K1: Mehrheit für soziale Gerechtigkeit - Resolution des SPD-Landesparteitags am 13. November 1993 in Kiel (1993): Unterschied zwischen den Versionen

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Auch die Landesregierung kommt nicht umhin, die ständig steigende Mehrbelastung durch die Bonner Finanzpolitik zu einem Teil an die Gemeinden und Städte weiterzugeben. Diese schmerzlichen Maßnahmen sind notwendig, solange es in Bonn keine Bundesregierung gibt, die eine sozial gerechte und kommunalfreundliche Politik betreibt.
Auch die Landesregierung kommt nicht umhin, die ständig steigende Mehrbelastung durch die Bonner Finanzpolitik zu einem Teil an die Gemeinden und Städte weiterzugeben. Diese schmerzlichen Maßnahmen sind notwendig, solange es in Bonn keine Bundesregierung gibt, die eine sozial gerechte und kommunalfreundliche Politik betreibt.


Anstrengungen der Gemeinden und Städte können nicht ersetzen, was die Bonner Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik versäumt. Aber: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein steigern und neue Arbeitsplätze schaffen, indem
Anstrengungen der Gemeinden und Städte können nicht ersetzen, was die Bonner Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik versäumt. Aber: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein steigern und neue Arbeitsplätze schaffen, indem
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* wir eine ressourcenschonende Abfallpolitik organisieren;
* wir eine ressourcenschonende Abfallpolitik organisieren;
* wir eine abgestimmte Landesplanung vornehmen, die die Entwicklungsgrundsätze des Landes und der Region konkretisiert.
* wir eine abgestimmte Landesplanung vornehmen, die die Entwicklungsgrundsätze des Landes und der Region konkretisiert.
Mit dem Entwurf der Landesbauordnung hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung getan. Auch andere Regelungen müssen daraufhin Überprüft werden, wie unnötige bürokratische Hindernisse abgebaut werden können.
Kommunale Beschäftigungspolitik muß künftig stärker mit der Strukturpolitik verknüpft werden. Die Gründung von Beschäftigungsgesellschaften und die Verstetigung von Projekten des zweiten Arbeitsmarktes sind geeignete Instrumente, um von Arbeitslosigkeit Betroffene wieder in Arbeit zu bringen.
Dazu müssen die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen durch Erweiterung der Möglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes geschaffen werden.
Originäres beschäftigungspolitisches Instrument der Kommunen ist die Beschäftigung nach § 19 BSHG. Wir fordern die Kommunen auf, dieses Instrument mit tariflicher Ausgestaltung auszubauen und damit Beschäftigung statt Sozialhilfe zu finanzieren.
Eine Zwangsverpflichtung von Sozialhilfeempfängern zu sog. gemeinnütziger Arbeit lehnen wir ab.

Version vom 20. August 2013, 16:36 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1993
Bezeichnung: K1
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Die kommunale Selbstverwaltung sichern

Eine aktive kommunale Demokratie durch das ehrenamtliche Engagement Tausender von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und die öffentlichen Dienstleistungen in unseren Gemeinden und Städten haben die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nach 1945 maßgeblich verbessert.

Immer deutlicher werden in den letzten Jahren die unsozialen Auswirkungen des Versagens der Bundesregierung für Städte und Gemeinden und für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung wälzt die Folgen einer gescheiterten Finanzpolitik, einer unsolidarischen Sozialpolitik und einer verfehlten Wirtschaftspolitik auf die Länder und Kommunen ab .Die Ausgaben für Sozialhilfe steigen infolge dieser Politik. Gleichzeitig werden die Mittel zur Schaffung von Wohnungen und Arbeitsplätzen von der Bundesregierung gekürzt.

Damit verschärft die Bundesregierung die Armut in unserer Gesellschaft und überläßt die Opfer sich selbst und den Gemeinden und Städten.

Die von ihr betriebene systematische Auszehrung der kommunalen Finanzen gefährdet den Bestand der kommunalen Selbstverwaltung und der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in unseren Gemeinden und Städten.

Sozialdemokratische Landespolitik in Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren ein solides Fundament gelegt, auf dem gemeinsame Erfolge zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wohnungen und Kindergärten erzielt worden sind. Eine abgestimmte Regional- und Strukturpolitik hat die Entwicklungspotentiale unseres Landes gestärkt. Dies alles ist erfolgt im Zeichen knapper finanzieller Mittel des Landes und der Kommunen.

Auch die Landesregierung kommt nicht umhin, die ständig steigende Mehrbelastung durch die Bonner Finanzpolitik zu einem Teil an die Gemeinden und Städte weiterzugeben. Diese schmerzlichen Maßnahmen sind notwendig, solange es in Bonn keine Bundesregierung gibt, die eine sozial gerechte und kommunalfreundliche Politik betreibt.


Anstrengungen der Gemeinden und Städte können nicht ersetzen, was die Bonner Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik versäumt. Aber: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein steigern und neue Arbeitsplätze schaffen, indem

  • wir zu einer engen Abstimmung von kommunalen Strukturentscheidungen mit allen am Wirtschaftsleben Beteiligten kommen;
  • wir dort, wo erforderlich, eine schnelle Befriedigung des Flächenbedarfs der Wirtschaft sicherstellen;
  • wir Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen;
  • wir eine zukunftssichere, rationelle und umweltschonende Energieversorgung sicherstellen;
  • wir eine ressourcenschonende Abfallpolitik organisieren;
  • wir eine abgestimmte Landesplanung vornehmen, die die Entwicklungsgrundsätze des Landes und der Region konkretisiert.

Mit dem Entwurf der Landesbauordnung hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung getan. Auch andere Regelungen müssen daraufhin Überprüft werden, wie unnötige bürokratische Hindernisse abgebaut werden können.

Kommunale Beschäftigungspolitik muß künftig stärker mit der Strukturpolitik verknüpft werden. Die Gründung von Beschäftigungsgesellschaften und die Verstetigung von Projekten des zweiten Arbeitsmarktes sind geeignete Instrumente, um von Arbeitslosigkeit Betroffene wieder in Arbeit zu bringen.

Dazu müssen die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen durch Erweiterung der Möglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes geschaffen werden.

Originäres beschäftigungspolitisches Instrument der Kommunen ist die Beschäftigung nach § 19 BSHG. Wir fordern die Kommunen auf, dieses Instrument mit tariflicher Ausgestaltung auszubauen und damit Beschäftigung statt Sozialhilfe zu finanzieren.

Eine Zwangsverpflichtung von Sozialhilfeempfängern zu sog. gemeinnütziger Arbeit lehnen wir ab.