Resolution zum NDR (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten protestieren mit aller Schärfe gegen die Absicht des CDU-Ministerpräsidenten Stoltenberg, den Norddeutschen Rundfunk zu zerschlagen, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu durchlöchern und die elektronischen Medien an private Gewinninteressen auszuliefern. Politische Absicht und Kampagne der CDU richten sich gegen die Informationsvielfalt und sind geeignet, die Informations- und Meinungsfreiheit als eines der grundlegenden Elemente der Demokratie auszuhöhlen.

Die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten bekräftigen ihre Auffassung, dass kein Medium umfassender, fairer und objektiver informiert als der öffentlich-rechtlich strukturierte Funk. Schwächen und Fehler des Systems können und müssen auf der Basis dieser Grundsatzentscheidung behoben werden - sie stehen aber in keinem Verhältnis zu den strukturellen Schwächen der von kommerziellen Interessen geprägten Informationsvermittlung in privatwirtschaftlich strukturierten Medien. Der Einbruch privater Interessen in die elektronischen Medien muss auch im Interesse der Erhaltung der Existenz und Eigenständigkeit der Zeitungen und Zeitschriften-verhindert werden. Dies ist auch durch das generelle verbot von Werbung in den neuen Medien zum Schutz der Tageszeitungen zu garantieren.

Die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten werden gemeinsam mit den Mitgliedern und Freunden der SPD in den anderen norddeutschen Ländern und gemeinsam mit allen engagierten Demokratten den Angriff des CDU-Ministerpräsidenten Stoltenberg gegen die Rundfunkfreiheit im Parlament und in der Bevölkerung zurückweisen. Wir sind uns bewusst, dass der Kampf für die Staatsfreiheit des Rundfunks gleichbedeutend ist mit dem Kampf um die individuelle Informationsfreiheit jedes einzelnen Bürgers.