W2: ArbeitnehmerInnen (2010): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Geringfügig Beschäftigte, Leiharbeit, Arbeit
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|Antragsteller =Kreisverband Ostholstein
|Antragsteller =Kreisverband Ostholstein
|Status        =Überwiesen
|Status        =Überwiesen

Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 12:10 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: W2
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00 €- Basis sind zu den Festangestellten Mitarbeiter in einem Betrieb prozentual zu begrenzen.
  2. Reguläre Arbeitsplätze dürfen nicht durch Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00€ Basis ersetzt werden.
  3. Streichung des Halbsatzes „ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen" in § 9 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  4. Es darf keine Anwendung der steuerlichen Organschaft für unternehmenseigene Personalservicegesellschaften zur Einstellung von LeiharbeitnehmerInnen erfolgen.