I1: Weiterentwicklung der Teilhabe behinderter Menschen (2009)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: I1 |
Antragsteller: Landesvorstand
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Beschluss: Angenommen |
„Eine solidarische Bürgergesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Wir wollen den Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden und ihnen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“ [Hamburger Programm Seite 37]
Von Anfang an gemeinsam - Politik mit und für Menschen mit Teilhabebedarf
In unserer Gesellschaft werden Menschen mit und ohne Behinderungen von Geburt an noch zu oft getrennt. Dies gilt zum Beispiel für den, Kindergarten, Schulen und Förderschulen, die duale Berufsausbildung und die im Berufsbildungswerk, und den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Werkstatt für behinderte Menschen. Auch im Privatleben setzt sich die Trennung bis ins Alter fort. Die einen wohnen in eigenen bzw. gemieteten Wohnungen oder Häusern, die anderen leben in gewerbsmäßig organisierten Heimen, vor allem, wenn sie pflegebedürftig sind.
Die finanziellen und organisatorischen Aufwendungen für die Sondereinrichtungen sind hoch und bauen häufig neue Barrieren auf. So besuchen nur rund 13 Prozent der behinderten Kinder eine integrative Klasse. Kinder an Förderschulen erreichen zu fast 80 Prozent nicht einmal den Hauptschulabschluss. Sie haben es damit besonders schwer, anschließend in Ausbildung und Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Es gibt auch integrative Kindergärten, integrative Schulen, verzahnte Berufsausbildung, Integrationsbetriebe, bezuschusste und unterstützte Beschäftigung, ambulante Wohngruppen und gemischte Senioreneinrichtungen. Doch wir brauchen grundlegende Änderungen. Inklusion ist unsere Richtschnur.
Inklusion aller Menschen
Alle Menschen sind verschieden. Das macht den Reichtum unserer Gesellschaft aus! Menschen mit Behinderung sind nicht krank. Behindert ist man nicht, behindert wird man – und zwar durch Bedingungen, von denen viele veränderbar sind. Zentrale Aufgabe eines demokratischen Sozialstaates ist es, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit für alle zu organisieren und Barrieren abzubauen. Allen muss die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und Arbeitsleben möglich sein. Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die allen Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen von Anfang an gemeinsames Leben ermöglichen und niemand ausgegrenzt wird. Wir müssen auch lernen die Menschen mit Behinderungen zu achten und ihren Wunsch, ihre eigene Kultur zu leben, etwa durch Kommunikation in Gebärdensprache, zu respektieren.
Von Anfang an gemeinsam
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat für die Herstellung gleicher Lebenschancen behinderter Menschen weltweit neue Impulse gegeben. Hier knüpfen wir an. Die rechtliche Neuausrichtung der Behindertenpolitik in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch IX im Jahr 2001 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 von der umfassenden staatlichen Fürsorge hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft war ein erster wichtiger Schritt. Jetzt muss der nächste, entscheidende Schritt kommen - die Umsetzung in der Lebenswirklichkeit. Behinderte Menschen müssen in allen Lebensbereichen selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft werden – und zwar so, wie sie es wollen. Dazu müssen sie das Wunsch- und Wahlrecht für ein Leben auch außerhalb von Sondereinrichtungen tatsächlich nutzen können. Ein barrierefreies Lebensumfeld und mehr ambulante Wohnmöglichkeiten sowie Dienste für Wohnen und Arbeiten sind erforderlich. Umsetzungsdefizite des SGB IX und BGG sind auszugleichen und das Recht ist weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Dabei greifen wir die internationalen und europäischen Impulse auf. Der Aktionsplan des Europarats (2006-2015) zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft wird in unsere Politik eingehen. Auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung werden wir - basierend auf unseren sozialdemokratischen Positionen - Einfluss nehmen und sie nach Verabschiedung in Bund und Ländern umsetzen.
Die gesellschaftliche Trennung in nichtbehinderte und behinderte Menschen entspricht nicht unserem Bild einer humanen, solidarischen Gesellschaft. Vielmehr sollten alle Kinder bereits von der frühkindlichen Förderung, dem Kindergarten und der Schule an gemeinsam leben und lernen. Sie alle benötigen individuelle Förderung – jedes Kind ist verschieden. Ebenso müssen die Voraussetzungen in Berufsausbildung, Studium und Erwerbsleben geschaffen werden, damit Menschen mit und ohne Behinderungen keine Barrieren für ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft vorfinden.
Aufgrund der über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen in Deutschland wird die Umsetzung dieses Leitbildes in die Alltagsrealität längere Zeit benötigen. Wir wollen jetzt aber damit anfangen und auch widersprüchliche Orientierungen und Anreizsysteme abschaffen und ändern, damit dieses Ziel so bald als möglich verwirklicht werden kann. Ermutigend ist hierbei der mit der Leitorientierung Inklusion ausgelöste Änderungsprozess in Schleswig-Holstein mit der gleichberechtigten Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft.
Politik für behinderte Menschen mit Teilhabebedarf ist eine Querschnittsaufgabe, die zum Selbstverständnis sozialdemokratischer Politik gehört. Dies bedeutet, dass die Anliegen dieser Menschen müssen konsequent in allen Politikfeldern mitgedacht werden.
Für die Kindheit gilt:
Eine inklusive Bildungspolitik ist in Schleswig-Holstein bereits weiter entwickelt als in vielen anderen Bundesländern. Wir schaffen nun die Voraussetzungen für eine inklusive Bildung für alle von der Frühförderung im Baby- und Kleinkindalter über den Kindergarten bis zum Hochschulstudium – barrierefrei und inklusiv in allen Phasen.
- Die Zukunft gehört inklusiven Kindergärten; alle Kinder sollen im nächstgelegenen Kindergarten ihres Wohnortes entsprechend ihrer Anlagen, Fähigkeiten und Kompetenzen unabhängig vom Ausmaß einer möglichen Beeinträchtigung das Höchstmaß an Förderung erhalten. Dafür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Im gemeinsamen Alltag können Kinder mit und ohne Behinderungen das Leben und den Umgang miteinander lernen und dies damit zur Selbstverständlichkeit werden lassen.
- In der Schule wollen wir gemeinsames Lernen von Beginn an. So können im Unterricht und im Schulleben behinderte und nichtbehinderte Kinder ihre individuellen Fähigkeiten entwickeln, können Lebenserfahrungen austauschen und das selbstverständliche Zusammenleben lernen. Das prägt fürs Leben.
- Für die Berufsausbildung stehen sowohl Ausbildungsplätze in der Wirtschaft, wie in außerbetrieblichen Ausbildungszentren oder bei den Berufsbildungswerken zur Verfügung. Aufbauend auf den guten Erfahrungen der Modellprojekte zur verzahnten Berufsausbildung wollen wir auch hier mehr gemeinsame Ausbildungsphasen aller Jugendlichen organisieren. Ziel ist die gemeinsame Berufsausbildung mit gezielter Hilfe und Förderung für alle. Gleiches gilt für die Hochschulausbildung. Wer für Schule und Hochschule Hilfsmittel braucht, soll dazu in Zukunft nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Für die Berufswelt gilt:
- Vordringlich muss sein, alle behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen, deshalb wollen wir mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen. Dazu wollen wir das Know-how der Werkstätten für behinderte Menschen besser einbinden. Förderinstrumente wie Integrationsfachdienste und Unterstützte Beschäftigung werden wir verstärkt umsetzen. Die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ wird fortgesetzt. Die Förderung von Integrationsunternehmen, die die Beschäftigung behinderter Menschen unterstützen, intensivieren wir.
- Das Persönliche Budget für die Teilhabe am Arbeitsleben kann viel häufiger eingesetzt werden z.B. bei Hilfen zum Übergang von der Werkstatt in einen Betrieb, bei der Assistenz am Arbeitsplatz, bei Praktika und Job-Coaching, bei Maßnahmen der Berufsvorbereitung u.v.a. mehr. Mit Schulungen und Informationen unterstützen wir Budgetnehmer, Träger und Anbieter, damit ein vielfältiges Leistungsangebot für viele Persönliche Budgets entsteht.
- Die Werkstätten für behinderte Menschen sind bisher noch für einige der einzige Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie sollen mit neuen Konzepten und in enger Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten die Qualifizierung ihrer Beschäftigten verbessern und Instrumente für deren Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickeln.
Für das Wohnen gilt:
- Das Heimrecht der Bundesländer soll sich an den Prinzipien der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Kommunen orientieren. Die Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen müssen vor Ort geschaffen werden, nach dem Motto „Daheim statt Heim“. Dazu gehört die Trennung der Vermietung von den anderen Dienstleistungen. Die sozialräumliche Planung muss neben alternativen Wohnformen auch die Teilhabemöglichkeit im Wohnumfeld, also das Leben in der Gemeinschaft, sicherstellen.
Für die Gesellschaft gilt:
- Wir wollen die mit dem SGB IX begonnene Vereinheitlichung und Zusammenfassung des Behindertenrechts fortsetzen. Das bisherige Rehabilitations- und Behindertenrecht werden wir zu einem Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII werden wir dort mit einbeziehen. Sie werden konsequent auf den individuellen Bedarf ausgerichtet. Trägerspezifische Auseinanderentwicklungen werden wir ausschließen. Das Vertragsrecht werden wir stärken, indem wir die Vergütung an der Qualität der Leistungen sowie der Erreichung von Teilhabezielen orientieren und Schiedsstellen errichten.
- Selbstbestimmung ist zentrales Ziel des SGB IX. Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sollen bestimmen, woran und wie sie teilhaben wollen. Wer seinen Beruf wechseln muss, hat einen Anspruch, dass bei der beruflichen Rehabilitation Eignung und Neigung berücksichtigt werden. Passgenaue medizinische Rehabilitation muss daher in Zukunft häufiger ambulant stattfinden können.
- Das Wunsch- und Wahlrecht und das Persönliche Budget zur eigenen Steuerung von Leistungsansprüchen werden wir stärken. Wir wollen den Grundsatz der Selbstbestimmung sowohl in der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation realisieren und flexible Lösungen im Sinne der Betroffenen ermöglichen.
- Wir wollen für Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensphasen, ein umfassendes Netz von kommunalen Dienstleistungen entwickeln und gewährleisten, damit selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen möglich ist. Pflegebedürftigkeit schließt Leistungen zur Teilhabe nicht aus.
- Moderne berufliche und medizinische Rehabilitation muss deutlich auf das Ziel der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet sein. Sie ist klar von der Krankenbehandlung zu unterscheiden. Sie bedarf eigener Instrumente, die die Gesundheitsversorgung ergänzen. Für eine moderne Rehabilitation ist das Wissen vieler Berufsgruppen zu nutzen und die Sicht nicht nur auf die medizinische Perspektive zu beschränken. Nach dem Prinzip ambulant vor stationär sind Leistungen mehr personenzentriert, individuell und betriebsnäher zu gestalten. Im Rahmen dieser Ausrichtung haben Einrichtungen weiterhin eine große Bedeutung, durch notwendige strukturelle Änderungen erhalten sie jedoch mehr und mehr den Stellenwert von Dienstleistungen.
- Wir ändern das Hilfsmittelrecht. Hilfsmittel müssen mit der technischen Entwicklung Schritt halten und sind von allen Rehabilitationsträgern unabhängig von der Krankenversorgung zielgerichtet zur Förderung der Teilhabe und zur Kompensation von Beeinträchtigungen zu erbringen. Dienstleistungen, die Behinderung ausgleichen, sollen körperlichen Hilfsmitteln gleichgestellt werden, etwa Assistenz oder Vermittlungsdienste für hörbehinderte Menschen.
- Wir wollen umfassende Barrierefreiheit und die leichte Handhabung von Produkten (universelles Design). Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen auf Bundesebene und die Landesbehindertengleichstellungsgesetze waren dazu wichtige Schritte. Wir wollen sie weiterentwickeln. Barrierefreiheit muss zur verbindlichen architektonischen und planerischen Querschnittsaufgabe werden. Die Ausbildung und das Wissen der Akteure in diesem Bereich sind zu erweitern. Technische und sonstige Hilfen für Barrierefreiheit müssen für alle Betroffenen jederzeit bedarfsgerecht verfügbar sein. Bei der öffentlichen Planung von Bau- und anderen Vorhaben sind Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache zu beteiligen. Dazu unterstützen wir die Verbände beim Ausbau des zentralen Kompetenzzentrums für den Abschluss von Zielvereinbarungen.
- Die Entwicklung von Produkten in universellem Design, die eine Bedienbarkeit für alle Menschen von vornherein ermöglicht, macht unsere technisierte Welt und Arbeitsplätze für alle einfacher, handhabbar und schließt niemanden von wichtigen Technologien und Medien aus. Die laufenden Investitionsprogramme der öffentlichen Hand müssen zur Verwirklichung der Barrierefreiheit beitragen.
- Eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nur mit den Kommunen und Ländern möglich. Die regionale Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger einschließlich der Träger der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Integrationsämter werden wir neu regeln. Dazu wird auch die verpflichtende Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften der Rehabilitationsträger gehören. Sie sollen vor allem gemeinsame Regeln zur Bedarfsfeststellung und Prävention, zur Unterstützung der betrieblichen Prävention und des betrieblichen Eingliederungsmanagements, zu regional bedarfsgerecht erforderlichen Versorgungsangeboten sowie für das Persönliche Budget und für die Servicestellen schaffen.
- In den Kreisen und kreisfreien Städten sollen Teilhabepläne entwickelt werden. Sie schaffen Voraussetzungen für wohnortnahe, bedarfsgerechte Unterstützungsstrukturen und können die Grundlage für eine an der Leitorientierung Inklusion ausgerichtete nationale Teilhabeplanung von Bund und Ländern werden. Die Verbände behinderter Menschen sind dabei einzubeziehen.
- Wir wollen Rehabilitation und Teilhabe für die Menschen vereinfachen. Sie sollen ihre Leistungen aus einer Hand erhalten. Deshalb ist das gegliederte System der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit; Rentenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; soziale Entschädigung; Jugendhilfe; Sozialhilfe) zu vereinfachen. Wir wollen die Ursachen für Zuständigkeits- und Kostenabgrenzungsstreit der Rehabilitationsträger beseitigen. Ein Träger sollte umfassend für medizinische und berufliche Rehabilitation im Erwerbsleben und zur Vorbereitung auf das Erwerbsleben zuständig sein. Dann würden künftig Kompetenzprobleme bei Hilfsmitteln, bei der stufenweisen Wiedereingliederung, bei Arbeitslosen und Studierenden vermieden. Wir wollen prüfen, welcher Träger dies am besten sein könnte.
- Die von den Sozialleistungsträgern vorgehaltene Beratung und Unterstützung muss unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit eines Trägers gewährleisten, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Teilhabeleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Die hierzu eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen werden dieser Aufgabe bislang nicht gerecht. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, individuelle Teilhabevereinbarungen mit den Betroffenen abzuschließen, an deren Ziele und Inhalte alle im Einzelfall beteiligten Sozialleistungsträger gebunden sind. Für ihre Aufgaben sollen sie auf ein multidisziplinäres Team von Experten zurückgreifen können, um den Unterstützungsbedarf für die Teilhabe umfassend zu ermitteln und rechtlich bindend darüber entscheiden zu können. Um eine einheitliche Qualität und Professionalität zu erreichen, werden wir prüfen, wie eine einheitliche organisatorische Zuordnung zu einem Träger sinnvoll vorgenommen werden könnte, weil Abweichende Regelungen der Länder sind möglich, wenn sie einen gleichwertigen Standard sichern.
- Wir setzen auf Bundesebene einen Teilhaberat ein, der mit allen Akteuren gemeinsam verbindliche Leitlinien für die Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe definiert. Damit entwickeln wir die Strukturen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) weiter. Chronisch kranke und behinderte Menschen und deren Verbände werden im Teilhaberat gestaltend beteiligt. Aufgaben des Teilhaberats werden die verbindliche Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen, die Entwicklung von Kriterien der Qualitätsanforderungen und -sicherung sowie eines verbindlichen und einheitlichen Instruments zur umfassenden Feststellung des individuellen Teilhabebedarfs sein. Die Förderung unanhängiger Forschung soll den Teilhaberat dabei unterstützen.
- Wir werden Teilhabe und Selbstbestimmung durch moderne IT-gestützte Kommunikationseinrichtungen wie das begonnene eGovernment – Projekt des Bundes wird ihnen mit dem neuen Internetportal www.einfach-teilhaben.de besonders unterstützen. Wir werden es unter Mitwirkung der Betroffenen weiter ausbauen und eine Plattform schaffen, über die Menschen mit Behinderungen kommunizieren und ihre Leistungsansprüche effektiv und zeitnah durchsetzen können.