S4: Änderung KitaG (2015)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: S4 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Gesetzänderungsverfahren den §25 a KiTaG ist so abzuändern, dass Kinder, die einmal in einen Kindergarten aufgenommen wurden, das uneingeschränkte Recht haben, diesen Kindergarten bis zur Schulpflicht zu besuchen. Die Umsetzung könnte durch Ergänzung des § 25 a Abs. 3 S.1 um einen neuen Satz 2 erfolgen, der lautet:
„Die einmal erfolgte Aufnahme in einen Kindergarten gilt als besonderer Grund im Sinne des S.1“
hilfsweise: War das Kind bereits im Kindergarten aufgenommen, ist der Nachweis der Unzumutbarkeit des Wechsels erbracht, wenn ein Kinderarzt dies attestiert.