Zur Herstellung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung berufstätiger Männer und Frauen (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


A. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit

  1. Frauen müssen bei allen Arbeitsplatzbewertungen und -einstufungen in einer Form beteiligt werden, die Entscheidungen gegen ihre Interessen ausschließen.
  2. Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen sind daraufhin zu überprüfen, ob sie zum Schutz der Gesundheit notwendig sind oder auch auf Männer ausgedehnt werden können, um mehr Chancengleichheit bei der Anstellung zwischen Männern und Frauen zu erreichen.
  3. Geschlechtsgebundene Stellenausschreibungen und Stellenangebote sind zu verbieten.


B. Gleiche Beteiligung im Haushalt/Kindererziehung und in der Berufstätigkeit von Männern und Frauen

Um Frauen die Berufstätigkeit und Männern die gleichberechtigte Tätigkeit in der familiären und gesellschaftlichen Daseinsvorsorge (Haushalt und Kindererziehung) zu ermöglichen, fordert die SPD langfristig den Abbau der täglichen Arbeitszeit von Männern und Frauen auf 6 Stunden (30-Stunden-Woche). Mittelfristig ist ein 7-Stunden-Tag bei einer 35-Stunden-Woche anzustreben.

Kurzfristig fordert die SPD

  • die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Jede Art der abhängigen Arbeit muss von der ersten Stunde an versicherungspflichtig sein.
  • das Verbot der auf das Geschlecht bezogenen Diskriminierung in den Teilzeit- und Urlaubsregelungen.
  • besondere Programme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen Ausbildung für Frauen, die erstmals eine Beschäftigung ausüben oder nach längerer Unterbrechung wieder berufstätig werden wollen.
  • für die Geburt eines Kindes und bei Adoption von kleinen lindern die Einführung eines 18monatigen Elternurlaubs, der in der Regel zwischen Vater und Mutter aufzuteilen ist; dieser Elternurlaub muss auf die Rentenversicherung angerechnet werden.
  • versicherungsrechtliche Anerkennung der familiären Daseins- vorsorge für denjenigen Elternteil, der zur Erziehung eines Kindes-auf Berufstätigkeit verzichtet.


C. Ausgewogene Besetzung aller Berufsabschnitte mit Männern und Frauen

Die SPD strebt eine möglichst ausgewogene Besetzung der Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Männern und Frauen, ihren Berufswünschen entsprechend, an. Die Arbeitsverwaltung richtet spezielle Umschulungsmaßnahmen für Personen des Geschlechts ein, das bisher in den jeweiligen Berufen benachteiligt ist.

  1. Kommunen, Länder und Bund sowie die öffentlichen Eigenbetriebe müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze unter Anstrebung eines ausgewogenen Geschlechteranteils besetzen.
  2. Bei Vergabe öffentlicher Mittel zur Schaffung von mehr qualifizierten Arbeitsplätzen ist eine bestimmte Quote für Frauen und Männer festzulegen.
  3. Bei Einrichtung überbetrieblicher Ausbildungsstätten ist eine bestimmte Quote an Ausbildungsplätzen für Frauen und Männer vorzusehen.
  4. Das Arbeitsförderungsgesetz ist zu ändern, damit die Wiedereingliederung der Frauen in den Arbeitsprozess (Anpassungsbildung) ermöglicht wird.
  5. Besondere Bildungsangebote für Frauen im Rahmen der Weiterbildung zur Erhöhung der Qualifikation beziehungsweise zur Erreichung eines beruflichen Abschlusses sowie Umschulungsmaßnahmen müssen erstellt werden.


D.

Zur Herstellung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung berufstätiger Männer und Frauen sind über die hier aufgeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hinaus erhebliche Veränderungen, vor allem auch im bildungspolitischen Bereich, hier insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, erforderlich.