W2: Bundeswehr-Einsätze nur mit Uno-Mandat! (1999): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Reinbek 1999 |Leitantrag = |Nr …“) |
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
|Leitantrag = | |Leitantrag = | ||
|Nr =W2 | |Nr =W2 | ||
|Kategorien =Bundeswehr, Konflikt, Krieg, Außenpolitik, Krisengebiete, | |Kategorien =Bundeswehr, Konflikt, Krieg, Außenpolitik, Krisengebiete, Vereinte Nationen (VN), United Nations (UN) | ||
|Antragsteller =Kreisverband Stormarn | |Antragsteller =Kreisverband Stormarn | ||
|Status =Überwiesen | |Status =Überwiesen | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
}} | }} | ||
''(Beschluss: Überweisung an Landesausschuss zur Beschlussfassung)'' | ''(Beschluss: Überweisung an Landesausschuss zur Beschlussfassung)'' | ||
Die SPD-Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsabgeordneten auf, an dem Grundsatz festzuhalten, daß Bundeswehr-Einsätzen in Krisengebieten nur zugestimmt wird, wenn ein entsprechendes UNO-Mandat vorliegt. | Die SPD-Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsabgeordneten auf, an dem Grundsatz festzuhalten, daß Bundeswehr-Einsätzen in Krisengebieten nur zugestimmt wird, wenn ein entsprechendes UNO-Mandat vorliegt. |
Aktuelle Version vom 8. Juli 2013, 12:56 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999 |
Bezeichnung: W2 |
Antragsteller: Kreisverband Stormarn
|
Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss |
(Beschluss: Überweisung an Landesausschuss zur Beschlussfassung)
Die SPD-Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsabgeordneten auf, an dem Grundsatz festzuhalten, daß Bundeswehr-Einsätzen in Krisengebieten nur zugestimmt wird, wenn ein entsprechendes UNO-Mandat vorliegt.