V6: Inklusion – Barrierefreiheit – insbesondere: Gesetzesinitiative für barrierefreie Medien (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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Auch das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2008 mit breiter Mehrheit die Forderung zur Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU erhoben. Doch betrifft das Gebot der Informationsfreiheit nicht den öffentlich-rechtlichen Sektor allein; insbesondere muss gewährleistet sein, dass Anbieter privater Programme aus einer Missachtung von Barrierefreiheit keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr ziehen können. | Auch das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2008 mit breiter Mehrheit die Forderung zur Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU erhoben. Doch betrifft das Gebot der Informationsfreiheit nicht den öffentlich-rechtlichen Sektor allein; insbesondere muss gewährleistet sein, dass Anbieter privater Programme aus einer Missachtung von Barrierefreiheit keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr ziehen können. | ||
Maßstab für die geforderte Regelung sei die jeweilige „best practice“ in europäischem und internationalem Maßstab. | Maßstab für die geforderte Regelung sei die jeweilige „best practice“ in europäischem und internationalem Maßstab. | ||
Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:31 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: V6 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Landtagsabgeordneten und die schleswig-holsteinische Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Aussagen unseres Landtags- bzw. Bundestagswahlprogramms über Inklusion und Barrierefreiheit – in Übereinstimmung mit der auch in Deutschland im März 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Geltung zu verschaffen.
Dabei erscheint die Inklusion behinderter Menschen besonders dringlich unter den Aspekten Bildung und Arbeit, und darf Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht verstanden werden.
Insbesondere muss der im europäischen und internationalen Vergleich beschämende Rückstand unseres Landes, was barrierefreie Medien angeht, endlich überwunden werden. Das heißt: Untertitelung bzw. simultane DGS-Übersetzung von Fernsehsendungen für Hörgeschädigte, Audiodeskription solcher Sendungen für Sehgeschädigte, TV und Internetseiten in „leichter Sprache“.
Da auch der 12. Rundfunkstaatsvertrag hier keine entscheidenden Verbesserungen gebracht hat und mehrere Anfragen an VertreterInnen der Länder bzw. auch Interessenverbände ohne Ergebnis geblieben sind, werden die sozialdemokratischen Abgeordneten aufgefordert, umgehend eine Initiative für eine einfachgesetzliche Regelung zu ergreifen, um Artikel 5 des Grundgesetzes (Recht auf Informationsfreiheit in Verbindung mit Artikel 3, Abs. 3, Satz 3 ebd.) und der o.g. UN-Konvention endlich Genüge zu tun.
Auch das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2008 mit breiter Mehrheit die Forderung zur Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU erhoben. Doch betrifft das Gebot der Informationsfreiheit nicht den öffentlich-rechtlichen Sektor allein; insbesondere muss gewährleistet sein, dass Anbieter privater Programme aus einer Missachtung von Barrierefreiheit keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr ziehen können. Maßstab für die geforderte Regelung sei die jeweilige „best practice“ in europäischem und internationalem Maßstab.
- Beschluss Landesparteitag
- Beschluss
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
- Beschlüsse Landesverband Schleswig-Holstein
- Überwiesen
- Menschen mit Behinderung
- Inklusion
- Menschenrechte
- Internet
- Neue Medien
- Barrierefreiheit
- Medien
- Fernsehen
- Rundfunk
- Überwiesen an Landesparteirat