I05: Umsetzen der neuen EU-Richtlinie in deutsches Gesetz, Anpassen des deutschen Mindestlohn nach der europäischen Richtlinie (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I05
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen

Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag:

Die EU-Richtlinie aus September 2022 muss schnellstmöglich (spätestens in 2024) in dem "Mindestlohngesetz – MiLoG" umgesetzt / angepasst werden.