Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein (1996): Unterschied zwischen den Versionen

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===Berufliche Bildung===
===Berufliche Bildung===
Die Landesregierung wird der beruflichen Bildung unverändert einen hohen Stellenwert einräumen. Investitionen in Ausbildung und Qualifizierung sind Zukunftsinvestitionen, die vor dem Hintergrund des wirtschaftlich-technischen Strukturwandels noch an Bedeutung gewinnen.
Die Modellprojekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Ausbildungsbetreuung junger Menschen, zum Weiterbildungsmakler für kleinere und mittlere Unternehmen, zum Ausbau von Weiterbildungsverbünden, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch "Qualifizieren statt Entlassen” und zum ”Selbstlernzentrum Multimedia" werden fortgesetzt.
Die Landesregierung wird neue Akzente in der beruflichen Bildung setzen:
* Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung soll weiter vorangebracht werden.
* Mit einer Initiative zur Lernortkooperation wollen wir ausbildenden Betrieben helfen, die 480-Jahresstunden Berufsschulunterricht mit ihren betrieblichen Bedürfnissen abzustimmen.
* Die berufliche Weiterbildung ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst. Die Landesregierung wird dessen unbenommen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau einer unternehmensnahen Weiterbildungsinfrastruktur unterstützen.
* Die gleichberechtigte Einbeziehung von Jugendlichen aus Einwandererfamilien in die Berufsausbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration in unserer Gesellschaft und soll besonders
beachtet werden.
* Im Verbund mit entsprechenden Akteurinnen und Akteuren wird die Landesregierung daran arbeiten, das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen vor allem im Hinblick auf zukunftsorientierte Berufe in den neuen Technologien zu erweitern.
* Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Berufsfelder für lernschwache Jugendliche in
ausreichender Zahl erhalten bleiben.
Durch eine konzertierte Aktion von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik ist es 1995 gelungen, 2,2 % mehr Ausbildungsverhältnisse im dualen System in Schleswig-Holstein als 1994 und damit ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Damit lag Schleswig-Holstein deutlich über dem Durchschnitt aller westdeutschen Länder. Die absehbare Entwicklung erfordert weitere Anstrengungen. Die Landesregierung wird daher noch im Juni 1996 eine 2. Ausbildungskonferenz veranstalten.
Generell hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die duale Berufsbildung gestärkt und in die Lage versetzt wird, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sollten sich die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt weiter verschärfen, werden wir uns im Bundesrat für eine Regelung einsetzen, die die Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichten, ein finanzielles Ausgleichssystem zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Unternehmen einzuführen. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt eine Überprüfung und nötigenfalls eine weitergehende gesetzliche Regelung. Ein steuerliches Anreizsystem für die Betriebe, die über Bedarf ausbilden, wird geprüft.
===Tourismus===
===Tourismus===
===Konversion===
===Konversion===

Version vom 9. Dezember 2014, 17:58 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1996
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel

Schleswig-Holstein steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, die nur mit einer engagierten Reformpolitik erfolgreich gemeistert werden können. Diese Reformpolitik wird in den kommenden vier Jahren gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestaltet. Beide Parteien setzen aus ihrer unterschiedlichen Erfahrung auf Erneuerung und wahren zugleich ihre jeweilige Identität. Sie knüpfen in vielem an das an, was in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden ist.

Unsere gemeinsamen Ziele sind:

  • die Wirtschaftskraft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen
  • den ökologischen Umbau vorantreiben und die ländlichen Räume stärken
  • eine nachhaltige Infrastruktur schaffen und die Verwaltung reformieren
  • die Gleichstellung der Frauen vorantreiben
  • eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung sichern - Kultur und Sport pflegen
  • den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen
  • die innere Sicherheit gewährleisten und die soziale Demokratie stärken
  • die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes aufrechterhalten.

Die Hauptaufgabe der Landespolitik bleibt auch in den kommenden Jahren, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Mit ihrer Koalitionsvereinbarung haben die Koalitionsparteien das Fundament für eine stabile und verlässliche Regierungsmehrheit in den nächsten vier Jahren gelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einer sozial- ökologischen Reformpolitik deutlich machen, dass auch unter schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen eine humane und an den Interessen der Menschen orientierte Politik möglich ist. Die Bewahrung der Würde des einzelnen in einer solidarischen Gemeinschaft und die Sicherung der ökologischen Grundlagen unserer Zivilisation sind die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird sich dieser Herausforderung stellen.

Die Wirtschaftskraft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen

Wirtschaftspolitik

Das Leitbild der gemeinsamen Wirtschaftspolitik ist die nachhaltige Entwicklung unserer Wirtschaft und Lebensgrundlagen, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu gewährleisten. Dazu wollen wir:

  • eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zur Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Lande betreiben;
  • vorrangig private Investitionen stimulieren;
  • die ökologische Umgestaltung hin zu umweltfreundlichen Produktionsweisen und Produkten fördern;
  • eine eigenständige ökologische Regionalentwicklung, regionale Wirtschaftskreisläufe und –vernetzungen unterstützen, um regionale Disparitäten auszugleichen;
  • die Wirtschaftspolitik insbesondere an den Bedürfnissen der Regionen und der kleinen und mittleren Betriebe orientieren;
  • die Technologieförderung und den Technologietransfer insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen verbessern,
  • eine moderne, umweltverträgliche und effiziente Infrastruktur gestalten;
  • auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe der Frauen an der Erwerbsarbeit und bei der Gestaltung der Wirtschaft voranschreiten;
  • die regionale und betriebliche Konversion im Lande fördern;
  • die am Dialog mit der Wirtschaft orientierte Politik fortsetzen;
  • die dienstleistungsorientierte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung voranbringen;
  • das Steuer- und Abgabensystem ökologisieren.

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

  1. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Bekämpfung vorhandener Arbeitslosigkeit bleiben der Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Das Konzept aktiver Arbeitsmarktpolitik verbindet sozialintegrative Ansätze mit wirtschaftsnaher Beschäftigungsförderung. In diesem Rahmen werden die „Kieler Runde“ und die „Regionale Aktion“ Arbeit für Schleswig-Holstein“ als wichtige Foren für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Schleswig-Holstein fortgeführt.
  2. Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Investitionszuschüsse sind an die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, messbar im Sinne eines „Gütesiegels Beschäftigungswirksamkeit” für öffentliche Förderprogramme, zu koppeln. Hierzu wird ein Raster für Qualitätsstandards entwickelt.
  3. Die aktive Arbeitsmarktpolitik der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung wird sich an besonders benachteiligte Zielgruppen wie Jugendliche, Frauen, Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige SozialhiIfeempfängerInnen und Sozialhilfeempfänger wenden. Frauen sind mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosenquote an beschäftigungswirksamen Programmen zu beteiligen. Eine breite Beteiligung nicht-kommunaler Träger an der Beschäftigungsförderung wird auch weiterhin sichergestellt. In Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sollen Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten und entsprechend ihrer Betroffenheit beteiligt werden. Ein besonderer Schwerpunkt bei der Auswahl von Fördermaßnahmen wird auf die jeweilige umwelt- und strukturpolitische Wirksamkeit und die ressourcenschonende Orientierung gelegt.
  4. Das Programm "Arbeit für Schleswig-Holstein" wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Planungssicherheit im Bereich der Sachkostenförderung wird vergrößert. Bei der Neuauflage von ASH sollen hinsichtlich der Strukturierung Überlegungen angestellt werden, wie die Bereiche Qualifizierung, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Integration und Intervention in den ersten Arbeitsmarkt und Förderung von Arbeitsloseninitiativen gebündelt werden können.
  5. Zur weiteren gezielten Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird ein Einstieg in die Förderung von sozialen Wirtschaftsbetrieben im Rahmen von ASH realisiert. Die Betriebe sollen Langzeitarbeitslose und Schwervermittelbare auf regulären, überwiegend unbefristeten Arbeitsplätzen in gesellschaftlich und ökonomisch sinnvollen Bereichen beschäftigen und qualifizieren. Im Vordergrund stehen dabei die Kombination mit anderen Förderungsmöglichkeiten (Arbeitsförderung, EU-Mittel, Existenzgründungsförderung, Ausgleichsabgabe etc.). Existenzgründungen im Rahmen bestehender Unternehmen sollen nicht ausgeschlossen werden und unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Die Landesregierung fördert die Entwicklung geeigneter Betriebskonzeptionen.
  6. Die aktive Arbeitsmarktpolitik muss um neue Instrumente präventiver Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden. Das gegenwärtige Instrumentarium des AFG ist völlig unzureichend. Die Landesregierung wird einen Diskussionsprozess über Möglichkeiten der Entwicklung von geeigneten neuen Dienstleistungs- und Produktionsbereichen und damit verbundene Beschäftigungs- und Qualifizierungspläne initiieren. Im Rahmen von ASH gilt es das Instrument Arbeit statt Sozialhilfe auszubauen sowie die Förderung von gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung weiterzuentwickeln.
  7. Der von der Landesregierung beschlossene Maßnahmenkatalog für ein „Bündnis für Arbeit“ wird umgesetzt. Im Rahmen dieses 11-Punkte-Programms haben die Schaffung von Beschäftigungsagenturen im privaten Dienstleistungssektor, Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit und Lohnkostenzuschüsse in ausgewählten Feldern (Arbeit und Umwelt, Arbeit und Jugend, Arbeit und Pflege, Arbeit und Ehrenamt) eine hohe Priorität. Das Programm "Arbeit Plus" wird weiterentwickelt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden aufgestockt. Die Beschäftigung erwerbsloser Menschen wird u.a. mit der Schaffung von Kindergartenplätzen, bei Flächensanierungen, im Umweltbereich und beim Wohnungsbau verknüpft werden. Beschäftigung nach § 242 s AFG soll verstärkt im Bereich präventiver Arbeit in den Jugendtreffs/Jugendzentren in den Kommunen und in dem Integrationsbereich von Jugendarbeit und Schule wirksam werden. Deshalb wird das Land die Kommunen im Umfang eines Programms von 100 Stellen / Anteilsfinanzierungen für diesen Bereich unterstützen.
  8. Die Förderung von Arbeitsloseninitiativen wird über das Jahr 1996 hinaus fortgesetzt.
  9. Die Landesregierung strebt eine stärkere Beteiligung der Beschäftigungsinitiativen an der Arbeitsmarktpolitik des Landes, u.a. durch eine Beteiligung im Aufsichtsrat von BSH an.
  10. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird eine konzertierte Aktion „Jugend und Arbeit“ ins Leben rufen und gemeinsam mit Unternehmen und Gewerkschaften nach Wegen suchen, um allen Jugendlichen eine berufliche Erstausbildung und einen Berufseinstieg nach der Ausbildung zu ermöglichen. Betriebe, die sich nicht in erforderlichem Umfang an der beruflichen Erstausbildung beteiligen sollen einen finanziellen Beitrag zu Schaffung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots leisten. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wird geprüft.
  11. Die Landesregierung setzt sich für eine Arbeitszeitpolitik ein, die Erwerbsarbeit gerechter verteilt. Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst leisten einen wichtigen beschäftigungspolitischen Beitrag. Die im Gleichstellungsgesetz verankerten Regelungen sind umzusetzen.
  12. Die Landesregierung beabsichtigt, die fachdienstliche Tätigkeit zur Integration von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung und Unterstützung von Betrieben zu verstärken.
  13. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird sich im Bundesrat für die grundsätzliche Abschaffung versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse einsetzen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dürfen durch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung nicht begründet werden. Bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind abzubauen. Künftig werden keine Aufträge mehr an Firmen vergeben, die mit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig werden. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind konsequent zu bekämpfen.
  14. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird sich im Bundesrat für eine Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch ein Arbeits- und Strukturfördergesetz einsetzen. Ziel ist es, im Rahmen regionaler Strukturpolitik, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik besser miteinander zu verzahnen und aktiver Arbeitsmarktpolitik den Vorrang vor passiven Lohnersatzleistungen einzuräumen.
  15. Wir werden die modellhafte Entwicklung innovativer Projekte von Arbeitsloseninitiativen fördern.
  16. Die Landesregierung unterstützt die landesweite Vernetzung von Beschäftigungsinitiativen.

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz vor unseriösem Wettbewerb und mangelhaften Produkten erhält wachsende Bedeutung. Wirksamer Verbraucherschutz sorgt für Produktqualität und -sicherheit. Geeignete Produktinformationen über ökologisch und ressourcensparend erzeugte Produkte sind ein wichtiger Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft.

Die Marktposition ökologischer und gesunder Nahrungsprodukte aus Schleswig-Holstein kann und muss auch zur Stärkung der Ernährungswirtschaft im Land durch Verbraucherinformationen gestärkt werden. Dazu muss Beratungsqualität und -umfang der Verbraucherzentrale Schleswig-Holsteins gesichert bleiben.

Die vorhandenen Gütesiegel in der Ernährungsindustrie sind in diesem Sinne weiter zu entwickeln. Eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch manipulierten Produkten ist anzustreben.

Zum Verbraucherschutz gehört eine qualifizierte Beratung der Kunden durch den Handel. Daher wird die Landesregierung den Verbraucherschutz in der beruflichen Ausbildung von Verkäuferinnen und Verkäufern stärker verankern.

Regionalförderung

Ein wesentlicher politischer Schwerpunkt der Landesregierung wird auch zukünftig die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den strukturschwachen ländlichen Regionen sein. Im sich zunehmend verschärfenden Standortwettbewerb haben diese Regionen wachsende Schwierigkeiten, sich mit eigenen Perspektiven zu behaupten. Zentrales Förderinstrument bleibt in enger Verknüpfung mit der EU-Regionalförderung das Regionalprogramm mit Förderschwerpunkt im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Ziel des Regionalprogramms ist die Verbesserung der regionalen Standortfaktoren, die Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und die Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale in den Programmregionen unter Berücksichtigung der ökologischen Funktion des ländlichen Raumes. Dabei wird regionalen Leitprojekten mit besonderer Strukturwirksamkeit ein Fördervorrang eingeräumt.

Geeignete Infrastrukturprojekte sollen verstärkt auch als Beschäftigungsmaßnahmen gefördert werden können. Die Regionen werden in der gemeindeübergreifenden Kooperation der Wirtschaftsförderung sowie bei der Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte und Leitbilder als zukünftige Grundlage für die Landesförderung unterstützt.

Grundprinzipien der Projektförderung im Rahmen des Regionalprogramms bleiben der Qualitätswettbewerb und die regionale Partizipation durch Beiräte und Geschäftsstellen im Auswahlverfahren. Ein Gutachten des DIW soll die Wirksamkeit der bisherigen Förderung prüfen und Vorschläge zur laufenden Evaluierung und zur Steigerung der Fördereffektivität des Regionalprogramms vorlegen. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wird die Landesregierung im ersten Halbjahr 1997 über zweckmäßige Modifikation und über die Bündelung mit weiteren EU-Förderprogrammen entscheiden. Trotz erheblicher Haushaltsprobleme hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, unter Einschluss der Kofinanzierung geeigneter Projekte der EU-Förderung (Ziel-5b-Förderung, LEADER II, INTERREG, etc.) von 1997 bis 1999 insgesamt 107,5 Mio DM Landesmittel für das Regionalprogramm bereit zu stellen.

Die Landesregierung setzt sich für den Wechsel des Leitbildes „strikte Trennung von Arbeiten, Wohnen und Freizeit“ hin zu einem Leitbild „integrierte Wohn- und Gewerbegebiete“ ein. Dadurch soll der Verkehr vermindert, die architektonische und städtebauliche Struktur verbessert und die Qualität des Arbeitsumfeldes gehoben werden.

Die künftige Genehmigung und Förderung von Gewerbegebieten wird von der Einhaltung ökologischer, städtebaulicher und verkehrspolitischer Standards abhängig gemacht. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Reaktivierung von brachfallenden Flächen vor Neuausweisung.
  • Qualifizierte Durchgrünung, Erhaltung vorhandener Landschafts- und Vegetationsstrukturen.
  • Ökologisches Bauen (Wasser, Energie und Flächen sparen, Materialien, Entsorgung usw.).
  • Gestalterisch anspruchsvolle Gestaltung im Hinblick auf Gebäude, Erschließung und Freifläche.
  • Verkehrliche Erschließung durch den ÖPNV, Entwicklung eines Rad- und Fußwegenetzes im Gebiet, Regelung des Gütertransportes.

Mittelstandsförderung und Existenzgründungsoffensive

Mittelstand und Handwerk prägen die Wirtschaft Schleswig-Holsteins. Wirtschaftspolitik in Schleswig-Holstein muss deshalb vor allem darauf ausgerichtet sein, durch verbesserte Rahmenbedingungen und den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk zu stärken und sie im Anpassungsprozess an den immer schnelleren Wandel von Technologien und Märkten zu unterstützen. Dazu gehören die Bereitstellung von Risikokapital für innovative Unternehmensgründungen, aber auch Beratungs- und Finanzierungshilfen für junge Unternehmen und Unternehmen in vorübergehenden Notlagen.

Bei der Neuauflage und Weiterentwicklung von Programmen zur Wirtschafts- und Regionalförderung soll die Umwelterheblichkeit geprüft werden.

Außerdem sollen Anreize und Auflagen für frauenfördernde Maßnahmen erarbeitet werden.

Das bestehende Förderinstrumentarium von Beratung, Bereitstellung von Darlehen und Bürgschaften bis hin zu stillen Beteiligungen an jungen Unternehmen hat sich bewährt.

Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung und wird Vorschläge zur weiteren Bündelung und stärkeren Transparenz der Förderprogramme und Beratungseinrichtungen für Mittelstand und Handwerk vorlegen.

In einem "Haus der Wirtschaft" sollen entsprechend dem Vorschlag der Kieler Runde die verschiedenen Institutionen der Wirtschafts- und Technologieförderung unter einem Dach stärker inhaltlich verzahnt und die angebotenen Leistungen optimiert werden, ohne dabei die dezentrale Beratung im Land in Frage zu stellen.

Ein "Innovationsassistenten-Programm” soll die technische und wirtschaftliche Innovationsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk verbessern und gleichzeitig der Abwanderung qualifizierter Hochschulabgänger aus Schleswig-Holstein entgegenwirken. Es soll auch den Einsatz von Umweltberatern zur Durchführung des Ökoaudit fördern. Das Programm soll als frauenfördernde Komponente einen erhöhten Zuschuss bei der Einstellung von Frauen vorsehen.

Die Koalition wird Mittelstand und Handwerk in Schleswig-Holstein durch eine Existenzgründungsoffensive nachhaltig stärken. Elemente dieser Offensive sollen u. a. sein:

  • Die Vermittlung wirtschaftlicher Selbständigkeit als Lebensperspektive im Rahmen der allgemeinen und Fachausbildung;
  • die Verbesserung von Informationen über Chancen und Risiken der Selbständigkeit; Durchführung von Informationsveranstaltungen und Qualifikationsseminaren;
  • die Verstärkung allgemeiner Erstberatungen von potentiellen Existenzgründern und die Verbesserung der begleitenden Beratung durch "Senioradvisers" oder "Firmenpaten"; die gesonderte Existenzgründungsberatung für Frauen bei der Investitionsbank wird ausgeweitet und im Haushalt mit 250 TDM jährlich versehen;
  • die Förderung von Gewerbe- und Existenzgründerzentren insbesondere in den strukturschwachen und ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins;
  • ein spezifisch auf Frauen - insbesondere auch auf Frauen, die nach einer Erziehungspause wieder erwerbstätig werden wollen - zugeschnittenes Existenzgründerinnenprogramm in Höhe von jährlich 1 Mio DM; die Erfahrungen mit dem entsprechenden Programm aus Niedersachsen werden dabei berücksichtigt;
  • Bereitstellung von Kredit- und Kapitalmitteln für kleine qualifizierte Unternehmensgründungen und insbesondere von Risikokapital für innovative Wagnisbeteiligungen
  • die Einführung einer ”Meisterprämie” zur gezielten Förderung von Existenzgründungen in strukturpolitisch wichtigen Bereichen des Handwerks im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der extrem geringe Anteil der Frauen bei den Meisterabschlüssen soll gehoben werden. Dazu werden zunächst die Erfahrungen mit dem Meister-Bafög abgewartet. Sollte bis 1998 keine befriedigende Verbesserung eintreten, wird das Land zusätzlich eigene Maßnahmen ergreifen.

Die Landesregierung hält am Ladenschlussgesetz fest, befürwortet aber großzügige Ausnahmeregelungen für Geschäfte zur Versorgung des unmittelbaren Bedarfs in Wohnsiedlungen und Dörfern. Dabei soll die Vergabe von Ausnahmeregelungen an den Verkauf durch die Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern geknüpft werden.

Außenwirtschaftspolitik

Die Landesregierung wird in ihrer Außenwirtschaftspolitik folgende Akzente setzen:

  • Optimierung der Beratungsleistungen über die Möglichkeiten von Bundes- und EU-Förderprogrammen.
  • Öffnung vorhandener Finanzierungsinstrumente (Bürgschaften, Darlehen) für außenwirtschaftliche Ziele. -
  • Stärkung der außenwirtschaftspolitischen Kooperation in Norddeutschland.
  • Förderung von Kooperationsprojekten schleswig-holsteinischer Unternehmen auf ausländischen Märkten.
  • Messeförderung (Gemeinschaftsstände) insbesondere in den Bereichen Medizin-, Umwelt-, Energie- und Meerestechnik.
  • Initiative der Landesregierung für ein Modell "Unternehmen hilft Unternehmen”. Schleswig-holsteinische Unternehmensrepräsentanzen im Ausland sollten von Marktneulingen genutzt werden können.
  • Akquisition ausländischer Direktinvestitionen durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundes— und EU-Ebene dafür ein, dass in internationalen Handelsverträgen Regelungen gegen Wettbewerbsverzerrungen insbesondere durch Sozial- und Umweltdumping getroffen werden, die aber nicht dazu dienen sollen, wirtschaftlich schwächere Konkurrenten vom Inlandsmarkt fernzuhalten.

Die Landesregierung wird die notwendige Sensibilität wahren und sich dafür einsetzen, dass demokratische Strukturen gestärkt und die Einhaltung von Menschenrechten befördert werden.

Auftragsvergabe und Beschaffungswesen

Die Beschaffungspolitik und die Auftragsvergabe des Landes werden auf der Grundlage der geltenden Rechtslage nach sozialen, ökologischen und frauenfördernden Gesichtspunkten weiterentwickelt. Dabei soll bei der konkreten Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass es nicht zur Benachteiligung für kleine Betriebe kommt. Die Betriebe erklären jeweils durch einfaches Ankreuzen, welche Kriterien sie erfüllen. Die Kriterien müssen auch von Subunternehmern erfüllt werden.

Bei der Auftragsvergabe an Betriebe ist vertraglich zu regeln, dass Tariflöhne gezahlt werden, keine geringfügigen nicht sozialversicherten Arbeitsverhältnisse unterhalten werden und dass sie frauenfördernde Maßnahmen ergreifen. (Ein entsprechender Maßnahmenkatalog wird erstellt.)

Darüber hinaus werden Betriebe durch prozentuale Abschläge auf das Angebot bevorteilt,

  • wenn sie durch ökologische Produktionsweisen, Verwendung ökologischer Materialien und ökologische Produkte auszeichnen. Für die Bewertung kann die Umwelterklärung des Ökoaudit herangezogen werden.
  • wenn sie soziale Kriterien erfüllen (Betriebsrat, Ausbildungsquote, Schwerbehindertenquote, Regelung zum Abbummeln von Überstunden).

Ein entsprechendes Konzept soll schrittweise entwickelt und eingesetzt und nach gegebener Zeit auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Einzelheiten müssen in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen und europäischen Regelungen gebracht und ggfs. angepasst werden.

Dienstleistungsorientierte Verwaltung für die Wirtschaft

Die Koalitionspartner sind sich einig über ein Reformprojekt "Effiziente und dienstleistungsorientierte Verwaltung". Damit können beschäftigungswirksame Investitionen gerade in mittelständischen Unternehmen erleichtert und beschleunigt werden. Die Landesregierung wird dazu beitragen, die Bürokratiekosten der Unternehmen deutlich zu senken. Dazu werden alle Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und -abläufe sowie Förderrichtlinien konsequent auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist zu gewährleisten, dass bestehende ökologische Standards zumindest erhalten bleiben. Die Eigeninitiative und -verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung soll gestärkt werden. Die neue Landesregierung wird dieses Reformprojekt gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftsförderungsgesellschaften vorantreiben und damit den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärken.

Ökologische Gesamtrechnung

Es wird eine ökologische Gesamtrechnung vom Statistischen Landesamt erstellt. Die Ergebnisse werden in den Jahreswirtschaftsbericht einbezogen.

Technologieförderung

Die Koalition will die technologische Kompetenz und die Innovationskräfte des Landes weiterhin stärken. Im rapiden wirtschaftlich-technischen Strukturwandel ist die schnelle Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte und Verfahren Voraussetzung dafür, neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Technologiepolitik hat dabei die wichtige Aufgabe

  • ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen,
  • günstige Rahmenbedingungen für die weitere technologische und dabei ökologisch verträgliche Entwicklung zu setzen und
  • dort Hilfestellung zu leisten, wo es den Unternehmen nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung aus eigener Kraft möglich wäre, technologisches Neuland zu betreten.

Eine fortschrittliche Technologiepolitik kann und soll nur unterstützend wirken. Erforderlich sind erhebliche Anstrengungen der Unternehmen selbst und ein enges, kooperatives Zusammenwirken von Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Fördereinrichtungen und Politik.

Außerdem wird die Landesregierung auch weiterhin keine Forschung und Entwicklung im rüstungstechnischen Bereich fördern.

Die Landesregierung wird in ihrer Technologiepolitik folgende Schwerpunkte verfolgen:

  • Die Technologiekonzeption Schleswig-Holstein mit der Konzentration auf Technologiefelder, für deren Entwicklungen in Schleswig-Holstein besondere Voraussetzungen und ein besonderer Bedarf bestehen, wird umgesetzt und fortentwickelt.
  • Über die Förderung des Technologietransfers auf der Grundlage der Technologiekonzeption hinaus wird sich die Landesregierung für die Errichtung eines Anwenderzentrums der Fraunhofer- Gesellschaft an der Medizinischen Universität Lübeck für den Bereich Allgemeine Informatik einsetzen.
  • Die in Planung oder Bau befindlichen Technologiezentren in Itzehoe und Meldorf werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zügig fertiggestellt.
  • Die Technologiepolitik des Landes wird eng mit der Mittelstandsförderung und der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung abgestimmt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilisierung von zusätzlichem Risikokapital.
  • Die Arbeitsteilung der Technologiestiftung Schleswig-Holstein (TSH) und der Technologietransferzentrale (ttz) hat sich bewährt. In Kooperation mit Wissenschaft und Forschung soll die TSH weiterhin zukunftsträchtige Technologiefelder ermitteln und fördern, während die ttz betriebliche Produktinnovationen und die Anwendung moderner Produktionstechnologien unterstützen und fördern soll. Dabei gehört zu den Aufgaben der TSH und der ttz auch die Durchführung von Technologiefolgenabschätzungen, um unerwünschte Entwicklungen vorauszusehen und vermeiden zu können.
  • Zur Nutzung von Synergieeffekten und zum effizienten Einsatz der vorhandenen Finanzmittel unterstützt die Landesregierung zum einen die Kooperation der schleswig-holsteinischen Technikzentren untereinander und auf der anderen Seite die Technologiekooperation in Norddeutschland.
  • Die Koalitionspartner sehen insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Weiterbildung, Dienstleistungen für Gewerbe und Industrie, statistische Erhebungen und Verkehrsmanagement erhebliche Anwendungspotentiale moderner Informations- und Kommunikations-Technologien (IuK). Die Landesregierung wird daher noch im ersten Jahr der Legislaturperiode eine IuK-Konzeption für Schleswig-Holstein mit folgenden Schwerpunkten vorlegen:
    • Unterstützung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft beim Einsatz von IuK-Techniken;
    • Erschließung von Vernetzungspotentialen auf der Basis von TISCH II und Entwicklung einer optimierten Behördenkommunikation auch zur Umsetzung des Leitbildes einer bürgerfreundlichen Verwaltung;
    • Einrichtung einer Wirtschaftsdatenbank, um insbesondere Informationen für Ansiedlungs- und Investitionsentscheidungen bereitzustellen: Dazu gehören Informationen über potentielle Zuliefer-, Dienstleistungs- und Abnehmerbetriebe, Angebot an Arbeitnehmern mit speziellen Qualifikationen usw.;
    • Verbesserung der Präsenz und Präsentation schleswig-holsteinischer Unternehmen im INTERNET;
    • Ausbau des Informations- und Kommunikationsnetzwerkes im Ostseeraum (Ostsee-Forum);
    • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Einsatz neuer IuK—Techniken;
    • Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in ländlichen Regionen im Bereich innovativer Dienstleistungen (Durchführung des Pilotprojektes "Telearbeit" mit anschließender Auswertung);
    • IuK-Initiative an Schulen und Hochschulen ("Schulen ans Netz” und "Wissenschaftsnetz Schleswig-Holstein") gemeinsam mit der Wirtschaft und der Deutschen Telekom;
    • Einsatz von IuK—Techniken für eine effiziente Aus- und Weiterbildung (Telelearning);
    • Nutzung von IuK-Technologien zur Vermeidung und Lenkung von Verkehr (vgl. technikgestützte Logistiksysteme, Verbesserung des Güterumschlages in Häfen, Optimierung von Verkehrsströmen).

Berufliche Bildung

Die Landesregierung wird der beruflichen Bildung unverändert einen hohen Stellenwert einräumen. Investitionen in Ausbildung und Qualifizierung sind Zukunftsinvestitionen, die vor dem Hintergrund des wirtschaftlich-technischen Strukturwandels noch an Bedeutung gewinnen.

Die Modellprojekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Ausbildungsbetreuung junger Menschen, zum Weiterbildungsmakler für kleinere und mittlere Unternehmen, zum Ausbau von Weiterbildungsverbünden, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch "Qualifizieren statt Entlassen” und zum ”Selbstlernzentrum Multimedia" werden fortgesetzt.

Die Landesregierung wird neue Akzente in der beruflichen Bildung setzen:

  • Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung soll weiter vorangebracht werden.
  • Mit einer Initiative zur Lernortkooperation wollen wir ausbildenden Betrieben helfen, die 480-Jahresstunden Berufsschulunterricht mit ihren betrieblichen Bedürfnissen abzustimmen.
  • Die berufliche Weiterbildung ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst. Die Landesregierung wird dessen unbenommen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau einer unternehmensnahen Weiterbildungsinfrastruktur unterstützen.
  • Die gleichberechtigte Einbeziehung von Jugendlichen aus Einwandererfamilien in die Berufsausbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration in unserer Gesellschaft und soll besonders

beachtet werden.

  • Im Verbund mit entsprechenden Akteurinnen und Akteuren wird die Landesregierung daran arbeiten, das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen vor allem im Hinblick auf zukunftsorientierte Berufe in den neuen Technologien zu erweitern.
  • Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Berufsfelder für lernschwache Jugendliche in

ausreichender Zahl erhalten bleiben.

Durch eine konzertierte Aktion von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik ist es 1995 gelungen, 2,2 % mehr Ausbildungsverhältnisse im dualen System in Schleswig-Holstein als 1994 und damit ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Damit lag Schleswig-Holstein deutlich über dem Durchschnitt aller westdeutschen Länder. Die absehbare Entwicklung erfordert weitere Anstrengungen. Die Landesregierung wird daher noch im Juni 1996 eine 2. Ausbildungskonferenz veranstalten.

Generell hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die duale Berufsbildung gestärkt und in die Lage versetzt wird, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sollten sich die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt weiter verschärfen, werden wir uns im Bundesrat für eine Regelung einsetzen, die die Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichten, ein finanzielles Ausgleichssystem zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Unternehmen einzuführen. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt eine Überprüfung und nötigenfalls eine weitergehende gesetzliche Regelung. Ein steuerliches Anreizsystem für die Betriebe, die über Bedarf ausbilden, wird geprüft.

Tourismus

Konversion

Europa- und Ostseepolitik

Eine Welt

Den ökologischen Umbau vorantreiben und die ländlichen Räume stärken

Ökologische Modernisierung

Natur- und Landschaftsschutz

Energiepolitik

Abfallpolitik

Boden- und Gewässerschutz

Tierschutz und Artenschutz

Agrarpolitik

Nord- und Ostsee

Bio- und Gentechnologie

Eine nachhaltige Infrastruktur schaffen und die Verwaltung reformieren

Verkehrspolitik

Reform der Verwaltung

Medienpolitik

Landesplanung

Gleichstellung der Frauen

Eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung sichern - Kultur und Sport pflegen

Schule

Wissenschaft und Forschung

Hochschule

Weiterbildung

Kulturpolitik des Landes

Sport

Den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen

Sozialpolitik

Bauen und Wohnen

Gesundheitspolitik

Politik für Menschen mit Behinderung

Kinder und Jugend

Kindertagesstätten

Alter

Illegale Drogen und Suchtprävention

Die innere Sicherheit gewährleisten und die soziale Demokratie stärken

Innere Sicherheit

Polizei

Datenschutz

Kampf gegen politisch motivierte Gewalt und Rechtsradikalismus

Justizpolitik

AusländerInnen und Flüchtlinge

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen

Landesverfassung

Wahlrecht

Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern und aufrechterhalten

Allgemeine Vereinbarungen

Bundesratsklausel

Vereinbarung über das Abstimmungsverhalten im Landtag

Koalitionsausschuss