I7: Duldung für schwangere Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (November 2014)
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Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014 |
Bezeichnung: I7 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Angenommen |
Der Landesparteirat beschließt,
dass das SPD-geführte Innenministerium eine Regelung zur Duldung schwangerer nicht-deutscher Staatsbürgerinnen einführt, die sowohl einen Abschiebe- als auch Zurückschiebe-Stopp umfasst, der die gesamte Zeit der festgestellten Schwangerschaft zuzüglich der gesetzlichen Mutterschutzfrist umfasst, beispielsweise dadurch, dass in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsrecht aufgenommen wird, dass bei bestehenden Schwangerschaften grundsätzlich von einer Reiseunfähigkeit ausgegangen werden muss.
Eine solche Regelung existiert im Land Berlin bereits seit 2008.