Soz1: Istanbul-Konvention nicht nur unterzeichnen, sondern auch umsetzen! (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2023
Bezeichnung: Soz1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)‏‎


Beschluss: Angenommen

Die SPD-Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die unterschriebene Istanbul-Konvention mit Leben gefüllt wird. Jede politische Ebene ist in ihrem Wirkungsbereich zuständig für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Hierbei soll sich auch das Land Schleswig-Holstein an die Umsetzungsempfehlungen der Expertengruppe für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) halten. Diese sind im „GREVIO Baseline Evaluation Report – Germany“ vom 24.06.2022 und der „Recommendation on the implementation of the Council of Europe Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence by Germany“ vom 06.12.2022 festgehalten.

Für das Land bedeutet dies u. a., dass spezialisierte Hilfsdienste auszubauen sind, wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Rechtsberatung, medizinische Versorgung, Angebote für mitbetroffene Kinder von Gewalt gegen Frauen, diese müssen

  • regional flächendeckend verteilt,
  • allen Frauen zugänglich und
  • bedarfsgerecht ausgestattet sein.

Gewaltschutzkonzepte sind bedarfsgerecht vorzuhalten und zu fördern.

Die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen.