I03: Organspende (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I03
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Die Landesparteitag SPD fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, über ein Gesetz zu diskutieren und in die Regierung zu bringen, dass die Organspende, ähnlich der Österreichischen (und anderer europäischen Staaten) Regelung, festschreibt, die besagt, dass jeder Bürger grundsätzlich Organspender ist.

Jede Bundesbürgerin / jeder Bundesbürger ist also von Geburt an Organspender/in, es sei denn, sie/er widerspricht dieser Regelung. Dieser Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt oder einer ähnlichen Behörde einzureichen. Mit diesem Widerspruch wird allerdings darauf verzichtet, selbst ein Organ zu bekommen.

Wird ärztlicher Seite bei einem Menschen eine Krankheit festgestellt, die es unmöglich macht Organe zu spenden, kann ihm eine Transplantation nicht verwehrt werden.