A6: Einrichtung von Sozialmedizinischen Zentren (1997): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Gesundheitswesen, Gesundheit, Krankenversicherung, Krankenkassen, Sozialversicherung
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Die SPD in Bund und Land wird aufgefordert, sich für die verstärkte Einrichtung von Sozialmedizinischen Zentren mit einem unabhängigen diagnostischen Dienst einzusetzen, in denen die verschiedenen gegenwärtig vorhandenen Gutachterstellen des Gesundheits-‚ Renten- und berufsmedizinischen Systems zusammengeführt werden. Das Ziel muß sein, lange Zeitverzögerungen bei der Entscheidung Über Ersatzleistungen, Doppelungen im diagnostischen Verfahren und unnötige bürokratische Wege zu vermeiden und die Begutachtung im Interesse der Betroffenen effektiver, schneller und kostengünstiger zu machen. Dies ist dann nicht nur besser für die Betroffenen, sondern entlastet auch die Kostenseite.
Die SPD in Bund und Land wird aufgefordert, sich für die verstärkte Einrichtung von Sozialmedizinischen Zentren mit einem unabhängigen diagnostischen Dienst einzusetzen, in denen die verschiedenen gegenwärtig vorhandenen Gutachterstellen des Gesundheits-‚ Renten- und berufsmedizinischen Systems zusammengeführt werden. Das Ziel muß sein, lange Zeitverzögerungen bei der Entscheidung Über Ersatzleistungen, Doppelungen im diagnostischen Verfahren und unnötige bürokratische Wege zu vermeiden und die Begutachtung im Interesse der Betroffenen effektiver, schneller und kostengünstiger zu machen. Dies ist dann nicht nur besser für die Betroffenen, sondern entlastet auch die Kostenseite.

Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 15:46 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: A6
Antragsteller: Ortsverein Elmshorn


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion, Bundestagsfraktion

Die SPD in Bund und Land wird aufgefordert, sich für die verstärkte Einrichtung von Sozialmedizinischen Zentren mit einem unabhängigen diagnostischen Dienst einzusetzen, in denen die verschiedenen gegenwärtig vorhandenen Gutachterstellen des Gesundheits-‚ Renten- und berufsmedizinischen Systems zusammengeführt werden. Das Ziel muß sein, lange Zeitverzögerungen bei der Entscheidung Über Ersatzleistungen, Doppelungen im diagnostischen Verfahren und unnötige bürokratische Wege zu vermeiden und die Begutachtung im Interesse der Betroffenen effektiver, schneller und kostengünstiger zu machen. Dies ist dann nicht nur besser für die Betroffenen, sondern entlastet auch die Kostenseite.