S5 Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen (2011): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 10. April 2013, 15:51 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: S5
Antragsteller: Kreisverband Steinburg


Beschluss:


Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.