B6: Übernahme der Personalkosten von sozialpädagogischen Kräften für alle staatlich anerkannten Schulen im Land (2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Personalkosten für die sozialpädagogischen Kräfte im Rahmen des regulären Schulbetriebs für alle staatlich anerkannten Schulen im Land. |
Aktuelle Version vom 26. April 2013, 09:58 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: B6 |
Antragsteller: Ortsverein Meldorf
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Beschluss: Überwiesen an Programmkommission |
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Personalkosten für die sozialpädagogischen Kräfte im Rahmen des regulären Schulbetriebs für alle staatlich anerkannten Schulen im Land.