Soz1: Freiwilligendienste - Längere Bezugsdauer von Kindergeld, sowie Halb- und Vollwaisenrente. Längerer Verbleib in der gesetzl. Krankenkasse (2013): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Büdelsdorf 2013 |Leitantrag = …“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Mai 2013, 16:30 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013 |
Bezeichnung: Soz1 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
|
Beschluss: Angenommen |
Die Kindergeldzahlung muss für Menschen, die einen Freiwilligendienst bzw. Freiwilligen Wehrdienst innerhalb des Kindergeldbezugszeitraumes durchgeführt haben, um ein Jahr bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs verlängert werden. Die Verdienstgrenzen bleiben unberührt.
Das gleiche gilt für den Verbleib in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem wird die Bezugsdauer von Halb- und Vollwaisenrente ebenfalls um ein Jahr verlängert.