I05: Umsetzen der neuen EU-Richtlinie in deutsches Gesetz, Anpassen des deutschen Mindestlohn nach der europäischen Richtlinie (2023): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteitag | Sitzung = Landesparteitag Lübeck 2023 | Antragsteller = Kreisverband Pinneberg, Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) | Nr = I05 | Status = Angenommen | Kategorien = Arbeit, Arbeitsrecht, Mindestlohn }}Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag: Die EU-Richtlinie aus September 2022 muss schnellstmöglich (spätestens in 2024) in dem "Mindestlohngesetz –…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. November 2023, 17:35 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I05
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen

Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag:

Die EU-Richtlinie aus September 2022 muss schnellstmöglich (spätestens in 2024) in dem "Mindestlohngesetz – MiLoG" umgesetzt / angepasst werden.