S5 Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen (2011): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 10. April 2013, 15:51 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: S5 |
Antragsteller: Kreisverband Steinburg
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Beschluss: |
Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.