In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft (2005)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel April 2005 |
Bezeichnung: Nicht aufgeführt |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
Präambel - In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft
Die Koalition aus CDU und SPD wird sich in den kommenden fünf Jahren auf die Lösung der Probleme konzentrieren, die für unser Land oberste Priorität haben. Die Koalition aus CDU und SPD hat die Chance die anstehenden großen Reformen mit klarer Mehrheit durchzusetzen.
Die Handlungsbedingungen für Landespolitik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die fortschreitende Integration Europas, der rasante Fortschritt in Technik und Naturwissenschaft, der demographische Wandel, die Erosion der öffentlichen Haushalte und die Reformbedürftigkeit der sozialen Sicherungssysteme bilden den engen Rahmen für die Politik des Landes.
Die folgenden fünf Aufgaben stehen im Mittelpunkt unseres Handelns:
- Wirtschaft und Arbeit
Die hohe und andauernde Arbeitslosigkeit ist das größte ökonomische und gesellschaftspolitische Problem Deutschlands und Schleswig-Holsteins. Die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein hat für die Koalition aus CDU und SPD höchste Priorität. Der Erhalt und der Ausbau unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel, Freie Berufe und die Landwirtschaft gehören, ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir werden die Wirtschaftspolitik konsequent auf die Förderung von Innovation und Wachstum ausrichten. Wir werden Entscheidungen für mutige Deregulierung und Entbürokratisierung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene umsetzen und unterstützen.
- Wirtschaft und Arbeit
- Bildung
Die Zukunft unserer Gesellschaft und die Lebenschancen der Menschen hängen im Zeitalter des Wissens von nichts anderem so sehr ab wie von den Fertigkeiten und Kenntnissen der Einzelnen. Die Förderung und Ausschöpfung der Potenziale jedes Einzelnen bilden zugleich die entscheidenden Voraussetzungen für gesamtgesellschaftlichen Wohlstand unter den ökonomischen Bedingungen des 21. Jahrhunderts. Wir wollen daher in den kommenden fünf Jahren die Unterrichtsversorgung für alle Schulformen sicherstellen. Als Konsequenz aus den PISA-Studien werden wir die Qualität der Bildung weiter verbessern. Wir werden die Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen kontinuierlich ausbauen. Familie und Beruf müssen vereinbar sein
- Bildung
- Verwaltung
Wir wollen die Verwaltung des Landes und der Kommunen grundlegend modernisieren. Das liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Die Verwaltung muss preiswerter, leistungsstärker und bürgernäher werden. Das Land wird daher alle Aufgaben auf den Prüfstand stellen, entbehrliche streichen und die anderen soweit wie möglich auf die kommunale Ebene verlagern. Wir werden die Zahl der Landesbehörden reduzieren. Wir werden die Anreize für freiwillige Kooperationen auf Kreis- und Amtsebene verstärken. Auf der Amtsebene werden wir bis zur Kommunalwahl 2008 leistungsstärkere Verwaltungsstrukturen schaffen. Für die Änderung der Verwaltungsstrukturen benötigen wir keine Gemeindegebietsreform.
- Verwaltung
- Haushalt
Angesichts eines Schuldenstands von rund 20 Milliarden Euro und eines Defizits von rund 1,5 Milliarden Euro im laufenden Haushalt ist die Sanierung der Finanzen allein durch Einsparungen nicht zu erreichen. Die Basis für die Sanierung des Haushalts ist ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum in Deutschland. Das Land braucht mehr Einnahmen und muss gleichzeitig seine Ausgaben kürzen. Alles steht bei einem konsequenten Sparkurs auf dem Prüfstand. Investitionen in Arbeit und Bildung sind für die Zukunft Schleswig-Holsteins von besonderer Bedeutung. Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.
- Haushalt
- Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein wird mit seinen Nachbarn Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn Behörden zusammenlegen, Planungen abstimmen und unsere Interessen auch gemeinsam gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Wir wollen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen.
- Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein ist gekennzeichnet durch kulturelle Vielfalt, durch Toleranz und Weltoffenheit und durch das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind das Rückgrat eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens. Die von den Vereinen und Initiativen geleistete Arbeit ist für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft unersetzlich.
Wir wollen aus christlicher und humanistischer Verantwortung und gemäß der Verfassung Umwelt und Natur als Lebensgrundlagen und auch aufgrund ihres eigenen Wertes schützen. Deshalb wollen wir die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein bewahren und ausbauen. Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.
Für die vor uns liegenden Aufgaben brauchen wir die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte Schleswig-Holsteins. Wir wollen durch klare und verlässliche Entscheidungen den Menschen Sicherheit und Zuversicht vermitteln. Wir werden entschlossen und mit Augenmaß handeln. Wir alle wissen, dass wir nur so Freiheit, Wohlstand, soziale Sicherheit und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren können. Gemeinsam wollen wir das schaffen.
Der Handlungsrahmen für unsere Politik
Finanzen, Haushalt und Zukunftsfähigkeit
Klare Priorität für mehr Arbeit, bessere Bildung und weniger neue Schulden.
Die Finanzpolitik für Schleswig-Holstein wird Perspektiven für die Zukunft sichern und neue Gestaltungsspielräume schaffen. Derzeit reichen die Einnahmen des Landes nicht aus, um die notwendigen Ausgaben, insbesondere für Investitionen zu finanzieren. Deshalb müssen Haushaltskonsolidierung und gezielte Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeit und Bildung. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen durch Strukturreformen bei Sozialversicherung, Steuern und am Arbeitsmarkt verbessert werden, um langfristig eine ausreichende Finanzierung für öffentliche Leistungen sicherzustellen.
Mehreinnahmen bei Steuern und Minderausgaben durch Ergebnisse der Verwaltungsreformen werden für Investitionen in Wachstum für mehr Beschäftigung, die Senkung der Neuverschuldung und für mehr bessere Bildung verwendet.
Wir wollen die Arbeitslosigkeit in unserem Land wirksam senken, die Vorbelastung künftiger Generationen durch stetig steigende staatliche Verschuldung nachhaltig begrenzen und den Kindern eine Bildung und Ausbildung ermöglichen, die ihnen im weltweiten Wettbewerb alle Chancen eröffnet.
Der Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gleichzeitig sind aber bessere Rahmenbedingungen, Investitionsanreize und Investitionen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung zu steigern. „Konsolidieren“ und „Investieren“ widerspricht sich nicht. Über Konsolidieren und Investitionen wird Wachstum generiert, das sich in steigenden Einnahmen widerspiegelt und das Defizit reduziert. Diese Ziele sind nur mit geordneten Finanzen erreichbar. Daher setzt sich die Koalition die Konsolidierung des Landeshaushaltes zum Ziel. Wir wollen zunächst die Grundlagen dafür schaffen, dass bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug die Investitionen die Nettokredite überschreiten.
Dazu sind auch Einschnitte in Besitzstände notwendig. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen zusätzliche Finanzmittel frei werden. Mit einer nachhaltigen Finanzpolitik geben wir unserem Land eine Perspektive und können zugleich bei Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit sorgen.
Derzeit reichen die Nettoeinnahmen des Landes nicht aus, um die Nettoausgaben zu decken. Die zentrale finanzwirtschaftliche Aufgabenstellung ist deshalb der Abbau des strukturellen Defizits. Grundsatz ist dabei, dass das Land seine Finanzprobleme nicht zu Lasten der Kommunen löst, denn auch sie müssen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die Kommunen sind ebenfalls verpflichtet, konstruktiv zur Weiterentwicklung des partnerschaftlichen Verhältnisses beizutragen.
Wir wollen die Nettoneuverschuldung spürbar und nachhaltig reduzieren. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, sie in der laufenden Legislaturperiode zu halbieren.
Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, unseren Kindern und Enkeln ein wirtschaftlich gesundes und starkes Schleswig-Holstein zu hinterlassen.
Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen verantwortungsbewusst ausbalanciert.
Das heißt:
- Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.
- Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.
- Die Rahmenbedingungen werden verbessert.
Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten
Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.
In einem Nachtrag für 2005, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis 2010 gegangen.
Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu erfolgen hat.
In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient. Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.
Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient organisierten Verwaltung orientieren.
Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.
Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.
Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in bestimmten Feldern angegangen werden.
Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.
Personalkostenbudgets sind ein geeignetes Instrument zur Personalbewirtschaftung. Sie müssen transparent gestaltet und überprüft werden. In Teilen sind sie durch übergreifende Instrumente wie Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren und Einstellungsstopps zu unterstützen.
Für die Bediensteten des Landes wird die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst geschaffen, sofern dies für das Land wirtschaftlich vorteilhaft ist.