B4: Drittmitteltransparenz an Hochschulen herstellen! (November 2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2014, 13:55 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014 |
Bezeichnung: B4 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)
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Beschluss: Angenommen |
Die Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Hochschulleitungen zur Transparenz über ihre Forschungsmittel zu verpflichten.
Dies soll konkret im Hochschulgesetz über eine Novellierung des Gesetzes erreicht werden.
Die Hochschulleitung, die Hochschulöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit sollen künftig informiert werden über:
- a) die Projekte, die mit Drittmitteln gefördert werden.
- b) die Drittmittelgeber,
- c) die Höhe der Drittmittel,
- d) das Verhältnis von Öffentlichen Mitteln und Drittmitteln