S12: Parteispenden (1984)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1984
Bezeichnung: S12
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Aus Anlaß der Diskussion über die Spendenpraxis politischer Parteien beschließt der SPD-Landesparteitag:

  1. Parteien, Fraktionen und Abgeordnete müssen auf die Annahme von Spenden einschließlich Sachleistungen von außerhalb der Partei verzichten, da die Beeinflussung von Entscheidungen durch finanzielle Zuwendungen anders nicht ausgeschlossen werden kann.
    Die Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und staatlicher Wahlkampfkosten-Finanzierung auf allen Ebenen. Die Zulässigkeit von Kleinstspenden‚ insbesondere durch Parteimitglieder‚ muß einer konkreten Regelung unterworfen werden.
  2. Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage werden gesetzlich verpflichtet, alle Einkünfte unter Aufsicht einer unabhängigen Stelle offenzulegen. Die Mandatsträger der SPD werden auf der Grundlage des Beschlusses von 1977 erneut aufgefordert, ihre mandatsbedingten Ausgaben offenzulegen.
  3. Staatsbürgerliche Bildungseinrichtungen, die im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit Spenden erhalten, dürfen diese nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Dies wird der Kontrolle der Rechnungshöfe unterworfen.
  4. Der SPD-Landesparteitag fordert den Parteivorstand auf, mit Nachdruck alles zu tun, um die Parteispenden-Affären aufzuklären und unverzüglich eine umfassende Information in die Mitgliedschaft hinein darüber zu geben, ob, inwieweit und ggf. wofür Spendengelder, insbesondere der Firma Flick, in sozialdemokratische Kassen geflossen sind. Bei Fällen persönlicher Bereicherung müssen die Betroffenen die Konsequenzen ziehen.
  5. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Initiativen zur Aufnahme des Straftatbestandes der Abgeordneten-Bestechung ins Strafgesetzbuch zu ergreifen.