O11: Veröffentlichung von Sonderbeiträgen (2001): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2013, 15:11 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001 |
Bezeichnung: O11 |
Antragsteller: Ortsverein Rendsburg
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Landesausschuss |
Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einmal jährlich in der Schleswig-Holstein-Ausgabe des Vorwärts die nach § 2 der Finanzordnung der SPD zu leistenden Sonderbeiträge für Mitglieder der SPD, die öffentliche Ämter oder Mandate innehaben, zu veröffentlichen. Die Regelung gilt für MinisterpräsidentInnen, StaatssekretäreInnen, Mitglieder des Bundestages und des Landtages sowie für Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister. Aus der Darstellung soll hervorgehen, wer welche Beiträge zahlt und wer nicht.