Resolution: Sozial - demokratisch - ökologisch. Unsere Politik für Schleswig-Holsteins Städte und Kreise (1989): Unterschied zwischen den Versionen

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Kommunalpolitik soll nicht länger Männersache sein. Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 40 Prozent für die Kommunalwahlen zu nominieren.
Kommunalpolitik soll nicht länger Männersache sein. Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 40 Prozent für die Kommunalwahlen zu nominieren.
'''2.'''
Kommunale Politik ist Daseinsvorsorge. Sie hat die Aufgabe, Bedingungen für ein solidarisches und gleichberechtigtes Zusammenleben zu schaffen.
Die Kommunen können diese Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über die dafür notwendige finanzielle Ausstattung verfügen. Durch die anhaltende Arbeitslosigkeit, die Lasten der Sozialhilfe und eine kommunalfeindliche Steuergesetzgebung wurde der Handlungsspielraum der Kommunen in den letzten Jahren zunehmend eingeengt.
Die SPD erwartet von Bundestag und Bundesregierung
* eine aktive Beschäftigungspolitik
* eine finanzielle Entlastung der Kommunen durch Übernahme der Sozialhilfekosten bei Arbeitslosigkeit und Armut im Alter durch eine soziale Grundsicherung
* eine Rücknahme der Steuerreform zur Entlastung der Gemeinden
* eine aufkommensneutrale Reform der Gewerbesteuer.
Die SPD erwartet von der Landesregierung eine Änderung des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel, die Leistungen aufgabenbezogen und unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Kommunen zu verteilen.
Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen haben Vorrang vor zweckgebundenen Zuweisungen.

Version vom 5. Dezember 2014, 17:01 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989
Bezeichnung:
Antragsteller: Nichtaufgeführt


Beschluss: Angenommen


Resolution des Landesparteitages am 7./8. Oktober 1989 zur Kommunalwahl am 25. März 1990

1.

Die kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden und Kreisen lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Je mehr sie die örtlichen Angelegenheiten mitgestalten können, desto mehr werden sie sich auch für die Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verwirklichen.

SPD-Landtagsfraktion und Landesregierung werden aufgefordert, die Änderung des kommunalen Verfassungsrechts in zwei Schritten zu vollziehen, und zwar

  1. die Änderungen des kommunalen Verfassungsrechts im Bereich des Mitwirkungs- und Informationsrechts der Bürgerinnen und Bürger schon zur Kommunalwahl am 25. März 1990 zu verwirklichen,
  2. weitere Änderungen, zum Beispiel Magistratsverfassungen und Amtsordnung, sind während der laufenden Legislaturperiode des Landtags in einem zweiten Schritt bis zur Kommunalwahl 1994 vorzunehmen.

Wir wollen die Rechte der Selbstverwaltung und der Vertreterinnen und Vertreter stärken, damit sie ihre verantwortliche Aufgabe gegenüber der Verwaltung wirkungsvoll wahrnehmen können.

Die SPD tritt für das Miteinander von Deutschen und Ausländern ein. Die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts ist ein Gebot der Demokratie.

Wir achten und fördern die nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein.

Kommunalpolitik soll nicht länger Männersache sein. Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 40 Prozent für die Kommunalwahlen zu nominieren.


2.

Kommunale Politik ist Daseinsvorsorge. Sie hat die Aufgabe, Bedingungen für ein solidarisches und gleichberechtigtes Zusammenleben zu schaffen.

Die Kommunen können diese Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über die dafür notwendige finanzielle Ausstattung verfügen. Durch die anhaltende Arbeitslosigkeit, die Lasten der Sozialhilfe und eine kommunalfeindliche Steuergesetzgebung wurde der Handlungsspielraum der Kommunen in den letzten Jahren zunehmend eingeengt.

Die SPD erwartet von Bundestag und Bundesregierung

  • eine aktive Beschäftigungspolitik
  • eine finanzielle Entlastung der Kommunen durch Übernahme der Sozialhilfekosten bei Arbeitslosigkeit und Armut im Alter durch eine soziale Grundsicherung
  • eine Rücknahme der Steuerreform zur Entlastung der Gemeinden
  • eine aufkommensneutrale Reform der Gewerbesteuer.

Die SPD erwartet von der Landesregierung eine Änderung des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel, die Leistungen aufgabenbezogen und unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Kommunen zu verteilen.

Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen haben Vorrang vor zweckgebundenen Zuweisungen.