I1: PiAs unterstützen!!! (2019): Unterschied zwischen den Versionen
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|Antragsteller = Initiativ | |Antragsteller = Initiativ |
Aktuelle Version vom 12. April 2019, 12:47 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2019 |
Bezeichnung: I1 |
Antragsteller: Initiativ
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Beschluss: Angenommen |
Der LPT fordert und fordert alle Mitglieder des Bundesrates, sowie alle als Arbeitgeber agierenden Mandatsträger, die an Tarifverträgen beteiligt sind (VKA), auf, das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes (PsychThAusbRefG) um folgende Punkte zu ergänzen und sich für entsprechende Regelungen einzusetzen:
- Psychotherapeuten in Ausbildung, welche als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bereits ein Master/Diplom-Studium absolviert haben („Alt-PiAs“ nach bisherigem PsyThG), sollen ab sofort während ihrer praktischen Tätigkeiten an Kliniken/Instituten den sozialrechtlichen Status von Angestellten Master—oder Diplompsycholog*innen erhalten. Dazu gehören Arbeitsverträge, welche Urlaubsanspruch, tarifliche Bezahlung, Freistellungsregelungen, Entgeltzahlungen im Krankheitsfall, Voraussetzungen für die Kündigung, die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, die Dauer und eine sachliche und zeitliche Gliederung der Praktischen Tätigkeit regeln.
- Es soll eine Übergangsregelungen gefunden werden, um die Ausbildungsmöglichkeiten der derzeitigen Psychologie-Studierenden zu sichern, indem ihnen ein Wechsel in das neue Ausbildungssystem ermöglicht wird.
- Es soll eine Regelung gefunden werden, die sicherstellt, dass auch in Zukunft für Studierende, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen psychologischen Master/Diplom aufgenommen haben, durch Quereinstiege ein Übergang in das neue Ausbildungssystem ermöglicht wird.