W2: ArbeitnehmerInnen (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 12:10 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: W2 |
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00 €- Basis sind zu den Festangestellten Mitarbeiter in einem Betrieb prozentual zu begrenzen.
- Reguläre Arbeitsplätze dürfen nicht durch Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00€ Basis ersetzt werden.
- Streichung des Halbsatzes „ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen" in § 9 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
- Es darf keine Anwendung der steuerlichen Organschaft für unternehmenseigene Personalservicegesellschaften zur Einstellung von LeiharbeitnehmerInnen erfolgen.