In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft (2005): Unterschied zwischen den Versionen

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===Verwaltungsreform===
===Verwaltungsreform===
Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wollen wir eine umfassende Aufgabenkritik und –bereinigung durchführen. Staatliches Handeln soll sich zukünftig nur auf staatliche Kernaufgaben beschränken. Wir wollen einen Bürokratieabbau sowohl auf der Ebene des Bundes (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Landesebene und der kommunalen Ebene erreichen. Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Schleswig-Holstein mehrheitlich beteiligt ist, wollen wir einer Effizienz- und Effektivitätsprüfung unterziehen.
====Aufgabenkritik====
====Aufgabenkritik====
====Verwaltungsorganisation====
====Verwaltungsorganisation====
====Grundsätze und Ziele der Verwaltungsstrukturreform====
====Grundsätze und Ziele der Verwaltungsstrukturreform====
====Vorgehensweise====
====Vorgehensweise====
===Kooperationen===
===Kooperationen===
====Norddeutsche Kooperation====
====Norddeutsche Kooperation====

Version vom 18. November 2014, 13:23 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel April 2005
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel - In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft

Die Koalition aus CDU und SPD wird sich in den kommenden fünf Jahren auf die Lösung der Probleme konzentrieren, die für unser Land oberste Priorität haben. Die Koalition aus CDU und SPD hat die Chance die anstehenden großen Reformen mit klarer Mehrheit durchzusetzen.

Die Handlungsbedingungen für Landespolitik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die fortschreitende Integration Europas, der rasante Fortschritt in Technik und Naturwissenschaft, der demographische Wandel, die Erosion der öffentlichen Haushalte und die Reformbedürftigkeit der sozialen Sicherungssysteme bilden den engen Rahmen für die Politik des Landes.

Die folgenden fünf Aufgaben stehen im Mittelpunkt unseres Handelns:

Wirtschaft und Arbeit
Die hohe und andauernde Arbeitslosigkeit ist das größte ökonomische und gesellschaftspolitische Problem Deutschlands und Schleswig-Holsteins. Die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein hat für die Koalition aus CDU und SPD höchste Priorität. Der Erhalt und der Ausbau unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel, Freie Berufe und die Landwirtschaft gehören, ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir werden die Wirtschaftspolitik konsequent auf die Förderung von Innovation und Wachstum ausrichten. Wir werden Entscheidungen für mutige Deregulierung und Entbürokratisierung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene umsetzen und unterstützen.
Bildung
Die Zukunft unserer Gesellschaft und die Lebenschancen der Menschen hängen im Zeitalter des Wissens von nichts anderem so sehr ab wie von den Fertigkeiten und Kenntnissen der Einzelnen. Die Förderung und Ausschöpfung der Potenziale jedes Einzelnen bilden zugleich die entscheidenden Voraussetzungen für gesamtgesellschaftlichen Wohlstand unter den ökonomischen Bedingungen des 21. Jahrhunderts. Wir wollen daher in den kommenden fünf Jahren die Unterrichtsversorgung für alle Schulformen sicherstellen. Als Konsequenz aus den PISA-Studien werden wir die Qualität der Bildung weiter verbessern. Wir werden die Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen kontinuierlich ausbauen. Familie und Beruf müssen vereinbar sein
Verwaltung
Wir wollen die Verwaltung des Landes und der Kommunen grundlegend modernisieren. Das liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Die Verwaltung muss preiswerter, leistungsstärker und bürgernäher werden. Das Land wird daher alle Aufgaben auf den Prüfstand stellen, entbehrliche streichen und die anderen soweit wie möglich auf die kommunale Ebene verlagern. Wir werden die Zahl der Landesbehörden reduzieren. Wir werden die Anreize für freiwillige Kooperationen auf Kreis- und Amtsebene verstärken. Auf der Amtsebene werden wir bis zur Kommunalwahl 2008 leistungsstärkere Verwaltungsstrukturen schaffen. Für die Änderung der Verwaltungsstrukturen benötigen wir keine Gemeindegebietsreform.
Haushalt
Angesichts eines Schuldenstands von rund 20 Milliarden Euro und eines Defizits von rund 1,5 Milliarden Euro im laufenden Haushalt ist die Sanierung der Finanzen allein durch Einsparungen nicht zu erreichen. Die Basis für die Sanierung des Haushalts ist ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum in Deutschland. Das Land braucht mehr Einnahmen und muss gleichzeitig seine Ausgaben kürzen. Alles steht bei einem konsequenten Sparkurs auf dem Prüfstand. Investitionen in Arbeit und Bildung sind für die Zukunft Schleswig-Holsteins von besonderer Bedeutung. Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.
Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein wird mit seinen Nachbarn Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn Behörden zusammenlegen, Planungen abstimmen und unsere Interessen auch gemeinsam gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Wir wollen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen.

Schleswig-Holstein ist gekennzeichnet durch kulturelle Vielfalt, durch Toleranz und Weltoffenheit und durch das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind das Rückgrat eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens. Die von den Vereinen und Initiativen geleistete Arbeit ist für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft unersetzlich.

Wir wollen aus christlicher und humanistischer Verantwortung und gemäß der Verfassung Umwelt und Natur als Lebensgrundlagen und auch aufgrund ihres eigenen Wertes schützen. Deshalb wollen wir die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein bewahren und ausbauen. Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.

Für die vor uns liegenden Aufgaben brauchen wir die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte Schleswig-Holsteins. Wir wollen durch klare und verlässliche Entscheidungen den Menschen Sicherheit und Zuversicht vermitteln. Wir werden entschlossen und mit Augenmaß handeln. Wir alle wissen, dass wir nur so Freiheit, Wohlstand, soziale Sicherheit und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren können. Gemeinsam wollen wir das schaffen.

Der Handlungsrahmen für unsere Politik

Finanzen, Haushalt und Zukunftsfähigkeit

Klare Priorität für mehr Arbeit, bessere Bildung und weniger neue Schulden.

Die Finanzpolitik für Schleswig-Holstein wird Perspektiven für die Zukunft sichern und neue Gestaltungsspielräume schaffen. Derzeit reichen die Einnahmen des Landes nicht aus, um die notwendigen Ausgaben, insbesondere für Investitionen zu finanzieren. Deshalb müssen Haushaltskonsolidierung und gezielte Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeit und Bildung. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen durch Strukturreformen bei Sozialversicherung, Steuern und am Arbeitsmarkt verbessert werden, um langfristig eine ausreichende Finanzierung für öffentliche Leistungen sicherzustellen.

Mehreinnahmen bei Steuern und Minderausgaben durch Ergebnisse der Verwaltungsreformen werden für Investitionen in Wachstum für mehr Beschäftigung, die Senkung der Neuverschuldung und für mehr bessere Bildung verwendet.

Wir wollen die Arbeitslosigkeit in unserem Land wirksam senken, die Vorbelastung künftiger Generationen durch stetig steigende staatliche Verschuldung nachhaltig begrenzen und den Kindern eine Bildung und Ausbildung ermöglichen, die ihnen im weltweiten Wettbewerb alle Chancen eröffnet.

Der Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gleichzeitig sind aber bessere Rahmenbedingungen, Investitionsanreize und Investitionen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung zu steigern. „Konsolidieren“ und „Investieren“ widerspricht sich nicht. Über Konsolidieren und Investitionen wird Wachstum generiert, das sich in steigenden Einnahmen widerspiegelt und das Defizit reduziert. Diese Ziele sind nur mit geordneten Finanzen erreichbar. Daher setzt sich die Koalition die Konsolidierung des Landeshaushaltes zum Ziel. Wir wollen zunächst die Grundlagen dafür schaffen, dass bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug die Investitionen die Nettokredite überschreiten.

Dazu sind auch Einschnitte in Besitzstände notwendig. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen zusätzliche Finanzmittel frei werden. Mit einer nachhaltigen Finanzpolitik geben wir unserem Land eine Perspektive und können zugleich bei Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit sorgen.

Derzeit reichen die Nettoeinnahmen des Landes nicht aus, um die Nettoausgaben zu decken. Die zentrale finanzwirtschaftliche Aufgabenstellung ist deshalb der Abbau des strukturellen Defizits. Grundsatz ist dabei, dass das Land seine Finanzprobleme nicht zu Lasten der Kommunen löst, denn auch sie müssen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die Kommunen sind ebenfalls verpflichtet, konstruktiv zur Weiterentwicklung des partnerschaftlichen Verhältnisses beizutragen.

Wir wollen die Nettoneuverschuldung spürbar und nachhaltig reduzieren. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, sie in der laufenden Legislaturperiode zu halbieren.

Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, unseren Kindern und Enkeln ein wirtschaftlich gesundes und starkes Schleswig-Holstein zu hinterlassen.

Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen verantwortungsbewusst ausbalanciert.

Das heißt:

  • Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.
  • Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.
  • Die Rahmenbedingungen werden verbessert.

Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten

Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.
In einem Nachtrag für 2005, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis 2010 gegangen.

Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu erfolgen hat.

In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient. Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.

Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient organisierten Verwaltung orientieren.

Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.

Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.
Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in bestimmten Feldern angegangen werden.

Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.

Personalkostenbudgets sind ein geeignetes Instrument zur Personalbewirtschaftung. Sie müssen transparent gestaltet und überprüft werden. In Teilen sind sie durch übergreifende Instrumente wie Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren und Einstellungsstopps zu unterstützen.

Für die Bediensteten des Landes wird die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst geschaffen, sofern dies für das Land wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Investitionen in die Zukunft Schleswig-Holsteins

Zukunftschancen unseres Landes müssen gesichert werden. Neben allen Anstrengungen zur Konsolidierung werden wir daher mutig in die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins investieren. Die Prioritäten dieser Legislaturperiode sind deshalb die Förderung von Wachstum für Beschäftigung und mehr und bessere Bildung. Auch die Investitionen werden auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit konzentriert und in diesen Feldern optimiert Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen konsequent eingesetzt werden, um das Land in den genannten Schwerpunktbereichen fortzuentwickeln.
Durch Investitionen in die Infrastruktur und die Wissensgesellschaft wird der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein für Investoren attraktiver gestaltet.

Wir werden Hilfen für die Finanzierungsprobleme gerade kleiner Unternehmen ausbauen und die Förderinstrumente weiterentwickeln, um die erforderliche Kapitalversorgung unserer KMU zu erleichtern. Hierzu leisten die Sparkassen in der Fläche einen unverzichtbaren Beitrag.

Im Schwerpunktbereich Arbeitsplätze und Wirtschaft werden die Mittel auf Schwerpunkte konzentriert, die für das Land von zentraler Bedeutung sind und auf Anschubfinanzierungen beschränkt. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationen zu fördern und dauerhafte Subventionen abzubauen.

Die Investitionen werden durch den Einsatz moderner Finanzierungsinstrumente verstärkt. Die intensive Nutzung der Chancen für die Realisierung öffentlicher Projekte als Public Private Partnership stellt damit ein weiteres wichtiges Instrument zur Generierung von Wirtschaftswachstum dar. Entsprechende rechtliche Voraussetzungen werden wir schaffen.
Eine Stärkung der Investitionen in die Infrastruktur kann auch über die Inanspruchnahme von EU- und Bundesmitteln erfolgen. Die dem Land von Dritten zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden, sofern es die Haushaltslage zulässt in Anspruch genommen und kofinanziert, wenn damit Beschäftigung gesichert und in die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert wird.

Um die Schwerpunktbereiche Wachstum und Beschäftigung sowie Bildung und Forschung zu stärken, werden im Jahr 2005 etwa 100 Mio. € und dann jährlich 200 Mio. € in einem Schleswig-Holstein-Fonds bereitgestellt um die Konzentration der Mittel zu verdeutlichen. Der Fonds wird aus Haushaltsmitteln finanziert, die durch Haushaltsumschichtungen gewonnen werden. Der Fonds wird für mehr Investitionen und forschungs- und bildungspolitische Maßnahmen (mehr Lehrkräfte, mehr Unterricht, bessere Abschlüsse) genutzt und durch PPP ergänzt.
Mit öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) soll auch im Rahmen des Schulneubaus und der Schulbausanierung ein Investitionsschub ausgelöst werden. Innerhalb von zwei Jahren soll so der Investitionsstau aufgelöst werden. Damit kann die Wachstums- und Beschäftigungssituation zügig, unbürokratisch und deutlich verbessert werden. Mit diesem Investitionssonderprogramm sollen die Investitionen deutlich gesteigert sowie ergänzende kommunale und private Investitionen initiiert werden.

Dies gilt gleichermaßen für ein Sonderprogramm zum Bau von Ortsumgehungen, wenn durch die damit im Zusammenhang stehenden kommunalen Planungen mit wesentlichen zusätzlichen kommunalen oder privaten Investitionen zu rechnen ist (z.B. durch die Umgestaltung der Ortskerne bzw. neue Wohnbau-, Gewerbe-, Natur- und Freizeitflächen im Zuge der Umgehung).

Für den Bereich der Hochschulen gelten die zwischen Land und Hochschulen vereinbarten Regelungen des Hochschulvertrages. Mit dieser Mischung aus Planungssicherheit, Eigenverantwortung und klaren Vorgaben wird es den Hochschulen ermöglicht ihre Stärken im nationalen und internationalen Wettbewerb zu schärfen.

Rahmenbedingungen verbessern

Wir wollen den Investitionsbegriff neu fassen und die Landeshaushaltsordnung reformieren. Eine Bundesratsinitiative für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik wird ergriffen.

In Fragen der Steuerpolitik ist sich die Koalition darüber einig, auf Bundesebene daraufhin zu wirken, Ausnahmetatbestände, Finanzhilfen und Subventionen zu verringern oder ganz abzuschaffen und Mehreinnahmen zu generieren.

Bei dem notwendigen Umbau des Steuersystems werden die Kriterien Aufkommensneutralität, soziale Gerechtigkeit und Impulse für beschäftigungs- und familienfreundlichere Strukturen angelegt.

  • So setzen wir uns vor allem für eine baldige Reform der Einkommenssteuer ein. Zu unseren Zielen gehörend der Verzicht auf Ausnahmeregelungen, Vergünstigungen und steuerliche Subventionen. Ihre Beseitigung ermöglicht, die Steuersätze zu senden und das Steuerrecht einfach, transparent und gerecht zu gestalten. Dies ist zugleich Voraussetzung für die dringend notwendige Reduzierung des administrativen Aufwands für die Steuererwaltung.
  • Zu den Bereichen Familienbesteuerung (Stichworte Kindergeld, Steuerklasse V) und der Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten) werden Initiativen geprüft.
  • Der Subventionsabbau auf Bundesebene wird konsequent mitgetragen, solange er regional und branchenbezogen fair erfolgt.
  • Zur Erbschaftsteuer sollen neue Verhandlungen mit Bund und Ländern aufgenommen werden. Die Erbschaftssteuer ist so auszugestalten, dass der Betriebsübergang von einer Generation auf die nächste nicht behindert wird.
  • Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.

Es werden Initiativen zur stärkeren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ergriffen. Auf Landesebene wollen wir Strukturreformen in der Steuerverwaltung nutzen, um Steuerfahndung und Betriebsprüfungen zu intensivieren.

Das Land Schleswig-Holstein wird sich weiterhin um eine Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung bemühen und mögliche weitere Verhandlungen aktiv mitgestalten. Ziel ist es, die Zuständigkeiten zu entflechten und die Finanzströme daran auszurichten. Schleswig-Holstein wird sich in diesem Zusammenhang massiv für eine Stärkung des föderalen Prinzips einsetzen und die klare Trennung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung, zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben. Eine Neubestimmung der Aufgaben und der Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern darf nicht zu einer finanziellen Belastung der Länder führen. Zu den rechtlichen Regelungen zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen wird eine Bundesratsinitiative ergriffen, die den Einsatz privaten Kapitals an Stelle der sonst fälligen Landesmittel ermöglicht.

Sonstiges

Die Verfassungsklage der CDU-Fraktion wird zurückgezogen.

Verwaltungsreform

Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wollen wir eine umfassende Aufgabenkritik und –bereinigung durchführen. Staatliches Handeln soll sich zukünftig nur auf staatliche Kernaufgaben beschränken. Wir wollen einen Bürokratieabbau sowohl auf der Ebene des Bundes (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Landesebene und der kommunalen Ebene erreichen. Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Schleswig-Holstein mehrheitlich beteiligt ist, wollen wir einer Effizienz- und Effektivitätsprüfung unterziehen.

Aufgabenkritik

Verwaltungsorganisation

Grundsätze und Ziele der Verwaltungsstrukturreform

Vorgehensweise

Kooperationen

Norddeutsche Kooperation

Nord- und Ostseekooperation

Europapolitik

Minderheiten

Arbeit, Wirtschaftskraft und Ausbau der Infrastruktur

Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk

Aktive Wirtschaftsförderung

Technologiepolitik

Arbeit und Ausbildungsplätze

Verkehrsinfrastruktur

Straßenverkehr

Schienenverkehr

Wasserstraßen und Häfen

Luftverkehr und Flughäfen

Tourismus

Energiepolitik

Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kindertagesstätten und vorschulische Förderung

Schulentwicklung, Unterrichtsversorgung und Schulqualität

Schulentwicklung

Unterrichtsversorgung

Weiterentwicklung der Schulen und des Schulwesens

Gegliederte Schulen

Gemeinschaftsschule

Qualitätssicherung, Ergebnis- und Förderorientierung

Eigenverantwortung der Schulen stärken

Ausbau der Verlässlichen Grundschule und der Offenen Ganztagsschulen

Dänisches Schulwesen und Schulen in freier Trägerschaft

Berufliche Bildung

Verbesserung der Kooperation Schule/Wirtschaft und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit

Duale Ausbildung und Berufsschulen

Hochschule und Wissenschaft

Studiengebühren

Eigenverantwortung und Modernisierung der Hochschulen

Neue Qualität in der Lehre

Lehrerbildung

Wissenschafts- und Forschungsprofil Schleswig-Holsteins

Universitäre Spitzenmedizin im Norden

Kultur und Weiterbildung

Kultur

Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Bürgergesellschaft und Ehrenamt

Beauftragte

Menschen mit Behinderungen

Pflegebedürftige Menschen

Gesundheit

Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft

Gesundheitsland Schleswig-Holstein

Umsetzung der Instrumente des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes

Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

Kindergesundheit

Stärkung der Kompetenzen und Rechte von Patientinnen und Patienten

Prävention ausbauen – Krankheit vermeiden

Drogenpolitik

Psychiatrische Versorgung

Verbraucherschutz

Jugend-, Familien-, Frauen- und Seniorenpolitik

Familien

Gleichstellung von Frauen und Männern

Kinder- und Jugendpolitik

Senioren- und Generationenpolitik

Innere Sicherheit, Justiz, Kommunales und Medien

Innere Sicherheit

Landespolizei

Rechtliche Rahmenbedingungen

Küstenwache und Verfassungsschutz

Justizpolitik

Landesverfassung

Gerichtsbarkeit

Sanktionsrecht, Strafverfolgung und -vollzug

Ausländer- und Asylpolitik

Kommunalverfassung, Kommunalfinanzen und Sparkassen

Sparkassen

Sport

Feuerwehrangelegenheiten

Landesplanung und Städtebau

Medienpolitik

NDR-Staatsvertrag

Rundfunkstaatsvertrag

Landesrundfunkgesetz

Landesmedienanstalt

Medienwirtschaft/Medienförderung

Medienbildung/Medienausbildung

Ländliche Räume und Agrarpolitik, Umwelt - und Naturschutz

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die Ländlichen Räume

Landwirtschaft

Fischerei

Küstenschutz, Meeresschutz und Hochwasserschutz

Klimaschutz, Natur- und Umweltschutz

Naturschutz und Bürgerbeteiligung

Jagd

Nationalpark Wattenmeer

Forst- und Waldwirtschaft

Tierschutz

Wasser

Boden, Abfall, Luft, Lärm

Bürokratieabbau und Deregulierung

Allgemeine Vereinbarung

Bundesratsklausel

Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Koalitionsausschuss

Sicherung von Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die 16. Wahlperiode von 2005 – 2010