F1: Schulden abbauen - finanzielle Handlungsspielräume sichern! (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: F1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

SPD-Regierungsprogramm muss sich zu einem Altschuldenfonds für Länder und Kommunen bekennen


  1. Eine Lösung des Problems der Altschulden ist – insbesondere unter den Bedingungen der grundgesetzlichen Schuldenbremse –für (fast) alle Länder und Kommunen eine zentrale politische Frage, für viele von ihnen sogar eine Existenzfrage. Zum 31.12.2011 waren die Kernhaushalte der Länder und Stadtstaaten mit rund 533 Mrd. Euro, ihre Extrahaushalte mit rund 82 Mrd. Euro verschuldet. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände belief sich auf rund 130 Mrd. Euro (einschl. Zweckverbände und andere Extrahaushalte). Die jährlichen Zinsaufwendungen von Ländern und Kommunen belaufen sich auf mehr als 25 Mrd. Euro. Insbesondere den hoch verschuldeten Ländern und Kommunen lässt der Kapitaldienst kaum noch Luft für die Geschäfte der laufenden Verwaltung, geschweige denn für die notwendigen Zukunftsinvestitionen.
  2. Die SPD muss sich deshalb in ihrem Programm für die Bundestagswahlwahl 2013 zum Problem der Altschulden der Länder und Kommunen klar positionieren. Das Thema bietet die Möglichkeit, zwei überzeugende politische Botschaften, die üblicherweise in einemSpannungsverhältnis zueinander gesehen werden („Schuldenabbau“ versus „Investitionen in die Zukunft“), miteinander zu verbinden.
  3. Ausgangspunkt der Überlegungen kann das vom Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz im April 2012 vorgelegte Papier „Stabilität, Sicherheit und Handlungsfähigkeit - Strukturelle Lösung für das Problem der Altschulden der Länder“ sein. Kerngedanke des darin entwickelten Vorschlags ist folgender:
    „Im Zusammenhang mit der Diskussion um den europäischen Fiskalpakt gerät auch das Problem der Altschulden der Bundesländer verstärkt in den Blick. Die Länder werden sich im Zuge der abschließenden Umsetzung der Schuldenbremse ab 2020 nicht mehr neu verschulden. Damit wird der Markt für Länderanleihen austrocknen. Gleichzeitig laufen

der Solidarpakt II und damit die Begründung für den Solidaritätszuschlag 2019 aus. Derzeit zahlen die Bundesländer für ihre Anleihen deutlich höhere Zinsen als der Bund.
Diese Entwicklungen erfordern neue Konzepte für den Haftungsverbund von Bund und Ländern. Die Länder sollen ab 2020 verbindlich mit der Tilgung der Altschulden beginnen. Dazu werden die Altschulden der Länder in der Hand des Bundes zusammengeführt. Unter Beteiligung des Stabilitätsrates wird für jedes Land ein klarer und verbindlicher, langfristiger Zahlungsplan entwickelt, mit dem in einem angemessenen Zeitraum (z.B. 50 Jahre) die Altschulden abgebaut und getilgt werden können.
Der Bund übernimmt im Gegenzug ab 2020 die Zinszahlungen für diese Altschulden der Länder. Zur Finanzierung der Zinslasten durch den Bund wird der bisherige Solidaritätszuschlag herangezogen, der in Form einer Ergänzungsabgabe über 2019 hinaus weiter erhoben wird und dann ausschließlich dem Bund zufließt.
Kurzfristig werden „Deutschland-Anleihen“ aufgelegt, um Bund und Ländern einen gemeinsamen Zugang zum Kapitalmarkt mit optimalen Zinskonditionen zu eröffnen.“
Je nach konkreter Ausgestaltung des Modells würden die Länder nach den vorgelegten Modellrechnungen um 10-15 Mrd. Euro p.a. entlastet, bei gleichzeitigem Einstieg in die schrittweise Tilgung ihrer Altschulden. Alle Länder würden profitieren, wobei allerdings je Einwohner gerechnet die besonders hoch verschuldeten Länder in besonderem Maße entlastet würden.

  1. Der Hamburger Vorschlag konzentriert sich auf die Lösung des Problems der Altschulden der Länder ohne Einbeziehung der Kommunen. Dafür spricht zunächst, dass

eine Berücksichtigung der Kommunen das Fondsvolumen vergrößern und die staatsrechtliche Konstruktion des Altschuldenfonds komplizierter machen würde. Gleichwohl sollten die Kommunen bei einer Altschuldenregelung aus Gründen der Gleichbehandlung (von Flächenländern und Stadtstaaten) und aus Gründen der politischen Durchsetzbarkeit unbedingt berücksichtigt werden. Dies erscheint auch darstellbar, da sich die Altschulden der Kommunen auf etwa ein Viertel der Altschulden der Länder belaufen. Notwendiges Korrelat einer Berücksichtigung der Kommunen wäre allerdings, dass auch sie dann in eine verbindliche Konsolidierungsstrategie einbezogen werden müssten.