U2: Förderung der nachhaltigen ökologischen Wasserwirtschaft in Schleswig-Holstein (2003)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 2003
Bezeichnung: U2
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Umweltforum

Der Landesparteitag möge beschließen:


Die SPD S-H fordert eine nachhaltigere ökologischere Wasserwirtschaft. Praktisch bedeutet dieses, dass weniger kostbares und nicht unbegrenzt vorhandenes Trinkwasser verschwendet werden soll. Um diesem gerecht zu werden muss verstärkt gereinigtes Regen – und Meerwasser in unseren Wasserkreislauf integriert werden.


Stadtentwässerung bedeutete bisher, Niederschlagswasser so schnell und vollständig wie möglich aus Siedlungsgebieten meist in Kanalnetzen abzuleiten. Dieses traditionelle Ableitungsprinzip wird vor allem in ländlich strukturierten Gebieten nicht nur aus finanziellen sondern auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen zunehmend in Frage gestellt. Grundsatz aller baulichen Tätigkeit sollte sein, möglichst wenig in den Wasserhaushalt einzugreifen. Als Alternative bietet sich der Einsatz modifizierter Entwässerungssysteme an.

Was versteht man unter modifizierten Entwässerungssystemen?

Die Modifizierung von Entwässerungssystemen beruht auf dem Grundsatz, einer Kläranlage kein Wasser zuzuführen, dessen Verschmutzungsgrad geringer ist als der im Ablauf der Kläranlage geforderte.

Darunter fallen in der Regel Abflüsse von Dach- und Hofflächen. Bei Straßen, Parkierungsanlagen und gewerblichen Hofflächen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, die sich nach der Verkehrsbelastung und der Frequentierung von Parkflächen richtet. Eine weitere Alternative sind die Regenwassernutzungsanlage oder Regenwassersammelbecken. Die Möglichkeit der Substitution von Trinkwasser durch Regenwasser wird im Wassersparkonzept auf bis zu 50 Prozent geschätzt. Einsparungen sind vor allem im Bereich der Toilettenspülung zu erkennen. Das Substitutionspotenzial in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Behörden, Büroräume etc.), bei denen ca. zwei Drittel des verbrauchten Wassers für die Toilettenspülung genutzt werden, wird noch entsprechend höher bewertet:

"Minus 50 % Wasser möglich" – so rechnen Fallstudien aus der Praxis die Einsparpotentiale beim Wasserverbrauch in Dienstleistungszentren und Bürogebäuden vor. Leicht lassen sich in einem 4-Personen-Haushalt jährlich 40.000 l Leitungswasser sparen!

Sowohl für Nutzer wie auch für fördernde Gemeinden werden ökologische Aspekte als Begründung für die Nutzung von Regenwasser an erster Stelle genannt. Verschiedene Berechnungen zeigen, dass sich bei fachlich korrekter Installation und Beachtung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen die Kosten für eine Regenwassernutzungsanlage im Einfamilienhaus (bei Nutzung zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung) auf 4.000 - 5.000 Euro belaufen.

Bei Berücksichtigung der Anlagekosten sowie des Wartungsaufwands, dessen Kosten auf ca. 100 Euro pro Jahr geschätzt werden, ist abzüglich der jährlichen Einsparung von Trinkwasser mit einer Amortisationszeit von bis zu 5 Jahren zu rechnen.

Wie weit sich eine Anlage rentiert, hängt vom Wasserpreis, der Gestaltung der Abwassergebühren sowie von der eventuellen Vergabe von Fördermitteln durch die Gemeinde bzw. durch das Bundesland ab. Der Freistaat Bayern gibt bislang keine Zuschüsse für Anlagen zur Regenwassernutzung, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern. Je nach Einschätzung der hygienischen Risiken werden die Einsatzmöglichkeiten von Regenwasser anstelle von Trinkwasser auf zwischen 30 und 50 Prozent geschätzt.


Mit Beschluss vom 16.02.2001 hat der Bundesrat der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, die am 01.01.2003 in Kraft tritt, zugestimmt. Laut Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. ergibt sich daraus, dass die Regenwassernutzung für die Toilettenspülung, zu Putzzwecken sowie zum Wäschewaschen im eigenen Haus durch den Gesetzgeber nicht in Frage gestellt wird. In Mietshäusern und öffentlichen Einrichtungen, in denen Regenwasser zur Verfügung steht, muss für die Waschmaschine zusätzlich ein Trinkwasseranschluss als Wahlmöglichkeit angeboten werden. Somit bleibt die Regenwasserverwendung in diesen Einsatzbereichen der freien Entscheidung des Verbrauchers überlassen.

In besonders sensiblen Bereichen, zum Beispiel in Gaststätten, Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen etc., unterliegen Anlagen zur Regenwassernutzung der Aufsicht der Gesundheitsämter. Um Verunreinigungen des Trinkwassers auszuschließen dürfen Betriebswasserleitungen nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Das Wasser für die Körperpflege sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen "nicht nur vorübergehend" in Berührung kommen können, muss den Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen .


In vielen Kommunen wird die Nutzung von Regenwasseranlagen, wo möglich, im Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept von Maßnahmen zur rationellen Wassernutzung gefördert.

Es ist anzunehmen, dass ökologisch bewusste Verbraucher, die an der Installation einer Regenwasseranlage interessiert sind, auch die sonstigen Maßnahmen zur Senkung des Trinkwasserverbrauchs (moderne Sanitär- und Haushaltstechnik, entsprechendes Verbrauchsverhalten) ergreifen.

Für die Nutzung von Regenwasser gibt es genügend Einsatzbereiche auch außerhalb des privaten Sektors. Kommunale Vorbildprojekte und die Nutzung im gewerblichen Bereich sowie im Dienstleistungssektor zeigen eine Fülle von Möglichkeiten, alle zusammen garantieren höchstmögliche Effektivität, aus ökonomischer wie ökologischer Sicht. Es liegt an der Regierung dieses Potenzial zu fördern und es der Bevölkerung zugänglich und nutzbar zu machen.