S Initiativantrag 58 Änderungsantrag zum Antrag S 4 (2010)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2010 |
Bezeichnung: S Initiativantrag 58 |
Antragsteller: nicht aufgeführt
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteitag |
siehe S3 Änderungsantrag zum Antrag S 2 (2011)
Ergänze ab Zeile 105 um die folgenden Absätze:
"Um einen flexiblen Übergang in die Altersrente ohne Abschläge zu ermöglichen, ist die Einrichtung branchenbezogener Ausgleichkassen zu erwägen, die bei vorzeitigem Rentenbezug aus gesundheitlichen Gründen z.B. ab 60 bis zum Erreichen einer Regelaltersgrenze entsprechende Ausgleiche leisten. Eine solche Kasse könnten Arbeitgeber und Gewerkschaften als Sozialpartner gemeinsam und entsprechend der in den Branchen bestehenden Gesundheitsrisiken ausgestalten; sie könnte auch als Sondervermögen von der Deutschen Rentenversicherung organisiert werden.
"Zur Erhaltung der Gesundheit und der Beschäftigungsfähigkeit müssen verbindliche Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch Krankenkassen und Rentenversicherung entwickelt werden, die insbesondere Klein- und Mittelbetriebe unterstützt. Gesundheitsprävention muss zu einer eigenständigen Säule des Sozialversicherungssystems werden, wie bereits von Ulla Schmidt mit dem an der CDU gescheiterten Präventionsgesetz vorgesehen.
Die Deutsche Rentenversicherung muss neue und wirksame Konzepte für die Rehabilitation älterer Beschäftigter entwickeln. Bund und Länder sind gefordert, sozial- und arbeitsmedizinische Ausbildung und Forschung wieder zu fördern, anstatt unvertretbaren Abbau zuzulassen, wie es derzeit flächendeckend und auch in Schleswig-Holstein geschieht."