I06: Umsetzen des EuGH Urteil aus 2023 zur Ruhezeit in deutsches Gesetz, Reformierung des Arbeitszeit-Gesetz (ArbZG) + des Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) (2023)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023 |
Bezeichnung: I06 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Auch zur Weiterleitung an Bundesparteitag:
- das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.
- das aktuelle Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.