B1: Für den Erhalt der freien Schulwahl- kein „Nadelöhr“ beim Übergang auf weiterführende Schulen (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an mehreren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraussehbaren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen. | Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an mehreren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraussehbaren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen. | ||
Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:26 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: B1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) und Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD Schleswig-Holstein befürwortet grundsätzlich die freie Schulwahl und setzt sich gegen alle Formen ihrer Einschränkung ein. Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, für eine Festschreibung der freien Schulwahl im schleswig-holsteinischen Schulgesetz zu sorgen. Die SPD-Mandatsträger in den Kreisen und Kommunen werden aufgefordert, sich in ihrem Bereich für den Erhalt der freien Schulwahl – bzw. für Strukturen, welche SchülerInnen hinsichtlich des angestrebten Abschlusses nicht einschränken – einzusetzen.
Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an mehreren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraussehbaren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen.