E5: Gentechnikgesetz (1993)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1993 |
Bezeichnung: E5 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
Beschluss: Angenommen |
Der ordentliche Landesparteitag der SPD in Schleswig-Holstein erwartet von der SPD-Bundestagsfraktion, daß sie bei der Beratung und Beschlußfassung zur beabsichtigten Novelle des nationalen Gentechnikgesetzes (vom 20. Juni 1990) die nachfolgenden Positionen des Bundesparteitages von 1991 weiterhin engagiert vertritt:
Gentechnik-Gesetz
- Der Bundesparteitag kritisiert den Inhalt des Gentechnikgesetzes als völlig unzureichend und lehnt es inhaltlich aus der Verantwortung für die Gesundheit von Lebewesen und Umwelt ab.
- Der Bundesparteitag erwartet ein Gesetz, das
- wirtschaftliche Interessen hinter die von Umweltschutz und Gesundheit stellt,
- öffentliche Transparenz sicherstellt,
- bestehende Schutzgesetze (z. B. BImSch) nicht abschwächt oder aufhebt,
- Gefährdungshaftung und Beweislastumkehr beinhaltet und
- vor Verabschiedung in öffentlicher Diskussion behandelt wird.
- Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) muß durch eine pluralistische und unabhängige Kommission ersetzt werden.
- Die Empfehlungen dieser Kommission müssen transparent sein.
- Alle gentechnisch möglichen Verfahren müssen durch ein solches Gesetz erfaßt werden.
- Dieses Gesetz soll folgende Bereiche umfassen:
- a. Forschung
- b. Produktion in sogenannten geschlossenen Systemen
- c. Freisetzung (gewollt und/oder ungewollt)
- Der Bundesparteitag fordert ein Moratorium von 5 Jahren für die Freisetzung genmanipulierter Organismen. Diese Zeit muß genutzt werden für eine breite gesellschaftliche Debatte und intensive Forschung in bezug auf die Ökologie von Boden, Wasser, Luft.
- Der Bundesparteitag fordert ein Verbot der militärischen Forschung und Anwendung.