A1: Arbeit - Bildung - Nachhaltigkeit - Weltoffenheit. Mit voller Kraft für eine gute Zukunft unseres Landes! (2000)

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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2000
Bezeichnung: A1
Antragsteller: Landesvorstand und Landesausschuss


Beschluss: Angenommen


Arbeit - Bildung - Nachhaltigkeit - Weltoffenheit
Mit voller Kraft für eine gute Zukunft unseres Landes!

Bei der Landtagswahl am 27. Februar 2000 haben die Menschen unseres Landes SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer klaren und stabilen Regierungsmehrheit ausgestattet. Wir nehmen die Verantwortung an und stellen uns der Herausforderung, unser Land in das 21. Jahrhundert zu führen. Zum zweiten Mal legen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Vorhaben für eine gemeinsame Regierungsverantwortung für Schleswig-Holstein vor. Unsere Leitthemen sind Arbeit, Bildung, Innovation. Unser Kompass ist und bleibt soziale Gerechtigkeit, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie der engagierte Schutz von Umwelt und Natur.

Die Ziele, die wir uns mit dem Koalitionsvertrag von 1996 gesetzt haben, haben wir konsequent verfolgt. Schleswig-Holstein ist deshalb gut vorbereitet auf die Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts. 1999 hat Schleswig-Holstein das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer erzielt. Gleichzeitig haben wir den Schutz von Natur und Umwelt verbessert. Die soziale und ökologische Erneuerung Schleswig-Holsteins ist in den letzten Jahren unter sozialdemokratischer und grüner Regierungsverantwortung mit großen Schritten vorangekommen. Wir haben eine klare Vorstellung von der Zukunft unseres Landes:

  • Wir wollen ein Land mit sozialer Gerechtigkeit, mit einer innovativen Wirtschaft und sicheren Arbeitsplätzen. Wir werden durch die Förderung von regenerativen Energien, ökologischen Produktionstechniken und innovativen Produkten weiterhin zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.
  • Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein weltoffenes Land ist. Wir werden unsere guten Beziehungen zu den Nachbarländern an Nord- und Ostsee ausbauen und neue Impulse für den Aufschwung des Nordens geben.
  • Wir wollen eine gute Zukunft für unsere Kinder. Wir werden beispielhaft in ihre Bildung und Ausbildung investieren.
  • Wir wollen ein Land, in dem die Familien mit Kindern gut aufgehoben sind. Wir werden das Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterhin konsequent verfolgen.
  • Wir wollen eine freie und soziale Bürgergesellschaft fördern, in der soziale Sicherheit und Gerechtigkeit herrschen. Wir werden unsere bundesweit herausragende liberale Innen- und Rechtspolitik fortsetzen und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sicher vor Kriminalität und Gewalt schützen, ohne ihre Grundrechte zu beschränken.

Wir haben Zuversicht in die Gestaltbarkeit der Zukunft. Wir verpflichten uns, in allen Bereichen der Landes- und Kommunalpolitik das auf dem Gipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro formulierte Prinzip der „nachhaltigen Entwicklung” durchzusetzen und zu fördern. Nachhaltigkeit bedeutet, den Bedürfnissen der heute Lebenden gerecht zu werden, ohne die Entwicklungschancen künftiger Generationen zu gefährden. Wer heute regiert, muss an morgen denken.

Die vor uns liegenden Jahre werden große Veränderungen in Wirtschaft und Technologie, in Staat und Gesellschaft bringen. Den Wandel gestalten bedeutet, sich auf das Wichtigste zu konzentrieren:

  • Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen
  • in die Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren
  • den ökologischen und technologischen Innovationsschub in unserem Land zu verstärken

Darüber hinaus wollen wir als eine wichtige gesellschaftspolitische Dimension unserer Politik die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und dafür Sorge tragen, dass im Wandel unserer Gesellschaft niemand auf der Strecke bleibt.

Wir wollen mit den in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern, den Migrantinnen und Migranten, in sozialer und politischer Gleichberechtigung gut zusammenleben. Wir werden die Minderheiten weiterhin unterstützen und fördern.

Die größte Herausforderung der kommenden Jahre besteht darin, dieses anspruchsvolle politische Programm mit den engen Spielräumen in der Finanzpolitik in Einklang zu bringen. Wir müssen in die Zukunft unseres Landes investieren, um die Zukunftschancen seiner Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Wir müssen zugleich sparen, um unseren Kindern künftige Gestaltungsspielräume nicht zu verbauen. Deshalb wollen wir die Netto-Neuverschuldung des Landes bis 2005 deutlich senken. Wir dürfen uns nicht die Last erleichtern, indem wir sie als Schulden in die Zukunft verschieben. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt auch und gerade für die Finanzpolitik. Die Klarheit und Ehrlichkeit in der Politik gebietet deshalb zu sagen, dass in den nächsten Jahren nicht alles, was wünschenswert ist, auch finanziert werden kann.

Wir werden die Chancen Schleswig-Holsteins als Brücke nach Skandinavien und in die neuen Demokratien Nordosteuropas auch weiterhin konsequent nutzen. Mit unserer Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ist Schleswig-Holstein ein europäisches Beispiel für friedliche Lösungen in Grenzregionen. Wir wollen ein Land der guten Nachbarn sein, im Inneren und nach außen. Die guten Beziehungen zu unseren Nachbarländern an Nord- und Ostsee werden wir ausbauen und damit weitere Impulse für den Aufschwung des Nordens geben.

Diese Grundsätze ziehen sich als Leitlinien durch alle Bereiche dieses Koalitionsvertrages. Er ist unser gemeinsames Fundament für eine stabile Regierungsmehrheit im Landtag und eine solide und an der Sache orientierte Politik, mit der wir unser Land in das 21. Jahrhundert führen. Gemeinsam werden wir mit voller Kraft dafür arbeiten, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein eine gute Zukunft haben.

Strukturpolitik

Ostseekooperation

Schleswig-Holstein liegt an der Nahtstelle zwischen Mitteleuropa und der Ostseeregion. Mit der wachsenden Bedeutung des Ostseeraums rückt Schleswig-Holstein als Grenzregion in eine zentrale Lage. Gemeinsame Traditionen, kulturelle Verbindungen und gemeinsame soziale und ökologische Vorstellungen fördern die Entwicklung der Ostseeregion zu einem neuen ökonomischen Kraftfeld in Europa. In dieser neuen europäischen Wachstumsregion liegt die wirtschaftliche Zukunft Schleswig-Holsteins im 21. Jahrhundert. Die ökologische Zielorientierung Schleswig-Holsteins findet ihre Entsprechung in der schon seit langem stark an Nachhaltigkeitskriterien geprägten Politik der skandinavischen Länder. Eine besondere Verantwortung sehen wir in der Kooperation mit den jungen Demokratien in den Ostseeanrainerstaaten. Wir werden Polen und die baltischen Staaten auf dem Weg in die europäische Union im Rahmen der EU-Beitrittsstrategie durch Experten unterstützen.

Die vom Ostseerat im Juni 1998 verabschiedete „Agenda 21” für den Ostseeraum (Baltic 21) unterstützen wir aufgrund der großen Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung. Mit unserem „Entwicklungskonzept Südliche Ostsee” vernetzen wir unser Land mit den Metropolregionen Malmö/Kopenhagen im Norden, Hamburg im Süden und Berlin im Osten. Durch die Stärkung der eigenen Potenziale und die Vernetzung mit den umliegenden Regionen kann Schleswig-Holstein von dieser Entwicklung gewinnen und die Chancen gebrochener Transitverkehre nutzen.

Deshalb wollen wir folgende Impulse setzen:

  • Entwicklung der Infrastruktur mit dem Vorrang des Schiff- und Eisenbahnverkehrs, insbesondere für den Güterverkehr.
  • Im Bereich der Daten- und Telekommunikation wird Schleswig-Holstein weiter Initiator und Ausgangspunkt für den Aufbau ostseeweiter Netze sein
  • Die Landesregierung unterstützt den Aufbau ostseeweiter Energieverbundnetze auf Basis regionaler angepasster Konzepte mit dem Ziel der Stärkung einer umweltfreundlichen Energieversorgung ohne Kernenergie.
  • Unterstützung der Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen für Wirtschaft, Umwelt, Frieden, Kultur und Soziales im Ostseeraum.
  • Internationale Studiengänge und gemeinsame Abschlüsse mit Hochschulen im Ausland, insbesondere in der Ostseeregion, unter Einbeziehung der virtuellen Fachhochschule Lübeck.
  • Verstärkter Austausch von SchülerInnen, Auszubildenden und jungen Berufstätigen.
  • Ausbau der kulturellen Kooperation im Rahmen von „Ars Baltica”.

Nordseekooperation

Eine schlagkräftige Nordseepolitik im Sinne der integrierten Regionalentwicklung ist ein Zukunftsprogramm insbesondere für die Westküste. Impulse sollen in einer Nordseekonferenz gegeben werden durch eine verstärkte Wattenmeerkooperation und auch durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen, im Bereich Tourismuspolitik, Nutzung regenerativer Energien und den Nordseeschutz.

Regionalentwicklung

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Landesregierung wird auch künftig die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den strukturschwachen ländlichen Regionen sein. Im sich zunehmend verschärfenden Standortwettbewerb haben diese Regionen wachsende Schwierigkeiten, sich mit eigenen Perspektiven zu behaupten.

Zentrale Förderinstrumente sind zukünftig das Programm „ZAL – Zukunft auf dem Lande” und das Programm „Wachstum und Beschäftigung – Das Regionalprogramm 2000”. Beide Programme bilden zusammen mit „Arbeit für Schleswig-Holstein (ASH)” die Zukunftsinitiative der Landesregierung „ziel – Zukunft im eigenen Land”. Förderschwerpunkte von „ziel” sind u.a. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, vor allem für Frauen, die Förderung zukunftsweisender Technologien, Städtebauförderung, Stärkung und Modernisierung der Ländlichen Räume und des Agrarsektors, die Neuausrichtung der Energieversorgung im Sinne des langfristigen Klimaschutzes, ökologische Modernisierung und die Nutzung der Chancen der Ostsee- und Nordseekooperation.

Wir werden auch künftig die Aufstellung von „Ländlichen Struktur- und Entwicklungskonzepten” (LSE) – auch in Stadt-Umland-Beziehungen – und von integrierten Schutzkonzepten fördern. Sie werden mit lokalen und überörtlichen Prozessen zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio verknüpft. Wir werden ein Standortmarketing für Schleswig-Holstein mit allen Wirtschaftsakteuren vereinbaren.

Insgesamt werden aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln rund 2,2 Mrd. DM für integrierte Infrastrukturprojekte und neue Arbeitsplätze investiert.

Die sechs Regionen (KERN, Hamburger Umland, Unterelbe, HOLM, Westküste, Süden des Nordens) werden wir unterstützen, ihre eigene Identität zu finden und sie in integrierte Leitprojekten umzusetzen. Konzepten der integrierten Regionalentwicklung und der interkommunalen Zusammenarbeit messen wir eine besondere Bedeutung zu. Auf diesem Hintergrund soll mit allen Beteiligten ein Küstenmanagement entwickelt werden.

Dabei ist die Metropolregion Hamburg von besonderer Bedeutung. Die Funktion dieser Metropolregion als Drehscheibe für internationale Austauschbeziehungen der Länder Nord-, Mittel- und Osteuropas und als Knotenpunkt der Wirtschaftsräume rund um Nord- und Ostsee gilt es künftig weiter zu stärken. Deshalb setzen wir künftig auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren norddeutschen Nachbarländern.

Nachhaltige Landesplanung gewährleistet Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes

Im Rahmen der Diskussion über die Änderung der kommunalen Finanzbeziehungen ist u.a. auch über eine Neuordnung des zentralörtlichen Systems zu entscheiden. Die regionalen Bevölkerungswanderungen und die Bevölkerungszunahme in Schleswig-Holstein erfordern eine neue Dynamik mit der Überprüfung der Einstufungskriterien für die Zentralität, der Dotationen einzelner Zentralitätsstufen und der Zuordnung von Nahbereichen im ländlichen Raum. Dabei sind insbesondere Kriterien wie Nachhaltigkeit, Verkehrsvermeidung, Beschränkung der Zersiedelung und Flächenschutz zu berücksichtigen und die Effektivität der Raumordnungsplanung zu erhöhen. Bei der Genehmigung und Förderung von Gewerbegebieten sollen ökologische, städtebauliche und verkehrspolitische Qualitätsstandards berücksichtigt werden.

Ökologisches Planen, Bauen, Wohnen, Wohnungsbau

Klimaschutz und Energiesparen sollen als nachhaltiges Prinzip bei der Städte- und Bauleitplanung ebenso Vorrang haben wie bei der Landesförderung sowie beim eigenwirtschaftlichen Verhalten des Landes. Durch Zusammenführen von Wohnen, Arbeiten und Freizeit, durch flächensparende und verdichtete Bauweise müssen Emissionen und Bodenverbrauch vermieden werden. Die Landesregierung führt spätestens bis Ende 2002 einen Gebäudepass ein. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt” wird weitergeführt.

Durch den in den letzten Jahren engagiert geförderten Wohnungsbau hat sich der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein deutlich entspannt. Wir wollen dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau entgegen wirken. Deshalb konzentrieren wir uns auf das Instrument des Belegrechtsankaufs, auf Bestandsförderung und insbesondere auf das Programm „Soziale Stadt”. Der Mietwohnungsneubau wird begrenzt auf mehrjährige Bauprojekte.

Bei der Novellierung der Fehlbelegungsabgabe mit dem Ziel der Reduzierung der Verwaltungskosten soll eine Härtefallklausel eingeführt werden. In den nächsten Jahren geht es weiter darum, bezahlbaren Wohnraum vor allem für kinderreiche Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alte Menschen und Schwerbehinderte zu sichern. Auch dem Wunsch vieler junger Familien nach preiswertem Wohneigentum werden wir stärker Rechnung tragen. Wir werden darüber hinaus dem hohen Mietenniveau im Hamburger Umland entgegenwirken.

Im Rahmen der finanziellen Abwicklung und der Weiterentwicklung der Vergabekriterien sollen folgende Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden:

Wärmetechnische Gebäudesanierung, Passivhauskonzepte, Einsatz neuer ökologischer Technologien und Materialien am Bau und erweiterte Nutzungskonzepte im Sinne von Wohnen und Arbeiten.

Initiativen für nachbarschaftliches Wohnen werden vom Land unterstützt. Die erfolgreiche Arbeit der Fachkommission „Frauen Planen Wohnen” wird weitergeführt.

Schleswig-Holstein ist heute bundesweit vorbildlich in dem Bemühen, die Kosten im Wohnungsbau zu senken. Dazu trägt auch der mit der neuen Landesbauordnung erzielte Abbau von Bürokratie bei. Wir wollen uns auf Bundesebene für Vereinfachungen im Mietrecht einsetzen, um das Mietrecht verständlicher und leichter anwendbar zu machen. Mit der neuen Bundesregierung werden wir uns für längst fällige Reformen im Wohnungsbau einsetzen. Dazu zählen vor allem eine verlässliche Beteiligung des Bundes am öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Ausrichtung der Förderung auf die wirklich Bedürftigen. Die Neuordnung der Förderung der Genossenschaften wird voran getrieben.

Effiziente und umweltverträgliche Verkehrspolitik

Unser Land benötigt ein nach modernsten technischen Maßstäben ausgestattetes Bahnnetz für den Personenverkehr und den Gütertransport und ein hochwertiges Straßennetz, das seine Erschließungsfunktion im Flächenland Schleswig-Holstein erfüllt. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Wasserwege stärker genutzt und das Radwegenetz kontinuierlich ausgebaut werden. In Schleswig-Holstein haben Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehr, zur Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel, zur Verkehrsberuhigung und zur technischen Optimierung der Verkehrsmittel hohe Bedeutung.

Die Verkehrsverbindungen nach Skandinavien - die festen Verbindungen ebenso wie die Fähren und Schifffahrtslinien - haben für die Zukunft Schleswig-Holsteins strategische Bedeutung. Die feste Fehmarnbeltquerung kann zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen. Die im Auftrag der dänischen und deutschen Regierung erstellten Gutachten besagen, dass die feste Fehmarnbeltquerung unter den angenommenen Prämissen technisch machbar, verkehrlich sinnvoll ist und voraussichtlich einen gemeinschaftlichen Nutzen hat. Jede feste Querung führt zu ökologischen Beeinträchtigungen. In Abwägung der ökologischen Risiken weist die Tunnellösung die geringsten Umweltauswirkungen auf. Die Finanzierung soll nur mit privatem Kapital erfolgen. Private Investoren sollen angemessen am Risiko beteiligt werden. Die Anschlüsse auf deutscher Seite unterliegen der üblichen Bewertung im Bundesverkehrswegeplan. Als Vergleichsbasis wird ein optimiertes Fährschiffkonzept erstellt.

Die ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen, die Verkehrsprognosen und die wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung bedürfen ergänzender Untersuchungen.

Des weiteren sind unsere Prioritäten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes für die kommenden fünf Jahre:

  • die schnelle Verwirklichung einer Hochgeschwindigkeits-ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin; dazu soll zunächst die Strecke Hamburg-Büchen-Berlin für den ICE-Verkehr ausgebaut werden;
  • die Weiterführung der A 20 einschließlich der Elbquerung westlich von Hamburg. Die Landesregierung misst der Querung im Raum Glückstadt oberste Priorität zu. Bei der Planung der westlichen Querung werden im weiteren Verfahren drei Varianten unter ökonomischen, verkehrlichen und ökologischen Gesichtspunkten länderübergreifend untersucht. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchungen wird die Landesregierung im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung unter besonderer Gewichtung der ökologischen Belange darüber befinden, welche Variante weiterzufolgen ist;
  • die umgehende Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck-Travemünde unter Berücksichtigung eines späteren 3. Gleises zwischen Ahrensburg und Hamburg;
  • die schnelle Beseitigung des Schienenengpasses Elmshorn-Pinneberg;
  • die Reaktivierung der Strecke Neumünster-Bad Segeberg, wobei zu prüfen ist, ob diese Strecke zu einer nordöstlichen Güterumgehungsbahn um Hamburg ausgebaut werden soll;
  • die Fortsetzung des vierspurigen Ausbaus der B 404;
  • die Planungsaufnahme für den Ersatz der Eisenbahnbrücke in Rendsburg.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Kopenhagen, Lübeck, Hamburg und Berlin ein, wobei der Ausbau der Strecke Puttgarden-Lübeck auch die SPNV-Anbindung Ostholsteins verbessern soll. Ferner wollen wir die Eisenbahnstrecke Hamburg-Westerland einschließlich Elektrifizierung stärken. Wir unterstützen Hamburg bei der Forderung nach einer Schienennordanbindung des Hafens.

Derzeit nicht genutzte Schienenstrecken, die aber zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise wieder genutzt werden sollen, sind durch Trassensicherungsverträge zu erhalten, soweit es im Rahmen des Gesamtschienennetzes wirtschaftlich vertretbar ist.

Wir setzen uns für eine Anpassung der Trassenpreise von Schiene und Strasse ein. Wir unterstützen die Entwicklung und ggf. den Einsatz energiesparender und abgasarmer Antriebssysteme für Verkehrsträger (z.B. Brennstoffzellentechnik).

Das Güterverkehrskonzept der Landesregierung wird ggf. an sich verändernde Verkehrsströme, politische und ökonomische Rahmendaten angepasst.

Die Koalitionspartner einigen sich darauf, dass sich die Baumassnahmen an und von Landesstrassen nach der Anlage zum Einzelplan des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums richten. Als Voraussetzungen für neu zu schaffende Ortsumgehungen müssen gegeben sein:

  • eine nachgewiesene Entlastung von mindestens 50% des Verkehrs;
  • eine Verlagerungsfunktion von inneren Ortslagen nach außen;
  • die verkehrsberuhigenden Maßnahmen müssen als ungenügend erkannt worden sein.

Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes und des Bedarfsplanes für die Bundesfernstrassen sowie die Beantragung von zusätzlichen Mitteln für Neubaumaßnahmen beim Bund wird im Einvernehmen zwischen den Koalitionspartnern erarbeitet. Die Landesregierung wird die Ergebnisse in ihrer Stellungnahme berücksichtigen.

Das Programm der Landesregierung „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein”, mit dem die verkehrsmitteltypischen Vorteile des Fahrradverkehrs gefördert werden, wird fortgeführt.

Wir streben die Ausweitung der Verkehrsverbünde und ein flächendeckendes Tarifsystem für Schleswig-Holstein und Hamburg an (“Ein Tarif - ein Fahrplan - ein Fahrschein”). Wir wollen die Abstimmung der Bahn- und Busverkehre - u.a. mit Blick auf Streckenführung, Fahrplangestaltung und die mögliche Einrichtung von Regionalbuslinien - weiter verbessern. Bei Investitionen in Regionalbahnstrecken soll die Einrichtung integrierter Taktknoten vorrangig berücksichtigt werden. Wir wollen wirtschaftlich tragfähige Stadtbahnsysteme, z.B. in Kiel und Lübeck, unterstützen.

Wir werden den von der Europäischen Union vorgesehenen Wettbewerb im ÖPNV unter Beachtung sozialer und ökologischer Standards einführen.

Wir werden die Finanzierungsinstrumente mit dem Ziel einer Optimierung des ÖPNV überprüfen. Die investive Förderung des ÖPNV soll auf die allgemein zugängliche Infrastruktur beschränkt werden.

Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Begünstigung von „Car-Sharing-Stellplätzen” im öffentlichen Straßenraum einsetzen.

Wir wollen die Modernisierung des Regionalflughafens Kiel-Holtenau. Wir streben an, dass die Regionalflughäfen kostendeckend arbeiten. Die Subventionierung sicherheitstechnischer Maßnahmen ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Die bisherige Richtlinie bleibt bestehen.

Die Landesregierung setzt sich weiter für eine Reduzierung der Lärmbelastung schleswig-holsteinischer Gemeinden durch den Flughafen Fuhlsbüttel ein.

Wir wollen die Häfen Kiel und Lübeck stärken, den Elbe-Lübeck-Kanal ausbauen und den Nord-Ostsee-Kanal wettbewerbsfähiger machen. Wir wollen die Kooperation zwischen den Häfen Lübeck und Hamburg sowie Brunsbüttel und Hamburg intensivieren.

Wir werden uns weiter für emissionsabhängige Hafengebühren und verbesserte Umwelt- und Sicherheitsstandards einsetzen.

Der Schiffbau ist eine durch Hochtechnologie geprägte Zukunftsindustrie mit erheblichen Wachstumschancen. Wir werden auch in Zukunft gegen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen und europäischen Werften kämpfen und die schleswig-holsteinischen Werften unterstützen.

Wissen 21

Unterrichtsversorgung

Auch in der 15. Legislaturperiode werden alle frei werdenden Lehrerstellen neu besetzt. Darüber hinaus werden durch die jeweiligen Haushalte 2001 bis 2005 insgesamt 1.000 neue Stellen geschaffen.

Die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls werden fortgesetzt und verstärkt, besonders die Stundengebermittel. Zur Sicherung des Lehrernachwuchses an den Berufsschulen streben wir an, einen Stipendienfonds für Studierende des Lehramtes für Berufsschulen in Kooperation mit der Wirtschaft zu gründen.

Die gegenwärtige Höchstgrenze für die Klassengröße wird grundsätzlich beibehalten.

Betreuungs- und Ganztagsangebote

Die verschiedenen Modelle von Betreuten Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen erhalten und ausgebaut werden mit der Zielrichtung, landesweit verlässliche Schul- bzw. Betreuungszeiten zu gewährleisten. Dies muss dadurch flankiert werden, dass der Ressourceneinsatz von Jugendhilfemitteln und Betreuungsangeboten an Schulen in den Kommunen effizienter erfolgt. Das Land verfolgt deshalb das Ziel, Jugendhilfe und Schule intensiver als bisher zu vernetzen. Zuständigkeitsgrenzen zwischen Schulen und örtlichen Trägern der Jugendhilfe sollen dabei durch konkrete Zielvereinbarungen mittelfristig überwunden werden; dabei sollen auch außerschulische Institutionen der Jugendarbeit einbezogen werden.

Qualitätssicherung in allen Schularten

Das Land wird ein Programm zur Qualitätssicherung an den Hauptschulen auflegen. Ebenso müssen sich die Realschulen durch Modernisierung der Unterrichtsinhalte und –formen weiterentwickeln. Wir wollen die Beratung hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler verbessern und halten an der Ablehnung von Eingangsprüfungen in die weiterführenden Schulen fest.

Das Land wird Modellversuche für den Erwerb des Abiturs nach 12-jähriger Schulzeit durchführen. Das Abitur bleibt allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; wir wollen die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur weiter verbessern.

Die Koalitionspartner unterstützen die Gründung weiterer Gesamtschulen auf der Grundlage des Elternwillens und eines Antrages des Schulträgers unter Berücksichtigung der regionalen Schulentwicklungsplanung und der Finanzierung.

Das Land stellt sich den regionalen, nationalen und internationalen Untersuchungen über den Leistungs- und Entwicklungsstand der Schulen. Bei der Bewertung der Ergebnisse und der etwaigen Konsequenzen aus diesen Untersuchungen werden sowohl die externen Leistungsvergleiche als auch die Selbstevaluation der Schulen im Rahmen des eigenen Schulprofils berücksichtigt. Betreuungs- und Integrationsleistungen sowie die Kooperation im sozialen Umfeld („Schulen als Lebensort”) sind wichtige Bewertungsfaktoren.

Schulentwicklungsplanung

Schulen in freier Trägerschaft

Schulausstattung

Neue Medien

Integration/Förderzentren

Interkulturelle Bildung

Umweltbildung

Berufliche Schulen

Schulische Eigenverantwortung

Personalentwicklung

Lehreraus- und –weiterbildung

Hochschulentwicklung

Hochschulfinanzierung

Frauenförderung

Technologietransfer

Personal- und Dienstrechtsreform

Teilzeitstudium

Schwerpunkt Ökologie

Weiterbildung

Kultur

Medien

Sport

Arbeit und Wirtschaft - Die Wirtschaft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen

Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik

Berufliche Bildung

Berufliche Chancengleichheit für Frauen

Technologiepolitik

Förderung von Existenzgründungen

Tourismus

Nachhaltigkeit, Energie, Umwelt, Landwirtschaft und Gentechnologie

Nachhaltiges Schleswig-Holstein

Zukunftsfähige Energiepolitik

Klimaschutz

Ökologische Innovation

Kreislaufwirtschaft

Boden- und Gewässerschutz

Immissionsschutz/Chemikalien

Bio- und Gentechnologie

Naturschutz: Qualitätsziele benennen und Umsetzung bewerten

Tierschutz

Wald und Jagd

Einzigartige Lebensräume Nordsee und Ostsee

Küstenschutz

Verbraucherschutz

Land- und Ernährungswirtschaft

Soziales, Frauen, Familie, Jugend, Gesundheit

Sozialpolitik

Kindertagesstätten

Politik für Menschen mit Behinderung

Politik für Seniorinnen und Senioren

Frauenpolitik

Familienpolitik

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen

Kinder- und Jugendpolitik

Gesundheitspolitik

Bürgergesellschaft, Innen und Recht

Bürgergesellschaft

Verfassung und Demokratie

Moderne Verwaltung

Öffentliche Sicherheit

Polizei

Kriminalität

Justizpolitik

Gerichtsbarkeit

Strafjustiz

Strafvollzug

Datenschutz und Informationsfreiheit

Politik für Migrantinnen und Migranten

Aufenthalts- und Bleiberechte

Unterbringung, Versorgung, Betreuung von Flüchtlingen

Abschiebehaft

Bundesebene

Rechtsextremismus

Eine-Welt-Politik

Minderheiten in Schleswig-Holstein

Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern

Steuerpolitik

Bund-Länder-Finanzausgleich

Einnahmeverbesserungen auf Landesebene:

Konsolidierungsbedarf:

Personalkosten

Finanzbeziehungen zu den Kommunen

Zuwendungen und Förderprogramme

Sachausgaben

Wohnungsbau

Gebäudebewirtschaftung

Allgemeine Vereinbarungen

Bundesratsklausel

Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Koalitionsausschuss