W2: ArbeitnehmerInnen (2010)
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| Gremium: Landesparteitag |
| Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
| Bezeichnung: W2 |
| Antragsteller: Kreisverband Ostholstein
|
| Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00 €- Basis sind zu den Festangestellten Mitarbeiter in einem Betrieb prozentual zu begrenzen.
- Reguläre Arbeitsplätze dürfen nicht durch Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte auf 400,00€ Basis ersetzt werden.
- Streichung des Halbsatzes „ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen" in § 9 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
- Es darf keine Anwendung der steuerlichen Organschaft für unternehmenseigene Personalservicegesellschaften zur Einstellung von LeiharbeitnehmerInnen erfolgen.