S2: Jugendhilfe und Arbeitslosigkeit (1984)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1984
Bezeichnung: S2
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Überwiesen an Kommission

Die Arbeitslosigkeit wird durch die wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verursacht und muß deshalb auch durch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik beseitigt werden.

Die Arbeitslosigkeit wird von den wirtschaftlich Mächtigen gewollt und von den konservativen Kräften hingenommen. Diese Entwicklung wird durch den technischen Fortschritt begünstigt. Arbeitslosigkeit kann daher nur politisch beseitigt werden, und zwar durch die unter Pkt. 5 dieses Antrages genannten Aktivitäten.

Die Arbeitslosigkeit dient den Eigentümern des Produktionsvermögens dazu, die Mehrheit der Bevölkerung zu disziplinieren. Dieses "Ruhigstellen“ verhindert, daß Forderungen nach gesellschaftlichen Veränderungen gestellt werden. Die Angst, bereits bestehende Rechte (wie z.B. gerechtes Arbeitsentgelt, Mitbestimmung, Arbeitsplatzsicherung, Unfallschutz, Arbeitsschutzbestimmungen) einzufordern, wächst. Arbeitslosigkeit mehrt Einkommen, Vermögen und Macht der Eigentümer des Produktionsvermögens.

Mit zunehmender Arbeitslosigkeit wird immer deutlicher, daß von Seiten der Besitzenden die Idee von der Sozialpartner schaft nie ernst gemeint war. Vielmehr hat die Sozialpartnerschaft nie existiert. Diese Idee diente dazu, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Daher ergeben sich in Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Jugendhilfe zunehmende Probleme:

  1. Die Jugendhilfe ist weder in der Lage noch ist es ihre Aufgabe, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ursachen dieser Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Sie muß jedoch dazu beitragen, die Folgen dieser Arbeitslosigkeit zu mildern. Die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit treffen nicht nur die jugendlichen Arbeitslosen an sich, sondern auch die Kinder und Jugendlichen arbeitsloser Eltern bzw. Elternteile dadurch, daß sich für die Familien schwerwiegende wirtschaftliche und persönliche Probleme ergeben.
  2. Vorrangig muß die Jugendhilfe dafür sorgen, daß die Betroffenen ihr Selbstbewußtsein nicht verlieren und die Arbeitslosigkeit nicht als persönliches Versagen empfinden. Sie muß dazu beitragen, daß Menschen durch die Arbeitslosigkeit nicht in Resignation und Perspektivlosigkeit gestürzt werden. Die Jugendhilfe muß das Bewußtsein der Betroffenen wecken und stärken und darf nicht an der Verschleierung der Ursachen von Arbeitslosigkeit mitwirken.
  3. Mit welchen Möglichkeiten die Jugendhilfe die Folgen der Arbeitslosigkeit lindert, ergibt sich aus der jeweiligen Situation der Betroffenen. Sie wird gekennzeichnet durch verschiedene Faktoren, z.B. den Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien, ihre familiären Verhältnisse, ihre Umwelt, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse u.s.w.
  4. Deshalb müssen gerade im Bereich der Jugendhilfe die Mittel verstärkt werden. Nur durch vermehrte finanzielle und personelle Anstrengungen in der Jugendhilfe können die bedrohlichen Folgen der Arbeitslosigkeit für den Einzelnen und die Gesellschaft gemildert werden.
  5. Zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden. Wir fordern daher eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Um die Wirtschaft und ihre Lobby bei den konservativen Kräften dazu zu bewegen, sind folgende politische Schritte zu tun:
    • Jedem Menschen muß vom Staat ein Recht auf berufliche Bildung garantiert werden (s.a. "Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, “Sozialpakt der UN", Art. 6 sowie "Europäische Sozialcarta", die die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat und die 1965 in Kraft getreten ist; Das gegenwärtige System für die berufliche Bildung hat dieses bisher nicht gewährleistet. Daher muß die Verantwortung für die berufliche Bildung dem Staat übertragen werden.
    • Bei der Einführung der 35-Std.-Woche die Verpflichtung, für vorhandene Arbeit neue Arbeitskräfte einzustellen.
    • Vergesellschaftung von gegenwärtigen und zukünftigen Schlüsselindustrien im Konzept einer gesamtgesellschaftlichen Rahmenplanung;
    • Einführung einer paritätischen Mitbestimmung, damit Druck auf Arbeitnehmer, Verunsicherung und Abhängigkeit aufhören;
    • Verlagerung der Forschungs- und Produktionsschwerpunkte, weg von Kernenergie und Rüstung, hin zu Bereichen, die Leben und Umwelt schützen und erhalten.

Darüber hinaus müssen — unabhängig von der wirtschaftlichen Lage, Dienstleistungen der öffentlichen Hand in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Erziehung und Soziales den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechend angeboten werden.