B1: Genehmigung und Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen (November 2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland und Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Der Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein fordert:

die Landesregierung und das MBW auf, den in Schleswig-Holstein im Rahmen des bildungspolitischen Neuaufbruchs eingeschlagenen Weg zu größerer Bildungsbeteiligung und -gerechtigkeit durch Genehmigung weitere gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen offensiv und konsequent fortzusetzen. Nur auf diesem Wege kann es gelingen, die teilweise noch weit unterdurchschnittlichen Übergangsquoten in die gymnasiale Oberstufe in einzelnen Regionen des Landes signifikant zu verbessern.

Bei der Entscheidung über den Bedarf ist eine signifikante Steigerung der Bildungsbeteiligung in Schulen des gemeinsamen Lernens gegenüber selektiven Systemen zu berücksichtigen. Die vom Ministerium bisher für die Bedarfsplanungen zu Grunde gelegte Übergangsquote von einem Drittel der Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrganges der Sekundarstufe I ist vor diesem Hintergrund weder bildungspolitisch noch sachlich zu begründen, wie auch die Übergangsquoten innerhalb und außerhalb unseres Bundeslandes deutlich belegen. Sie liegt erheblich darüber.

Das Bildungsministerium gewährleistet die Qualitätssicherung im Bereich der Unterrichtsinhalte wie auch der Abschlüsse und Übergänge an Gemeinschaftsschulen durch eine entsprechende Versorgung mit Lehrkräften. Dies bedeutet aber auch, dass Gemeinschaftsschulen mit Lehrkräften aller Bildungsgänge, also auch mit gymnasialen Lehrkräften, ausgewogen zu versorgen sind, und zwar unabhängig vom Vorhandensein einer eigenen Oberstufe.

Bei Einrichtung neuer gymnasialer Oberstufen ist zudem die Stelle der Oberstufenleiterin / des Oberstufenleiters unmittelbar nach Genehmigung neu im Stellenplan der Schule vorzusehen und auszuschreiben, um die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen für den Aufbau zu gewährleisten.