G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
   |Adressat      =  Landesvorstand und Landtagsfraktion
   |Adressat      =  Landesvorstand und Landtagsfraktion
   }}
   }}
(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes
einzusetzen:
einzusetzen:

Version vom 4. April 2013, 12:20 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: G1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand und Landtagsfraktion

(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:

  1. Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
  2. Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
  3. Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.