W3: Legalisierung von Cannabis (2021)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, März 2021
Bezeichnung: W3
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Angenommen


  1. Cannabis soll in begrenzten Mengen für den privaten Konsum ganz Deutschland straffrei erworben und konsumiert werden können. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingen auf Bundesebene sind schnellstmöglich zu schaffen.
  2. Der Verkauf von qualitätsgeprüftem Cannabis darf nur an Volljährige in lizenzierten Shops erfolgen. Internethandel bleibt verboten.
  3. Im Gegenzug zu erzielten Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer und einer einzuführenden Cannabissteuer sollen kommunale Strukturen zur Suchtprävention, Suchtberatung und psychosozialen Beratung mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
  4. Eine gesonderte Prüfung der Kostenübernahme von medizinischem Cannabis entfällt. Ein ärztliches Rezept muss ausreichen. Darüber hinaus müssen Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis auch haben, wenn andere medizinische Möglichkeiten zur Behandlung zur Verfügung stehen. Lediglich die fachliche Einschätzung der Ärztin / des Arztes darf über das verschriebene Medikament entscheiden. Dazu ist 31 Absatz 6 SGB V zu ändern.
  5. Der Landesvorstand wird aufgefordert, die Punkte 1-4 (ggf. in redaktionell angepasster Form) als Antrag zum Wahlprogramm auf dem nächsten Bundesparteitag zu stellen.
  6. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Punkte 1-4 umzusetzen.
  7. Die SPD-Landtagsfraktion wird angehalten, die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative, die die Punkte 1-4 enthält, aufzufordern.