerken Beschäftigten berufliche Perspektiven in anderen Bereichen der Energiewirtschaft erhalten.

Im Verbund mit skandinavischem Wasserkraftstrom werden wir an den Standorten Lübeck und Brunsbüttel modernste Kohlekraftwerke bauen, um den Ausstieg aus der Kernenergie zu flankieren.

Wir werden uns an der sozialdemokratischen Initiative für ein Kernenergieabwicklungsgesetz beteiligen. Darin wird für jedes Kernkraftwerk eine Abwicklungslaufzeit festgelegt. Die Zukunft der Energieversorgung darf nicht von Gerichten, sondern muss von der Politik entschieden werden.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Schleswig-Holsteins Arbeitsmarktentwicklung verläuft heute positiver als die in anderen Bundesländern. Die Zahl der Arbeitsplätze ist erheblich gestiegen, die Arbeitslosigkeit ist stärker zurückgegangen als anderswo.

Dennoch: Die hohe Arbeitslosigkeit bleibt für Sozialdemokraten das gesellschaftliche Problem Nr. 1.

Im Mittelpunkt der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen

  • eine Wirtschaftspolitik, die nicht an den Arbeitslosen vorbeigeht, sondern sich in zusätzlicher Beschäftigung niederschlägt,
  • eine Arbeitszeitpolitik, die Arbeit gerechter verteilt, sowie
  • eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden sucht und die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Beschäftigung zum Ziel hat.


Seit I988 schaffen wir mit unserem landeseigenen Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein” mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und helfen den Menschen, sich zu qualifizieren und umzuschulen. Durch das Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein II" haben wir seit I992 rund 25.000 Menschen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt.

Mit dem Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein II will die Regierung bis zum Jahr 2000 insgesamt 163 Millionen Mark zur Verfügung stellen. Hinzu kommen 85 Millionen Mark von der Europäischen Union und 1 Milliarde Mark von der Arbeitsverwaltung.

In einem bundesweit beachteten Dialog zwischen Landesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften entstand auf Initiative von Ministerpräsidentin Heide Simonis die gemeinsame Erklärung der „Kieler Runde”, ein gemeinsamer Maßnahmen- und Forderungskatalog für eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.

Der Ausbau arbeitsmarktpolitischer Instrumente, nicht ihr Abbau, ist das Gebot der Gegenwart. Der Staat muss seine Verantwortung stärker wahrnehmen. Aktive Arbeitsmarktpolitik hat für uns Vorrang vor Lohnersatzleistungen oder Sozialhilfe. Deshalb werden wir unsere erfolgreiche und aktive Unterstützung des Arbeitsmarktes fortsetzen und qualitativ wie quantitativ ausbauen.

Wir werden auch die Verantwortung von Unternehmen, von Gewerkschaften und der Regierung für Arbeitsplätze stärker einfordern. So sollen Investitionszuschüsse und Subventionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen an den messbaren Erfolg gekoppelt werden und bei Nichteinhaltung der Zielsetzungen zurück- gefordert werden können. Dabei soll auch die Sicherung des Tarifrechts beachtet werden.

Erforderlich ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsverwaltung, den Sozialhilfeträgern, den Unternehmen, den Gewerkschaften und den Trägern der Beschäftigungsmaßnahmen.

Vorrangige Ziele unserer Arbeitsmarktpolitik:

  • Wir wollen, dass alle jungen Menschen den Einstieg in das Berufs- und Arbeitsleben finden und der drohende Kollaps des dualen Systems der Berufsausbildung verhindert wird.
  • Wir werden den Wiedereinstieg von Frauen in das Erwerbsleben erleichtern und insbesondere die Existenzgründung von Frauen fördern.
  • Wir wollen die Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt herstellen.
  • Wir wollen Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren.
  • Wir wollen den Übergang in die Rente unter Berücksichtigung der Interessen der älteren Menschen gleitend gestalten.


Wir werden das Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein III” bis zum Jahr 2000 fortsetzen. Damit wollen wir 22.000 Menschen mit Arbeit und Qualifizierung helfen.

Mit dem Teilprogramm „Arbeit plus” haben wir die Beschäftigung Arbeitsloser mit der Schaffung von Kindergartenplätzen verknüpft. Diesen Gedanken werden wir weiterentwickeln. So wollen wir Beschäftigung auch verstärkt in Umweltbereichen, bei der Erschließung von Gewerbeflächen, Errichtung von Jugendbegegnungsstätten u.a.m. fördern.

Dieses Programm wollen wir nicht nur qualitativ ausbauen, sondern dafür auch zusätzliche Mittel bereitstellen.

Solange die Arbeitslosigkeit noch so hoch ist, sind Beschäftigungsgesellschaften eine geeignete Form, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu vermindern. Zusammen mit den Gewerkschaften und dem Handwerk, das von den Aktivitäten solcher Gesellschaften profitieren kann, wollen wir ihre Entwicklung unterstützen und fördern. Daneben leisten selbstverwaltete Projekte und Initiativen weiterhin unverzichtbare Beiträge zur sozialen Stabilisierung und Beschäftigung von Personengruppen.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ohne abgeschlossene Ausbildung bzw. ohne Qualifikation auf den Arbeitsmarkt kommen, haben es besonders schwer. Die Gefahr der Ausgrenzung mit all ihren sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen und den Folgekosten ist dann besonders hoch.

Die präventive Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sehen wir deshalb als zunehmend wichtige Aufgabe an. Dabei hat das Ziel der Ausbildung und Qualifikation für jeden Jugendlichen Vorrang, auch der Ausgleich fehlender sozialer Qualifikationen vor und während der Ausbildung, z. B. durch berufsvorbereitende Maßnahmen oder Betreuung, wie von der Landesregierung schon modellhaft initiiert.

Wir werden eine konzertierte Aktion „Jugend und Arbeit” ins Leben rufen und gemeinsam mit Unternehmen und Gewerkschaften nach Wegen suchen, um allen Jugendlichen eine berufliche Erstausbildung und einen Berufseinstieg nach der Ausbildung zu ermöglichen. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst dabei eine Vorreiterrolle übernimmt. Eine entsprechende Änderung der Richtlinien für öffentliche Aufträge wollen wir auf den Weg bringen.

Wir wollen einen wachsenden Teil der Sozialhilfeaufwendungen zugunsten aktiver Beschäftigungsmaßnahmen in eine produktivere Richtung umlenken. Wir werden die Beschäftigungsdauer von Sozialhilfeberechtigten im Programm „Arbeit statt Sozialhilfe” ausdehnen und werden deshalb die Anreize für Sozialhilfeträger erhöhen.

Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit eine Teilhabe von Frauen entsprechend ihrer Betroffenheit von Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfebezug an den Programmen und Fördermöglichkeiten erreicht wird.

Wir werden die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass arbeitslose alleinerziehende Frauen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind und Teilzeitbeschäftigung wünschen, diese im Rahmen der Programme in Beschäftigungsgesellschaften erhalten.

Dazu gehört besonders die Schaffung von Kinderbetreuungsmaßnahmen im Rahmen von „Arbeits- und Qualifizierungsprojekten".

Die aktive Arbeitsmarktpolitik muss um neue Instrumente präventiver Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden. Instrumente einer solchen Arbeitsmarktpolitik können nach dem Prinzip „qualifizieren statt entlassen" Innovations- und Personalentwicklungsgesellschaften sein, mit denen wir den regionalen wirtschaftlichen Strukturwandel sozialverträglich gestalten. Dabei können - unter Nutzung von Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes - bei Schließung von Betriebsteilen oder Betrieben und größerem Personalabbau den von Arbeitslosigkeit Bedrohten neue berufliche Perspektiven durch Qualifizierung, Nutzung einer Personaleinsatzreserve oder auf andere Weise eröffnet werden.

Wir wollen eine grundlegende Reform der Arbeitsförderung. Wir unterstützen im Bundesrat den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion für ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz (ASFG), mit dem der Vorrang für aktive Arbeitsmarktpolitik festgeschrieben wird. Der Rechtsanspruch für Arbeitslose auf Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung, der Fortbildung sowie der Umschulung muss darin vorgeschrieben werden. Die Verzahnung mit der regionalen Strukturpolitik muss möglich sein.

Außerdem treten wir dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit dezentralisiert wird und die Arbeitsämter vor Ort mehr Kompetenzen erhalten. So können die Gelder der Bundesanstalt besser mit Landes- und kommunalen Mitteln verknüpft werden.

Wichtiges Element unserer Wirtschaftspolitik ist eine Arbeitszeitpolitik, die dazu beiträgt, die Arbeit gerechter zu verteilen. Dazu müssen alle Formen der Arbeitszeitverkürzung genutzt werden. Notwendig sind eine Teilzeitoffensive der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes, flexible Übergänge in den Ruhestand und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen. Daher unterstützen wir alle Anstrengungen der Tarifvertragsparteien zu einer beschäftigungsorientierten Arbeitszeitpolitik. Die Landesregierung hat mit der Einführung des Sabbatjahres im Landesdienst ein Beispiel für innovative Arbeitszeitpolitik gegeben.

Sozialdemokraten werden diese Politik weiterführen. Wir werden darüber hinaus mit einer Initiative im Bundesrat das Arbeitszeitgesetz so reformieren, dass Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.

Die schleswig-holsteinische SPD fordert ein „Gütesiegel Beschäftigungswirksamkeit” für öffentliche Investitionen bzw. Subventionen. Da die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und der sozialen Folgeprobleme die vordringlichste politische Aufgabe der nächsten Jahre darstellt, ist entschlossenes Handeln aller politisch Verantwortlichen erforderlich. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel kann nur dann ein wirksamer Beschäftigungs- und Arbeitsmarkteffekt erzielt werden, wenn ein politisch abgestimmtes Konzept vorliegt. Der Einsatz öffentlicher Mittel muss sich positiv auf den Erhalt oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze bzw. neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose auswirken.

Neue Mobilität - Wege zur umweltgerechten Verkehrspolitik

Die Gefährdung des Klimas und die wachsenden Belastungen von Mensch und Umwelt machen eine Neuorientierung der Verkehrspolitik erforderlich. Wir wollen eine Verkehrswende.

Das oberste Prinzip unserer Verkehrspolitik ist die Vermeidung von Verkehr. Von daher wollen wir umweltverträgliche Verkehrsträger fördern. In unserer politischen Zielsetzung hat der Schienenverkehr Priorität vor dem Straßenverkehr.

Durch die Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa, die deutsche Einheit und die Erweiterung der Europäischen Union hat Schleswig-Holstein eine neue wirtschaftliche und verkehrstechnische Rolle übernommen, die weit über den Ostseeraum hinausreicht. Diese zentrale Zukunftschance für unser Land verantwortungsvoll zu nutzen, stellt neue Anforderungen an die notwendige Infrastruktur unseres Landes. Wir setzen uns dafür ein, dass der Transport der Waren im Ostseeraum möglichst mit der Eisenbahn oder mit dem Schiff erfolgt. Deshalb erhalten die Ostseehäfen eine wachsende Bedeutung.

Kiel und Lübeck haben sich zu Zentren der skandinavischen und osteuropäischen Schiffsverkehre entwickelt. Wir werden den umweltverträglichen und flächenschonenden Ausbau der Häfen weiter unterstützen. Moderne Telekommunikations- und Logistiksysteme sowie leistungsstarke Hinterlandverbindungen möglichst mit Schienenverkehr sollen Häfen und Schifffahrt als ökologisch und ökonomisch überlegene Verkehrsträger weiter stärken. Der Hafen Brunsbüttel hat für den Wirtschaftsraum an der Unterelbe erhebliche Bedeutung. Brunsbüttels Entwicklung hängt unmittelbar mit dem Hamburger Hafen zusammen.

Wir wollen deshalb die Kooperation dieser beiden Häfen im gegenseitigen Interesse ausbauen.

Wir wollen, dass möglichst viel des Schleswig-Holstein durchquerenden Transitverkehrs auf der Schiene stattfindet. Mit der Elektrifizierung der Jütland-Linie haben wir eine leistungsstarke Nord-Süd-Verbindung geschaffen.

Mit der Großen Beltquerung und der geplanten Oeresund-Querung erhält diese Achse über Schleswig—Holstein hinaus europäische Bedeutung. Wir werden darauf achten, dass Hamburg nicht zum Engpass wird. Daher fordern wir vordringlich die Engpass-Beseitigung Pinneberg-Elmshorn und die Elbquerung in der Kombination von Schiene und Straße im Raum Unterelbe und gleichzeitig eine Verbesserung des Ost-West-Schienenverkehrs in Schleswig-Holstein.

Die Vogelfluglinie ist die zweite europäische Hauptverkehrsader in Schleswig-Holstein. Deshalb setzen wir uns für die Elektrifizierung der Strecke Hamburg-Puttgarden und für den Erhalt des Schienenpersonennah- und -fernverkehrs und der Güterfernverkehre auf dieser Strecke nachdrücklich ein.

Mit der Machbarkeitsstudie „Fehmarn—Belt" müssen die ökologischen und ökonomischen Voraussetzungen und Folgen für eine feste Beltquerung und für eine Optimierung der Fährverkehre zwischen Puttgarden und Rødby geklärt werden. Wir wollen die Schienenerschließung der Westküste verbessern. Nunmehr geht es darum, die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Elmshorn-Niebüll mit Ausbau bis Tondern in die zukünftige Planung aufzunehmen.

Es soll außerdem darauf hingewirkt werden, dass keine weiteren Bahnstrecken zurückgebaut werden, auch wenn sie bereits stillgelegt sind.

Auch wenn unsere Priorität bei der Förderung der umweltverträglichen Verkehrsmittel Schiff und Eisenbahn liegt, muss zur Anbindung der osteuropäischen und der baltischen Länder an den westeuropäischen Wirtschaftsraum eine leistungsfähige Straßenverbindung geschaffen werden. Deshalb ist der Bau der A 20 notwendig. Wir wollen sie als leistungsfähige Straße von der A l nach Westen verlängern, um im Raum Unterelbe als kombinierte Schienen-/Straßentrasse die Elbe zu queren. Wegen der besonderen Bedeutung wurde die Elbquerung westlich Hamburgs und der Elbehafen Brunsbüttel vom Europäischen Parlament als Planung in die Transeuropäischen Netze aufgenommen. Den Neubau eines Autobahn- oder Schnellstraßenringes um Hamburg herum durch das Hamburger Umland lehnen wir ab.

Wir setzen uns für den Ausbau der Intercity-Verbindung Hamburg-Berlin ein. Den Bau einer Transrapid-Verbindung zwischen diesen beiden Städten lehnen wir aus wirtschaftlichen und aus ökologischen Gründen ab.

Durch die Weiterentwicklung des Hochgeschwindigkeitsnetzes der Bundesbahn kann in absehbarer Zeit der Einsatz von Flugzeugen im Nah- und Mittelstreckenbereich reduziert werden. Wir werden uns hierbei in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Hamburg um eine Schienenanbindung des Flughafens Fuhlsbüttel bemühen. Der Neubau eines Großflughafens in Norddeutschland ist damit entbehrlich, den Airport Kaltenkirchen wird es mit uns nicht geben.

Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und die Freizeitgestaltung müssen wieder näher zusammenrücken. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um Verkehr zu vermeiden. Wir werden die Landesplanung und Bauleitplanung auf diese Ziele hin ausrichten.

Wir werden den Umweltverbund im Verkehr entwickeln. Den öffentlichen Personen-Nahverkehr haben wir ausgebaut. Alle Kreise des Landes haben ÖPNV-Konzepte entwickelt und umgesetzt. Dem Ziel „Ein Land — ein Fahrplan — ein Tarif” sind wir dadurch erheblich näher gekommen.

Mit dem ÖPNV-Gesetz haben wir den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um dieses Ziel in einem landesweiten Verkehrsverbund mit den Kommunen zu erreichen. Wegen der besonderen Bedeutung für die Menschen im Hamburger Umland setzen wir uns für die Schaffung attraktiver Verbindungen im Rahmen eines Verkehrsverbunds mit der Hansestadt Hamburg ein.

Durch die Umgestaltungen bei der Deutschen Bahn ist das Land seit dem 1. Januar l996 Träger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Im Rahmen unserer finanziellen Mittel werden wir die Attraktivität des SPNV steigern. Als Grundgerüst des landesweiten ÖPNV wollen wir den Takt-Verkehr auf der Schiene stärken. Wir werden prüfen, welche nicht mehr genutzten Schienenstrecken sinnvoll zu reaktivieren sind und wie durch Wiedereröffnung von Bahnhöfen eine bessere Verbindung mit den straßengebundenen ÖPNV der Kreise zu erreichen ist.

Um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen, brauchen wir moderne und komfortable Eisenbahnwagen und Busse. Wir werden den Ausbau der Umsteigeanlagen der unterschiedlichen Verkehrsträger Bus-Bahn oder auch Park & Ride bzw. Bike & Ride weiter unterstützen. Dazu zählen der Ausbau und die Erweiterung von Schienenwegen im Hamburger Umland und die Einrichtung eines effektiven City-Bahn-Konzepts.

Wir wollen das Fahrrad, das umweltfreundlichste Verkehrsmittel überhaupt, besonders fördern. Dazu werden wir ein Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden” auflegen. Wir haben die Schaffung des Ostseeküsten-Radweges maßgeblich unterstützt. Wir werden die Entwicklung eines dichten Radverkehrsnetzes weiterhin fördern.

Die Fußgänger wurden in der Vergangenheit zu häufig an die Seite gedrängt. Es gehört zur Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden, dass ausreichend Platz zum Gehen und Verweilen erhalten bleibt. Dies lässt sich mit der Durchsetzung der Verkehrsberuhigung und der flächendeckenden Einführung von Tempo-SO-Zonen in Wohngebieten erreichen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ist uns ein besonderes Anliegen.

Einen Ausbau des Flughafens Blankensee bei Lübeck lehnen wir ab.

Ein weiterer Neubau von Straßen zur Erweiterung des vorhandenen Straßennetzes ist bei der Dichte in Schleswig-Holstein bis auf Einzelmaßnahmen mit örtlicher Begründung (Ortsumgehung) nicht erforderlich. Bei dem begrenzten finanziellen Spielraum legen wir unseren Schwerpunkt auf die Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes. Wir setzen uns für einen flächensparenden und kostengünstigen Straßenbau ein, der auf hohe Umweltstandards setzt.

Wir werden die Verkehrssicherheitsarbeit weiter intensivieren. Wir setzen uns für die Ausweitung von Überholverboten für Lkw auf Autobahnen ein. Wir werden die Initiative ergreifen, um die Anordnung von allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Ländersache zu machen. Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Bundes- und Landstraßen wollen wir so landesweit durchsetzen. Dort, wo Tempolimits notwendig sind, werden wir uns - wenn möglich — intelligente Verkehrstechnik zunutze machen.

Mit der Einrichtung von Güterverteilzentren schaffen wir wichtige Schnittstellen zwischen LKW und Bahn. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass der überregionale Güterverkehr vorwiegend auf der Schiene abgewickelt wird.

Um innerhalb Schleswig-Holsteins die Voraussetzungen für eine effektive und umweltschonende Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs zu schaffen, wollen wir insbesondere die betroffenen Städte dabei unterstützen, in Zusammenarbeit mit Industrie, Handel und Gewerbe Logistikkonzepte zu entwickeln. So kann der örtliche Sammel- und Verteilverkehr mit kleineren, stadtverträglichen Verkehrs- und Transportmitteln wirtschaftlich und kundenorientiert abgewickelt werden.

Schleswig-Holstein auf dem Weg in die Informationsgesellschaft

Die Vernetzung von Computer, Telefon und audiovisuellen Medien sowie neue Übertragungswege, die in der Lage sind, große Mengen elektronischer Daten zu transportieren, haben und werden unsere Gesellschaft weiter verändern. Experten vermuten, dass die Datenübertragung mittelfristig zur neuen Schlüsseltechnologie werden kann.

Information ist mittlerweile neben Arbeit, Kapital und Boden zum vierten Produktionsfaktor geworden. Es wird vermutet, dass im Jahr 2000 ca. 70 Prozent aller Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet sein werden.

Um Schleswig-Holstein auf diese Entwicklung vorzubereiten, sind gewaltige Anstrengungen nötig, die eine intensive Begleitung erfordern. Zunächst muss sichergestellt sein, dass alle Menschen in Schleswig—Holstein eine Grundversorgung mit neuen Informationsdiensten bekommen. Wir wollen insbesondere

... eine Bildungsoffensive.

Eine Vernetzung von allen allgemeinbildenden Schulen und Jugendzentren ist anzustreben. Wir wollen Informatik als Grundfach an allen Schulen in Schleswig-Holstein verwirklichen. Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, dieses Angebot zur Verfügung zu stellen und sich kritisch mit den neuen Medien auseinanderzusetzen.

… eine Datenschutzoffensive.

Der Datenschutz muss in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung integriert werden. Die Möglichkeiten und Überprüfung des Datenschutzes müssen ausgeweitet und verstärkt werden.

… eine Jugendschutzoffensive.

Was die neuen Informationsangebote betrifft, ist der Jugendschutz noch unzureichend. Hier müssen adäquate Konzepte entwickelt und verwirklicht werden.

… eine Verwaltungsoffensive.

Der öffentliche Sektor kann Zeiten für Informationsbeschaffung, Bürodienste und Kommunikation erheblich verkürzen und dadurch effizienter werden. Die Grundversorgung kann durch Aufstellen von frei zugänglichen Systemen in den Verwaltungen realisiert werden. Modellprojekte für bürgerfreundliche Verwaltungen sollen angeregt werden.

… eine Offensive für kleinere Unternehmen.

Gerade den kleinen Unternehmen stehen oft nicht die geeigneten Umsetzungsstrategien zur Verfügung. Wir wollen modellhaft Lösungsansätze entwickeln, bei Bedarf zur Verfügung stellen und den Austausch der Wirtschaft fördern.

… eine Offensive für gemeinnützige Netzbetreiber und Anbieter.

Mailboxen und Netzwerke haben dazu beigetragen, dass auch für private und nicht-kommerzielle Anbieter Zugänge zu Netzwerken und dem weltweiten Internet möglich wurden und die gesellschaftliche Diskussion um die neuen Informationstechnologien nicht abgerissen ist. Ihre Arbeit ist bei der Einrichtung von neuen Netzknoten zu unterstützen. Ihnen sollen günstige Leitungswege zur Verfügung gestellt werden.

Die Öffnung des heutigen Zugangs zu den Informationstechnologien wird dazu führen, dass für die schleswig-holsteinischen Unternehmen neue interessante Märkte entstehen. Entfernungen können mittels Datentransport und ohne zusätzliche Umweltbelastungen überbrückt werden. Für das Flächenland Schleswig-Holstein, insbesondere für seine ländlichen Regionen, sind mit den neuen Informationstechnologien wichtige Chancen verbunden.

Wir wollen insbesondere diejenigen fördern, die bei einer Kommerzialisierung der Angebote außen vor bleiben. Es darf nicht passieren, dass unsere Gesellschaft durch den Zugang zu Informationen gespalten wird. Die gesellschaftliche Öffnung der Angebote ist ein Weg, die Gefahren der Instrumentalisierung einzudämmen und für ein Grundrecht des freien Meinungsaustausches über die eigenen Grenzen hinaus zu sorgen.

Wir werden mit Gewerkschaften und Arbeitgebern das Gespräch darüber aufnehmen, wie dort auch sozialverträgliche und tarifvertraglich abgesicherte Tele-Arbeitsplätze entstehen können.

Profile für die Regionen unseres Landes

Schleswig-Holsteins Regionen setzen auf ihr eigenes Profil. Wir wollen diesen Prozess weiterhin unterstützen, damit sie fit für die Zukunft werden:

  • die KERN-Region als dynamischer Wirtschaftsraum mit Kiel, Eckernförde, Rendsburg und Neumünster sowie dem westlichen Teil des Kreises Plön,
  • die HOLM-Region mit Lübeck, Ostholstein und der Vogelfluglinie als Drehscheibe zu den ost- und nordeuropäischen Nachbarn,
  • der Landesteil Schleswig mit seiner kulturellen Vielfalt und seinen Beziehungen zu Skandinavien,
  • die Westküste mit ihrem hohen Erholungswert und einer durch das Westküstenprogramm gestärkten Wirtschaftsstruktur,
  • das südliche Schleswig-Holstein mit der Wachstumsregion am Hamburger Rand,
  • der Unterelberaum zwischen Hamburg und der Westküste als bedeutender Energiestandort, Umschlagplatz für Güter und als Technologieregion.


In diesen Regionen wollen wir eine gute Balance zwischen Arbeit, Wohnen und Freizeit erreichen. Dazu werden wir den Kreisen die Regionalplanung im jeweiligen Planungsraum übertragen.

Wir wollen die Entwicklung neuer Ideen in den Regionen für Produkte und Dienstleistungen stärken. Dazu bedarf es neuer Formen der Kommunikation und Kooperation und neuer Mitwirkungsmöglichkeiten. Wir wollen mit Hilfe von Projekten und der Entwicklung von Leitzielen traditionelle Denkweisen überwinden, Flexibilität und Kreativität freisetzen. Mit der Gründung der Landesentwicklungsgesellschaft haben wir bisher getrennte Gesellschaften zu einem starken Instrument der Regionalpolitik gebündelt.


Um diese Ziele zu erreichen, werden wir

  • den eingeführten qualitativen Wettbewerb zwischen den Regionen weiterführen,
  • die Regionen stärker in die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung einbinden,
  • regionale Initiativen weiter fördern,
  • dabei eng mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und den Bürgerinnen und Bürgern kooperieren,
  • die Regionalförderung übersichtlicher gestalten und mit Programmen der Europäischen Union vernetzen.


Wir werden die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) mit der Metropolregion Hamburg vorantreiben und die Chancen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse der Menschen nutzen. Ohne sorgfältige Planung und ohne Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Belange ist eine gerechte Verteilung der Belastungen und der Chancen nicht möglich.

Bei der Planung orientieren wir uns an folgenden Zielsetzungen:

  • Das Hamburger Umland muss als gegliederte und geordnete Landschaft und Siedlungsraum erlebbar bleiben.
  • Das Profil der Region soll sich durch die Qualität seiner Entwicklung herausbilden; insbesondere in den Bereichen Wohnraum, Gewerbenutzung, Verkehr, Flächennutzung und Freizeit- und Naherholung.


Wir wollen zusammen mit Hamburg zu einer Lösung der gemeinsamen Probleme kommen. Dazu werden wir ein mit Hamburg abgestimmtes Programm vorlegen.

Schleswig-Holstein ist besonders vom Truppenabbau betroffen. Das Land hat gemeinsam mit der Europäischen Union Konversionsmaßnahmen in betroffenen Standortgemeinden gefördert. Für die Umstrukturierung von militärischer auf zivile Produktion setzen wir uns mit Nachdruck für Investitionshilfen im Rahmen eines nationalen Konversionsprogramms ein. Nur diese Umstrukturierung und nicht eine Ausweitung der Rüstungsexporte sichert zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Den ländlichen Raum stärken

Wir stärken den ländlichen Raum. Mit dem Landesprogramm Dorfentwicklung haben wir seit 1988 in 140 Gemeinden Maßnahmen gefördert. Diese sind vor allem dem ortsansässigen Handwerk und Kleingewerbe zugute gekommen. Dadurch konnten Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Räumen gesichert werden. Wir haben die Umwidmung von alten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Dorfgemeinschaftshäusern oder kleinen Handwerksbetrieben gefördert. Aus ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sind preiswerte Wohneinheiten entstanden.

  • Wir wollen den Dörfern den Freiraum für eine eigenständige dorfgemäße Entwicklung geben. Wir wollen alle öffentlichen Fördermaßnahmen mit dem Ziel bündeln, bei Wahrung des dörflichen Charakters die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Belebung der Dörfer zu fördern.
  • Wer als junger Mensch im Dorf bleiben will, soll dort auch eine Wohnung und in erreichbarer Nähe einen Arbeitsplatz finden können. Eine besondere Chance für Arbeitsplätze ist die Ausweisung von Mischgebieten.
  • Wir wollen den Umbau vorhandener Bausubstanz und dorfgemäßen Neubau möglich machen.
  • Wir wollen, dass ehemalige landwirtschaftliche Gebäude für andere Zwecke genutzt werden können. Dazu werden wir eine Initiative im Bundesrat ergreifen.
  • Wir wollen eine ortsangepasste Entwicklung unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur.


Die Agrarpolitik der Europäischen Union muss weiter reformiert werden. Überreglementierungen müssen abgebaut und die Entscheidungsfreiheit der Landwirte muss erhöht werden. Die z. Zt. 70 Milliarden Mark Agrarausgaben müssen einer umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen Land- und Ernährungswirtschaft zugute kommen. Oberstes Ziel unserer Landesagrarpolitik ist eine umweltfreundliche und wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft mit einem reichhaltigen Angebot an gesunden Lebensmitteln.

  • Wir wollen erreichen, dass ein größerer Teil der landwirtschaftlichen Produkte im Lande zu hochwertigen Lebensmitteln weiterverarbeitet wird. Hierfür muss die Zusammenarbeit von Land- und Ernährungswirtschaft weiter verbessert werden. So wird die Chance größer, mehr Verarbeitungs- und Veredelungsbetriebe bei uns aufzubauen, um die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken.
  • Wir unterstützen die Direktvermarktung vor Ort und den Aufbau einer regionalen Produktvermarktung auch über Erzeuger- und Verbrauchergemeinschaften.
  • Wir geben umweltfreundlichen Anbaumethoden im Rahmen einer „nachhaltigen Landnutzung” bei Anwendung hoher ökologischer Qualitätsziele den Vorrang. Wir lehnen den Einsatz von Hormonen in der Tierproduktion ab und wollen eine artgerechte Tierhaltung.
  • Die Freisetzung genmanipulierter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, die, einmal in die Umwelt freigesetzt, nicht rückholbar aber vermehrungsfähig sind und das Ökosystem unwiderruflich und unkontrolliert bedrohen, lehnen wir ab.
  • Wir lehnen mit gentechnischen Verfahren hergestellte Lebensmittel ab. Wir werden uns für die umfassende Kennzeichnungspflicht für alle mit gentechnischen Verfahren hergestellten Lebensmittel einsetzen.
  • Wir werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial gestalten. Wir wollen, dass Landwirte Erwerbsmöglichkeiten im Naturschutz, bei der Landschaftspflege und der regenerativen Energieerzeugung erhalten.
  • Der ökologische Landbau ist auch wegen seines Beitrages zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz die umweltverträglichste Form der Landbewirtschaftung. Die Anzahl der so wirtschaftenden Betriebe hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf über 300 zugenommen. Ziel ist es, die derzeit 2 Prozent ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche bis zum Jahre 2005 auf 10 Prozent zu steigern.
    Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der ökologisch wirtschaftenden Betriebe gegenüber der konventionellen Landwirtschaft stärken und letztere zum Umschwenken motivieren und sie dabei unterstützen.
    Dabei wollen wir den Aufbau für Vermarktungseinrichtungen für Ökoprodukte und die ökologische Fachberatung der Betriebe gezielt fördern und gesetzliche Vermarktungshemmnisse für Direktvermarkter abbauen. Wir wollen dem ökologischen Landbau an den Landwirtschaftsschulen und Universitäten größeres Gewicht geben. Deshalb werden wir einen Lehrstuhl „Ökologischer Landbau" einrichten.
  • Wir werden nach neuen Wegen suchen, um auch die wirtschaftlich bedeutsamen Baumschulbetriebe auf eine ökologisch verträgliche Produktionsweise umzustellen.

Die Attraktivität des Fremdenverkehrs steigern

Das Ferienland Schleswig-Holstein hat an Attraktivität gewonnen. Unser Land ist heute das zweithäufigste Urlaubsziel in Deutschland. Der Tourismus sichert mehr als 80.000 Arbeitsplätze und viele selbständige Existenzen.

Unser Konzept des „sanften Tourismus", der die Belange der Natur, Kultur und der hier lebenden Menschen in Einklang bringt, war erfolgreich.

  • Mit Unterstützung des Landes wurden lokale Projekte des „sanften Tourismus" umgesetzt.
  • Wir haben Schleswig-Holsteins Rang als Gesundheitsadresse für Vorsorgekuren und Rehabilitationsangebote durch strenge Anerkennungskriterien gefestigt.
  • Wir haben den Aufbau eines landesweiten Zimmerinformations- und Reservierungssystems unterstützt.
  • Wir haben das Fahrradwandern durch die Schaffung eines landesweiten und vieler regionaler Radwegenetze mit einer einheitlichen Beschilderung attraktiver gemacht.
  • Wir haben den Landeswettbewerb „Das gastliche Haus” wieder eingeführt.
  • Wir haben als bisher einziges Land ein touristisches Verkehrskonzept zur Reduzierung des fließenden und ruhenden Freizeitverkehrs entwickelt.
  • Wir haben die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten durch die Gründung der Hotelfachschule Lübeck, des Bildungszentrums für Tourismus und Gastronomie in Husum und des Studienschwerpunktes Tourismus an der Fachhochschule Heide verbessert.


Wir wollen auch in Zukunft die Attraktivität unseres Ferienlandes in einem härter werdenden Wettbewerb erhöhen. Schleswig-Holstein soll sein unverwechselbares Profil beibehalten. Unsere landschaftlichen Schönheiten, die vergleichsweise vielseitige und unbeschädigte Natur, die kulturelle Vielfalt und Gastfreundschaft sind auch in Zukunft unsere überzeugenden Angebote.

Mit einer Qualitätsoffensive auf allen Ebenen, mehr Kooperation und einer innovationsfähigen Fremdenverkehrswirtschaft wollen wir die Position Schleswig-Holsteins stärken.

  • Wir wollen die Infrastruktur weiter verbessern und den Schwerpunkt auf den Ausbau der Qualität und der Attraktivität bestehender Einrichtungen legen.
  • Wir werden das Zimmer— und Reservierungssystem ausbauen und verbessern.
  • Der Natur- und Kultururlaub sollen zu Markenzeichen unseres Landes werden.
  • Wir wollen Landgasthöfen helfen, im Tourismus neue Erwerbschancen zu finden.
  • Wir wollen helfen, Noturerlebnisräume in möglichst vielen Gemeinden einzurichten.
  • Die Attraktivität des Fahrradtourismus soll durch die Schaffung weiterer Fernradwanderwege und regionaler Radwegenetze gestärkt werden.
  • Die im Land bestehenden touristischen Forschungseinrichtungen wollen wir sichern. Stadtbildkultur, Denkmalpflege und bauliche Identität unserer Dörfer und Städte wollen wir erhalten und das regionalgeschichtliche und kulturelle Erbe des Landes sowie den Städtetourismus in das Informations- und Vermarktungsangebot einbeziehen.
  • Wir wollen mehr Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung regionaler Fremdenverkehrsentwicklungskonzepte und der Tourismuswerbung.


Die SPD hat ein Konzept, das die Wirtschaftskraft stärkt, Arbeitsplätze schafft und gleichzeitig ökologisch ausgerichtet ist. Wir wollen es umsetzen — gemeinsam mit den Menschen dieses Landes.

Schutz der Natur - Wir bewahren die Reichtümer unserer Natur

Der bisherige Raubbau an der Natur ist auch ein Raubbau an der Zukunft von Mensch und Natur. Wir wollen deshalb eine Politik betreiben, die unsere Natur und ihre Ressourcen für unsere Kinder und Enkel bewahrt.

Seit 1988 werden in Schleswig-Holstein die Grundlagen dafür geschaffen. Diese Politik wollen wir fortsetzen.

Wir haben das fortschrittlichste Landesnaturschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen seine Umsetzung beschleunigen und die Biotopverbundplanung vorantreiben. Bei der Schaffung von Vorrangflächen für den Naturschutz werden wir alle Instrumente vom Flächenankauf bis zu Naturschutzprogrammen auch im Agrarbereich nutzen.

Landschaftspläne und Landschaftsrahmenpläne sind als wichtige Bausteine im Biotopverbund verstärkt zu fördern. Die mit dem und Bund eingerichteten integrierten Großschutzgebiete, der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und die Ostseeschutzgebiete, werden wir weiter ausbauen. Wir fordern weitere großflächige Schutzgebiete.

Wir werden den Schutz der natürlichen Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere erweitern. Die Flora-‚ Fauna-‚ Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union werden wir in ihrem umfassenden Naturschutzansatz schnell, konsequent und vollständig umsetzen.

Wir sind dabei, mit dem integrierten Großschutzgebiet Eider-Treene-Sorge und in Zusammenarbeit mit allen vor Ort Verantwortlichen eine Balance zwischen Naturschutz, Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Wirtschaft zu finden. Dieser Weg soll bei der Ausweisung künftiger großräumiger Schutzgebiete Vorbild sein.

Wir werden im Bundesrat eine Initiative zur seit Jahren überfälligen Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes starten. Dabei werden besondere Schwerpunkte sein: Schaffung von Vorrangflächen für den Naturschutz auf mindestens 10 Prozent der Fläche der Bundesrepublik, bei Eingriffen in Natur und Landschaft eine konsequentere Ausgleichsregelung zugunsten von Natur und Landschaft, flächendeckende Landschaftsplanung, Verbandsklagerecht für Umwelt- und Naturschutzverbände.

Wir werden die Stiftung Naturschutz durch eine enge Kooperation mit der Landesentwicklungsgesellschaft finanziell stärken.

In allen verdichteten Siedlungsgebieten sollte ein Bodenfonds eingerichtet werden.

Wir werden unsere Binnengewässer und die Meere besser vor Schadstoff- und Düngemitteleinträgen schützen. Darum setzen wir unsere Programme zur ökologischen Verbesserung der Seen und Fließgewässer und unsere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffemissionen in Landwirtschaft und Verkehr fort. Wir werden daher Vorschläge für die Novellierung der Düngemittelverordnung und des Pflanzenschutzmittelgesetzes auf Bundesebene machen.

Für uns ist Küstenschutz überlebensnotwendig für Mensch und Natur. Der Bund ist hier stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Sicherheit der Küstenbewohner muss durch die Weiterentwicklung des Generalplans Küstenschutz gewährleistet bleiben.

Wir werden die Ostseeanrainer anhalten, entsprechend den Vereinbarungen des Helsinki-Abkommens Ostseeschutzprogramme umzusetzen. Die Ausweisung von Ostseeschutzgebieten werden wir fortsetzen.

Wir fordern ein sofortiges Verbot der Schießübungen im Wattenmeer (Meldorfer Bucht).

Bei der Unterbringung von Baggergut ist die umweltverträglichste Art der Lagerung zu wählen, sofern eine Verwertungsmöglichkeit nicht besteht. Die Verklappung von schadstoff- und nährstoffbelastetem Baggergut lehnen wir ab.

Wir wollen gemeinsam mit den anderen norddeutschen Küstenländern die vom Bund aufgegebene Schiffsentsorgung sicherstellen, um die Gefahr einer illegalen Entsorgung in Nord- und Ostsee zu mindern.

Wir werden den nächsten Verwaltungsschritt zur Vereinheitlichung der Arbeit einer Coast-Guard, bestehend aus den jetzigen Einrichtungen des Bundes und des Landes, realisieren.

Wir werden verstärkt Wasserschutzgebiete ausweisen, um die Wasserversorgung und den Schutz des Trinkwassers zu sichern. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen, vor allem den Baumschulgebieten, wollen wir zusammen mit den Betroffenen Lösungswege suchen, um die Belastung des Grundwassers zu reduzieren. Wir werden insbesondere die wissenschaftlichen Untersuchungen zur Biologie des Grundwassers aus Mitteln der Wasserabgabe unterstützen.

Wir werden uns im Bundesrat erneut für die Änderung des Tierschutzgesetzes einsetzen, um eine artgerechte Tierhaltung und die Beschränkung von Tiertransporten zu verwirklichen. Dies soll nicht nur für Nutztiere, sondern auch für der Natur entnommene Wildtiere sowie Wildtiernachzuchten gelten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Schlachttier-Transporte nur noch bis zur nächstgelegenen Schlachtstätte zugelassen werden. Lebendexporte von Schlachttieren sollen verhindert werden.

Wir wollen den ehrenamtlichen Tierschutz finanziell unterstützen, denn Tierschutz ist nur mit der Mitwirkung engagierter Bürgerinnen und Bürger möglich.

Wir wollen die Abfallwirtschaftspolitik fortsetzen, die zu einem Markenzeichen für unser Land geworden ist. Unsere Ziele bleiben Vermeidung, Verminderung und stoffliche Verwertung. Die im Bundeskreislaufwirtschaftsgesetz als gleichrangig eingestufte Verbrennung wird in Schleswig-Holstein auch künftig absolut nachrangig behandelt.

Wir wollen die Ziele des Landesabfallwirtschaftsgesetzes konsequent umsetzen. Dazu gehören eine verbesserte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften, eine finanzielle Förderung von Abfallvermeidungsprogrammen in den Unternehmen, von Konzepten zur Abfallvermeidung bei Handel und bei Verbrauchern aus der Abfallabgabe, die Beteiligung mittelständischer Betriebe an der Abfallwirtschaft, der Ausbau der Getrennterfassung nasser Siedlungsabfälle und eine verstärkte öffentliche Kontrolle der Sonderabfallentsorgung.

Verfahren zur Abfallvermeidung und -verwertung müssen absolute Priorität vor der Restmüllverbrennung haben. Wir werden kreisübergreifende Bemühungen zur Standortsuche und Planung einer technischen Anlage zur mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen unterstützen. Wir streben eine Restdeponierung mit dem Ziel an, Alternativen zur Verbrennung bei der Abfallbehandlung zu entwickeln. Gentechnische Verfahren lehnen wir in dem Zusammenhang weiter ab, solange diese nicht jederzeit auf ökologisch verträgliche Weise zuverlässig begrenzbar sind.

Damit wollen wir die Erweiterung der bestehenden Müllverbrennungskapazitäten vermeiden und bestehende Kapazitäten mittelfristig reduzieren.

Wir wollen Abfallminderungskonzepte im Rahmen des Öko-Audits aus der Abfallabgabe fördern und so Betriebe und Unternehmen des Landes bei der Einführung abfallarmer Produktions- und Behandlungsverfahren unterstützen.

Wir wollen uns im Bundesrat für einen neuen bundespolitischen Rahmen in der Abfallpolitik einsetzen. Wir brauchen ein Kreislaufwirtschaftsgesetz, eine

Änderung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall sowie eine Verpackungsverordnung, die sich zuallererst an ökologischen Zielen und nicht an technischen Vorgaben orientieren, die lediglich die Müllverbrennung fördern. Bei der Abfallvermeidung steht für uns der Ausbau von Mehrwegsystemen und langfristig nutzbaren Werkstoffen und Geräten im Mittelpunkt. Dabei wollen wir eine stärkere Produktverantwortung der Hersteller erreichen und uns für eine Kennzeichnungspflicht der Entsorgungswege und -kosten einsetzen.

Wir werden ein Bodenschutzprogramm für Schleswig-Holstein vorlegen. Die Sanierung alter Industrieflächen und von Müllkippen wird fortgesetzt.

Zur Sicherung des Küstenschutzes und des Küstenvorfeldes werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um zusätzliche Finanzmittel für den flächenhaften Küstenschutz auf Bundes- und EG-Ebene einzuwerben.

Wir wollen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zügig durchführen, die Anpassung vorhandener Anlagen an den Stand der Technik einfordern und die Sicherheitsvorgaben der Störfallverordnung stärker überwachen. Erleichterungen im Genehmigungsverfahren sollen in erster Linie durch vermehrte Bauartenzulassungen erreicht werden. Wir werden dazu bundespolitische Initiativen ergreifen, um die Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern Sicherstellen. Wir werden eine Lärmschutzverordnung erlassen.

Soziale Gerechtigkeit - Wir sichern das Fundament der Solidarität

Soziale Sicherheit ist die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir wollen deshalb den Sozialstaat sichern und, wo notwendig, modernisieren. Wir bleiben dabei,

  • dass Unternehmen und Staat dafür zu sorgen haben, dass Menschen Arbeit haben,
  • dass sie bei Krankheit, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gesichert sind und
  • dass Familien mit Kindern auf eine familien— und kinderfreundliche Umgebung bauen können,
  • dass die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet bleiben muss.


Sozialpolitik hat Gestaltungsfunktion. Sie darf sich nicht auf das Umverteilen materieller Ressourcen beschränken. Sie muss auch Werte erfahrbar machen:

Solidarität, Gerechtigkeit, Toleranz, Gemeinsinn sind die Grundlagen, auf denen wir den sozialen Frieden bewahren wollen.

Sozialpolitik muss helfen, ein Gemeinwesen zu organisieren, in dem Raum ist für bürgerschaftliche Mitwirkung, wo der einzelne Solidarität erfährt und sich in die Pflicht genommen fühlt. Bürgerschaftliches Engagement zeigt sich in freiwilliger Mitarbeit, in Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeinitiativen, in der Übernahme ehrenamtlicher Funktionen, in guter Nachbarschaft und verantwortlicher Mitgestaltung des Zusammenlebens im Wohnviertel, in der Gemeinde, in der Stadt.


Engagement für das Gemeinwesen ist soziale Vorsorge in mehrfacher Hinsicht.

  • Sie ist Vorsorge gegen Einsamkeit und Isolation im Alter, wenn viele soziale Bezüge in Familie und Beruf abbrechen,
  • sie ist Vorsorge gegen Gefühle der Sinnlosigkeit und des Nicht-gebraucht-Werdens,
  • sie ist Vorsorge gegen Ausgrenzung und Diskriminierung anderer, von behinderten und leistungseingeschränkten Menschen,
  • sie ist Vorsorge gegen das Auseinanderbrechen der Gesellschaft in Einzel- und Gruppeninteressen,
  • sie ist Vorsorge gegen die Spaltung unserer Gesellschaft, gegen Verlust von Solidarität und Sozialstaatlichkeit,
  • sie ist Vorsorge gegen Ellenbogenmentalität und soziale Kälte.


Wir wollen, dass die Menschen aktiver zur sozialen Gestaltung ihres Zusammenlebens beitragen. Nur eine Sozialpolitik, die die Menschen bei der Stärkung sozialer Netze und des Gemeinwesens tatsächlich beteiligt, wird langfristig zu einem größeren Zusammenhalt untereinander führen. Dazu wollen wir Anregungen geben.

Sozialpolitik ist in den vergangenen Jahren ein Schwerpunkt für das Land und seine Kommunen gewesen:

  • Wir haben eine stolze Bilanz bei der Errichtung neuer Kindergartenplätze aufzuweisen.
  • Wir haben den Wohnungsbau angekurbelt und damit die Wohnungsnot in Schleswig-Holstein gemindert.
  • Wir haben die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege ausgebaut.
  • Wir haben die Arbeitsmarktprogramme mit den Schwerpunkten „Arbeit statt Sozialhilfe”, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Teilzeitarbeit und Qualifizierung für junge Erwachsene nach der Ausbildung weiterentwickelt.
  • Wir haben Hilfen für die Unterbringung und Betreuung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen bereitgestellt.
  • Wir haben unter dem Prinzip „Hilfe statt Strafe” neue Wege in der Drogenpolitik eingeschlagen.
  • Wir haben die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen erweitert.
  • Wir haben die psychiatrische Versorgung dezentralisiert.


Ein gutes soziales Fundament, sozialer Friede und möglichst gerechte Lebensverhältnisse sind wichtige Standortfaktoren für Schleswig-Holstein.

Dabei müssen wir Veränderungen in der Gesellschaft, z. B. neue Formen der Familie, berücksichtigen. Die Anzahl der Ein-Personen-Haushalte liegt mancherorts bereits über 50 Prozent. Die Anzahl der Ein-Eltern-Familien nimmt zu. Mehr und mehr geschiedene Eltern üben gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder aus. Dies führt zu besonderen Anforderungen an die Sozialpolitik, die Jugendhilfe, den Wohnungsbau, die Schule und die Politik für Ältere in Schleswig-Holstein.

Kürzungen von Sozialleistungen durch die Bundesregierung führen dazu, dass immer mehr Menschen aus der Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung ausgegrenzt werden und auf Sozialhilfe angewiesen sind. So droht der Sozialstaat zum Sozialhilfestaat zu werden.

Dagegen setzen wir das Leitbild einer solidarischen Gesellschaft und einer Sozialpolitik, die

  • „vorbeugen statt heilen” als durchgängigen Grundsatz umsetzt, von der Vorsorge im Gesundheitswesen, auch eine vorsorgende Umweltpolitik ist gesundheitliche Vorsorge, über „Rehabilitation statt Pflege” bis zur Förderung wohnungserhaltender Maßnahmen anstelle von Wohnungslosigkeit;
  • konsequent Wege aus der Sozialhilfe ebnet;
  • Vernetzung statt isolierte Hilfsansätze forciert wie beim Programm „Arbeit plus";
  • Entbürokratisierung und Partizipation als Bestandteil sozialpolitischer Reformen sieht und
  • bürgerschaftliches Engagement als Beitrag zur sozialen Vorsorge und zum Miteinander fördern will.


Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Recht auf soziale Sicherung und Wohnung in die Verfassung des Landes aufgenommen wird.

Mehr Platz für Kinder

Rund 55.100 Kinder besuchen Kindergärten in Schleswig-Holstein. Das sind mehr als 60 Prozent der Altersgruppe. Seit 1988 haben wir den Bau von fast 20.000 neuen Plätzen und von etwa 2.800 Ersatzplätzen gefördert. Dafür hat das Land 40 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Wir haben in manchen Wochen mehr Kindergartenplätze gebaut als frühere CDU-Regierungen in einem Jahr.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für alle müssten Land, Kommunen und freie Träger etwa 1 Milliarde Mark pro Jahr zusätzlich für Investitionen und Personal aufbringen. Das ist nicht zu schaffen. Dazu waren die Versäumnisse vor 1988 zu groß.

Aber: Wir werden uns noch mehr anstrengen, damit so viele Kinder wie irgend möglich einen Kindergartenplatz erhalten.

Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bis 1998 erfüllen.

  • Deshalb werden wir die Investitionsförderung auf dem erreichten hohen Niveau beibehalten und an der bewährten Zuschussregelung für den laufenden Unterhalt der Kindergärten festhalten.
  • Die qualifizierten Tagespflegestellen werden wir ausbauen. Wir fordern eine qualifizierte Ausbildung der Tagesmütter.
  • Bei der Errichtung von Kindertagesstätten wollen wir künftig den Ausbau noch beschleunigen, indem wir unter anderem kostengünstigere Bauformen und kreative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Leasing-Modelle, Sponsoring) anwenden.


Wir wollen dafür arbeiten, dass auch die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern unter drei Jahren erweitert werden und Angebote für Kinder, die älter als sechs Jahre sind, ausgebaut werden.

Kinder- und Jugendpolitik

Viele politische Entscheidungen beeinflussen heute die Lebensumstände von Jugendlichen. In der Schule und im kommunalen Bereich haben wir deshalb Kindern und Jugendlichen mehr Beteiligungsrechte eingeräumt. Sie können gleichberechtigt mit Erwachsenen in Fragestunden und durch Einwohneranträge die Gemeindevertretungen zwingen, sich mit ihren Anliegen zu befassen. Bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, sind die Gemeinden jetzt verpflichtet, sie zu beteiligen. Wir haben die Rechte von Jugendbeiräten in der Kommunalverfassung gesetzlich abgesichert. Unseren bisherigen jugendpolitischen Kurs fortsetzend werden wir die Möglichkeiten der Einflussnahme junger Menschen in allen politischen Bereichen ausbauen.

Die erfolgreiche Institution eines Landeskinderbeauftragten soll auch zukünftig beibehalten werden.

Damit die Belange von Kindern und Jugendlichen überall Berücksichtigung finden, wollen wir die Kinderfreundlichkeitsprüfung einführen.

Wir wollen einen Wettbewerb „Kinderfreundliches Schleswig-Holstein” starten, um besonders kinderfreundliche Gemeinden und Städte auszuzeichnen.

Wir werden die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der örtlichen Planung erweitern. Im Rahmen einer Demokratieoffensive werden wir gemeinsam mit Jugendlichen neue interessante und vor allem kinder- und jugendgerechte Mitbestimmungsformen entwickeln. Der Ausbau und die Förderung von kommunalen Jugendbeiräten oder -parlamenten steht dabei an erster Stelle.

Jugendliche unter 18 Jahren sind politisch ernstzunehmende Mitglieder unserer Gesellschaft. Wir werden darauf hinwirken, das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabzusetzen.

Wir werden die politische und staatsbürgerliche Bildung ausbauen und verstärkt fördern. Dabei setzen wir insbesondere auf die Vernetzung der Arbeit von Schule, Jugendverbänden und offener Jugendarbeit.

Wir wollen Heimaufenthalte für Jugendliche möglichst überflüssig machen. Deshalb wollen wir auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung der Kommunen und des Landes pädagogisch sinnvollere Formen fördern. Dazu gehören:

  • ambulante Hilfen für Kinder und ihre Eltern,
  • Kinder- und Jugendnotdienste und Zufluchtsstätten vor allem auch für Mädchen,
  • betreute Wohnformen und Kontingente im sozialen Wohnungsbau,
  • Unterbringung in Pflegefamilien.


Wir werden die Förderung der organisierten Jugendarbeit ausbauen und dabei insbesondere auch geschlechtsspezifische Angebote fördern.

Wir werden die Arbeit der Jugendverbände weiter finanziell absichern und das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter fördern. Denn Jugendarbeit ist mehr als Freizeitgestaltung. Sie ist Hilfestellung gegen die Vereinzelung und Orientierungslosigkeit vieler Kinder und Jugendlicher.

Wir wollen den Austausch fördern zwischen deutschen Jugendlichen und Jugendlichen, die zur zweiten und dritten Generation der hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Anwerbeländern gehören.

Wir werden auch in Zukunft das große Engagement von Jugendlichen fördern, die sich am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr, am Internationalen Jugendaustausch und an der Multikulturellen Jugendarbeit vor Ort beteiligen.

Gesundheitspolitik

Wir wollen Verhältnisse schaffen, in denen die Menschen eine gesundheitsgerechte Lebensführung verwirklichen können. Dazu müssen Veränderungen im Bereich der Lebens-‚ Arbeits- und Umweltbedingungen herbeigeführt werden. Gesundheitspolitik hat die Aufgabe, das Grundrecht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit zu verwirklichen.

Für uns findet Gesundheitspolitik in allen Politikfeldern, vorrangig in der Sozial- und der Umweltpolitik statt.

Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall alle Leistungen erhalten, die sie zur Genesung benötigen. Dazu gehören die Versorgung mit allen wirksamen Medikamenten und die Möglichkeit der wohnortnahen ambulanten und stationären Krankenversorgung. Eine Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab.

Wir wollen die Kooperation der Leistungsanbieter der Krankenversorgung fördern, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Wir wollen, dass die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von den Kassen übernommen werden müssen. Solange keine Bundeslösung erzielt ist, stellen wir auch weiterhin Landeszuschüsse für Frauen mit geringem Einkommen zur Verfügung, um ihnen den Gang zum Sozialamt zu ersparen. Darüber hinaus fördern wir weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschafts-Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der freien Träger. Wir fordern eine dauerhafte finanzielle Absicherung der §-218-Beratungsstellen durch Land und Kommunen.

Wir treten für eine qualifizierte AIDS-Beratung und Behandlung vor allem auch in den Landkreisen ein. Initiativen von Kirchen oder ähnlichen gemeinnützigen

Trägern zur Errichtung von Kliniken zur Sterbebegleitung (Hospiz-Idee) sind zu unterstützen.

Wir stellen den Ausbau von Vorsorgemaßnahmen auf allen Ebenen an die Spitze unserer gesundheitspolitischen Aufgaben.

Wir werden die öffentliche Gesundheitsförderung und den Gesundheitsschutz weiter ausbauen.

Wir wollen die Prävention von Gesundheitsstörungen verbessern. Dabei zielen wir auf die Stärkung der Eigeninitiative. Wir haben die Landesstelle gegen die Suchtgefahren um die Zentralstelle für Suchtvorbeugung erweitert. Wir werden die dezentralen Beratungsstellen gegen die Suchtgefahren ausbauen.

Weiterhin haben wir die Koordinationsstelle für schulische Suchtvorbeugung in der Landesstelle eingerichtet, um die Verhinderung und Reduzierung von Krankheitsursachen in den Mittelpunkt der Gesundheitsvorsorge zu stellen. Der Ausbildung von Lehrkräften und Multiplikatoren werden wir in Zukunft noch stärkere Beachtung schenken.

Wir wollen unsere erfolgreiche Drogen- und Suchthilfepolitik fortsetzen, die in den vergangenen Jahren landesweit zur Verbesserung der Situation suchtkranker Menschen beitragen konnte.

Wir setzen weiter vorrangig auf umfassende Suchtprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen und gegen alle Formen von Süchten. Dabei gehen wir von der bitteren Erkenntnis aus, dass es eine suchtfreie Gesellschaft nicht gibt. Deshalb werden neben Hilfsangeboten für Abstinenzwillige auch akzeptierende Suchthilfearbeit und die Vermittlung des bestimmungsgemäßen Umgangs mit Suchtmitteln im Mittelpunkt stehen.

Wir wollen auf der Basis einer inzwischen ausgebauten Präventions-, Beratungs- und Hilfestruktur die Suchthilfe am Arbeitsplatz ausbauen.

Darüber hinaus gilt es, die Substitution zu festigen und auszubauen, eine Politik, die nicht nur für die Suchtkranken humaner ist, sondern gleichzeitig die Beschaffungskriminalität zurückdrängt.

Wir wollen die Märkte für weiche und harte Drogen trennen und den Konsum von Cannabis entkriminalisieren, damit der Cannabiskonsument nicht gezwungen ist, bei Dealern einzukaufen, die vor allem an dem Verkauf harter Drogen interessiert sind.

In den meisten Regionen unseres Landes konnte die Versorgung psychisch kranker Menschen wohnortnäher organisiert werden. Wir unterstützen in diesem

Zusammenhang auch die Arbeit der Betreuungsvereine. Wir haben dezentrale psychiatrische Krankenhausabteilungen, Tageskliniken, psychosoziale Wohn- und Arbeitsprojekte eingerichtet.

Wir werden zusammen mit kommunalen und freien Trägern unser Ziel der Dezentralisierung der Psychiatrie landesweit umsetzen. Dabei wird der Grundsatz „ambulant vor stationär" auch in der Psychiatrie noch stärker zur Geltung kommen müssen.

Wir haben eine ortsnahe, qualifizierte und wirtschaftliche Krankenhausversorgung in den Regionen erhalten und ausgebaut. Daran wollen wir festhalten.

Die gehäuft auftretenden Leukämiefälle nehmen wir sehr ernst. Im Auftrag Schleswig-Holsteins und Niedersachsens sowie des Bundes wird eine bundesweite Fallkontrollstudie zur Ursachenforschung auch in Regionen Schleswig-Holsteins durchgeführt.

Wir werden ein Krebsregister erstellen. Am wichtigsten aber ist die Bekämpfung der Ursachen von Leukämie. Darum werden wir die Ursachenforschung von Leukämie und anderen Krebserkrankungen vorantreiben. Die von der Landesregierung sofort eingesetzte „Task force" wird konkrete Schritte für Schleswig-Holstein vorschlagen.

Arbeitsschutz ist wesentlicher Teil unserer Sozial- und Gesundheitspolitik. Wir werden im Bundesrat eine Initiative einbringen, den einheitlichen Arbeitsschutz für alle Beschäftigten auch auf europäischer Ebene durchzusetzen, der auch den öffentlichen Dienst, die Seeschifffahrt und die Landwirtschaft umfasst. Wir werden uns für gesetzliche Regelungen einsetzen, die den Einsatz der Gentechnik am Menschen, insbesondere die Ausforschung seiner Erbanlagen untersagt.

Wir wollen den staatlichen Arbeitsschutz künftig so organisieren, dass ein größtmöglicher Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden kann. Wir wollen die Zusammenarbeit der Gewerbeaufsichtsämter mit den Gesundheitsämtern in Fragen des Arbeitsschutzes verstärken.

Bezahlbarer Wohnraum für alle

Ausreichender, bezahlbarer und gesundheitlich sowie umweltgerechter Wohnraum ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Ziel unserer Politik ist, dass jeder Mensch in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, sich mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Dazu zählen insbesondere Familien mit Kindern, Alleinerziehende, junge Leute, Obdachlose, Schwerbehinderte und all diejenigen Menschen mit niedrigem Einkommen, die sich eine teure Wohnung einfach nicht leisten können.

Unsere Leistungsbilanz kann sich sehen lassen:

  • Seit 1992 haben wir über 22.000 Wohnungen öffentlich gefördert. 75% davon sind Sozialwohnungen.
  • In den Jahren 1995 und 1996 fördern wir insgesamt 10.300 Wohnungen. Das sind Wohnungen für mindestens 23.300 Menschen - soviel, wie die Stadt Eckernförde Einwohner hat.
  • Wir haben die Landesbauordnung entbürokratisiert und ökologische Standards beim Bauen festgeschrieben.


Auch wenn sich Anzeichen der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt mehren: wir werden die Förderung des Wohnungsbaus auf hohem Niveau fortsetzen. Dabei sind wir offen für neue, zielgenauere und personenbezogene Förderungsmodelle, z. B. Wohnen ohne Auto, große Wohnungen für kinderreiche Familien, Wohngemeinschaftsmodelle und die einkommensorientierte Förderung. Solche Modelle werden wir in Pilotprojekten erproben.

Wir wollen den Fehlbestand an Wohnraum in Schleswig-Holstein abbauen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Wir werden den Vorrang für den Bau von Sozialwohnungen für einkommensschwache Familien (1. Förderweg) beibehalten.
  • Wir werden neue Fördermodelle erproben.
  • Wir werden uns im Bundesrat für die Anhebung der Einkommensgrenzen zum Bezug von Sozialwohnungen einsetzen.
  • Wir wollen die Kosten im sozialen Wohnungsbau senken.
  • Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um leistungslose Spekulationsgewinne bei Grund und Boden durch einen angemessenen Planungswertausgleich abzuschöpfen.
  • Wir werden einen Fonds für Bodenbevorratung einrichten, um insbesondere in bevölkerungsreichen Regionen mit entsprechender Flächenknappheit der Bodenspekulation zu begegnen und um die Biotopvernetzung und Ausgleichsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Wir setzen uns für die Anhebung und den Ausbau des Wohngeldes ein.
  • Wir werden im Rahmen von Wohnungsförderungsmaßnahmen öffentliche Mittel zur Verfügung stellen, um besondere Wohnungstauschprogramme personell und finanziell organisieren und durchführen zu können (Pilotprojekt).
  • Wir werden unsere Förderprogramme kontinuierlich fortsetzen.
  • Wir werden die öffentliche Förderung der Eigentumsbildung fortsetzen, die insbesondere jungen Familien und einkommensschwachen Haushalten zugute kommt. Dabei setzen wir uns für eine progressionsunabhängige steuerliche Förderung ein.
  • Wir wollen Wohnungslosigkeit vermeiden. Jede Mark, die für wohnungserhaltende Maßnahmen ausgegeben wird, erspart viel Geld für teure Unterbringung in Notunterkünften und gesellschaftliche Folgekosten. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Kommunen Konzepte gegen Wohnungsnot weiterentwickeln. Dazu gehört auch die verstärkte Nutzung von Belegungsrechten.
  • Wir wollen die Rechte der Mieter stärken, u.a. durch weitere Mietspiegel und neue Formen der Mitbestimmung. Eine Aushebelung der Rechte von Mietern durch die Bundesregierung werden wir nicht zulassen.
  • Wir wollen das Genossenschaftswesen neu beleben und stärken. Dabei setzen wir uns für die steuerliche Förderung der Kapitalbeteiligung der Mitglieder ein.
  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass vermehrt aus landeseigenen Grundstücksbeständen Erbbaurechte für den Mietwohnungsbau vergeben werden und auf diese Weise der genossenschaftliche Mietwohnungsbau gestärkt wird.
  • Wir wollen die Belastung von Natur und Umwelt durch Planung und Ausgleich für Eingriffe so gering wie möglich halten. Deshalb werden wir die Programme für ökologisches Bauen und Niedrigenergiehäuser erweitern. Wir werden Baulücken und Blockränder schließen und eine behutsame Nachverdichtung in Wohn- und Gewerbegebieten vornehmen.
  • Wir wollen den Bevölkerungszuwachs in der Metropolregion Hamburg durch ein gemeinsam mit Hamburg finanziertes und mit den schleswig-holsteinischen Kommunen abgestimmtes Sonderprogramm in geordnete Bahnen leiten. Dabei werden wir ökologische Grundsätze der Landesplanung beachten.
  • Wir fordern die Verbesserung des Wohnumfeldes und die Errichtung der notwendigen Infrastruktur, denn allein die Schaffung von Wohnraum reicht nicht aus. Wir wollen kinder-, jugend- und behindertengerechtes Bauen fördern.
  • Wir wollen einen bedarfsgerechten Wohnungsbau fördern. Nicht mehr die Familie mit zwei Kindern darf der Maßstab sein, sondern die vorhandene Vielfalt von unterschiedlichen Wohn- und Zusammenlebensformen muss zum Maßstab werden. Dabei kommt es aber nicht nur auf die Größe an, sondern auch auf die Lage und die Erreichbarkeit von sozialen und öffentlichen Einrichtungen.

Ein Zukunftsbündnis mit den Älteren

In unserer Gesellschaft leben immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen. Damit wird die Gesellschaft insgesamt älter.

Mit dieser Entwicklung sind Chancen und Risiken verbunden. Zukunft gewinnen wir nur im Bündnis mit den Älteren. Gewohnte Altersbilder erweisen sich als überholt. Viele Ältere sind heute materiell besser gesichert als früher, sie sind gesünder und aktiver. Neue Initiativen Älterer bereichern Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft. Wir wollen sie unterstützen.

Aus vielen Gruppen der Gesellschaft, besonders aber aus der älteren Generation, die über Erfahrung, Kompetenz und mehr Zeit verfügt, hat es in der Vergangenheit viele Initiativen einer bürgerschaftlichen Mitwirkung gegeben. Wir wollen solche Ansätze stärken und beispielsweise Startmittel für den Aufbau von Senioreninitiativen und -genossenschaften bereitstellen.

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Älteren ausbauen, denn sie sollen ihre Interessen vorrangig selbst vertreten können. So unterstützen wir die Gründung von Seniorenbeiräten, deren Rechte wir weiter ausbauen wollen. Dazu gehört das Rederecht in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.

Wir wollen Altersarmut abbauen und vermeiden helfen. Dabei werden wir bundesweit dafür eintreten, dass eine soziale Grundsicherung verwirklicht und dass endlich Rentengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen geschaffen wird.

Wir wollen in Schleswig-Holstein den Pflegestandard sichern und besser qualifiziertes Personal ausbilden, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung und der Haus- und Familienpflege einsetzen. Ersatzweise werden wir eine landeseigene Regelung treffen.

Wir werden den Ausbau ambulanter, präventiver und rehabilitativer Einrichtungen der Pflege fördern. Im stationären Bereich geben wir dem Ausbau der Kurzzeit- und Tagespflege den Vorrang.

Dabei streben wir eine Vernetzung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten nach dem Konzept der Servicehäuser an und setzen uns für eine dezentrale und wohnortnahe Versorgung ein.

Wir werden uns, gemeinsam mit Gewerkschaften und Kirchen, gegen die Streichung eines zweiten Feiertages oder eines Urlaubstages zur Finanzierung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung wenden.

Wir werden sicherstellen, dass barrierefreies Bauen und Wohnen Grundlage des Städte— und Wohnungsbaus, insbesondere des öffentlichen und öffentlich geförderten Bauens, wird. Eine angemessene Wohn- und Wohnumfeldsituation ist für Ältere mehr als für andere Grundlage der Lebensqualität. Eine vernünftige Wohnungspolitik fördert das Zusammenleben der Generationen und erhebt zugleich die Selbständigkeit der Lebensführung der Menschen zum gestaltenden Prinzip.

Frauenpolitik und institutionalisierte Gleichstellungsarbeit

Ziel sozialdemokratischer Frauenpolitik ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Frauen. Dieser Verfassungsauftrag und die Alltagswirklichkeit stimmen jedoch nicht immer überein.

Das wollen wir ändern. Wir haben erste Zeichen gesetzt.

Im Ministerium für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport ist Frauenpolitik und Gleichstellungsarbeit fest verankert.

Um die faktische Gleichstellungsarbeit voranzutreiben, verpflichtete Schleswig-Holstein 199O als erstes Bundesland seine Städte, Gemeinden und Landkreise, Frauenbüros bzw. Gleichstellungsstellen einzurichten. Sie leisten tagtäglich eine wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragten greifen als Anwältinnen der Frauen Diskriminierungsprobleme auf, weisen in der Bevölkerung auf Benachteiligungen von Frauen hin und entwickeln Lösungsmöglichkeiten.

Wir unterstützen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Gerade in Zeiten knapper Mittel darf die institutionalisierte Gleichstellungsarbeit nicht in Frage gestellt werden.

Wir werden Frauenpolitik auch künftig auf allen Feldern der Politik deutlich sichtbar machen.


Frauen und Erwerbsarbeit

Das Gleichstellungsgesetz des Landes ist führend. Es ist die Grundlage für die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst.

Den Vorrang von Frauen bei gleicher Leistung werden wir gewährleisten, solange Frauen unterrepräsentiert sind.

Wir werden die Frauenförderpläne umsetzen.

Wir werden dafür sorgen, dass Arbeitsverhältnisse der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wir wollen, dass dies auch in den Kreisen, Städten und Gemeinden ermöglicht wird.

Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst des Landes, die nicht der Arbeitslosen und Rentenversicherungspflicht unterliegen, werden wir abschaffen und neue nicht begründen.

Künftig werden wir keine Aufträge mehr an Firmen vergeben, die mit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig werden. Bundesweit werden wir eine Initiative zur generellen Abschaffung solcher Beschäftigungsverhältnisse starten.

Wir werden uns für den Ausbau von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeitformen auch in Führungsebenen einsetzen, um Männern wie Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Dabei werden wir unsere Möglichkeiten im Landesdienst nutzen und solche Arbeitsplätze vorbildhaft einrichten und erproben.

Die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter im Landesdienst ist unter sozialdemokratischer Regierung erhöht worden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Frauen mit Behinderung entsprechend ihrem Anteil an den Schwerbehinderten im Landesdienst ausgebildet und eingestellt werden.

Wir werden das Beratungsnetz für Existenzgründerinnen ausbauen.

Wir werden einen Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb” in Schleswig-Holstein ins Leben rufen.

Wir werden uns weiterhin für die langfristige Sicherung der Weiterbildungsberatungsstellen einsetzen.

Tagesmütter leisten in unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag. Mit einem Modell „Qualifizierte Tagesmütter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen” zeigen wir einen Weg auf, der den Ansprüchen qualifizierter pädagogischer Arbeit und sozialer Absicherung der Tagesmütter entspricht.

Wir wollen, dass diese Arbeit die rechtlich-pädagogische Anerkennung und die dauerhafte soziale Absicherung erfährt. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Um Alleinerziehende stärker zu unterstützen, setzen wir uns für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein.


Mädchen und junge Frauen

Wir haben die Mädchenarbeit als eigenständigen Teil der Jugendarbeit in unserem Land etabliert. Dazu gehören insbesondere Mädcheninitiativen und Mädchentreffs. Deren Arbeit werden wir auch in Zukunft finanziell absichern.


Frauen und Gewalt

Mit der Übernahme der Frauenhausfinanzierung in den kommunalen Finanzausgleich haben wir die Finanzierung der Frauenhäuser auf eine bundesweit einmalige und stabile Grundlage gestellt. Die vorhandenen Plätze werden wir auch in der Zukunft absichern, und einen bedarfsgerechten Ausbau werden wir im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützen. Wir setzen uns für die gezielte Beratung und für Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen ein.

Als Anlaufstelle für Frauen und auch zur Nachbetreuung von Frauen aus Frauenhäusern werden wir auch weiterhin Frauenberatungsstellen, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten, finanziell unterstützen. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Beratungsangebots.

Im Rahmen der Jugendhilfe setzen wir uns auch für die Einrichtung von Mädchenhäusern ein.

Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass ein gewalttätiger Ehemann der Frau und den Kindern die Wohnung überlassen muss. Um den betroffenen Männern die Möglichkeit zu geben, eigene Gewaltprobleme zu bewältigen, werden wir Selbsthilfegruppen „Gegen Männergewalt“ und Männerberatungsangebote unterstützen.

Wir wollen erreichen, dass in Schleswig-Holstein ein zentrales Notruftelefon für Frauen eingerichtet wird, das kostenlos angewählt werden kann.

Bis heute wird Ausländerinnen ein von ihrem Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht verweigert. Wir werden uns bundesweit dafür einsetzen, ausländischen Frauen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einzuräumen.

Wir werden mit allen rechtlichen und politischen Mitteln Frauen- und Mädchenhandel bekämpfen.

Illegal eingeschmuggelte Frauen, die gezwungen werden, als Prostituierte zu arbeiten, sind in besonderem Maße Gewalt ausgesetzt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass ihr Rechtsschutz bei Verfahren gegen Frauen- und Mädchenhandler ausgeweitet wird.

Wir unterstutzen Zusammenschlüsse von Frauen zum gegenseitigen Schutz und zur gegenseitigen Beratung. Wir fördern Maßnahmen zur Hilfe von Frauen wenn sie den Ausstieg aus diesem Beruf suchen.

Menschen mit Behinderung sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft

Die SPD hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Situation behinderter oder von Behinderung bedrohter Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein zu verbessern. In Schleswig-Holstein sind rund 190.000 Menschen aIs Schwerbehinderte anerkannt.

Alle Maßnahmen der Rehabilitation müssen sich deshalb am Ziel ihrer gesellschaftlichen Teilhabe ausrichten. Sie müssen bewirken, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien mit grundsätzlich gleichen Chancen in das gesellschaftliche Leben einbezogen werden können.

Die Solidarität und die Achtung ihrer berechtigten Interessen sind noch keine Selbstverständlichkeit. Die SPD ist sich bewusst, dass die noch ungelösten Probleme behinderter Menschen oft auch die ungelösten Probleme unserer Gesellschaft sind.

Jedes Bemühen um Eingliederung der Menschen mit Behinderung richtet sich deshalb auch darauf, die Schwierigkeiten in unserer Gesellschaft selbst zu überwinden, einander zu verstehen und miteinander zu leben.

Schleswig-holsteinische Politik für Menschen mit Behinderung orientiert sich am Prinzip der Subsidiarität. Bei der konkreten Ausgestaltung der notwendigen Assistenz und Begleitung wird angestrebt, diese in das Leben der Betroffenen zu integrieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unsere sozialdemokratisch orientierte Politik für Menschen mit Behinderung kontinuierlich fortsetzen und zusätzlich insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Nach dem Regierungswechsel 1988 haben wir die Stelle eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Er nimmt die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber der Verwaltung wahr, hilft Betroffenen in Einzelfällen und arbeitet mit den Verbänden und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Diese Stelle wollen wir auf jeden Fall weiterführen.
  • Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern ist ein wirksames Mittel, der zunehmenden Ausgrenzung und Intoleranz zu begegnen. Deswegen haben wir die Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Förderzentren vorangetrieben. .Schon rund ein Fünftel aller behinderten Schülerinnen und Schüler des Landes ist schulisch integriert.
  • Um die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen zu verringern, wollen wir zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen. Mit unserem Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein” schaffen wir Arbeitsplätze auch für Schwerbehinderte. In Gesprächen mit der privaten Wirtschaft wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Zahl der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte erhöht wird. Wir unterstützen nachhaltig die Initiative auf Bundesebene, die Schwerbehindertenabgabe von 200 Mark auf 400 Mark zu erhöhen, jedoch ist ein Arbeitsplatz wichtiger als eine Schwerbehindertenabgabe.
    Rund 3.000 Schwerbehinderte sind im Landesdienst beschäftigt. Die Landesregierung hat einen Stellenpool mit derzeit 90 Stellen geschaffen. Zusätzlich bleiben 110 Stellen, die künftig wegfallen sollten, erhalten, wenn sie mit Schwerbehinderten besetzt werden.
  • Wir wollen im Wohnungsbau darauf hinwirken, dass Wohnungen bereitgestellt werden, die den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und deren Familien gerecht werden. Wohnungseigentum wollen wir über die normalen Programme hinaus zusätzlich fördern.
    Nicht nur die ständig steigende Zahl der WerkstattbesucherInnen, sondern vor allem die sich verändernde Altersstruktur macht es erforderlich, in den nächsten Jahren jährlich mindestens 120 Wohnheimplätze zu schaffen.
  • Der Integration behinderter Menschen im Schul- und Vereinssport gilt unser besonderer Einsatz.
  • Hörgeschädigte und gehörlose Menschen sind in großem Maße von Isolation und Vereinsamung bedroht, weil sie mit anderen Menschen nur sehr eingeschränkt kommunizieren können. Wir wollen die Einführung der Gebärdensprache, insbesondere an Schulen, fördern und uns bei den Medienanstalten dafür einsetzen, dass begleitend zu Fernsehsendungen die Gebärdensprache eingesetzt wird.
  • Menschen mit Behinderung dürfen durch die Einführung der Pflegeversicherung nicht schlechter gestellt werden. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit Behinderung weiterhin sichergestellt bleibt und die Ganzheitlichkeit in der Arbeit weiterhin gewährleistet wird. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, endlich die versprochene Neuschaffung eines Sozialgesetzbuches IX umzusetzen, in dem alle sozialgesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung zusammengefasst werden.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Richtlinien zur Straßenverkehrsordnung dahingehend verändert werden, dass zukünftig, unabhängig von der konkreten Art und Ursache der Behinderung, allein die Einschränkung des Gehvermögens für den Zugang von Behindertenparkplätzen entscheidend ist.

Bildung für die Zukunft unserer Kinder. Bildung sichern - Schule öffnen

Der Ausbau des Bildungssystems ist unsere wichtigste Investition in die Zukunft unseres Landes. Daneben hat Bildung eine besondere Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit. Wir wollen, dass Bildung neben der Qualifizierung Chancen öffnet für:

  • selbständiges Arbeiten,
  • eine selbstbestimmte Gestaltung der erwerbsfreien Zeit
  • und für verantwortungsbewusste und gleichberechtigte Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben unserer Gesellschaft.


Wir halten daran fest, dass alle Menschen gleiche Bildungschancen und Zugang zu den Bildungsangeboten haben sollen. Bildung, Schule und Hochschule sind eine öffentliche Aufgabe unter staatlichen Rahmenbedingungen.

Wir haben in allen Bereichen des Bildungswesens wichtige Reformen eingeleitet, die wir jetzt festigen wollen.

  • Seit I990 haben sich die Schülerzahlen deutlich erhöht. Während fast alle Bundesländer Lehrerstellen streichen, haben wir seit I988 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer im Gegenwert von über 600 Stellen in die Schulen gebracht und seit mehreren Jahren deutlich mehr Plätze für Referendare geschaffen.
  • Die Klassen an unseren Schulen gehören zu den kleinsten in Deutschland.
  • Wir haben mehr Mitwirkungsrechte für Eltern und Schüler geschaffen und die Kooperation aller Gruppen in der Schule gestärkt.
  • Die Prinzipien eines schülerorientierten offenen Unterrichts setzen sich an den Grundschulen und zunehmend auch an den weiterführenden Schulen durch. So wird die individuelle Förderung aller Begabungen erleichtert.
  • Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern ist ein wirksames Mittel, der zunehmenden Ausgrenzung und Intoleranz zu begegnen. Deswegen haben wir die Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Förderzentren vorangetrieben. Schon rund ein Fünftel aller behinderten Schülerinnen und Schüler des Landes ist schulisch integriert. Wir wollen diese Entwicklung fortsetzen. Speziell für die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I sollen Modelle zur schulartübergreifenden Kooperation mit Förderzentren und Sonderschulen entwickelt werden.
  • Neue Lehrpläne werden in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt; sie eröffnen mehr Freiräume und neue Lernerfahrungen an den Schulen. Die Inhalte der Unterrichtsfächer werden neu bestimmt. Die Organisationsabläufe können flexibler gestaltet werden.
  • Das freiwillige 10. Hauptschuljahr wird für die Mehrzahl der Hauptschülerinnen und -schüler angeboten. Es hat ihre Bildungschancen gestärkt und den Erwerb qualifizierter Ausbildungsabschlüsse erleichtert bzw. überhaupt erst möglich gemacht.
  • Mit der Errichtung von sechzehn neuen Gesamtschulen sind seit 1988 Wahlmöglichkeiten von Eltern und Schülern für eine integrierte Form der weiterführenden Schule geschaffen worden. Die Gesamtschulen bieten unter einem Dach alle Schulabschlüsse in durchlässiger Form.
  • Immer mehr Familien brauchen für Kinder und Beruf planbare Betreuungsangebote. Wir haben durch umfassende Beratung und durch das Konzept „Betreute Grundschulzeiten" mit ABM-Kräften den schrittweisen Ausbau von Betreuungsangeboten eingeleitet. Wir streben im Interesse der Kinder und Eltern betreute Grundschulzeiten für alle an. Eine Zusammenarbeit Kindertagesstätten/Schule beim Betreuungsangebot ist anzustreben. Die Personalausstattung und das Schulbauregelprogramm sind den geänderten Erfordernissen im Grundschulbereich anzupassen.
  • Mit der Finanzierung des dänischen Schulwesens und dem Ausbau des Unterrichts in niederdeutscher und friesischer Sprache wird das weltweit als vorbildlich anerkannte Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzgebiet gesichert. Das private Schulwesen steht auf sicherem finanziellem Fundament.

Unterrichtsversorgung sichern

Die Schülerzahlen in Schleswig-Holstein wachsen kräftig. Wir müssen daher die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulräume und die Schulmittel so wirksam wie möglich einsetzen.

Erste Aufgabe sozialdemokratischer Bildungspolitik ist in den nächsten Jahren die Sicherung und Wahrung der Grundlagen unseres Bildungswesens.

Ziel ist ein wohnortnahes Angebot der von den Eltern, Schülerinnen und Schülern gewünschten Bildungseinrichtungen. Das Gesamtschulangebot, auch einzügig und ohne Sekundarstufe II in der Fläche, wollen wir ausbauen, wenn Eltern und Schulträger dies wollen.

Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Land, Kreisen und Kommunen wird für das Schulwesen von Schleswig-Holstein zum ersten Mal eine verlässliche Schulentwicklungsplanung erarbeitet. Dies ist die Voraussetzung, um Lehrerinnen und Lehrer, Schulräume und Schulmittel so wirksam wie möglich einzusetzen. Wir werden bei der Umsetzung besonders darauf achten, dass bei steigenden Schülerzahlen vernünftige pädagogische Rahmenbedingungen erhalten bleiben.

Wir wollen hierfür auch zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer einstellen. Wir wollen den Schulen zu ihrer Profilbildung Mittel in Form eines „Innovations-Fonds” bereitstellen.

Das neue Planstellenzuweisungsverfahren, das sich nach der Zahl der Schüler/innen und nicht nach der Anzahl der gebildeten Klassen richtet, gewährleistet eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Lehrkräfte über das ganze Land.

Mehr Eigenverantwortung für die demokratische Schule

Zeitgemäße Schulen brauchen ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und umfassende Möglichkeiten einer selbstverantwortlichen Steuerung. Gesetzliche Regelungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften müssen auf das notwendige Minimum zurückgeführt werden. Unser Grundsatz lautet: Soviel Selbstverantwortung vor Ort wie möglich, so wenig staatliche Reglementierung wie nötig.

Selbständigkeit, Selbststeuerung und Selbstverantwortung müssen aber rechtlich abgesichert werden. Pädagogische Freiheit und Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte müssen eingebettet werden in die gesamte, vom Kollegium und der Schulkonferenz einer Schule gemeinsam zu verantwortende pädagogische Arbeit.

Einen größeren Entscheidungs- und Handlungsraum wollen wir z. B. in folgenden Bereichen erreichen:

  • Wir wollen den Schulen ein Budget für Sach- und Personalmittel zur Verfügung stellen, über dessen Verwendung die jeweilige Schule selbst entscheidet und das sie auch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen kann (z.B. für Honorarkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Entgelt für außerschulische Expertinnen und Experten, Schulhelferinnen und Schulhelfer oder für die Ausstattung und Gestaltung von Räumen, Anschaffung von Medien und Unterrichtsmitteln, die der konkreten projektorientierten, fachübergreifenden Unterrichtsarbeit dienen).
  • Die Schulkonferenzen sollen im Rahmen von Schulgesetz und Lehrplänen eigenverantwortlich über die Gestaltung des Unterrichts und die fächerübergreifende Zusammenarbeit entscheiden. Schulen sollen sich ein eigenes Profil geben können.
  • Lehrerinnen und Lehrern sollen für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben Leistungsanreize angeboten werden.
  • Um den Erziehungsauftrag der Schule zu stärken, müssen Klassenlehrkräfte die Möglichkeit haben, regelmäßig mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen Probleme zu besprechen und Lösungen zu erarbeiten. Dafür werden Möglichkeiten in der Stundentafel geschaffen.
  • Die Unterrichtszeit darf nicht vollständig verplant werden. Die Lehrpläne und Stundentafeln müssen Raum lassen für eigenverantwortliches Gestalten der einzelnen Schulen (z. B. Jahresstundentafeln).
  • Oberstes Beschlussorgan ist die Schulkonferenz, die sich je zu einem Drittel aus gewählten Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern und –vertreterinnen zusammensetzen soll. Sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Mitglied der Schulkonferenz werden können.
  • In einem ersten Schritt wollen wir Leitungspositionen an den Schulen, soweit wie es rechtlich möglich ist, nur noch auf Zeit vergeben.

Dieser Prozess der Demokratisierung des Schulwesens erfordert von Lehrkräften, Schulleitungen, Schülerschaft und Eltern eine Veränderung im Umgang miteinander und somit auch erhebliche Lernprozesse. Nur dann kann Selbstverantwortung wirkungsvoll praktiziert werden. Auch Schulaufsicht und Schulträger müssen bestimmte Entscheidungs- und Verfügungskompetenzen an die Schulen abgeben. Sie müssen bereit sein, die Aufgabe der Beratung bzw. Unterstützung zu übernehmen.

Wir wollen die Lehrerinnen und Lehrer künftig grundsätzlich als Angestellte beschäftigen. Dies wird die Einstellung von mehr jungen Lehrkräften ermöglichen. Die Ausweitung von Teilzeittätigkeiten in allen Bereichen und auf allen Verantwortungsebenen des Bildungswesens werden wir fördern, wenn die Beschäftigten es wollen. Wir haben eine Sabbatjahrregelung eingeführt, die es Lehrkräften ermöglicht, ein arbeitsfreies Jahr anzusparen. Dies wird die Einstellung von mehr jungen Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen. Die Reform des öffentlichen Dienstes im Bildungsbereich werden wir in engem Zusammenwirken mit den Gewerkschaften und Verbänden durchführen.

Neue Formen des Lernens und der Bildung ermöglichen

Angesichts der sich immer schneller wandelnden Anforderungen an die Qualifikation von Menschen, müssen Bildungsangebote vorrangig vermitteln, wie man lernt.

Wir wollen erreichen, dass in unseren Bildungseinrichtungen

  • das Denken in Zusammenhängen gefördert wird, das notwendig ist, um angemessen auf die komplexen Überlebensfragen unserer Zivilisation reagieren zu können.
  • der Unterricht stärker fächer- und jahrgangsübergreifend und vernetzt organisiert wird.
  • Fachwissen in ganzheitliche Betrachtungen einbezogen wird.
  • die Persönlichkeitsentwicklung gleichzeitig gefördert wird.
  • Bildungseinrichtungen gesellschaftliche Veränderungen flexibel aufgreifen.


Unser Bildungswesen ist vielfach so organisiert, dass Bildungsinstitutionen zusammenhanglos nebeneinander stehen. Selbst Schulen in Bildungszentren arbeiten oft sehr isoliert. Wir fördern deshalb die Vernetzung von benachbarten Schulen in organisatorischer wie inhaltlicher Hinsicht. Bildungsinstitutionen können so bessere Schwerpunktbildungen vornehmen und die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sinnvoller nutzen. Außerdem wird so eine größere Durchlässigkeit zwischen den Bildungseinrichtungen erreichbar.

Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Jungen durch Koedukation

In der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern müssen Gegenmaßnahmen gegen die Gefahren einer verdeckten und offenen Benachteiligung von Mädchen vermittelt werden.

Schulbücher, die diskriminierende Klischees verbreiten, werden als Unterrichtsmittel nicht zugelassen.

Wir unterstützen Formen der Unterrichtsdifferenzierung bis hin zur zeitlich begrenzten Aufhebung der Koedukation.

Wir werden Projekte an Schulen fördern, die Mädchen und Jungen in die Lage versetzen, bei der Berufswahl die gesamte Palette von Berufschancen in ihre Wahl einzubeziehen.

Die Schule im Interesse der Kinder reformieren

Die Grundschule als gemeinsame Schule für alle Kinder ist in den vergangenen Jahrzehnten am wirksamsten reformiert worden. Sie geht neue pädagogische Wege.

Wir wollen, dass Grundschulkinder zukünftig behutsam, spielerisch und ohne Leistungsdruck an eine erste Fremdsprache herangeführt werden. Über eine Fremdsprache soll frühzeitig die nötige Offenheit für fremde Kulturen und Menschen gefördert werden.

Kinder und Jugendliche aus ethnischen und kulturellen Minderheiten bedürfen unserer besonderen Unterstützung; für Schülerinnen und Schüler, die in der Familie ihre Muttersprache sprechen, müssen zum Erwerb der deutschen Sprache Übergangshilfen gewährt werden. Es soll geprüft werden, ob – möglicherweise als Modellversuch – schulische Angebote in der jeweiligen Muttersprache wie auch in der Religion der Minderheit eingerichtet werden können.

Statt des heutigen Entwicklungsberichts in Klasse 4 soll künftig die Klassenkonferenz eine Empfehlung über die weitere Schullaufbahn des Kindes aussprechen. Diese Empfehlung wird mit einer umfangreichen Beratung der Eltern verbunden.

Die guten Erfahrungen mit den Berichten zu den Lernfortschritten sollen auch für die Klasse 4 genutzt werden, indem dort Noten und Berichte kombiniert werden können.

Die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mit Erfolg neuen Anforderungen gestellt. Um den größeren pädagogischen Anforderungen auch in Zukunft gerecht werden zu können, lehnen wir eine Verkürzung der Schulzeit in der Sekundarstufe I ab.

Wir streben langfristig für alle Schülerinnen und Schüler das 1O. Schuljahr an, das einen mittleren Bildungsabschluss ermöglicht. Dabei sind berufsorientierte, praxisbegleitende Inhalte und Methoden aus den Erfahrungen mit dem freiwilligen 10. Schuljahr umzusetzen.

Ganztagsschulen und andere Ganztagsangebote stärken Kinder und Jugendliche gegenüber negativen Einwirkungen aus ihrer Lebensumwelt. Sie erleichtern die soziale Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher. Sie sollten sich zu Stadtteilschulen entwickeln.

In der Realschule werden wir die Profilbildung mit der Sprachförderung und der Auseinandersetzung mit neuen Technologien weiter vorantreiben.

In der Sekundarstufe I aller Schularten werden wir die Anstrengungen mit binnendifferenzierenden Unterrichtsformen und schülerorientiertem Ansatz ausbauen.

Wir wollen den gymnasialen Bildungsgang in der Fläche sichern und deshalb

  • in ländlichen Schulzentren die Bildung von organisatorisch und inhaltlich verbundenen „Kooperativen Schulen" mit schulübergreifendem Lehrereinsatz fördern. Sie können auch den gymnasialen Bildungsgang anbieten.
  • auch außerhalb von Schulzentren und in kooperativen Schulen integrierte Orientierungsstufen ermöglichen, so dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Leistungsentwicklung leichter zu anderen Anforderungsprofilen wechseln können.


Wir werden uns dafür einsetzen, dass in der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen Berufspraktika zur Berufsfindung stattfinden.

Die Gesamtschule ist in besonderer Weise geeignet, unsere bildungspolitischen Ziele umzusetzen. Wir werden es deshalb ermöglichen, dass auch an nicht-zentralen Orten Schulen in kleinere Gesamtschulen umgewandelt werden können, wenn Eltern und Schulträger dies beantragen. Dies bietet auch die Möglichkeit, den gymnasialen Bildungsgang im ländlichen Raum anzubieten.

Die Sekundarstufe II der Gymnasien, Gesamtschulen und der beruflichen Vollzeitschulen soll weiter drei Jahre dauern. Für eine Verkürzung sehen wir weder Bedarf noch Spielraum. Das Abitur muss allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bleiben. Eingangsprüfungen lehnen wir ab. Wir werden den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur fortentwickeln.

Lehrer besser fortbilden

Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte müssen der beabsichtigten Weiterentwicklung der Schule entsprechen. Wir wollen die Studiengänge an den Hochschulen und die Aus- und Fortbildungsstrukturen am Institut für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) weiterentwickeln und enger aufeinander beziehen. Das IPTS wird stärker dezentralisiert. In regionalen pädagogischen Zentren wird es neben der Ausbildung der Lehrkräfte in der zweiten Phase Beratung und Information für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bieten.

Wir werden die schulinterne Lehrerfortbildung weiter ausbauen.

Lernwerkstätten unterstützen die Planung und Durchführung von neuen Unterrichtsformen. Zum Erziehungsauftrag von Schule gehört auch die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler in Konfliktlagen. Dazu ist eine verstärkte Ausbildung für diese pädagogische Aufgabe bei den Lehrkräften aller Schularten notwendig.

Hochschulpolitik

Der Bedarf an Hochschulabsolventinnen und -absolventen steigt weiter. Die Bedeutung von Forschung und ihrer intelligenten Anwendung für die Zukunftschancen Schleswig-Holsteins wächst. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen effizienter eingesetzt werden.

Wir haben die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Lande erheblich ausgebaut und modernisiert.

Durch neue Standorte insbesondere für technische Studiengänge an den Universitäten und Fachhochschulen einschließlich der Gründung einer neuen Fachhochschule an der Westküste haben wir erhebliche Ungleichgewichte in der regionalen Hochschulstruktur Schleswig-Holsteins beseitigt. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden.

Wir haben den Transfer von Wissen zwischen Hochschule und Praxis erleichtert.

Den Technologietransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik wollen wir verstärken und dabei auf Offenheit und Transparenz achten. Dazu gehört, dass wir den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dialog zur Technologiefolgenabschätzung und Technikbewertung intensivieren. Hierbei sollte die grundsätzliche Bereitschaft, technische, ökologische und soziale Alternativen zu entwickeln und zu fördern, im Vordergrund stehen.

Mit dem Landeshochschulplan haben wir erstmals mittelfristige Perspektiven für die schleswig-holsteinischen Hochschulen und die selbständigen Forschungseinrichtungen entwickelt. Die Leistungsfähigkeit und die Autonomie der Hochschulen sowie die Mitwirkungsrechte der nicht-professoralen Gruppen haben wir durch die Novelle des Hochschulgesetzes verstärkt. Ein verändertes Haushaltsrecht ermöglicht den Hochschulen mehr Flexibilität, Selbstverantwortung und Effektivität beim Einsatz ihrer finanziellen Mittel.

Wir werden uns für eine praxisnähere Ausbildung an den Hochschulen einsetzen.

Wir wollen bei steigendem Studienplatzangebot den Anteil der Studienplätze an Fachhochschulen auf ca. 40 Prozent erhöhen und neue Studiengänge einführen.

Duale Studiengänge, vor allen Dingen an Fachhochschulen, sollen betriebliche Ausbildung und Hochschulausbildung verbinden. Studiengänge sollen stärker modular aufgebaut sein, um eine den unterschiedlichen Bedürfnissen der Praxis angepasste Ausbildung zu ermöglichen.

Die Hochschulen sollen Studierenden, die vor dem Abschlussexamen die Hochschule verlassen, die bis dahin erbrachten Leistungen bestätigen. Es ist anzustreben, dass diese Leistungen von anderen Ausbildungseinrichtungen anerkannt werden. Es muss geprüft werden, ob und wie in bestimmten Fächern Abschlüsse unterhalb des Diploms oder Magisters möglich sind.

Wir wollen die Hochschulen für die berufliche Weiterbildung öffnen.

Das Fernstudium bietet allen weiterbildungsinteressierten Menschen in unserem Land die Chance, am Wohn- und Berufsort ein Studium zu absolvieren. Daneben bietet die Fernuniversität vielfältige Möglichkeiten der wissenschaftlichen Weiterbildung. Das neu eingerichtete Zentrum für Fernstudium und Weiterbildung (Studienzentrum Lübeck) berät die z. Zt. 1.300 Fernstudierenden in Schleswig-Holstein und unterstützt sie mit Begleitseminaren.

Wir setzen uns für die Chancengleichheit derjenigen ein, die studieren wollen. Hochschulbildung darf niemandem aus finanziellen oder sozialen Gründen oder wegen seiner Herkunft verwehrt werden. Daher lehnen wir auch Studiengebühren und die Zwangsexmatrikulation ab. Zwangsexmatrikulation und finanzielle Bestrafungen sind keine geeigneten Instrumente zur Studienverkürzung.

Wir werden die Studien- und Prüfungsordnungen von unnötigem Ballast befreien.

Bei zweistufigen Ausbildungsgängen muss durch genügend viele Stellen im Vorbereitungsdienst sichergestellt werden, dass Wartezeiten nach dem ersten Studienabschluss vermieden werden. Sie bestrafen meistens die, die unter schwierigen Bedingungen studieren, und nicht die „Faulen”. Stattdessen setzen wir auf positive Anreize wie „Freischussregelungen”.

Forschungspolitik

Forschungspolitik ist ein entscheidender Beitrag zur Gegenwartsgestaltung und zur Zukunftssicherung für kommende Generationen. Sie ist Teil einer zukunftsorientierten Strukturpolitik und hat zum Ziel, Forschung und Wissenschaft in den Stand zu setzen, den ökonomischen, ökologischen und sozialen Aufgaben von Gesellschaft und Wirtschaft gerecht zu werden.

Wir werden unsere strategische Forschungspolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen und den vorgesehenen Ausbau der Forschungskapazitäten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisieren.

Dabei wird es insbesondere darum gehen,

  • den begonnenen Ausbau neuer Kapazitäten für Forschung und Entwicklung insbesondere an der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, am Ökozentrum der Universität Kiel, an der Medizinischen Universität Lübeck, beim ISIT-Institut und an den Fachhochschulen zügig fortzuführen und vorhandene Forschungseinrichtungen zu modernisieren.
  • die öffentliche Forschungsförderung noch stärker auf die Bearbeitung der drängenden Gegenwarts- und Zukunftsfragen zu konzentrieren. Gefördert werden muss insbesondere Forschung zum sparsamen Umgang mit Ressourcen, zu alternativen Energiekonzepten, zur ökologischen Innovation in Landwirtschaft und Industrie, zur biotechnischen Innovation, zur Stadtentwicklung und Verkehrsinfrastruktur. Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die Patentierung von ganzen Organismen, körpereigenen Stoffen und Genen lehnen wir ab.
  • die regionale und überregionale Kooperation in der Forschungsplanung zu verbessern und dabei die Zusammenarbeit mit Hamburg zu vertiefen,
  • die Beteiligung der Parlamente in Bund und Ländern bei der Festlegung von Forschungsprogrammen zu verbessern,
  • den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dialog zur Technologiefolgenabschätzung und Technikbewertung zu intensivieren,
  • Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren und mittelfristig weiter durch andere Methoden zu ersetzen.

Berufliche Erstausbildung

Durch das permanente Fortschreiten der technologischen Entwicklung und die Anwendung moderner Arbeitsorganisationsformen sind immer mehr berufs- übergreifende Fähigkeiten erforderlich geworden. Die Neuordnung der Ausbildungsberufe hat in den Betrieben und in den Berufsschulen zu erheblichen Veränderungen der Anforderungen geführt. Insbesondere der neue handlungs- orientierte Ansatz stellt hohe Anforderungen an die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern.

Stärkung des dualen Systems

Wir wollen das duale System der Berufsausbildung mit den Lernorten Schule und Betrieb einschließlich überbetrieblicher Ausbildung stärken. Wir erwarten von den Betrieben auch in rezessiven Phasen der Wirtschaftsentwicklung die Bereitstellung von ausreichenden, zeitgemäßen und auf den zukünftigen Bedarf hin ausgerichteten Ausbildungsplätze. Dabei müssen die Kommunen und Länder als Träger von beruflicher Erstausbildung eine positive Vorreiterrolle spielen.

Aus konjunkturellen und strukturellen Gründen ziehen sich viele Unternehmen mit kurzsichtigen Kostenargumenten aus der beruflichen Erstausbildung zurück und reduzieren die Übernahmezahlen. Dabei gefährden sie nicht nur die Zukunft vieler junger Menschen, sondern riskieren darüber hinaus ihre eigene Konkurrenzfähigkeit; denn nur wer genügend hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, kann im internationalen Wettbewerb bestehen.

Deshalb appellieren wir an die Wirtschaft, die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses fortzusetzen bzw. auszubauen.

Betriebe, die sich nicht in erforderlichem Umfang an der beruflichen Erstausbildung beteiligen, sollen einen finanziellen Beitrag zur Schaffung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebotes in Wirtschaft und Verwaltung und damit zur Zukunftssicherung leisten. Wir werden eine entsprechende Bundesratsinitiative einleiten und mit den Sozialparteien in einen Dialog zur Erreichung einer landesgesetzlichen Regelung eintreten.

Wir werden

  • die Reform des Berufsbildungsgesetzes mit dem Ziel vorantreiben, die Kooperation der beteiligten Lernorte sicherzustellen und die Leistungen aus der Schule und aus dem Betrieb in eine veränderte Form der Abschlussprüfung einzubringen.
  • durch Zusammenarbeit der beruflichen Schulen über kreisgrenzen hinweg berufspädagogische Angebote effizienter zu gestalten.
  • politische, wirtschaftliche, soziale, ökologische Inhalte als allgemeine Bildungsinhalte in der beruflichen Bildung fortentwickeln.
  • die berufliche Bildung attraktiver gestalten, indem Theorien und Praxis an Berufsschulen und (über)betrieblichen Ausbildungsstätten stärker miteinander verzahnt werden. Insbesondere sollten unnötige Lerninhalte vermieden und mehr Gewicht auf die Vermittlung berufsübergreifender Fähigkeiten angelegt werden.
  • regional abgestimmte, flexible Organisationsformen der 480-Jahresstunden Berufsschulunterricht (z. B. durch Blockbildung), der überbetrieblichen Ausbildung und der Ausbildung im Betrieb umsetzen.
  • eine Modularisierung von Ausbildungsberufen vorantreiben, um auch behinderten und psychisch kranken Jugendlichen eine abgeschlossene Ausbildung zu ermöglichen.
  • die Investitionen in Berufsbildungsstätten zur stetigen Modernisierung gezielt ausweiten.
  • die Unterstützung der überbetrieblichen Lehrgänge zur Förderung der Qualität der Ausbildung im Handwerk fortsetzen.

Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Ausbildung hat das Land eine Ausbildungsbetreuung für Jugendliche eingerichtet, um jungen Menschen zu helfen, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Wir werden ggf. mit den Kommunen, den Verbänden und dem Handwerk prüfen, ob und in welcher Weise der Ausbau solcher unterstützender Strukturen sinnvoll und erforderlich ist.

Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung

Wir wollen für diejenigen, die eine Berufsausbildung absolviert haben, weiterführende Wege im Beschäftigungs- und Bildungssystem ermöglichen. Es kommt darauf an, dass qualifizierten Absolventinnen und Absolventen beruflicher Ausbildung vielfältige Karrierechancen eröffnet werden.

Wir werden

  • die Vorbereitungen für die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen – auch der gymnasialen Oberstufe – durch gezielte Maßnahmen fördern.
  • mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses verbinden.
  • Möglichkeiten schaffen, dass im Rahmen der dualen Ausbildung die Fachhochschulreife erworben werden kann.
  • den dualen Ausbildungsweg für Abiturientinnen und Abiturienten als Alternative zu einem Hochschulstudium unterstützen.
  • das Studium zum höheren Lehramt im gewerblich-technischen Bereich auch in Schleswig-Holstein

Erstausbildung für alle

Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus der Anteil der Arbeitsplätze für Ungelernte weiterhin stark sinken wird, während der Bedarf an beruflich qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gedeckt werden kann. Deshalb muss für die Erwachsenen ein Angebot zur Nachqualifizierung, möglichst in Betrieben, geschaffen werden.

Für benachteiligte Jugendliche müssen besondere Bildungs- und Ausbildungswege offengehalten bzw. eröffnet werden.

Wir werden deshalb

  • die berufsvorbereitenden Fördermaßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag mit dem Ziel ausweiten, eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen.
  • die Förderung und Integration von benachteiligten Jugendlichen durch Modellprojekte wie den Einsatz von Ausbildungsbetreuern und die Bildung von Fördernetzwerken weiter voranbringen.
  • der Ausgrenzung der Lernschwachen durch Modellprojekte wie dem Einsatz von Ausbildungsbetreuern und Fördernetzwerke für benachteiligte Jugendliche entgegenwirken.
  • das Benachteiligtenprogramm des Bundes in seinen beiden Teilen (außerbetriebliche Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen) zu einem Förderprogramm für alle Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ausbauen.
  • Bildungsangebote im Vollzeitbereich dort erhalten und weiterentwickeln, wo sie Benachteiligungen aufhebt, Chancen vergrößert oder neue Bildungsgänge erforderlich macht.

Weiterbildung für eine menschliche Zukunft

Die Bedeutung von Weiterbildung steigt. Viele Gründe belegen dies: Weiterbildung trägt zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und zum Abbau von Arbeitslosigkeit bei, ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen Innovationsprozess und den Austausch im Rahmen des zusammenwachsenden Europas.

Weiterbildung ist deshalb ein wichtiges Element zur Sicherung der Zukunft unseres Landes.

Wir wollen, dass Weiterbildung zu einem lebensbegleitenden Prozess wird. Deshalb werden wir gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden die Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungswesens aufbauen. Wir werden an der Entwicklung eines Weiterbildungssystems mitwirken. Es soll bei Wahrung der Pluralität der Träger und der Freiwilligkeit der Teilnahme die Grundversorgung, ein offenes Angebot, anerkannte Zertifizierungen und Abschlüsse sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung sicherstellen.

Mit der Verabschiedung des Bildungsurlaubs- und Qualifizierungsgesetzes haben wir einen ersten wichtigen Schritt für die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein getan. Mit der Verankerung eines Rechts auf Weiterbildung und auf Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung Rechnung getragen.

Wir haben die finanzielle Förderung im Bereich der arbeitsmarktorientierten Weiterbildung, der Umweltbildung sowie von Projekten der beruflichen Qualifizierung ausgebaut. Die Investitionen in moderne Berufsbildungsstätten haben wir in den vergangenen Jahren erhöht, die Fachschulen weiterentwickelt.

Wir wollen auch künftig sichere Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Weiterbildung schaffen. Dazu gehört der Ausbau der erforderlichen Weiterbildungsstruktur.

So sichern wir die Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Weiterbildung:

Wir werden ein Weiterbildungsgesetz schaffen. Es soll den Qualitätsrahmen für die vielfältigen Weiterbildungsangebote schaffen.

Wir werden den Aufbau einer Weiterbildungsstruktur unterstützen. Wir wollen ein flächendeckendes Netz für Weiterbildungsinformation und -beratung sowie vergleichbare Qualitätsmaßstäbe sicherstellen.

Zu den vordringlichen thematischen Schwerpunkten der Fort- und Weiterbildung gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte,
  • politische Bildung,
  • Alphabetisierung Erwachsener und nachträgliche Schulabschlüsse,
  • Umweltbildung,
  • nachträglicher Erwerb anerkannter Berufsschulabschlüsse,
  • Weiterbildung für Ausländerinnen und Ausländer,
  • Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bisher unterdurchschnittlich an Weiterbildung teilgenommen haben (gering Qualifizierte, Beschäftigte aus Kleinbetrieben und Langzeitarbeitslose).

Weiterbildung ist integraler Bestandteil der Strukturpolitik. Durch die Förderung und Unterstützung, insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen, wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entfaltung des Landes und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Durch Beratung und Information, durch Modellprojekte und gezielte Einzelförderung erfolgt eine wirksame Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kulturpolitik

Gerade in unserer Zeit tiefgreifender gesellschaftlicher Wandlungen kommt einer lebendigen Auseinandersetzung mit den vielfältigen Ausdrucksformen von Kultur eine große Bedeutung zu. Kunst und Kultur sind Ausdruck unmittelbarer künstlerischer Selbstverwirklichung. Sie sind aber auch kommunikationsstiftend und ein bedeutender Beitrag zur gesellschaftlichen Orientierung.

Eine differenzierte Kulturarbeit soll helfen, Neugier zu wecken, Zugänge zu erleichtern und die eigene Kreativität zu schulen. Sofern kulturelle Bindung zugleich eine unmittelbare Auseinandersetzung von Menschen mit Grundfragen und Themen unserer Zeit ermöglicht, ist sie als notwendiges Forum gesellschaftlicher Sinnfindung eine Pflichtaufgabe des Staates. Eine vielgestaltige Kulturlandschaft ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität geworden - und darüber hinaus ein einflussreicher Standortfaktor für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

Staatliche, kommunale und private Kulturpflege und -förderung müssen sinnvoll ineinandergreifen. Private Kulturförderung kann die öffentliche von Staat und Gemeinden ergänzen, aber nicht ersetzen. Enger gewordene finanzielle Spielräume zwingen zur Bündelung und Vernetzung der Mittel. Kooperation soll gleichzeitig neue Möglichkeiten eröffnen.

Wir haben die Zusammenarbeit im Ostseeraum in Form des Projektes „Ars Baltica” weiterentwickelt. Eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte (Ausstellungen, Jazz Baltica, usw.) hat deutlich gemacht, welcher Impuls von der Wiederbelebung lange unterbrochener Verbindungen ausgehen kann. Wir werden die Förderung weiter stärken.

Wir haben die lange vernachlässigte regionale Geschichtsarbeit im Lande zur Aufarbeitung der NS-Zeit vorangebracht. Das Institut für Zeit- und Regionalgeschichte in Schleswig widmet sich ausschließlich der Zeitgeschichte.

Wir haben die Förderung der Musikarbeit in den vergangenen Jahren intensiviert. Auch in Zukunft wird die eigenständige Arbeit des Landesmusikrates dazu beitragen, die Musikkultur zu stärken. Die vielfältige Arbeit der Jugendmusikschulen im Lande erhält nicht nur durch öffentliche Mittel des Landes und der Kommunen, sondern auch durch das Schleswig-Holstein-Festival („Festival-Taler") eine zusätzliche Förderung.

Die Arbeit der Musikhochschule Lübeck haben wir gesichert.

Wir haben das Schleswig-Holstein Musik Festival auf eine solide Grundlage gestellt und seine hohe künstlerische Qualität erhalten. Das Festival ist und bleibt ein wichtiger Beitrag zur Attraktivität unseres Landes. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Festival und der schleswig-holsteinischen Musikszene ausgebaut wird. Daneben werden wir auch die Aktivitäten der Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker im Lande unterstützen.

Mit der Gründung des Büchereivereins für Schleswig-Holstein e.V. hat die Landesregierung die Voraussetzung für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Büchereiversorgung im ganzen Land geschaffen.

Die Kulturelle Filmförderung hat eine lebendige und vielfältige Filmproduktion im Lande entstehen lassen. Wir werden sie dauerhaft absichern. Dies gilt auch für den Landespreis „Kommunales Kino".

Mit dem aus Landesmitteln unterhaltenen Literaturhaus ist für die Literaturschaffenden und -interessierten ein leistungsfähiger Partner entstanden.

Unsere Förderung der bildenden Kunst verfügt inzwischen über ein vielfältiges Instrumentarium. Es reicht von Stipendien für Künstlerinnen und Künstler über Ausstellungsförderungen, Katalog- und Projektförderung. Neben der institutionellen Förderung der Künstlerverbände werden wir auch in Zukunft Stipendienausschreiben. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen den Künstlerhäusern intensivieren. Einen besonderen Beitrag zur Kunstvermittlung leistet unser Konzept Kunst im öffentlichen Raum, mit dem wir die traditionelle Kunst am Bau ausgeweitet haben.

Der Fachbereich Gestaltung der Fachhochschule Kiel (Muthesiusschule) ist zu einer eigenständigen Hochschule für Gestaltung und Kunst erweitert worden.

Wir wollen, dass Museen als bürgernahes, besucherfreundliches und kindgerechtes Kommunikationsangebot weiter ausgebaut werden.

135 Museen in Schleswig-Holstein tragen dazu bei, die Identifikation der Menschen mit ihrer Heimat zu verstärken. Gleichzeitig bieten sie für zahlreiche Touristen ein zusätzliches attraktives Angebot. Der Museumsschwerpunkt wird auch zukünftig in Schleswig mit Schloss Gottorf und der im Aufbau befindlichen Volkskundlichen Sammlung auf dem Hesterberg liegen. Die Konsolidierung der Museumslandschaft und die Verstärkung der Kooperation der Museen ist unser Ziel.

Denkmalpflege und Denkmalschutz sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben, sie bedürfen der Mithilfe aller. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten und im Rahmen unserer Möglichkeiten für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmalen Ressourcen bereitstellen.

Wir haben einen Schwerpunkt im Bereich der Gartendenkmalpflege gesetzt und werden einen weiteren Schwerpunkt im Ensembleschutz bilden. Auch sollen weiterhin Mittel für denkmalbedingte Aufwendungen an Eigentümer und Eigentümerinnen von Kulturdenkmalen zur Verfügung gestellt werden.

Minderheiten haben in Schleswig—Holstein eine starke Stellung. Wir haben das Nordfriisk Instituut in Bredstedt finanziell gesichert. Wir haben in Leck und in Ratzeburg „Zentren für Niederdeutsch" aufgebaut. Das Europäische Zentrum für Minderheiten (EZM) wird seinen Sitz im deutsch—dänischen Grenzgebiet erhalten. Wir werden die Minderheiten weiterhin unterstützen und fördern, um so bei der Aufrechterhaltung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität zu helfen. Friesisch, Dänisch und Niederdeutsch sind in die Europäische Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitssprachen aufgenommen worden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als Minderheit erfolgt und diese Minderheit in der Landesverfassung genannt wird. Wir fühlen uns aber auch Minderheiten verpflichtet, deren rechtlicher Status noch nicht geklärt ist wie z. B. der großen türkischen Minderheit.

Die drei großen Theater in Kiel, Lübeck und das Landestheater sind für Schleswig-Holstein von zentraler kulturpolitischer Bedeutung. Wir treten für den Erhalt der Mehrspartentheater in Schleswig-Holstein ein. Wir haben dafür gesorgt, dass eine Sanierung der Spielstätten in den nächsten Jahren mit massiver Unterstützung des Landes erfolgen kann. Neben den drei großen Bühnen bereichern die freien und privaten Theater sowie zahlreiche Amateurtheater im schulischen und außerschulischen Bereich das kulturelle Leben in unserem Land. Wir werden dieses bunte Angebot unterstützen.

Sport

Sport ist aktive Freizeitgestaltung und dient der Förderung der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Neben der praktischen Sportausübung übernehmen die Sportvereine darüber hinaus wichtige soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben, die der Staat allein nicht lösen kann. Das ehrenamtliche Engagement der über 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den rund 2.600 Sportvereinen des Landes mit rund 865.000 Mitgliedern wird deswegen von uns anerkannt und unterstützt.

Wir wollen die Förderung des Sports als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Sportvereine und -verbände die wichtige Integrationsarbeit für Behinderte und gesellschaftlich benachteiligte Gruppen fortsetzen können. Wir unterstützen die „soziale Offensive des Sports”, zu der u.a. das vom Landessportverband und der Landesregierung gemeinsam initiierte Projekt „Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit” gehört.

Die Konflikte zwischen Sport und Umwelt wollen wir gemeinsam mit den Beteiligten und Betroffenen im sachlichen Dialog lösen.

Trotz finanziell schwieriger gewordener Rahmenbedingungen werden wir auch in Zukunft eine kontinuierliche Sportförderung betreiben, wobei unser Hauptaugenmerk der Förderung des Breitensports, des Schulsports und der Vereine gilt. Die Übungsleiterausbildung sollte als Bildungsurlaub in Schleswig—Holstein anerkannt werden.

Wir werden Möglichkeiten prüfen und fördern, Zivildienstleistende und Teilnehmerinnen am „Freiwilligen Sozialen Jahr” als „ehrenamtliche Trainer/innen” einzusetzen.

Die wichtige Aus- und Weiterbildungsarbeit des Sports wollen wir durch geeignete Maßnahmen zum Erhalt und zur Sanierung der zentralen Bildungsstätten des Sports im Lande unterstützen.

Für einen modernen Staat mit einer starken Demokratie

Die Freiheitsrechte des einzelnen sind heute weniger durch staatliche Eingriffe gefährdet als durch wirtschaftliche Machtkonzentration, die zu politischer Macht zu werden droht. Insbesondere durch die Medienkonzentration ist die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft gefährdet. Freiheits- und Bürgerrechte zu sichern heißt deshalb heute für uns vor allem, Handlungs- und Gestaltungsspielräume für den einzelnen zu erhalten und auszubauen - gegen staatliche und wirtschaftliche Macht. Eine Bürgergesellschaft, wie wir sie uns vorstellen, braucht Vielfalt statt Uniformität, lokale Verantwortung statt zentraler Regulierung und Öffentlichkeit statt Anonymität.

Medienpolitik

Die wachsende Bedeutung der elektronischen Medien für unser Leben hat unsere Alltagskultur und unsere politische Kultur nachhaltig verändert. Die rasante technische Entwicklung ermöglicht eine enorme Ausweitung der Anzahl der angebotenen Programme, verspricht aber statt mehr Qualität eher weitere Verflachung.

Die fortschreitende Konzentration im Bereich der privaten elektronischen Medien hat schon jetzt zur weitgehenden Aufteilung des Marktes auf zwei große Senderfamilien geführt und löst die Sorge aus vor einer unvertretbaren Anhäufung von Medienmacht, die zu unkontrollierter politischer Macht und damit zu einer Gefährdung für Staat, Demokratie und Gesellschaft werden kann.

Die Gefahren, die der fortschreitende Konzentrationsprozess für den demokratisch verfassten Staat auslösen kann, erfordern eine wirksame Konzentrationskontrolle in Deutschland. Wir werden uns nachdrücklich für die Sicherung eines pluralen Angebotes im Bereich der elektronischen Medien einsetzen.

Dabei lassen wir uns insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten:

  • Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im dualen System eine wesentliche Rolle bei der Aufrechterhaltung eines vielfältigen Angebotes zu. Ihn in seinem Bestand zu sichern und seine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten zu garantieren, ist das Grundanliegen unserer Medienpolitik.
  • Wir wollen eine angemessene und ausreichende Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Anbieter sichern, die ihnen auch den Einstieg in den Bereich neuer Angebote wie pay-TV, video-on-demand etc. ermöglicht. Dazu werden allerdings auch weiterhin innerhalb der Anstalten energische Sparmaßnahmen notwendig sein; der Norddeutsche Rundfunk hat auf diesem Sektor bereits enorme Anstrengungen unternommen und ist führend im Vergleich mit den anderen Veranstaltern.
  • Um eine wirkungsvolle Konzentrationskontrolle zu ermöglichen, wollen wir die zur Aufsicht befugten Landesrundfunkanstalten in die Lage versetzen, die bestehenden Vorschriften auch durchsetzen zu können.
  • Wir setzen uns für einen wirksamen „Verbraucherschutz” gegenüber den Sendern ein. Eine Stiftung „Medientest" soll für Transparenz bei Programmen und Anbietern sorgen.
  • Wir treten dafür ein, die gleichzeitige Tätigkeit privater Rundfunkveranstalter auf den verwandten Märkten für Tageszeitungen, Programmzeitschriften, Rechtehandel, Produktion oder Sendenetzbetrieb durch klare gesetzliche Vorschriften zu begrenzen und erforderlichenfalls auch zu verbieten.


Wir wollen

  • weitreichende Transparenzvorschriften und Publizitätspflichten für Veranstalter privaten Rundfunks, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse erkennen zu können,
  • klare und umfassende Befugnisse der Landesrundfunkanstalten zur Überprüfung der gemachten Angaben,
  • die Bildung einer bundesweit tätigen Institution der Länder, die die Zuständigkeiten im Bereich der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter übernimmt,
  • die Bildung einer gemeinsamen Landesmedienanstalt norddeutscher Länder mit der Verantwortung für landesweite und regionale Programme und für die Entscheidungen über die Kabeleinspeisung.


Außerdem wollen wir

  • den Erhalt, den Ausbau und die angemessene Finanzierung der Offenen Kanäle, die den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Initiativen die Teilhabe an den technischen und publizistischen elektronischen Medien ermöglichen,
  • eine Verbesserung des Schutzes der Nutzer der elektronischen Medien, mehr Jugend- und Verbraucherschutz und intensivere Anstrengungen im Bereich der Medienpädagogik.

Liberale Innen- und Justizpolitik

Schutz vor Kriminalität: Innere Sicherheit und soziale Integration

Die Menschen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Verbrechen. Innere Sicherheit ist ein wichtiges Ziel unserer Politik. Dabei geht es in erster Linie darum, kriminalitätsfördernde Strukturen zu verhindern. Die schleswig-holsteinische Landespolizei und Justiz sind Garanten dieser inneren Sicherheit.

Wir haben Polizeikräfte durch eine bessere technische Ausstattung und durch neue Einsatzkonzepte von Büroroutine entlastet. Damit kann die Polizei in der Öffentlichkeit präsenter sein. Daran werden wir auch in den nächsten Jahren arbeiten. So werden in den nächsten acht Jahren die Polizeidienststellen mit 60 Millionen Mark an das computerunterstützte Arbeitsplatzsystem COMPAS angeschlossen.

Wir haben spezielle Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ergriffen. Wir bilden Sicherheitsberater in den Seniorenraten aus. Seniorinnen und Senioren werden in den Räten für Kriminalitätsverhütung besonders berücksichtigt.

Der Ausbau von Polizei und Justiz ist unverzichtbar, aber allein nicht ausreichend, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Vermeidung kriminellen Handelns durch Bekämpfung der Ursachen und durch präventive. Maßnahmen sind ein erfolgversprechender Weg. Außerdem werden wir auch die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz durch Modernisierung steigern.

In Zusammenarbeit mit dem Rat für Kriminalitätsverhütung und den mittlerweile 17 kriminalpräventiven Räten in Kreisen und Gemeinden haben wir gesellschaftliche Gegenkonzepte entwickelt. Zusammen mit Schulen, der Jugendarbeit und Sportvereinen haben wir Projekte zur Gewaltprävention gefördert. Diesen Weg werden wir fortsetzen, damit die Kriminalität in Schleswig-Holstein weiter sinkt.

Wir haben die Arbeit der Polizei auf bessere organisatorische und rechtliche Grundlagen gestellt. Polizeibeamtinnen und -beamte müssen gerechter bezahlt werden. Wir werden die zweigeteilte Laufbahn Schritt für Schritt im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten einführen. Neue Polizeibeamte werden wir künftig nur noch für den gehobenen und höheren Dienst einstellen.

Die Sicherheit des einzelnen darf keine Frage des Portemonnaies sein. Wir lehnen deshalb die Einführung von Gebühren für Polizeieinsätze ab.

Wir wollen einen Rechtsstaat, in dem die Bürgerinnen und Bürger zügig zu ihrem Recht kommen. Um eine leistungsfähige und liberale Justiz auch in Zukunft zu gewährleisten, werden wir die Modernisierung der Justiz weiter vorantreiben. Modernisierung bedeutet für uns in erster Linie eine Reform der Arbeitsweisen in der Justiz. Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden wir mit dem Programm „Mega” mit einer Investition von über 50 Millionen Mark bei der Erledigung ihrer Aufgaben durch modernste Ausstattung unterstützen.

Eine leistungsfähige Justiz braucht gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Aus- und Fortbildung muss über die Vermittlung von technischen Fertigkeiten hinaus verstärkt werden.

Wir wollen, dass unsere Gerichte bürgerfreundlicher und menschlicher werden; dazu gehört bei Strafverfahren, dass z.B. bei Sexualdelikten der Opferschutz verbessert wird.

Wir wollen den Opferschutz weiter ausbauen. Die Wiedergutmachung des Schadens und der Täter-Opfer-Ausgleich sollen weiterentwickelt werden. Haft bleibt das letzte Mittel und soll zugleich auf ein künftiges Leben ohne Straftaten vorbereiten.

Damit unsere Justiz arbeitsfähig bleibt, werden wir uns für eine Entrümpelung von Rechtsvorschriften und überflüssigen Verfahrensvorschriften einsetzen. Unsere Initiative, den komplizierten viergliedrigen Gerichtsaufbau (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) durch einen übersichtlichen dreigliedrigen Gerichtsaufbau zu ersetzen, werden wir weiter verfolgen.

Dabei passen wir auf, dass der Rechtsschutz der Bürger und Bürgerinnen nicht verkürzt wird. Wir treten den Bestrebungen, in die Qualität des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes einzugreifen, entschieden entgegen.

Wir verteidigen die freiheitlichen Bürgerrechte. Wir lehnen den Großen Lauschangriff ab, weil er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen darstellt. Die Vermischung der Tätigkeit von Polizei und Geheimdiensten lehnen wir ebenfalls ab.

Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Polizei und Justiz die rechtsstaatlich notwendigen Instrumente zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität und Korruption erhalten. Hierzu gehören eine Verstärkung der Kartellbehörden ebenso wie gesteigerte Ermittlungsaktivitäten von Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Zugriff auf kriminell erworbenes Vermögen und die Bekämpfung der Geldwäsche müssen erleichtert werden.

Polizei und Justiz müssen sich auf die gefährlichen Formen der Kriminalität konzentrieren können. Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, wie dies beispielhaft mit unserer Drogenrichtlinie gelungen ist.

Bagatelldelikte sind daher aus dem Bereich der strafrechtlichen Verfolgung schrittweise auszugliedern und deren Ahndung durch zivilrechtliche Sanktionen sowie im Interesse des Rechtsfriedens durch den Täter-Opfer-Ausgleich zu regeln.

Wir haben den Verfassungsschutz auf das unumgängliche Maß beschränkt. Der Verfassungsschutz hat über seine Arbeit öffentlich zu berichten.

Ausländerpolitik

Wir wollen mit den in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern in sozialer und politischer Gleichberechtigung zusammenleben. Dazu unterstützen wir die Initiativen vor Ort, die es sich zum Ziel gemacht haben, Ausländern und Ausländerinnen zu helfen und ihre Integration in die Gesellschaft voranzutreiben.

Wir werden das kommunale Ausländerwahlrecht für Angehörige der Europäischen Union ohne Abstriche verwirklichen. Darüber hinaus werden wir für alle Ausländerinnen und Ausländer mehr Mitwirkungsrechte in der Kommune schaffen.

Wir setzen uns für einen erleichterten Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit ein. Kinder von in zweiter Generation hier geborenen Ausländern sollen automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Wir setzen uns auch weiterhin für eine europäisch abgestimmte Zuwanderungspolitik ein, wie sie inzwischen auch im Vertrag von Maastricht vereinbart ist. Für Flüchtlinge, die lange hier sind, fordern wir ein Bleiberecht. Dies ist ein Akt der Humanität. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Asylbewerberfamilien mit minderjährigen Kindern aus humanitären Gründen ein Bleiberecht erhalten, wenn sie nach einem langjährigen Verfahren bereits weitgehend sozial integriert sind.

Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass künftig das Einvernehmen des Bundesinnenministers bei der Verlängerung von Abschiebestopps für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht mehr hergestellt werden muss.

Die SPD Schleswig-Holstein hält es für dringend erforderlich, zumindest Korrekturen an Asylrecht und Asylverfahrenspraxis anzustreben, damit eklatante Menschenrechtsverletzungen durch Abschiebungen in Staaten, in denen den Abgeschobenen Verfolgung, Folter und Tod drohen, verhindert werden können.

Dafür ist es auch notwendig, dass den Landesregierungen wieder mehr Möglichkeiten eigener Entscheidungen über das Verbleiben von Flüchtlingen in ihrem Bereich gegeben werden.

Wir fordern zudem, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Kreis und die Beschränkung der Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufzuheben.

Kampf gegen den Rechtsradikalismus

Wir wissen uns einig mit der Mehrheit der schleswig-holsteinischen Bevölkerung, dass Zivilcourage und entschiedenes öffentliches Auftreten die beste Form sind, um rechtsradikalen Ungeist und Ausländerfeindlichkeit zu bekämpfen.

Die Anschläge auf die Lübecker Synagoge reihen sich ein in eine Kette schier endloser rechtsextremer Gewalttaten. Gegen volksverhetzende und antisemitische Agitation werden wir auch künftig entschieden vorgehen. Wir werden die geistigen Urheberinnen und Urheber entschlossen bekämpfen. Wir treten für das Verbot rechtsradikaler Organisationen und Publikationen ein.

Die Justiz geht konsequent im Rahmen der bestehenden Gesetze gegen rechtsradikale Straftäterinnen und Straftäter vor.

Wir werden die Förderung der Jugendarbeit an sozialen Brennpunkten fortsetzen und die Auseinandersetzung mit Faschismus und Rassismus im Unterricht verstärken.

Datenschutz

Wir treten dafür ein, dass die Nutzung der modernen Informationstechnologien in sozialverträglicher Weise und unter Wahrung der Privatsphäre und der Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Dies setzt voraus, dass im Zuge des technologischen Wandels auch das Datenschutzrecht fortentwickelt und einer effektiven Datenschutzkontrolle Rechnung getragen wird. So müssen zum Beispiel für Datennetze und die im Rahmen von Multimedia neu entstehenden Dienste Schutzvorschriften erlassen werden. Auch die Datenautobahn kann nur mit Leitplanken und Verkehrszeichen funktionieren.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass in Schleswig-Holstein die notwendigen Folgerungen aus der Verabschiedung der europäischen Datenschutzrichtlinie rasch gezogen werden. Darüber hinaus streben wir an, dass das Land im Bereich der medizinischen Daten spezielle Schutz. und Verarbeitungsbestimmungen erlässt.

Dem Bund gegenüber werden wir darauf drängen, dass endlich wirksame Datenschutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verabschiedet werden.

Wir möchten eine Entwicklung fördern, die das Datenschutzrecht als Teil eines umfassenden Informationsrechts begreift, in dem der Schutz persönlicher Daten ebenso geregelt ist wie der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den öffentlich verfügbaren Informationen.

Kommunalpolitik

Die Modernisierung der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung wird mit der 3. Stufe abgeschlossen. Nach der Einführung neuer Mitwirkungsmöglichkeiten wie Einwohnerversammlung, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie der Einführung der Direktwahl schaffen wir die Voraussetzung für effektivere Strukturen in der Kommunalverwaltung. Gleichzeitig stärken wir das ehrenamtliche Engagement, das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung.

Wir werden bei der Übertragung von neuen Aufgaben und bei Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen dafür sorgen, dass keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf sie zukommen. Das gilt auch für Änderungen bei der Landesförderung im Rahmen von Aufgaben, die in gemeinsamer finanzieller Verantwortung von Land und Kommunen erfüllt werden (z. B. bei der Jugend- und Sozialhilfe).

Wir werden den kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich neu überarbeiten. Insbesondere sind unter Berücksichtigung struktureller Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kommunen die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln.

An den bewährten Zielsetzungen der Stärkung der Gemeindefinanzen zur Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben, der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und des finanziellen Ausgleichs für überörtliche Aufgaben halten wir fest.

Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

Aufgabe des öffentlichen Sektors ist es, die demokratische Bürgergesellschaft zu organisieren und soziale Standards zu erhalten.

Wir wollen eine leistungsstarke Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger und eine beschäftigtenfreundliche Verwaltung für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dienstleistungen wollen wir auch künftig orts- und bürgernah garantieren.

Bürgerfreundlich, kostenbewusst und effizient: Das sind die Maßstäbe, an denen sich eine moderne Verwaltung messen lassen muss.

Die Modernisierung des öffentlichen Sektors ist erforderlich angesichts

  • des gesellschaftlichen Wandels,
  • der stetigen Änderung von Aufgaben,
  • der Finanzknappheit der öffentlichen Kassen,
  • der wachsenden europäischen Konkurrenz.


Schleswig-Holstein hat eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung übernommen.

60 Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Landesregierung haben wir eingeleitet. In 13 Modellkommunen werden mit Unterstützung der Landesregierung der Service und die Arbeitsweise der Verwaltung verbessert.

Die Erfahrungen von Projekten werden wir landesweit umsetzen.

Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist für uns kein Allheilmittel. Wir entscheiden uns im Einzelfall für die Organisationsform, die am besten geeignet ist, die politisch definierten öffentlichen Aufgaben zu erbringen. Wir werden den öffentlichen Sektor konkurrenzfähig ausgestalten, damit er im Wettbewerb mit privaten Anbietern bestehen kann.

Dazu werden wir:

  • eine permanente Aufgabenüberprüfung vornehmen,
  • unnötige Aufgaben streichen, einschränken oder verlagern, damit die Mittel für notwendige und neue Aufgaben frei werden.
  • neue Organisations- und Steuerungsformen einführen, um den gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Sektor als Serviceeinrichtung gerecht zu werden.
  • Verfahren vereinfachen und beschleunigen,
  • Gesetze, Verordnungen und Erlasse entrümpeln und neue Regelungen nur sehr zurückhaltend beschießen,
  • gezielt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern, ihre Aufstiegschancen im Rahmen einer Personalentwicklungsplanung verbessern und eine leistungsgerechte Bezahlung anstreben,
  • die Informations- und Mitgestaltungsrechte der Personalräte durch Rahmenvereinbarungen mit den Gewerkschaften regeln.


Bei der Modernisierung des öffentlichen Sektors lassen wir uns von der Überzeugung leiten, dass sie nur mit den Beschäftigten sinnvoll umsetzbar ist.

Die Modernisierung der Verwaltungen stößt häufig an Grenzen, die das Bundesrecht oder Bundesverhalten setzen. Wir wollen das öffentliche Dienstrecht einschließlich seiner Grundlagen auf den Prüfstand stellen.

Wir wollen überprüfen, welche beamtenrechtlichen Grundsätze zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beibehalten, modifiziert oder abgeschafft werden müssen.

Wir wollen leistungshemmende Vorschriften auf Bundesebene beseitigen und Leistungszulagen in Schleswig-Holstein einführen. Das Prinzip der aufsteigenden Gehälter wollen wir abschaffen. Dazu muss das Bundesbesoldungsrecht geändert werden.

Im Einzelnen treten wir dafür ein, dass

  • Beamtinnen und Beamte nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden sollen.
  • Lehrkräfte künftig grundsätzlich nur noch im Angestelltenverhältnis eingestellt werden.
  • Führungspositionen nur noch auf Zeit vergeben werden.
  • starre Arbeitszeitregelungen beseitigt werden, um den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu geben. Dabei dürfen die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht verringert und die Erreichbarkeit der Dienststellen für die Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden.
  • alle Formen der Teilzeitbeschäftigung gefördert werden, u.a. auch das Sabbatjahr für alle öffentlich Beschäftigten.
  • die Regelungen zur Frühpensionierung geändert werden und die Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung dienstunfähiger Beamter erweitert werden, sowie dass bei der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes und der einschlägigen Besoldungsgesetze dafür gesorgt wird, dass in Zukunft eine strengere und klarere Anrechnung von zusätzlichen Einkommen auf die Pensionszahlungen von Wahlbeamten erfolgt.
  • die Freizügigkeit im europäischen Binnenmarkt auch im öffentlichen Dienst des Landes verwirklicht wird.

Leistung wählen, Schleswig-Holstein!

Die schleswig-holsteinische SPD ist für die Lösung der Aufgaben der nächsten Jahre gut vorbereitet.

Ein klares Programm, kompetente Personen und eine überzeugende Praxis – damit ziehen wir in den Wahlkampf.

Wir haben ein Programm für das Jahr 2000.

Unsere Schwerpunkte sind klar: Wir werden Arbeit für Schleswig-Holstein schaffen. Wir werden die Reichtümer unserer Natur bewahren. Wir werden unseren Kindern eine qualifizierte Bildung sichern, und wir werden die soziale Gerechtigkeit erhalten.

Wir haben kompetente Personen.

Heide Simonis und unsere 44 Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen garantieren auch in den nächsten Jahren eine verlässliche und solide Regierung unseres Landes.

Wir präsentieren eine positive Praxis.

Die Erfolge unseres Landes in den vergangenen Jahren können sich sehen lassen. Schleswig-Holstein hat erfolgreich gearbeitet. Das ist die Leistung der Menschen dieses Landes – aber auch der SPD-Landesregierung unter Björn Engholm und Heide Simonis.

Aufbauend auf diesen Leistungen lässt sich die Zukunft gestalten.


Am 24. März gilt es: Leistung wählen, Schleswig-Holstein!