Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes (1977): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen. | Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen. |
Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 15:12 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen.