Antrag 7: Beschluss zur Energiepolitik (1981)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Harrislee 1981
Bezeichnung: Leitantrag Antrag 7
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

Die schleswig-holsteinische SPD fordert den Verzicht auf die Atomtechnologie. Diese Forderung ist auf Bundesebene nur langfristig durchzusetzen. Der folgende Antrag an den Bundesparteitag soll deshalb den Bau weiterer Kernkraftwerke in der Bundesrepublik verhindern und damit den schrittweisen Ausstieg aus der Atomtechnologie ermöglichen.

Für Schleswig-Holstein hat die SPD in regionaler Eigenverantwortlichkeit beschlossen, kein neues Atomkraftwerk zu bauen (Brokdorf). Wenn die SPD Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein übernimmt, wird sie den Baustopp oder die Abschaltung von Brokdorf betreiben. Für den Betrieb von Krümmel und Brunsbüttel gelten die beschlossenen Sicherheits- und Entsorgungskriterien.

Dies gilt unverändert fort.

Ausgangslage

Seit dem Berliner Parteitag der SPD hat sich die Ausgangslage für eine ökonomisch und ökologisch verantwortliche Energiepolitik deutlich verändert.

Die These, Energieeinsparung sei die ergiebigste und billigste Energiequelle, ist durch die Fakten in einem Ausmaß bestätigt worden, daß auch die Verfechter alternativer Energiekonzepte nicht für möglich gehalten hatten. In den Jahren 1980 und 1981 ist der Verbrauch von Mineralöl in der Bundesrepublik um ca. 20 Prozent gesunken, während das Bruttosozialprodukt ungefähr stabil geblieben ist. In zwei Jahren ist also in Form von Öl etwa das Dreifache dessen an Energie ein gespart worden, was die in 20 Jahren gebauten Kernkraftwerke an Energie liefern. Dabei hat keinerlei Substitution von Öl durch Atomenergie stattgefunden. Im Gegenteil: Auch die Zuwachsraten des Stromverbrauchs, lange Zeit mit durchschnittlich 7 Prozent pro Jahr angenommen, lagen in beiden Jahren in der Nähe des Nullpunktes.

Daraus ergeben sich drei Folgerungen:

  1. Es ist nicht nur billiger, umweltfreundlicher, sondern auch einfacher und leichter durchsetzbar, Öl direkt einzusparen, als der Vorschlag der Energieversorgungsunternehmen, Öl durch Atomenergie zu ersetzen.
  2. Der Stromverbrauch nimmt, wenn überhaupt, nur noch mit so vermindertem Tempo zu, daß alle früheren Kraftwerksplanungen von der Wirklichkeit überholt sind.
  3. Da alle Einsparungen bisher eher durch den Preis als durch Maßnahmen der Regierung erreicht wurden‚ gilt es jetzt, die Einsparungspotentiale auszuschöpfen, die von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages beschrieben wurden.

Ziele sozialdemokratischer Energiepolitik

Ziele sozialdemokratischer Energiepolitik bleiben:

  1. Einsparung von Energie bei einem ausreichenden Angebot an Energiedienstleistungen durch bestmögliche Ausnutzung des vorhandenen Energiepotentials und seinen systemgerechten Einsatz bei geringstmöglicher Belastung natürlicher Ressourcen.
  2. Der Vorrang der Kohle bei der künftigen Stromerzeugung.
  3. Die weitere Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten, besonders der Ölimporte zum Beispiel durch den Ausbau der Fernwärme durch Kraft-Wärme-Koppelung. Dies bedeutet auch, daß der Wärmemarkt nicht auf Strombasis umgestellt werden darf.
  4. Die Intensivierung von Erforschung und Nutzung natürlicher und damit praktisch unbegrenzter Energiequellen.
  5. . Die größere Flexibilität und Gestaltbarkeit der Energieversorgungssysteme in dezentralen Einheiten mit dem Ziel einer besseren Sicherung unserer Energieversorgungssysteme gegen die Störanfälligkeit und Verwundbarkeit von technischen Großsystemen sowie ihrer sozialen Verträglichkeit.
  6. Die Erhaltung der demokratischen Entscheidungsfindung für den künftigen Weg der Energiepolitik sowie die Verbesserung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Parlamente in der Energiepolitik.
  7. Durch konsequente Sparmaßnahmen ist die Möglichkeit zu eröffnen, gegen Ende der 80er Jahre auf Kernenergie zu verzichten.


Diese Grundlinien, schrittweise auf den Einsatz der Kernenergie zur Deckung der Stromversorgung auch verzichten zu können, werden durch die Vorschläge der Enquete-Kommission “Zukünftige Energiepolitik" des Deutschen Bundestages bestätigt, die davon ausgehen, daß "durch bestimmte Erfolge bei der Realisierung von Energieeinsparmöglichkeiten und in der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie bestimmter Entwicklungen des wirtschaftlichen Wachstums und der strukturellen Zusammensetzung der Wirtschaft längerfristig ein Verzicht auf Kernenergie möglich gemacht werden kann."

Eine solche Energiepolitik hat aber zur Voraussetzung, daß das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 so geändert wird, daß energiepolitische Zielsetzungen des Sparens, des Vorrangs für die Kohle und des langfristigen Verzichts auf die Nutzung durch Kernenergie nicht von Energieversorgungsunternehmen unterlaufen werden können. Nicht Gewinnmaximierung, sondern eine die Umwelt schonende Energieversorgung, die immer wieder den Versuch unternimmt, schrittweise Kernenergie durch alternative Energien zu ersetzen, muß das primäre Entscheidungskriterium energiewirtschaftlichen Handelns werden.

Die SPD fordert die Bundesregierung, Länderregierungen und Parlamentsfraktionen auf, auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Politik der Energiewende zu schaffen.

Damit eine endgültige Entscheidung, auf die Nutzung der Kernenergie zu verzichten, möglich wird und glaubhaft zu vertreten ist, fordert die SPD die Gesetzgeber auf, mit Entschiedenheit für Energieeinsparung, intelligentere Energienutzung, die Entwicklung neuer Energiequellen, die vorrangige Nutzung von Kohle als heimischem Energieträgern zur Elektrizitätserzeugung einzutreten und politisch durchzusetzen.

Wenn diese Umstrukturierung der Energieversorgung nicht konsequent und zügig vorangetrieben wird, muß durch einen Baustopp für Kernkraftwerke eine Wende herbeigeführt werden.

Maßnahmen

Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, sind politisch derzeit vorrangig:

Die Entwicklung von örtlichen und regionalen Energieversorgungskonzepten

  • Neben bundes- und landespolitischen Entscheidungen sind zur Durchsetzung einer dezentralen Sparstrategie vor allem örtliche und regionale Energieversorgungskonzepte erforderlich.
  • Den Gemeinden wird empfohlen, eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Energieversorgung und Energienutzung im privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich aufzustellen. Auf der Basis dieser Analyse sind örtliche, überörtliche und regionale Energieversorgungskonzepte zu entwickeln.
  • In Städten und Verdichtungsräumen sind Vorranggebiete und Versorgungszonen für die leistungsgebundenen Wärmeträger zu bilden. Parallel geführte Gas- und Wärmeversorgungen zur Deckung des Heizbedarfs sind aus wirtschaftlichen Gründen soweit als möglich zu vermeiden. In Verdichtungsgebieten soll grundsätzlich der Fernwärme bei der Deckung des Heizbedarfs der Vorrang eingeräumt werden.
  • Kleine Gemeinden ohne entsprechende Kapital- und Planungskapazitäten sind zu ermutigen, regionale Zweckverbände zur Wahrnehmung ihrer neuen Aufgaben zu bilden.

Durchsetzung des Vorrangs Kohle

Der Vorrang der Kohle kann nur verwirklicht werden, wenn

  • die Anstrengungen des Bergbaus, die Förderung zu steigern, wachsen;
  • neue Technologien bis zum wirtschaftlichen Einsatz fortentwickelt werden;
  • die Umwelttechnologien bei dem Einsatz von Kohlekraftwerken optimiert werden.

Eine entsprechende langfristige Planung von Kraftwerksstandorten sowie der Ausbau der Fernwärme mit Kohle in verbrauchsnahen Heizkraftwerken ist von den Ländern vorzulegen.

Ausbau der Fernwärme

Dem Ausbau der Fernwärme auf der Basis der Kraft-Wärme-Koppelung kommt bei der weiteren Zurückdrängung des Öls auf dem Wärmemarkt die größte Bedeutung zu. Er hat positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen. Er sollte auf der Basis der Kraft-Wärme-Koppelung in Blockheizkraftwerken sowie durch die industrielle Abwärmenutzung vorangetrieben werden.

Regenerative und alternative Energiequellen

Die Forschung und Entwicklung regenerativer Energiequellen ist zu verstärken. Forschung und Entwicklung kostengünstiger Verlegeverfahren und neuartiger Verlegungstechniken in bezug auf die Fernwärme sind dabei verstärkt zu fördern.

Auch die Entwicklung von Wasserstofftechnologien, Solarzellen, Alkoholen, Biogasen und Windkraftanlagen muß stärker als bisher gefördert werden.

Gesetzliche Regelungen und Verordnungen

Bundes- und Landesregierungen und Gemeinden werden aufgefordert, in gemeinsamen Anstrengungen die energiepolitischen Empfehlungen zur Energieeinsparung und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen gemeinsam umzusetzen. Um die Möglichkeit, am Ende dieses Jahrzehnts auch auf die Kernenergie zur Stromerzeugung verzichten zu können, zu verwirklichen, sind dabei administrativ derzeit vordringlich:

  • den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen allgemeinen Anschluß- und Benutzungszwang auch aus Gründen eines energiepolitisch rationellen und wirtschaftlichen Einsatzes unterschiedlicher Energieträger für Fernwärme und/oder Gas zu erlassen;
  • die Wärmeschutzverordnung für Gebäude schrittweise zu steigern;
  • die öffentliche Förderung im Wohnungsbau im wesentlichen von der Vorlage eines Energieeinsparungskonzeptes für das gesamte Gebäude abhängig zu machen;
  • neue Heizanlagen genehmigungspflichtig zu machen;
  • die Instrumente des dritten Verstromungsgesetzes auf die Wärmeerzeugung von Kohle- und Heizkraftwerken auszuweiten;
  • Hemmnisse der kommunalen und industriellen Eigenerzeugung von Strom abzubauen sowie die Einspeisung in das öffentliche Netz auszubauen;
  • das Energiewirtschaftsgesetz im Hinblick auf eine sinnvolle Energieverwendung zu überprüfen;
  • eine Reform der Struktur der Energietarife, speziell des bisherigen Stromtarifs;
  • institutionelle Hemmnisse für Sonnen- und Windenergie abzubauen;
  • gegebenenfalls die gesamte Energiewirtschaft unter gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu ordnen.
  • die im Atomgesetz festgelegten Bestimmungen für die Sicherung mindestens im bisherigen Umfang zu erhalten.

Finanzierungshinweise

Die Kosten der Forschung und Entwicklung zur Stromerzeugung durch Atomkernspaltung oder -fusion einschließlich der Sicherheit und Entsorgung sind den Betreibern von Kernkraftwerken nach dem Anteil der Kapazität (einschließlich genehmigter und beantragter Kernkraftkapazität) aufzuerlegen. Das gilt einschließlich der Kosten des Katastrophenschutzes‚ der Überwachung und von Polizeimaßnahmen zum Schutz der Anlagen und Baustellen.

Die schleswig-holsteinische SPD lehnt die von den Landeswirtschaftsministern geplante Einführung eines “Brüterpfennigs" zur weiteren, Finanzierung des Projektes SNR 300 in Kalkar und anderer neuer Reaktorlinien sowie den Folgeprojekten ab.

Statt dessen sollten eventuell Forschungspfennige in die Entwicklung der Stromerzeugung durch Kohle, Gas, Sonne und Wind gelenkt werden.

Arbeitsplatzchancen durch unsere Energiepolitik

Der hohe Stand der Arbeitslosigkeit macht immer dringender, die energiepolitischen Konzeptionen mit der Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen zu verkoppeln.

Die Möglichkeiten, die sich aus einer Politik der besseren Energienutzung, der Einsparung von Energie, der Fernwärme und der Anwendung neuer Technologien ergeben, sind offensichtlich noch größer, als bisher gedacht.

So hat die Prognos im Auftrag der Bundesregierung ermittelt, daß allein durch Maßnahmen der Hausisolierung in den kommenden 15 Jahren Investitionen in Höhe von 270 Mrd. DM (Preisbasis 1976) erforderlich sind. Hieraus ergibt sich nach Prognos ein zusätzlicher Beschäftigungseffekt von 450.000 Arbeitsplätzen für die nächsten 15 Jahre. Ähnliche Angaben liegen für Nordrhein-Westfalen vor.

Da diese Angaben nach den bisherigen Erfahrungen für den Ausbau der Fernwärme gleichermaßen zutreffen dürften, wird der Arbeitsplatzeffekt der vorgesehenen Energiepolitik besonders deutlich. Da der öffentliche Finanzbedarf bei diesen Maßnahmen, die sich überwiegend aus eingesparten Energiekosten finanzieren lassen, relativ gering ist, ist diese Konzeption nicht nur aus arbeitsmarktpolitischen, sondern auch aus haushaltspolitischen Gründen geboten.

Energiepolitische Standortbestimmung

Die nicht vorhergesehene Wende in der Entwicklung des Energieverbrauchs, das heißt die ohne staatliche Eingriffe erzielten Energieeinsparungen, ist eine neue Chance für die SPD, die Option für die Kernenergie, wie sie auf dem Berliner Parteitag 1979 beschlossen wurde, aufzugeben. Der gesellschaftlich verantwortbare Kompromiß entsprechend der Empfehlung der Enquete-Kommission "Zukünftige Energiepolitik“, über die Nutzung von Kernenergie oder den Verzicht auf Kernenergie zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, zeigt dabei in die richtige Richtung.

Die Wende in der Verbrauchsentwicklung von Energie, die konsequente Anwendung der von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Sparmaßnahmen machen daher jeden weiteren Bau von Kernkraftwerken überflüssig.

Seit dem Berliner Parteitag ist die Unsicherheit über die Frage, wie Kernkraftwerke weiter entsorgt werden können, weiter angestiegen. Der Bau eines Zwischenlagers in Gorleben ist zurzeit gerichtlich gestoppt. Die langfristige Kompaktlagerung von Brennstäben ist erstmals von einem Verwaltungsgericht nicht genehmigt worden.

Es scheint zweifelhaft, ob die Verträge der deutschen Energieversorgungsunternehmen mit der COGEMA zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente, so wie ursprünglich verabredet, aufrecht erhalten werden können.

Ob die Salzstöcke in Gorleben zur Endlagerung wirklich geeignet sind, ist nach den Probebohrungen ungewisser als vorher.

Für die SPD stellen Kompakt- und Zwischenlager keinen hinreichenden Entsorgungsnachweis dar. Für den bisher angefallenen Atommüll ist deshalb nach geeigneten Methoden der Endlagerung weiter zu forschen. Dabei dürfen keine neuen Sachzwänge hinsichtlich des kommerziellen Einstiegs in die Wiederaufbereitungstechnologie erfolgen.

Die im Atomgesetz festgelegten Bestimmungen für die Sicherheit beim Betrieb von Kraftwerken sowie deren Entsorgung dürfen nicht verändert werden. Solange kein Entsorgungskonzept in diesem Sinne realisiert ist, darf nicht durch neue Inbetriebnahmen von Kernkraftwerken das Problem des Atommülls zusätzlich verschärft werden.

Unberührt bleibt die gegebenenfalls von den zuständigen Landesregierungen zu treffende Entscheidung, für bereits im Bau befindliche Kernkraftwerke wegen entfallenden quantitativen Bedarfs und/oder Versorgung auf der Grundlage des geltenden Rechts einen Baustopp herbeizuführen.