Konsequenter Klimaschutz bedeutet konsequente CO2-Vermeidung - CCS darf kein Rettungsanker für die Öl- und Gasindustrie sein: Unterschied zwischen den Versionen

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| Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein
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| Gremium = Landesparteirat
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| Sitzung = Landesparteiratssitzung, März 2024
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Bereits im Jahr 2009 haben wir klar und deutlich gesagt: Wir lehnen die
Bereits im Jahr 2009 haben wir klar und deutlich gesagt: Wir lehnen die Kohlenstoffspeicherung (Carbon Capture and Storage – CCS) und -nutzung (Carbon Capture and Utilization – CCU) als ‚lebensverlängernde Maßnahme‘ für klimaschädliche Kohlekraftwerke entschieden ab.
Kohlenstoffspeicherung (Carbon Capture and Storage – CCS) und -nutzung (Carbon
 
Capture and Utilization – CCU) als ‚lebensverlängernde Maßnahme‘ für klimaschädliche
Unsere kritische Haltung gegenüber CCS/CCU hat sich nicht geändert. Denn damals wie heute bestehen Risiken für diese Technologie. CO2 ist klimaschädlich und zugleich ein Gefahrenstoff. Langzeitbetrachtungen für Einbringungen in den Meeresboden fehlen. Die Gefahr von Leckagen auch beim Transport und den damit verbundenen Umweltschäden kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Kohlekraftwerke entschieden ab.
 
Unsere kritische Haltung gegenüber CCS/CCU hat sich nicht geändert. Denn damals wie
Zudem besteht das Risiko, dass die Einsatzmöglichkeiten und das Potenzial von CCS/CCU überschätzt, der Ausbau erneuerbarer Energien verzögert und die Entschlossenheit des Einsatzes für eine konsequente Verringerung von Treibhausgasemissionen geschwächt werden.
heute bestehen Risiken für diese Technologie. CO2 ist klimaschädlich und zugleich ein
 
Gefahrenstoff. Langzeitbetrachtungen für Einbringungen in den Meeresboden fehlen. Die
Wir erkennen angesichts der sich derzeit beschleunigenden Erderwärmung und deren schon heute vielerorts dramatischen Folgen – unter Bezugnahme auf Analysen des IPCC und anderen Institutionen – an, dass CCS/CCU in dem eng begrenzten Anwendungsfeld derzeit unvermeidbarer Treibhausgasemissionen unter strengen Voraussetzungen einen eng begrenzten Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität leisten kann. Dazu gehören die Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Müllverbrennung. Für solche Restemissionen bedarf es passgenauer Lösungen. Auch in diesen Bereichen müssen allerdings vorrangig alle CO2-Reduktionspotenziale ausgeschöpft werden, bei der Müllverbrennung beispielsweise durch höhere Standards bei Abfalltrennung und Recycling sowie durch ehrgeizige Abfallvermeidungsstrategien.
Gefahr von Leckagen auch beim Transport und den damit verbundenen Umweltschäden
 
kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
CCS darf unter keinen Umständen den Schutz der Trinkwasserressourcen beeinträchtigen oder auch nur gefährden. Eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid an Land lehnen wir generell ab und schließen wir insbesondere für das Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins ausdrücklich aus. Die Endlagerkosten dürfen zudem nicht vergesellschaftet und den nachfolgenden Generationen auferlegt werden.
Zudem besteht das Risiko, dass die Einsatzmöglichkeiten und das Potenzial von CCS/CCU
 
überschätzt, der Ausbau erneuerbarer Energien verzögert und die Entschlossenheit des
Die klimagerechte Transformation der Industrie bedeutet auch, dass die Vermeidung von Kohlendioxid Vorrang vor anderen Maßnahmen haben muss. Dies entspricht dem abfallrechtlichen Grundsatz Vermeiden vor Entsorgen. Der Weg zur CO2-Neutralität im Energiesektor und der Ausstieg aus fossilen Techniken verlangt den vollständigen und beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Der Einsatz von CCS in der Energiegewinnung und -versorgung ist auszuschließen. Die Anwendung von CCS/CCU darf keine Bremse für Alternativen und Innovationen der CO2-Vermeidung sein. Dieser Effekt kann auch über CO2-verbringende Infrastrukturen entstehen, wenn eine kosten- und zeitaufwändige CO2-verbringende Infrastruktur aufgebaut wird, höchstwahrscheinlich durch die Übernahme von Kosten und/oder Garantien durch den Staat und in Abwägung zu Gefährdungen von Umwelt- und Gesundheitsbelangen und mit Nutzungskonkurrenzen. Deswegen muss auch CCU Vorrang vor CCS haben.  
Einsatzes für eine konsequente Verringerung von Treibhausgasemissionen geschwächt
 
werden.
Für CO2-Minderung haben für uns natürliche Senken Vorrang, deren Nutzung noch viel entschlossener ermöglicht und gefördert werden muss. Zu diesen zählen nachhaltige Klimastrategien wie Waldanbau, Wiederaufforstung, Extensivierung der Holzentnahme, Renaturierung von Böden, Meeresflora und Wiedervernässung von Mooren. Nachhaltiger Klimaschutz funktioniert nur über eine Ressourcenwende - weg von endlichen, fossilen Ressourcen. Der weitere Verbrauch fossiler Energieressourcen verstärkt Importabhängigkeiten und steuert auf explodierende Energiepreise, Energiearmut sowie weitere Kriege um Ressourcen zu.
Wir erkennen angesichts der sich derzeit beschleunigenden Erderwärmung und deren schon
heute vielerorts dramatischen Folgen – unter Bezugnahme auf Analysen des IPCC und
anderen Institutionen – an, dass CCS/CCU in dem eng begrenzten Anwendungsfeld derzeit
unvermeidbarer Treibhausgasemissionen unter strengen Voraussetzungen einen eng
begrenzten Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität leisten kann. Dazu gehören die
Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Müllverbrennung. Für
solche Restemissionen bedarf es passgenauer Lösungen. Auch in diesen Bereichen müssen
allerdings vorrangig alle CO2-Reduktionspotenziale ausgeschöpft werden, bei der
Müllverbrennung beispielsweise durch höhere Standards bei Abfalltrennung und Recycling
sowie durch ehrgeizige Abfallvermeidungsstrategien.
CCS darf unter keinen Umständen den Schutz der Trinkwasserressourcen beeinträchtigen
oder auch nur gefährden. Eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid an Land lehnen
wir generell ab und schließen wir insbesondere für das Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins
ausdrücklich aus. Die Endlagerkosten dürfen zudem nicht vergesellschaftet und den
nachfolgenden Generationen auferlegt werden.
Die klimagerechte Transformation der Industrie bedeutet auch, dass die Vermeidung von
Kohlendioxid Vorrang vor anderen Maßnahmen haben muss. Dies entspricht dem
abfallrechtlichen Grundsatz Vermeiden vor Entsorgen. Der Weg zur CO2-Neutralität im
Energiesektor und der Ausstieg aus fossilen Techniken verlangt den vollständigen und
beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Der Einsatz von CCS in der
Energiegewinnung und -versorgung ist auszuschließen. Die Anwendung von CCS/CCU
darf keine Bremse für Alternativen und Innovationen der CO2-Vermeidung sein. Dieser
Effekt kann auch über CO2-verbringende Infrastrukturen entstehen, wenn eine kosten- und
zeitaufwändige CO2-verbringende Infrastruktur aufgebaut wird, höchstwahrscheinlich
durch die Übernahme von Kosten und/oder Garantien durch den Staat und in Abwägung zu
Gefährdungen von Umwelt- und Gesundheitsbelangen und mit Nutzungskonkurrenzen.
Deswegen muss auch CCU Vorrang vor CCS haben.
Für CO2-Minderung haben für uns natürliche Senken Vorrang, deren Nutzung noch viel
entschlossener ermöglicht und gefördert werden muss. Zu diesen zählen nachhaltige
Klimastrategien wie Waldanbau, Wiederaufforstung, Extensivierung der Holzentnahme,
Renaturierung von Böden, Meeresflora und Wiedervernässung von Mooren. Nachhaltiger
Klimaschutz funktioniert nur über eine Ressourcenwende - weg von endlichen, fossilen
Ressourcen. Der weitere Verbrauch fossiler Energieressourcen verstärkt
Importabhängigkeiten und steuert auf explodierende Energiepreise, Energiearmut sowie
weitere Kriege um Ressourcen zu.

Aktuelle Version vom 4. April 2024, 13:42 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, März 2024
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Bereits im Jahr 2009 haben wir klar und deutlich gesagt: Wir lehnen die Kohlenstoffspeicherung (Carbon Capture and Storage – CCS) und -nutzung (Carbon Capture and Utilization – CCU) als ‚lebensverlängernde Maßnahme‘ für klimaschädliche Kohlekraftwerke entschieden ab.

Unsere kritische Haltung gegenüber CCS/CCU hat sich nicht geändert. Denn damals wie heute bestehen Risiken für diese Technologie. CO2 ist klimaschädlich und zugleich ein Gefahrenstoff. Langzeitbetrachtungen für Einbringungen in den Meeresboden fehlen. Die Gefahr von Leckagen auch beim Transport und den damit verbundenen Umweltschäden kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Zudem besteht das Risiko, dass die Einsatzmöglichkeiten und das Potenzial von CCS/CCU überschätzt, der Ausbau erneuerbarer Energien verzögert und die Entschlossenheit des Einsatzes für eine konsequente Verringerung von Treibhausgasemissionen geschwächt werden.

Wir erkennen angesichts der sich derzeit beschleunigenden Erderwärmung und deren schon heute vielerorts dramatischen Folgen – unter Bezugnahme auf Analysen des IPCC und anderen Institutionen – an, dass CCS/CCU in dem eng begrenzten Anwendungsfeld derzeit unvermeidbarer Treibhausgasemissionen unter strengen Voraussetzungen einen eng begrenzten Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität leisten kann. Dazu gehören die Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Müllverbrennung. Für solche Restemissionen bedarf es passgenauer Lösungen. Auch in diesen Bereichen müssen allerdings vorrangig alle CO2-Reduktionspotenziale ausgeschöpft werden, bei der Müllverbrennung beispielsweise durch höhere Standards bei Abfalltrennung und Recycling sowie durch ehrgeizige Abfallvermeidungsstrategien.

CCS darf unter keinen Umständen den Schutz der Trinkwasserressourcen beeinträchtigen oder auch nur gefährden. Eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid an Land lehnen wir generell ab und schließen wir insbesondere für das Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins ausdrücklich aus. Die Endlagerkosten dürfen zudem nicht vergesellschaftet und den nachfolgenden Generationen auferlegt werden.

Die klimagerechte Transformation der Industrie bedeutet auch, dass die Vermeidung von Kohlendioxid Vorrang vor anderen Maßnahmen haben muss. Dies entspricht dem abfallrechtlichen Grundsatz Vermeiden vor Entsorgen. Der Weg zur CO2-Neutralität im Energiesektor und der Ausstieg aus fossilen Techniken verlangt den vollständigen und beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Der Einsatz von CCS in der Energiegewinnung und -versorgung ist auszuschließen. Die Anwendung von CCS/CCU darf keine Bremse für Alternativen und Innovationen der CO2-Vermeidung sein. Dieser Effekt kann auch über CO2-verbringende Infrastrukturen entstehen, wenn eine kosten- und zeitaufwändige CO2-verbringende Infrastruktur aufgebaut wird, höchstwahrscheinlich durch die Übernahme von Kosten und/oder Garantien durch den Staat und in Abwägung zu Gefährdungen von Umwelt- und Gesundheitsbelangen und mit Nutzungskonkurrenzen. Deswegen muss auch CCU Vorrang vor CCS haben.

Für CO2-Minderung haben für uns natürliche Senken Vorrang, deren Nutzung noch viel entschlossener ermöglicht und gefördert werden muss. Zu diesen zählen nachhaltige Klimastrategien wie Waldanbau, Wiederaufforstung, Extensivierung der Holzentnahme, Renaturierung von Böden, Meeresflora und Wiedervernässung von Mooren. Nachhaltiger Klimaschutz funktioniert nur über eine Ressourcenwende - weg von endlichen, fossilen Ressourcen. Der weitere Verbrauch fossiler Energieressourcen verstärkt Importabhängigkeiten und steuert auf explodierende Energiepreise, Energiearmut sowie weitere Kriege um Ressourcen zu.