S5 Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen (2011)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: S5 |
Antragsteller: Kreisverband Steinburg
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Beschluss: |
Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.