Soz1: Freiwilligendienste - Längere Bezugsdauer von Kindergeld, sowie Halb- und Vollwaisenrente. Längerer Verbleib in der gesetzl. Krankenkasse (2013): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. Mai 2013, 16:30 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: Soz1
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Die Kindergeldzahlung muss für Menschen, die einen Freiwilligendienst bzw. Freiwilligen Wehrdienst innerhalb des Kindergeldbezugszeitraumes durchgeführt haben, um ein Jahr bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs verlängert werden. Die Verdienstgrenzen bleiben unberührt.

Das gleiche gilt für den Verbleib in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem wird die Bezugsdauer von Halb- und Vollwaisenrente ebenfalls um ein Jahr verlängert.