Bündnis für den Norden - Neue Horizonte für Schleswig-Holstein (2012)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2012
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel

Neue Horizonte für Schleswig-Holstein

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW wollen gemeinsam als Bündnis für den Norden einen neuen Politikstil in Schleswig-Holstein etablieren. Unsere Bildungspolitik soll es allen ermöglichen, sich ihren Talenten nach zu entfalten – in Kita, Schule und Hochschule und in einem solidarischen Gemeinwesen. Wir können hier vor Ort die Energiewende für eine große Veränderung der Wirtschaft nutzen, die beispielgebend für andere sein kann. In Schleswig-Holstein wird sich zeigen, wie wir das Haushaltsdefizit nachhaltig abbauen können, ohne gleichzeitig die Defizite im Bildungs- und Sozialbereich als unvermeidlich hinzunehmen. Wir stehen für eine Politik, die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen verankern wird.

Unser Land soll auch in der Zukunft allen Menschen eine Chance bieten – denen, deren Familien seit Generationen hier leben, genauso wie jenen, die zur Familiengründung, zum Arbeiten und Lernen, aufgrund von Flucht oder wegen ihrer eigenen Aufstiegschancen in unser Land kommen. Allen begegnen wir mit Offenheit und Respekt, alle wollen wir für die Werte und Chancen in unserem Land begeistern. Schleswig-Holstein wird als Land zwischen den Meeren den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Ländern, Skandinavien und dem baltischen Raum suchen und ausbauen, genauso wie es seine Integration in die globale Wirtschaft fortschreiben und seine Bürgerinnen und Bürger wie auch seine Unternehmen auf diesem Weg begleiten wird.

Macht zu haben, bedeutet nicht automatisch, Recht zu haben. Wir werden offen auf alle im Landtag vertretenen Parteien zugehen, auch wenn sie nicht Teil unseres Bündnisses sind. Wir werden mit den Menschen in Schleswig-Holstein direkt und ungeschminkt kommunizieren, unsere Entscheidungen erläutern, aber eben auch Wünsche, Anregungen und Kritik einfordern.

Die Politik in Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt. Nur 60 Prozent der Menschen in unserem Land sind überhaupt noch zur Wahl gegangen, obwohl unser Handeln sie direkt betrifft und obwohl viele demokratische Parteien zur Auswahl standen. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, ohne nach den Ursachen dafür zu suchen und neue Wege zu beschreiten.

Wir glauben, dass wir die großen Herausforderungen nur gemeinsam lösen können. Deshalb zielt unser Bündnis im Kern auf die Neugründung eines Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl im Norden. Weil wir drei Partner eines neuen Bündnisses sind und weil wir keine „Politik des Durchregierens“ wollen, begreifen wir uns als ein Projekt, das neues politisches Denken vorlebt und die historisch gewachsenen Gräben zwischen Regierungsmehrheit und Opposition, zwischen Politik und Gesellschaft überwinden möchte.

Über Legislaturperioden und Ressorts hinaus

Mit diesem Koalitionsvertrag legen wir die Grundlage für eine gemeinsame Regierung für die nächsten fünf Jahre. Dabei wollen wir ein Denken in den engen Zeitfenstern von Legislaturperioden überwinden. Niemand von uns weiß genau, vor welchen Herausforderungen unsere Gesellschaft im Jahr 2017 stehen wird und niemand von uns weiß, ob alle Aufgaben, die sich uns in den fünf Jahren gestellt haben, auch in diesem Zeitraum abgearbeitet werden konnten. So wie wir Bürgerbeteiligung leben wollen, so wollen wir stets deutlich machen, dass unsere politischen Ziele über den Wahltag hinausgehen und dass wir über die Zeit hinaus verantwortlich sind mit dem, was wir jetzt tun.

Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre hat neue Themen, neue Herausforderungen gebracht, die sich nicht alle in dem klassischen Ressortzuschnitt abbilden. Deshalb werden wir in der Staatskanzlei ressortübergreifende Projektgruppen zu folgenden Themen einrichten: Gestaltung der Folgen aus dem demografischen Wandel; die Informationsgesellschaft mit ihren neuen Möglichkeiten an Beteiligung und Transparenz, aber auch neuen Schutzbedürfnissen; europäische und föderale Kooperationen und ihre demokratische Einbettung; Gleichstellung.

Wir begreifen Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in allen Lebensbereichen und -phasen.

Die Energiewende, Schritte hin zu einer CO2-armen Wirtschaftsweise, neue und stärkere Formen von Bürgerbeteiligung, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftlicher Zusammenhalt, effiziente Verwaltungsstrukturen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – sich diesen großen Aufgaben zu stellen, setzt voraus, dass Ressorts kooperieren und Querschnittsaufgaben nicht an Egoismen der Parteien oder Verwaltungen scheitern. Unser Bündnis ist mehr als nur die Summe seiner Teile.

Politische Ziele des Bündnisses

Solide haushalten und Gestaltungsspielräume zurückgewinnen

Um die großen Zukunftsaufgaben bewältigen zu können, werden wir Schleswig-Holsteins finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herstellen. Das ist für uns von zentraler Bedeutung. Unsere verfassungsrechtlich festgeschriebene Aufgabe ist es, in definierten Einzelschritten bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und sicherzustellen, dass die strukturellen Probleme des Landeshaushalts spätestens zu diesem Zeitpunkt soweit gelöst sind, dass es nicht zu ständig wiederkehrenden Haushaltsproblemen kommt.

Schleswig-Holstein braucht deshalb auf Landes- und kommunaler Ebene eine moderne, effiziente und handlungsfähige Verwaltung, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert und diese kompetent wahrnimmt. Unser Ziel ist eine konzentrierte, moderne Verwaltung ohne überflüssige Doppelstrukturen. Wir wollen mit den Kommunen gemeinsam Vorschläge zu einer weiteren Reform der Verwaltungen entwickeln, auch um Einsparungen in den jeweiligen Haushalten zu erzielen.

Allein über Einsparungen im Bereich des Personals, bei Förderprogrammen oder sozialen Leistungen ist jedoch eine nachhaltige Sanierung des Haushalts nicht zu erreichen. Um die Einnahmeseite durch vermehrte Steuereinnahmen zu verbessern und auf der Ausgabenseite insbesondere die Ausgaben für Sozialleistungen zu reduzieren, sind kluge Investitionen in Bildung und Wirtschaft im besten Sinne rentierlich. Daher haben alle – auch haushaltsrelevanten – Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Qualifizierung junger Menschen für den Arbeitsmarkt. Investitionen in arbeitsplatzrelevante Infrastruktur und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung neuer Unternehmen schaffen Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Regionen Schleswig-Holsteins.

Investitionen in Energieeffizienz und Energiesparen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern können bei steigenden Energiekosten auch strukturell die öffentlichen Haushalte entlasten. Sie genießen daher neben den Bildungsinvestitionen Priorität.

Neue oder höhere Ausgaben sind möglich, werden aber nur dann in den Haushalt aufgenommen, wenn eine wertgleiche Gegenfinanzierung mit der jeweiligen Erhöhung beschlossen wird. Kürzungen werden andererseits nur vorgenommen, wenn sie nicht nur zu kurzfristigen Effekten in Einzelplänen führen, sondern langfristig über den Gesamthaushalt zu Entlastungen führen. Anders wären die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft nicht einzuhalten.

Die mechanische und sehr kurzsichtige Kürzungspolitik hat in den vergangenen Jahren viel zerstört und nur wenig genutzt. Das werden wir ändern. Wir werden den gesellschaftlichen Akteuren und Vereinen Planungssicherheit anbieten. Die Knappheit der Mittel muss zu mehr Politik führen und nicht zu weniger.

Bessere Bildungschancen von Anfang an

Eine gute Bildung von Anfang an ist das Fundament für Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und die wirtschaftliche Zukunft des Landes. Unser Ziel ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jedem Kind, aber auch Erwachsenen mit Bildungsdefiziten unabhängig von ihrer jeweiligen sozialen Herkunft Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Sie sollen sich den eigenen Fähigkeiten nach aus-, fort- und weiterbilden können, damit sie eine realistische Chance auf einem Arbeitsmarkt erhalten, der immer größere Anforderungen an die Qualität der schulischen und beruflichen Ausbildung stellt. Jedem Kind muss ein qualifizierter Schulabschluss ermöglicht werden. Wir wollen deshalb die knappen öffentlichen Mittel vor allem in die Bildung investieren und Schleswig-Holstein zu einem der attraktivsten Bildungsländer machen.

Kindertagesstätten sind Bildungsorte und frühkindliche Bildung ist die Voraussetzung für eine chancengerechte Gesellschaft. Wir werden, trotz der knappen Mittel, die Kommunen dabei unterstützen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr ab 2013 auch umgesetzt und die Qualität der Erziehung in den Kindertagesstätten gestärkt werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle anderen an Schule Beteiligten in Schleswig-Holstein wollen verlässliche Rahmenbedingungen, vor allem aber gute Schulen. Wir werden durch eine behutsame Weiterentwicklung den Schulen Planungssicherheit geben. Wir werden die kommenden Jahre für eine Verbesserung der Unterrichtsqualität, eine bessere Unterrichtsversorgung und eine Modernisierung der Lehrerausbildung nutzen, die durch sinkende Schülerzahlen finanziell ermöglicht werden können. Gerade in der Bildungspolitik soll sich unser neues Politikverständnis beweisen. Wir wollen nicht gegen die Beteiligten Schulpolitik machen, sondern mit allen gemeinsam.

Die Hochschulen in Schleswig-Holstein fordern von der neuen Landesregierung zu Recht mehr Kooperation, Unterstützung und Planungssicherheit. Wir werden sie ihnen geben, auch wenn die zur Verfügung stehenden Mittel die bestehenden Bedarfe nicht decken können. Wir wollen deshalb im Rahmen einer Hochschulkonferenz darüber sprechen, wie wir den Studienstandort Schleswig-Holstein attraktiver machen können, die Folgen des demografischen Wandels besser in die langfristigen Planungen einbeziehen und die Stärken des Wissenschaftsstandortes weiter profilieren können.

Schleswig-Holsteins Wirtschaft stärken

Schleswig-Holstein hat eine überwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur, die gerade in Zeiten der Krise ein hohes Maß an Stabilität gezeigt hat. Wir wollen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft Rahmenbedingungen schaffen, die es ihr erleichtern, traditionelle Geschäftsfelder zu sichern und zukunftsfähige Geschäftsfelder auf- und auszubauen. Energietechnologie und -erzeugung, Gesundheitswirtschaft, Tourismus, Ernährungswirtschaft und maritime Industrie wollen wir gemeinsam mit Verbänden und Kammern europaweit wettbewerbsfähig aufstellen. Wir machen eine Wirtschafts- und Strukturpolitik, die die Wachstumszentren Schleswig-Holsteins stärkt und für die Regionen des Landes Handlungskonzepte erarbeitet.

Klimawandel und steigende Energiepreise erfordern ein anderes Wirtschaften, ein qualitatives Wachstum. Für unser Land liegt in der Energiewende und mehr Ressourceneffizienz eine große Entwicklungschance für die Wirtschaft.

Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Durch die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg, mit unseren norddeutschen Nachbarländern, unserem nördlichen Nachbarn Dänemark und durch eine verstärkte Kooperation im Ostsee- und Nordseeraum eröffnen wir Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue Perspektiven, die zu Wachstum und Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein führen.

Wir werden die Infrastruktur des Landes stärken. Ob Netzausbau für die Energiewende, Breitbandversorgung für bessere Datenverbindung oder Verkehrsinfrastruktur: Es stehen große Aufgaben bevor. Angesichts knapper Haushalte, ökologischer Folgekosten und dem gerechtfertigten Anspruch der Menschen auf Beteiligung an Planungsprozessen, wollen wir uns vom alten Denken in einzelnen Infrastrukturvorhaben lösen.

Vorreiter der Energiewende werden, die Umwelt schützen

Die Energiewende beschreibt eine zentrale politische Herausforderung der kommenden Jahre. Sie geht alle an: Die Menschen vor Ort, die Wirtschaft, Kommunen, Land, Bund und Europa.

Schleswig-Holstein muss wieder Vorreiter bei der Energiewende werden und seine großen Potenziale nutzen. Zur Sicherung der Umsetzung des Atomausstieges, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Energieversorgung müssen sehr schnell alle Anstrengungen unternommen werden, den Einsatz regenerativer Energien zu stärken und nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Unser Ziel ist, in Schleswig-Holstein eine Versorgung mit Energie ganzjährig aus regenerativen Energien sicher zu stellen - unabhängig von Tageszeit und Wetter. Wir wollen in den nächsten Jahren die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2020 unser Land dreimal so viel erneuerbaren Strom produziert, wie es verbraucht, und so zum wirtschaftlichen Profiteur der Energiewende wird. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen und belegen, dass eine moderne europäische Industriegesellschaft auf Basis regenerativer, für die Menschen bezahlbarer Energien aufgebaut werden kann.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir Investitionen und Förderprogramme zukünftig auch am Ziel des Klimaschutzes messen. Die Energiewende macht deutlich, dass vernetztes Denken zu einer doppelten und dreifachen Rendite führt: Die energetische Sanierung einer Schule ist gut für das Bildungsland Schleswig-Holstein, gut für das örtliche Handwerk, gut für die Energiebilanz und gut für die Kommunen, da die Betriebskosten dauerhaft sinken.

Schleswig-Holstein ist geprägt von einer einzigartigen Naturvielfalt und Schönheit. Der Fortschritt und die Veränderungen, die wir anstreben, dürfen und werden nie gegen die Natur gerichtet sein. Die biologische Vielfalt ist einer der größten Schätze dieses Landes, Lebensgrundlage und ein Kapital. Naturschutz ist kein Luxus. Wir wollen mit unserer Politik einen integrierenden Ansatz für Wirtschaft und Naturschutz, um die konkurrierenden Interessen gegeneinander abzuwägen und auszugleichen.

Für ein faires Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein muss wieder ein Land werden, in dem die soziale Gerechtigkeit Maßstab des politischen Handels ist. Unser Ziel ist, Lasten gerecht zu verteilen und schwachen Schultern nur das aufzubürden, was sie tragen können, starken dagegen, was sie tragen müssen. Einkommensschwache Familien müssen entlastet und für alle muss eine kinderfreundliche Gesellschaft geschaffen werden. Für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine menschenwürdige Versorgung gesichert werden. Hilfen für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft dürfen nicht länger durch kurzsichtige Einsparungen wegrationalisiert werden, die auf Kosten des Zusammenlebens in Schleswig-Holstein gehen und deren langfristige Folgekosten die heutigen Investitionen bei weitem übersteigen.

Wir wollen eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.

Wir wollen gute Arbeit für alle Menschen in Schleswig-Holstein, Arbeit, von der man leben kann. Gute Arbeit bedeutet Sicherheit und ermöglicht Teilhabe. Teilhabe am Erwerbsleben führt aber nur dann zu einem Leben ohne Armut und zu einer dauerhaften Vermeidung der Abhängigkeit von Sozialtransfers, wenn Vollzeitarbeit existenzsichernd entlohnt wird. Dafür werden wir uns dauerhaft einsetzen.

Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem Land mit besten Arbeitsbedingungen entwickeln. Hierzu gehören die Begrenzung von Leih- und Zeitarbeit, die Ausweitung der Tariftreue, die Stärkung des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für ein weltoffenes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land mit einer langen Einwanderungsgeschichte. Wir stehen für eine gleichberechtigte und tolerante Gesellschaft, die die Vielfalt als Gewinn sieht. Unser Ziel ist, durch eine gute Integrationspolitik allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabe zu ermöglichen. Schleswig-Holstein muss allen zu uns kommenden und hier lebenden Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht, eine Heimat sein können und sie auch dazu befähigen, selbstbestimmt zu leben und ihren Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten zu können.

Wie die Mehrheit mit ihren Minderheiten umgeht, daran bemisst sich das Selbstverständnis des Landes. Ob es ein liberales und weltoffenes Land ist, werden nicht die Starken feststellen, sondern die Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Wir werden dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein in der Minderheitenpolitik wieder seiner internationalen Vorbildfunktion nachkommt. Wir wollen allen Menschen die einzigartige Sprachenvielfalt des Landes zugänglich machen und dieses Alleinstellungsmerkmal zur Darstellung des Landes nach außen hervorheben.

Transparenz und Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe und Mitbestimmung. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins jederzeit die Möglichkeit haben, sich informiert an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu beteiligen. Die Digitalisierung gibt uns neue Instrumente der Beteiligung und des Dialogs, die wir gemeinsam mit den Menschen in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren ausprobieren und fortentwickeln wollen.

Vorsorgende Finanzpolitik

Fundament unserer Arbeit sind eine solide Haushaltspolitik und die Einhaltung der Schuldenbremse, wie mit dem Stabilitätsrat vereinbart. Wir haben der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung zugestimmt, da nur eine solide Haushaltsführung nachhaltig politische Spielräume eröffnet.

Schleswig-Holstein braucht eine kluge Haushaltspolitik, die die Regeln der Schuldenbremse einhält und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Landes stärkt. Wir werden bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen, dessen Ausgeglichenheit im Einklang von Wachstumsförderung, gezielter Investitionstätigkeit, Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsoptimierung begründet ist.

Knappheit der Mittel muss daher zu mehr Politik führen – nicht zu weniger. Nicht alles politisch Wünschenswerte ist derzeit finanzierbar. Wir müssen deshalb Prioritäten setzen. Die Erstellung einer Prioritätenliste ist die Kernaufgabe guter Regierungspolitik.

Grundlagen

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns im Rahmen gemeinsamer Landtagsinitiativen darauf verständigt, dass neue strukturelle Mehrausgaben strukturell wirkende Mehreinnahmen bzw. Einsparungen an anderer Stelle verlangen. Dieser Leitsatz ist unser Kompass in der Haushalts- und Finanzpolitik.

Unser gemeinsamer Maßstab sind dabei soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung der Landesregierung werden zukünftig Einnahmesteigerungen, Sparmaßnahmen, effiziente Verwaltungsstrukturen, Aufgabenabbau, die Stärkung der Kommunen sowie Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz Leitlinien der Haushaltspolitik sein. Priorität bei der Aufstellung der Haushalte in dieser Legislaturperiode erfahren daher folgende zentrale Projekte:

  • die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen,
  • die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Krippenversorgung,
  • die Wiederherstellung der Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit,
  • Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Energieeffizienz,
  • die Leistungsfähigkeit der Hochschulen stärken.

Aufstellung des Landeshaushaltes

Daten-Grundlage der Haushaltsaufstellung ist die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung 2011 und die mit dem Bund geschlossene Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 Stabilitätsratsgesetz. Wie mit dem Stabilitätsrat vereinbart, werden konjunkturelle Steuermehreinnahmen nicht eingesetzt, um strukturelle Ausgabensteigerungen zu finanzieren. Die Landesregierung wird das bestehende Verfahren zur Abgrenzung von strukturellen und konjunkturellen Einnahmen weiter entwickeln.

Die zurzeit mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Absprachen zur Reduzierung des strukturellen Defizits werden eingehalten. Werden bereits an den Stabilitätsrat gemeldete Maßnahmen gestrichen, müssen im Gegenzug strukturelle Einsparungen bzw. real wirkende strukturelle Einnahmesteigerungen mit dem Stabilitätsrat vereinbart werden.

Die Rücknahme von Maßnahmen wird gemeinsam vereinbart. Die Finanzierung der Schwerpunktprojekte wird nach einem festzulegenden Schlüssel als Einsparvorgabe auf die Ministerien verteilt, es sei denn, die Kompensation ist durch strukturelle Einnahmesteigerungen möglich. Neue Aufgaben bzw. die weitere Rücknahme bisheriger Sparbeschlüsse werden grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan erbracht. Dieses gilt auch für neu zu schaffende Stellen, die im jeweiligen Einzelplan erwirtschaftet werden müssen.

Ziel ist es, die Haushaltsaufstellung so zu gestalten, dass Risiken im laufenden Jahr abgefedert werden können. Wenn Schleswig-Holstein den festgelegten Ausgabenpfad in einem Jahr unterschreitet, werden die daraus frei werdenden Mittel für die Reduzierung der Verschuldung sowie für Zukunftsinvestitionen verwendet. So werden wir beginnend mit den Hochschulen bereits 2012 Zukunftsinvestitionen finanzieren. Zu diesen Investitionen gehören auch die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien. Um die Vorgaben einzuhalten, werden bei der Haushaltsaufstellung im Kabinett Budgets für die einzelnen Ministerien vereinbart. Im Rahmen dieses Top-Down-Prinzips sind die einzelnen Häuser für die strikte Einhaltung der Budgets verantwortlich. Dieses gilt sowohl für Budget I (Personal und Verwaltung) als auch für Budget II (Zuweisungen und Zuschüsse).

Die Kostenentwicklung im Budget I ist – angesichts unseres Ziels, bereits 2012/2013 die personelle Situation an den Schulen mit 300 Stellen zu verbessern – nur zu halten, wenn entweder an anderer Stelle Personalstellen gekürzt werden, oder wenn das Budget II um den entsprechenden Betrag sinkt.

Die Erledigung der Landesaufgaben soll zukünftig nicht an der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel, sondern an zu definierenden Zielen und überprüfbaren Zielvorgaben gemessen werden. Dieses gilt auch für bestehende Leistungsgesetze im Sozialbereich.

Haushalt 2013

Im Herbst 2012 wird die Landesregierung einen Entwurf für das Haushaltsjahr 2013 vorlegen. Dieser wird gemäß unserer Leitlinien Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen enthalten, die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit, eine verbesserte Förderung der Schulen in freier Trägerschaft, eine verbesserte Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Krippenversorgung sowie eine Nachjustierung zu Gunsten der sozialen Gerechtigkeit und des Klimaschutzes. Dazu gehören die Wiederaufstockung der Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die Mitfinanzierung der stufenweisen Erhöhung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege sowie die Wiederaufstockung der Mittel für den ökologischen Landbau.

Zur Finanzierung werden die zur Aufstockung vorgesehenen Mittel für Landesstraßenbau zurückgenommen. Die für das Kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetz und die Kommunalisierung der Regionalplanung vorgesehenen Mittel werden in den Landeshaushalt zurückgeführt, der Erdölförderzins wird erhöht und die einzelbetriebliche Investitionsförderung (Subventionierung von Unternehmen) sowie die Zuweisung an Wasser- und Bodenverbände zur Erhebung einer Küstenschutzabgabe werden gestrichen. Andere Maßnahmen kommen hinzu.

Kommunen stärken

Sowohl der Landes- als auch viele Kommunalhaushalte haben mit der Schuldenproblematik zu kämpfen. Auch sind diese Haushalte von Entscheidungen auf Bundesebene abhängig und können politisch und haushalterisch in Teilen nur reagieren. Eine Sanierung des Landes auf Kosten der Kommunen (oder umgekehrt) kann daher keine Lösung sein. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen. Wir erkennen an, dass die Kommunen durch die Eingriffe in Höhe von 120 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich belastet wurden.

Unser Ziel ist es, die Kommunen zu stärken. Nur so können sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen.

Zur Entlastung der Kommunen wird sich das Land als ersten Schritt an den Betriebskosten der Betreuung der unter Dreijährigen (U3-Betreuung) beteiligen, beginnend 2013 mit 15 Millionen Euro aufwachsend bis 2017 mit 80 Millionen Euro. Hinzu kommt der bereits vorgesehene Aufwuchs der Mittel für die Krippenfinanzierung. Der Ausbau der Plätze für die U3-Betreuung ist bundesrechtliche Vorgabe. Zusätzliche Bundesmittel werden nach Erreichen der 35-Prozent-Versorgungsquote angerechnet.

Die Landesregierung wird mit den Kommunen bis Mitte 2013 eine Vereinbarung schließen. Sie soll dem Land und den Kommunen den Weg weisen, unter Verzicht auf juristische Mittel, die herausfordernden Aufgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung gemeinsam zu bewältigen. Unser Ziel ist es, mit den Kommunen eine einvernehmliche Lösung zur Finanzierung der U3-Betreuung zu finden. Dazu gehört die Einführung einer landesweiten Sozialstaffel gemeinsam mit den Kommunen und gemeinsam mit dem Land eine einheitliche kindbezogene Förderung für alle Kindertagesstättenplätze vereinbaren. Dies ist die Voraussetzung für die Zuweisung der vereinbarten Mittel.

Mit weiteren Schritten wollen wir die zusätzliche Entlastung bis zum vollständigen Ausgleich des Eingriffs bis 2017 erreichen. Dazu gehören vom Land forcierte Steuerrechtsänderungen bzw. die Übernahme des Bundes für kommunale Leistungsgesetze. Zur Entlastung der Kommunen soll über den Bundesrat darauf hingewirkt werden, dass der Bund die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II vollständig trägt.

Das sogenannte Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz wird aufgehoben, ebenso die dafür eingeplante Finanzierung. Wir streben an, in Abstimmung mit den Kommunen eine alternative Lösung zur Konsolidierung kommunaler Haushalte zu erarbeiten. Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltslage befinden, können so lange Fehlbetragszuweisungen in Anspruch nehmen.

Landespolitische Maßnahmen

Die Landesregierung wird in allen Bereichen sparsam sein müssen, will sie bei der Sanierung des Landeshaushalts in seiner ganzen Breite erfolgreich sein. Öffentliche Gelder müssen zielgenauer, gerechter und letztlich sparsamer eingesetzt werden.

Eine weitere finanzielle Entlastung von Land und Kommunen soll durch die Fortführung wirksamer Verwaltungsreformen und durch gestraffte Aufgabenerledigung erwirtschaftet werden. Mehrfachzuständigkeiten sollen gebündelt werden und möglichst entfallen. Die Aufgabenerledigung folgt dem Grundsatz, dass sie an einer Stelle und so einfach wie möglich erfolgt.

Die Landesregierung erarbeitet ein umfassendes Personaleinsparkonzept. Grundlage für den Personalabbau ist die beabsichtige signifikante Reduzierung von Aufgaben und Doppelstrukturen innerhalb der Landesverwaltung und zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen unter Berücksichtigung der Konnexität. Die Landesregierung beabsichtigt, ausgehend von 2010, bis 2020 einen Stellenabbau von 10 Prozent vorzunehmen bzw. das Personalbudget entsprechend zu reduzieren. Baut ein Ministerium Stellen schneller ab als im Personaleinsparkonzept vorgesehen, kann es die früher frei werdenden Mittel für Ausgaben, die den entsprechenden Zeitraum nicht überschreiten dürfen, ins Budget II (Zuweisungen und Zuschüsse) transferieren.

Um den vereinbarten Personalabbau zeitnah umsetzen zu können, wird für die allgemeine Verwaltung eine zentrale Stelle für Organisationsplanung und Personalmanagement eingerichtet. Diese zentrale Stelle hat die Aufgaben, ressortübergreifend Organisationsuntersuchungen, Geschäftsprozessanalysen und das Personalmanagement durchzuführen. Voraussetzung für diese Aufgaben ist die Definition der Kern- und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss.

Wir werden verstärkt auf interkommunale und in Norddeutschland länderübergreifende Zusammenarbeit setzen. Wir werden prüfen, an welchen Stellen eine weitere länderübergreifende Zusammenarbeit zu mehr Effizienz und zu einer besseren Aufgabenerledigung führt. Dieses gilt insbesondere auch für eine gemeinsame Landeskartellbehörde aller norddeutschen Länder.

Wir werden geeignete Verfahren entwickeln, um den effektiven, auf definierte Ziele ausgerichteten Mitteleinsatz zu steuern und zu überprüfen. Ein Mittel dazu ist Gender Budgeting, also geschlechtersensible Haushaltsführung.

Die neue Landesregierung wird überprüfen, inwiefern für Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass, wenn nötig, Härtefallregelungen eingeführt werden. Auch bei den Umweltabgaben wird im Abgleich mit Daten aus anderen Ländern eine Prüfung der Höhe der Abgaben erfolgen. Die Organisation der IT wird über die einzelnen Ministerien hinaus in Gesamtverantwortung wahrgenommen mit dem Ziel, die im Bericht von Dataport errechnete Kostenreduzierung zu erreichen.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird abgeschafft.

Durch den mit 69 Abgeordneten deutlich verkleinerten Landtag wird der Haushalt in der laufenden Legislaturperiode um ca. 2 Millionen Euro entlastet. Parlament und Regierung sind weiterhin zur Sparsamkeit angehalten und werden weitere Beiträge zur Sanierung des Haushalts erbringen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • ein Einsparbeitrag der Kabinettsmitglieder,
  • die Reduzierung der Anzahl der Landtagsvizepräsidenten auf zwei Personen,
  • die Abschaffung der Mittelstands-, Integrations- und Kulturbeauftragten,
  • Reduzierung der Abteilungen in der Landesverwaltung bis Ende 2016 von 39 auf 32. Dazu werden mit der Haushaltsaufstellung 2013 entsprechende KW-Vermerke ausgebracht. Regelgröße pro Ministerium sind vier Abteilungen. Ausnahmen müssen vom Kabinett genehmigt werden.

Die Schwerpunktsetzung des Landes wird sich in den Förderprogrammen widerspiegeln, die zu Gunsten der vereinbarten Leitlinien umgestaltet werden. EU-Mittel werden nur ausgeschöpft, wenn sie nachweisbar den angestrebten Zielen dienen. Die Kofinanzierungen europäischer Förderprogramme werden, soweit sinnvoll und möglich, auf Darlehen oder auf private Kofinanzierungen umgestellt. Ein revolvierender Fonds wird aufgebaut. Alle Förderprogramme werden im Haushalt transparent dargestellt.

Wir werden das Sparkassengesetz evaluieren und ggf. überarbeiten.

Sobald es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden die Beteiligungen des Landes an der HSH-Nordbank verkauft.

Wir werden die Küstenschutzabgabe nicht einführen und alle diesbezüglich schon geschaffenen Regelungen wieder rückgängig machen.

Der wettbewerbliche Dialog zur Umsetzung des Masterplans Bau/ UKSH wird ohne Verzögerung fortgeführt. Finanzierungsalternativen werden im laufenden Verfahren geprüft.

Bei geplanten Finanzierungen durch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) sind Wirtschaftlichkeit und Transparenz in einer kritischen Einzelfallprüfung nachzuweisen. Ökologische und soziale Belange sind zu berücksichtigen.

Die Strukturen der GMSH werden auf ihre Effizienz hin überprüft.

Ziel der Landesregierung ist eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glückspielstaatsvertrag. Die Landesregierung wird prüfen, wie die Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ohne Schadensersatz möglich ist und wie es durch eine Gesetzesänderung wettbewerbsrechtlich möglich ist, die Lizenzvergabe zu stoppen.

Wir streben den Verkauf der Spielbanken an. Bei der Privatisierung wird berücksichtigt, dass keine Öffnung zum Online-Markt erfolgt, die Rechte der Beschäftigten beachtet werden und der geplante Wegfall der Abgaben kritisch geprüft wird.

Stark in Berlin

Im Gegensatz zum Bund verfügt das Land selbst nicht über ein ausreichendes eigenes Steuereinnahmesystem. Doch Schleswig-Holstein hat eine Stimme in Berlin und wird diese in Zukunft wieder deutlicher für die Interessen des Landes und zur Stärkung der Interessen der Menschen, die in unserem Land leben, nutzen.

Finanzrelevante Entscheidungen im Bundesrat erhalten aus Schleswig-Holstein grundsätzlich nur dann die Zustimmung, wenn das Land und seine Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile erfahren.

Das Land wird zügig Bundesratsinitiativen starten, um die Erhöhung der Einnahmebasis für Land und Kommunen zu erreichen. Hierzu gehören unter anderem der konsequente Abbau ökologisch schädlicher Subventionen, die Einführung einer Klimaschutzsteuer, die Erhöhung der Besteuerung bei Vererbung oder Schenkung großer Vermögen sowie eine Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener und die Einführung einer Vermögenssteuer bzw. Vermögensabgabe. Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, das Ehegattensplitting zu reformieren und in die Förderung von Leistungen für Familien zu integrieren. Schleswig-Holstein wird sich zügig für eine Abschaffung der Ermäßigung für Hotels bei der Mehrwertsteuer einsetzen und sich in weiteren Schritten für eine deutliche Reduzierung der Ausnahmetatbestände insgesamt einsetzen. Schleswig-Holstein wird sich gegenüber der Bundesregierung und im Dialog mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, die aus dem Auslaufen des Solidarpakts II frei werdenden Mittel in einen Bildungs-Soli und einen Altschulden-Tilgungsfonds für Länder und Kommunen einzubringen.

Weitere Bundesratsinitiativen werden ergriffen, um die Grundsteuer zu reformieren. Mit Deutschlandbonds sollen die Refinanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern erweitert werden.

Wir streben an, im Rahmen einer Föderalismuskommission III eine Neukonzeption des Länderfinanzausgleichs, eine gemeinsame Altschuldenregelung für Länder und Kommunen sowie einen Hochschullastenausgleich zu vereinbaren und werden hierfür ein Konzept entwickeln.

Die Steuerverwaltung wird in struktureller, technischer und personeller Hinsicht so ausgerichtet, dass sie ihrer Rolle als tragende Einnahmeverwaltung des Landes im Wandel der nächsten Jahre gerecht werden kann. Qualifiziertes und motiviertes Personal sind ebenso wichtig wie eine neu zu organisierende ämterübergreifende Zusammenarbeit, um die personellen Ressourcen noch besser nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen zu können. Um das Steuerrecht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch für die Steuerverwaltung wieder besser beherrschbar zu machen, werden wir uns in Berlin nachhaltig für weitere Vereinfachungen des Steuerrechts einsetzen. Auf mittlere Sicht werden wir uns im Rahmen der Föderalismuskommission III dafür einsetzen, nach der Standardisierung der IT auf Bundesebene (Verfahren KONSENS) auch den Steuervollzug zu vereinheitlichen; hier ist die Bundessteuerverwaltung eine Alternative.

Bildung, Kultur & Minderheiten

Bildung

Gute Bildung von Anfang an ist die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und soziale Stabilität. Nur durch Bildung erreichen wir, dass unsere Kinder gleiche Chancen im Leben haben, egal wo und von wem sie geboren werden. Und durch Bildung ermöglichen wir, dass sie als Erwachsene ein auskömmliches, selbstbestimmtes Leben führen können. Bildung ist auch das Fundament für unsere Gesellschaft und die Zukunft der Unternehmen im Land.

Unser Ziel ist Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen jedem Kind unabhängig von seiner sozialen Herkunft einen qualifizierten Schulabschluss ermöglichen und Jugendlichen den Weg zu einem Berufs- oder Hochschulabschluss ebnen. Dafür halten wir ein längeres gemeinsames Lernen, wie es an Grund- und Gemeinschaftsschulen möglich ist, für einen guten Weg. Alle Schleswig-Holstei­nerinnen und Schleswig-Holsteiner sollen sich den eigenen Fähigkeiten entspre­chend aus-, fort- und weiterbilden können, damit sie eine realistische Chance auf einem Arbeitsmarkt haben, der immer größere Anforderungen an die Qualität der schulischen und beruflichen Ausbildung stellt. Wir wollen deshalb die knappen öffentlichen Mittel vor allem in die Bildung investieren und Schleswig-Holstein zu einem der attraktivsten Bildungs­länder machen.

Wir werden die Kräfte und Ressourcen des Landes bündeln, um die großen Herausforde­rungen zu meistern, vor denen unsere Bildungslandschaft steht, und gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen finden. Voraussetzung hierfür ist eine ehrliche Eröffnungsbilanz, die offen legt, wie es um die Schulen und Hochschulen wirklich steht. Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass in den kommenden Jahren alle notwendigen Verbesserungen an Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen machbar sind. Wir wollen einen Umgang, in dem die Politik die Probleme vor Ort nicht schön- oder wegredet, sondern im Rahmen der Möglichkeiten nach Lösungen sucht.

Bildungspolitik im Dialog

Gerade in der Bildungspolitik soll sich unser neues Politikverständnis beweisen. Wir werden nicht gegen die Beteiligten Politik machen, sondern im Dialog mit allen. Unter dem Motto „Zukunft der Bildung – Bildung der Zukunft" setzen wir auf einen Dialog von der Kita bis zur Hochschule. Wie wir unsere Kräfte bündeln können, werden wir in einem Beteiligungsprozess klären, der alle Bildungsbereiche in den Blick nimmt. Ein entsprechendes Konzept legen wir noch 2012 vor.

Der erste Schritt unseres bildungspolitischen Dialogs wird eine „Bildungskonferenz Schule“ sein, zu der wir nach den Sommerferien Akteure aus Schule, Gesellschaft, Kommunen und Fraktionen einladen. In Verbindung mit der Novellierung der Hochschulgesetzgebung und der Ausgestaltung eines Hochschulentwicklungskonzeptes werden wir eine Hochschul­konferenz einberufen, die Empfehlungen erarbeiten soll.

Das Land kann die großen bildungspolitischen Herausforderungen nur gemeinsam mit dem Bund lösen. Wir wollen das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungs­bereich aufheben und für dauerhafte Kooperationswege in Bildung und Wissenschaft sorgen. Damit wollen wir die Leistungsfähigkeit und Qualität des Bildungswesens und der Wissen­schaft sichern und fördern. Deswegen setzen wir uns für eine Änderung des Grundgesetzes ein, die eine verlässliche Zusammenarbeit in beiden Zukunftsfeldern ermöglicht und eine neue Kooperationskultur zwischen Bund und Ländern schafft. Die großen bildungs- und wissenschaftspolitischen Herausforderungen – darunter die inklusive Bildung, der Ausbau des Ganztagsschulangebotes, die Verringerung der Schulabbrecherzahl, die Steigerung der Hochschulabsolventenzahl sowie Qualitätsverbesserungen bei Forschung und Lehre – bedeuten einen massiven Handlungs- und Investitionsbedarf. Schleswig-Holstein wird sich zusammen mit anderen Ländern dafür einsetzen, dass dabei auch im Bildungsbereich die berechtigten Anliegen der anerkannten nationalen Minderheiten Berücksichtigung finden. Die Landesregierung wird darüber hinaus eine Initiative für ein abgestimmtes Schulsystem in ganz Deutschland ergreifen, in dem sich die Rahmenbedingungen annähern und die länderübergreifende Mobilität der Schülerinnen und Schüler gesichert wird.

Frühkindliche Bildung

Die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung ist entscheidend dafür, dass die Jüngsten Chancengleichheit im Leben bekommen und ihre Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Unsere Ziele sind deshalb, die Betreuung der Kleinsten bedarfsgerecht auszubauen und eine gute Qualität zu sichern.

Wir werden trotz der knappen Mittel die Kommunen bei dem Kraftakt unterstützen, den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr zu erfüllen. Die Landesregierung wird in Abstimmung mit den Trägern und den Beschäftigten die Qualitätsstandards an den Kindertagesstätten sichern und ausbauen sowie dem Fachkräftemangel gemeinsam mit ihnen begegnen. Zusätzlich dazu werden wir eine Qualitätsoffensive starten.

Wir lehnen das Betreuungsgeld ab und wollen die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Krippen einsetzen. Darüber hinaus werden wir uns beim Bund für eine Neuauflage des Krippengipfels einsetzen. Es muss endlich nachgesteuert und die Entwicklung nach 2013 in den Blick genommen werden. Hier stehen Bund, Länder und Kommunen weiterhin in gemeinsamer Verantwortung, um das vereinbarte Ziel bedarfs­gerecht und zügig umzusetzen.

Die gesetzliche Regelung zur Sozialstaffel von Elternbeiträgen werden wir ändern. Künftig wird das soziale Existenzminimum unangetastet bleiben. Familien, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen, werden wir beitragsfrei stellen. Wir werden das Kindertagesstättengesetz umgehend ändern, damit diese Regelung spätestens zum Kita-Jahr 2013/14 in Kraft treten kann. Wir werden darüber hinaus prüfen, welche Schritte landes­weit möglich sind, um Kinder aus Familien mit geringem Einkommen zu berücksichtigen.

Wir lehnen Kita-Gebühren im Grundsatz ab und verfolgen das langfristige Ziel, dass der Besuch des Kindergartens für die Familien kostenlos ist. Dieses soll schrittweise, beginnend mit dem letzten Kindergartenjahr, angestrebt werden. Eine Entscheidung über eine solche strukturelle Mehrausgabe kann nur erfolgen, wenn sich die Haushaltslage verbessert und die Koalitionspartner über eine Gegenfinanzierung mit Hilfe von strukturellen Mehreinnahmen oder strukturellen Minderausgaben einig sind. Priorität in dieser Legislatur haben der Ausbau der U3-Betreuung und die Kita-Qualität.

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